Können Ausländer eine Patientenverfügung erstellen?
Ja, Ausländer:innen können in Deutschland eine rechtssichere Patientenverfügung erstellen. Die gesetzlichen Regelungen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit, solange die Person einwilligungsfähig ist. Sprachliche Hürden können durch zweisprachige Vorlagen, Übersetzungen oder Dolmetscher:innen überwunden werden, und kulturelle sowie religiöse Aspekte lassen sich individuell berücksichtigen.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Behandlungswünsche für den Fall festzuhalten, in dem man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für in Deutschland lebende Ausländer:innen stellt sich oft die Frage, ob sie hierzulande rechtssicher eine solche Verfügung verfassen können. Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland machen keinen Unterschied zwischen deutschen Staatsbürger:innen und Ausländer:innen[6][7].
Rechtslage in Deutschland: Patientenverfügungen für alle
Die gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen in Deutschland findet sich in § 1827 BGB. Diese Vorschrift gilt für alle Personen, die sich dauerhaft oder vorübergehend in Deutschland aufhalten - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit[6]. Entscheidend ist, dass die verfassende Person zum Zeitpunkt der Errichtung einwilligungsfähig ist. Das bedeutet:
- Sie versteht die Tragweite ihrer Entscheidungen
- Kann deren Konsequenzen abschätzen
- Den eigenen Willen frei bilden und äußern[7]
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Rechtssicherheit. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift unter dem Dokument[6].
Sprachliche Hürden überwinden
Für Menschen, die nicht fließend Deutsch sprechen, kann die Formulierung einer Patientenverfügung herausfordernd sein. Hier gibt es praktische Lösungen:
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Zweisprachige Vorlagen nutzen
Das Bundesjustizministerium bietet Muster in Deutsch-Englisch, Deutsch-Türkisch und anderen Sprachkombinationen an[4]. Diese helfen, Missverständnisse zu vermeiden. -
Beglaubigte Übersetzungen erstellen lassen
Bei komplexen medizinischen Begriffen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit professionellen Übersetzer:innen. Einige Notariate bieten dies als Service an. -
Dolmetscher:innen einbeziehen
Bei der Beratung durch Ärzt:innen oder Rechtsbeistände können qualifizierte Sprachmittler:innen helfen, alle Nuancen zu verstehen.
Internationale Perspektiven: Doppelte Absicherung
Während eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung hierzulande verbindlich ist, gilt dies nicht automatisch im Ausland[1][2]. Für Ausländer:innen, die regelmäßig in ihre Heimat reisen oder dorthin zurückkehren möchten, gibt es drei Strategien:
1. Zusätzliche Verfügung im Heimatland erstellen
Viele Länder haben eigene Regelungen - etwa Großbritannien mit dem Mental Capacity Act oder Thailand mit notariell beglaubigten Dokumenten. Eine lokale Rechtsberatung klärt, welche Optionen existieren.
2. Kombination mit Vorsorgevollmacht
Durch die Bevollmächtigung einer vertrauten Person kann sichergestellt werden, dass diese im Ausland Ihren Willen durchsetzt - selbst wenn die Patientenverfügung formal nicht anerkannt wird[5].
3. Medizinische Gegebenheiten prüfen
Nicht alle Länder verfügen über dieselbe medizinische Infrastruktur wie Deutschland. Konkrete Anweisungen sollten sich an den lokalen Behandlungsmöglichkeiten orientieren[2].
Kulturelle und religiöse Aspekte sensibel berücksichtigen
Medizinische Entscheidungen am Lebensende werden stark von kulturellen oder religiösen Überzeugungen geprägt. In Deutschland haben Sie das Recht, diese in Ihrer Patientenverfügung zu verankern - etwa:
- Ablehnung von Bluttransfusionen aus religiösen Gründen
- Wunsch nach spiritueller Begleitung
- Besondere Ernährungsvorgaben in Pflegesituationen
Ein Gespräch mit religiösen Gemeinschaften oder kulturellen Vereinen kann helfen, passende Formulierungen zu finden.
Praktische Schritte: So gehen Sie vor
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Informationsquellen nutzen
Das Online-Tool der Verbraucherzentralen bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in mehreren Sprachen[6]. -
Ärztliche Beratung einholen
Hausärzt:innen können medizinische Konsequenzen bestimmter Entscheidungen erklären. -
Dokumente registrieren lassen
Das Zentrale Vorsorgeregister stellt sicher, dass Ihre Verfügung im Notfall schnell gefunden wird[6]. -
Angehörige einweihen
Teilen Sie Ihre Wünsche mit vertrauten Personen - das vermeidet Konflikte in Krisensituationen.
Grenzen der Selbstbestimmung
Trotz aller Vorsorge bleibt zu bedenken: Ärzt:innen dürfen Behandlungen nicht gegen geltendes Recht durchführen. So sind etwa aktive Sterbehilfe oder die Unterlassung grundlegender Schmerztherapie in Deutschland nicht zulässig[7].
Fazit: Selbstbestimmung kennt keine Staatsgrenzen
Als Ausländer:in in Deutschland haben Sie dieselben Rechte zur gesundheitlichen Vorsorge wie deutsche Staatsbürger:innen. Eine gut formulierte Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit - unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Nutzen Sie die vorhandenen Unterstützungsangebote, um Ihre Wünsche klar und rechtssicher zu dokumentieren.