Wie funktioniert die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister?
Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht es, Vorsorgedokumente wie Vollmachten oder Patientenverfügungen zentral zu hinterlegen, damit Betreuungsgerichte und Ärzt:innen im Notfall schnell darauf zugreifen können. Sie können die Registrierung online oder schriftlich durchführen, wobei persönliche Daten, Dokumentenangaben und Vertrauenspersonen eingetragen werden. Die Kosten variieren je nach Methode, und Änderungen oder Aktualisierungen sind jederzeit möglich.
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass Ihre persönlichen Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell gefunden werden. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess - von der Vorbereitung bis zur Verwaltung Ihrer Eintragung.
Warum die Registrierung wichtig ist
Das Zentrale Vorsorgeregister dient als zentrale Meldestelle für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Seit 2023 haben nicht nur Betreuungsgerichte, sondern auch behandelnde Ärzt:innen Zugriff auf diese Daten[6]. Dies beschleunigt Behandlungsentscheidungen, wenn Sie selbst nicht mehr kommunizieren können.
Praxisbeispiel: Frau Schneider aus München erlitt einen schweren Schlaganfall. Da ihre Tochter als Bevollmächtigte registriert war, konnte das Krankenhaus sie sofort kontaktieren - ohne zeitraubende Gerichtsverfahren[6].
Vorbereitung der Registrierung
Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Vorsorgevollmacht zur Vertretung in Vermögens- und Gesundheitsfragen
- Patientenverfügung mit konkreten Behandlungswünschen
- Kontaktdaten aller beteiligten Personen (Bevollmächtigte, Ersatzpersonen, Hausärzt:innen)
Überprüfen Sie, ob alle Dokumente aktuell und rechtsgültig sind. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Akzeptanz bei Behörden[5].
Online-Registrierung - Der einfachste Weg
Die Bundesnotarkammer empfiehlt die digitale Variante. So gehen Sie vor:
Benutzerkonto erstellen
Auf vorsorgeregister.de wählen Sie “Jetzt registrieren” und geben Ihre persönlichen Daten ein[2].Dokumentendaten eingeben
Tragen Sie präzise ein:- Welche Vollmachten existieren?
- Wer ist bevollmächtigt?
- Gibt es räumliche/zeitliche Einschränkungen?
Vertrauenspersonen hinzufügen
Pro zusätzliche Person fallen 3,50 € bis 4,00 € Gebühren an[1]. Begrenzen Sie den Kreis auf maximal 3 Vertrauenspersonen, um Kosten zu sparen.Zahlungsmethode wählen
- Lastschrift: 20,50 € (ermäßigter Satz)
- Überweisung: 23,00 €[1]
Tipp: Bei Problemen mit der Online-Eingabe bietet die Bundesnotarkammer eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung[3].
Schriftliche Registrierung - Die Alternative
Für Menschen ohne Internetzugang steht ein Papierantrag zur Verfügung:
- Formular P herunterladen oder telefonisch anfordern
- Handschriftlich ausfüllen und unterschreiben
- Per Post an: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, 10666 Berlin
Kosten: 23,50 € bis 26,00 € plus 4,00 € je weitere Vertrauensperson[1].
Was nach der Registrierung passiert
Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie:
- Eintragungsbestätigung mit Registernummer
- Freischaltcode für Ihr Benutzerkonto[7]
Wichtig: Teilen Sie den Freischaltcode nur vertrauenswürdigen Personen mit. Er ermöglicht Zugriff auf Ihre gespeicherten Daten.
Verwaltung der Eintragung
Mit Ihrem Benutzerkonto können Sie:
- Adressänderungen melden
- Neue Dokumente nachtragen
- Bevollmächtigte austauschen
- Die gesamte Registrierung löschen[4]
Praxis-Tipp: Überprüfen Sie jährlich am Geburtstag, ob alle Angaben noch stimmen. So vermeiden Sie veraltete Kontaktdaten im Notfall.
Kosten im Detail
Die Gebührenstruktur zeigt deutliche Unterschiede:
Service | Online-Preis | Schriftlich |
---|---|---|
Basisgebühr | 20,50 € | 23,50 € |
Zusatzperson (pro Name) | 3,50 € | 4,00 € |
Änderungen/Korrekturen | kostenfrei | kostenfrei |
Quelle: Gebührensatzung des Zentralen Vorsorgeregisters[1]
Beispielrechnung: Familie Müller registriert eine Patientenverfügung mit 2 Vertrauenspersonen online per Lastschrift:
20,50 € + (2 × 3,50 €) = 27,50 €
Häufige Fragen
Kann ich nachträglich Notar:innen einbinden?
Ja. Selbst erstellte Dokumente können später notariell beglaubigt werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz[5].
Was passiert bei Umzug?
Melden Sie Adressänderungen umgehend online. So stellen Sie sicher, dass Betreuungsgerichte Sie im Notfall finden[7].
Gilt die Registrierung EU-weit?
Nein. Für Auslandsaufenthalte empfehlen sich zusätzlich internationale Vollmachten. Rechtsberatung lohnt sich hier besonders.
Handlungsempfehlungen
Dokumente vorbereiten
Sammeln Sie alle Vollmachten und Verfügungen an einem Ort.Vertrauenspersonen informieren
Besprechen Sie Ihre Wünsche persönlich - schriftliche Dokumente ersetzen kein Gespräch.Kosten vergleichen
Nutzen Sie den Online-Rabatt und sparen Sie bis zu 5,50 € gegenüber der Papierform[1].Benutzerkonto aktivieren
Auch wenn Sie zunächst keine Änderungen planen - der digitale Zugriff spart später Zeit[7].
Mit dieser Registrierung schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen. Sie entlasten Gerichte, beschleunigen medizinische Entscheidungen und bewahren Ihre Selbstbestimmung - auch wenn Sie sie nicht mehr aktiv ausüben können.