Wie markiere ich Änderungen in der Patientenverfügung?

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Zusammenfassung

Änderungen in der Patientenverfügung sollten klar und rechtssicher markiert werden, etwa durch handschriftliches Durchstreichen mit Datum und Unterschrift oder durch eine vollständige Neufassung bei umfangreichen Anpassungen. Die aktualisierte Version muss an alle relevanten Personen und Stellen verteilt werden, während alte Fassungen entwertet werden. Wichtig sind präzise Formulierungen sowie rechtliche und ärztliche Beratung bei komplexen Änderungen.

Eine Patientenverfügung gibt Ihren Willen für medizinische Entscheidungen vor, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Doch Lebensumstände, Gesundheit oder persönliche Überzeugungen ändern sich - deshalb ist es wichtig, das Dokument regelmäßig anzupassen. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Änderungen rechtssicher vornehmen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Vorbereitung: Wann und warum Anpassungen nötig werden

Ihre Patientenverfügung sollte immer Ihren aktuellen Überzeugungen entsprechen. Typische Anlässe für Änderungen sind:

  • Neue medizinische Diagnosen wie chronische Erkrankungen oder Operationspläne
  • Persönliche Erfahrungen, etwa wenn Angehörige bestimmte Therapien erlebt haben
  • Gesetzliche Änderungen, die Ihre bisherigen Festlegungen betreffen[6]
  • Wechsel in der Vertrauensperson, wenn die bisher bevollmächtigte Person nicht mehr zur Verfügung steht[2]

Überprüfen Sie Ihr Dokument mindestens alle zwei Jahre - auch wenn kein konkreter Anlass vorliegt[3]. Notieren Sie sich vor der Bearbeitung genau, welche Passagen Sie anpassen möchten.

Schritt-für-Schritt: So nehmen Sie Korrekturen vor

1. Handschriftliche Ergänzungen

Streichen Sie veraltete Formulierungen einfach durch und schreiben Sie die neuen Wünsche daneben. Wichtig:

  • Jede Änderung muss mit Datum und Unterschrift versehen werden[1][2]
  • Nutzen Sie eine dokumentenechte Tinte (blau oder schwarz)
  • Vermeiden Sie Korrekturflüssigkeit oder Radierungen

2. Vollständige Neufassung bei umfangreichen Änderungen

Bei mehreren Korrekturen oder komplexen Anpassungen empfiehlt sich ein neu verfasstes Dokument. So gehen Sie vor:

  • Bezeichnen Sie die alte Version mit „widerrufen am [Datum][1]
  • Heften Sie beide Versionen zusammen, falls Teile der alten Verfügung gültig bleiben
  • Lassen Sie sich beim Verfassen ärztlich beraten, besonders bei medizinischen Details[6]

3. Digitale Bearbeitung

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung online erstellt haben:

  • Loggen Sie sich ins Portal ein und nehmen Sie Änderungen vor
  • Drucken Sie die aktualisierte Fassung aus
  • Unterschreiben Sie jede Seite des neuen Dokuments[3]

Rechtliche Absicherung: Das müssen Sie beachten

Damit Ihre Änderungen verbindlich sind, gelten folgende Regeln:

  • Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Änderung[6]
  • Eindeutige Zuordnung durch Datum und Unterschrift[2][5]
  • Konkrete Formulierungen statt allgemeiner Aussagen (§ 1827 BGB)[7]

Lassen Sie größere inhaltliche Änderungen idealerweise durch eine Rechtsberatung prüfen[1]. Bei schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. Therapieverzicht) empfiehlt sich eine ärztliche Bestätigung der Beratung[5].

Verteilung der aktualisierten Fassung

Änderungen werden erst wirksam, wenn alle Beteiligten die neue Version erhalten. Gehen Sie systematisch vor:

  1. Vernichten Sie alle Kopien der alten Version[2]
  2. Geben Sie die aktualisierte Verfügung an:
  3. Bewahren Sie das Original griffbereit auf (z. B. im Portemonnaie mit Hinweiskarte)[3]

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Unleserliche Streichungen: Nutzen Sie Lineal und klare Durchstreichungen[1]
  • Fehlende Aktualisierung: Erstellen Sie eine Liste aller Kopien-Orte[2]
  • Widersprüchliche Formulierungen: Lassen Sie jede Änderung von einer neutralen Person gegenlesen[7]
  • Veraltete Rechtsbezüge: Prüfen Sie Verweise auf Gesetzesparagrafen (§ 1827 BGB)[6]

Sonderfall: Vorübergehender Widerruf

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos aussetzen - etwa für eine geplante Operation:

  • Schreiben Sie „vorübergehend unwirksam bis [Datum]“ auf jede Seite
  • Unterschreiben Sie diesen Vermerk
  • Informieren Sie Ihr Behandlungsteam persönlich[1]

Praxistipp: Dokumentationsmappe erstellen

Legieren Sie zusammen:

  • Die aktuelle Patientenverfügung
  • Letzte widerrufene Fassung (mit Entwertungsvermerk)
  • Ärztliche Beratungsprotokolle
  • Kontaktliste aller Kopienempfänger

Diese Mappe sollte Ihre Vertrauensperson und Ihre Hausarztpraxis erhalten.

Ihre Patientenverfügung ist kein starres Dokument, sondern kann mit Ihrem Leben wachsen. Durch klare Markierungen und systematische Verteilung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille im Ernstfall respektiert wird. Nehmen Sie sich Zeit für Änderungen - sie geben Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit.