Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet oder beglaubigt werden?

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Zusammenfassung

Eine Patienten­verfügung muss in Deutschland weder notariell beurkundet noch beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein. Es genügt, wenn sie schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und präzise formuliert ist. Eine notarielle Unterstützung kann jedoch in komplexen Lebenssituationen oder zur Kombination mit anderen Vorsorgedokumenten sinnvoll sein.

Eine Patienten­verfügung gibt Ihnen die Kontrolle über medizinische Entscheidungen, falls Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten. Viele Menschen fragen sich, ob dieses Dokument notariell beurkundet oder beglaubigt werden muss, um rechtliche Verbindlichkeit zu erlangen. Die Antwort darauf ist klar: Nein. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist für die Gültigkeit Ihrer Patienten­verfügung nicht erforderlich. Dennoch gibt es Situationen, in denen notarielle Unterstützung sinnvoll sein kann.

Rechtliche Grundlagen: Wann ist eine Patienten­verfügung gültig?

Die gesetzlichen Anforderungen an eine Patienten­verfügung sind in § 1827 BGB geregelt. Demnach müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schriftliche Form: Die Verfügung muss handschriftlich oder digital verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
  2. Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und in der Lage sein, die Tragweite Ihrer Entscheidungen zu verstehen.
  3. Konkrete Formulierung: Die Festlegungen müssen so präzise sein, dass Ärzt:innen und Angehörige Ihre Wünsche im Ernstfall eindeutig umsetzen können.

Eine notarielle Beglaubigung ändert nichts an diesen Grundvoraussetzungen. Selbst wenn Sie die Verfügung allein verfassen, ist sie rechtswirksam - vorausgesetzt, die genannten Kriterien sind erfüllt[2][6].

Notarielle Beurkundung: Freiwillig, aber situationsabhängig sinnvoll

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin in bestimmten Fällen Vorteile bieten:

1. Komplexe Lebenssituationen

Wenn Ihre persönlichen oder familiären Verhältnisse besonders kompliziert sind - etwa bei Patchwork-Familien oder internationalen Bezügen -, sorgt eine notariell beurkundete Patienten­verfügung für zusätzliche Klarheit. Der Notar prüft dabei nicht nur die Identität, sondern auch, ob Ihre Anweisungen widerspruchsfrei und rechtssicher formuliert sind[1][5].

2. Kombination mit anderen Vorsorgedokumenten

Oft wird die Patienten­verfügung zusammen mit einer Vorsorge­vollmacht erstellt. In solchen Fällen kann eine notarielle Zusammenstellung beider Dokumente praktisch sein, insbesondere wenn die bevollmächtigte Person Grundstücksgeschäfte oder andere weitreichende Entscheidungen treffen soll[9].

3. Schutz vor Missverständnissen

Manche Menschen befürchten, dass ihre handschriftliche Verfügung angezweifelt werden könnte. Eine notarielle Bestätigung der Unterschrift gibt hier zusätzliche Sicherheit - ähnlich wie bei einem Testament[10].

Kosten einer notariellen Beurkundung

Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand und dem Vermögen der beteiligten Personen. Für eine einfache Patienten­verfügung fallen in der Regel zwischen 80 und 200 Euro an. Wenn die Verfügung Teil einer umfassenden Vorsorgeberatung ist, können die Kosten höher ausfallen. Viele Notar:innen bieten jedoch Paketlösungen an, die sich preislich lohnen[1][5].

Praxistipp: So erhöhen Sie die Wirksamkeit ohne Notar

Auch ohne notarielle Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Patienten­verfügung im Ernstfall respektiert wird:

  1. Medizinische Beratung einholen
    Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens. Diese können helfen, typische Behandlungsszenarien zu antizipieren und medizinische Fachbegriffe korrekt zu verwenden[3][7].

  2. Regelmäßige Aktualisierung
    Überprüfen Sie Ihre Verfügung alle zwei bis drei Jahre. Notieren Sie Datum und Unterschrift bei jeder Änderung, um zu dokumentieren, dass die Festlegungen Ihrem aktuellen Willen entsprechen[7].

  3. Vertrauenspersonen einbeziehen
    Teilen Sie Ihren Angehörigen oder Bevollmächtigten mit, wo die Verfügung hinterlegt ist. Ideal ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, auf das Gerichte und Kliniken im Notfall zugreifen können[1][6].

  4. Klare Formulierungen wählen
    Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“. Beschreiben Sie stattdessen konkret, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen ablehnen - beispielsweise „Keine invasive Beatmung bei irreversibler Gehirnschädigung“[8].

Wann ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben?

Nur in einer Ausnahmesituation wird die notarielle Beurkundung zwingend: Wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst unterschreiben können, muss ein Notar oder eine Notarin bestätigen, dass die Verfügung Ihrem Willen entspricht. Dies gilt jedoch nur für die letztmalige Aktualisierung, nicht für frühere Versionen[10].

Fazit: Eigenverantwortung steht im Mittelpunkt

Eine Patienten­verfügung ist zunächst einmal ein persönliches Dokument, das Ihre Selbstbestimmung schützt. Die Entscheidung für oder gegen einen Notar hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab:

  • Ohne Notar geht es schneller und kostengünstiger. Voraussetzung ist, dass Sie sich intensiv mit möglichen Behandlungsszenarien auseinandersetzen und präzise formulieren.
  • Mit Notar erhalten Sie rechtliche Absicherung, besonders bei komplexen Anliegen oder wenn Sie sich unsicher sind.

Unabhängig vom gewählten Weg ist die wichtigste Botschaft: Erstellen Sie überhaupt eine Patienten­verfügung. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden.

Weiterführende Schritte

  1. Musterformulare kritisch prüfen
    Viele kostenlose Vorlagen im Internet sind zu allgemein gehalten. Passen Sie diese immer auf Ihre persönliche Situation an[8][10].

  2. Kombination mit Vorsorge­vollmacht erwägen
    Eine Vorsorge­vollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten - nicht nur in medizinischen Fragen[7][9].

  3. Offene Gespräche führen
    Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Vorstellungen. Das erleichtert es ihnen, im Ernstfall im Sinne Ihrer Verfügung zu handeln[6][8].

Mit diesen Schritten schaffen Sie eine solide Basis, um Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen Zeiten zu wahren - ganz gleich, ob mit oder ohne notarielle Begleitung.