Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?
Die Beglaubigung einer Patientenverfügung bei der Betreuungsbehörde kostet in der Regel 10 Euro pro Dokument und bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift, was die Akzeptanz bei Ärzt:innen und Gerichten erhöht. Das Verfahren ist unkompliziert und erfordert lediglich ein persönliches Erscheinen mit der unterschriebenen Verfügung und einem Ausweisdokument. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
- Warum eine Beglaubigung sinnvoll ist
- Rechtliche Grundlagen im Überblick
- Beglaubigung bei anderen öffentlichen Ämtern
- Die Kosten im Detail
- So läuft die Beglaubigung ab
- Unterschiede zur notariellen Beurkundung
- Rechtliche Sicherheit durch Registrierung
- Praktische Tipps für die Beglaubigung
- Wann Sie zusätzlichen Rat einholen sollten
- Fazit
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Damit diese auch rechtlich wirksam umgesetzt werden kann, ist eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde eine kostengünstige und verlässliche Option. Die Gebühren hierfür belaufen sich in der Regel auf 10 Euro pro Dokument[1][2][5]. Dieser Betrag gilt bundesweit, sofern kein Landesrecht abweichende Regelungen vorsieht.
Warum eine Beglaubigung sinnvoll ist
Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift und erhöht die Akzeptanz Ihrer Patientenverfügung bei Ärzt:innen, Krankenhäusern oder Betreuungsgerichten[1][7]. Im Gegensatz zur notariellen Beurkundung ist das Verfahren bei der Betreuungsbehörde nicht nur günstiger, sondern auch unkomplizierter[4][8]. Besonders wichtig ist diese Bestätigung, wenn Ihre Vertrauenspersonen ohne gerichtliche Anordnung handeln müssen - etwa bei akuten medizinischen Entscheidungen.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
In § 6 Betreuungsbehördengesetz (BtBG), was Bundesgesetz ist und damit auch in allen Bundesländern gilt, ist ausdrücklich geregelt, dass auch Betreuungsbehörden Patientenverfügungen „öffentlich“ beglaubigen dürfen. Die Betreuungsbehörden dürfen für die Beglaubigung nur 10 Euro an Gebühren nehmen und ihre Beglaubigung steht der notariellen ausdrücklich gleich. Auch wenn einige Notari:innen die Bedeutung des § 6 BtBG verneinen, so müssten Unklarheiten spätestens seit dem 01.09.2009 beseitigt sein. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 (BGBl. I S. 1696) wurde in § 6 Abs. 2 BtBG das Wort „öffentlich“ vor dem Wort „beglaubigt“ hinzugefügt. Damit ist bundesgesetzlich klargestellt worden, dass eine Beglaubigung einer Betreuungsbehörde der eines Notariats entspricht.
Beglaubigung bei anderen öffentlichen Ämtern
Vorsicht: Gemeinden und andere öffentliche Ämter beglaubigen auch eine Unterschrift. Es handelt sich hierbei um s.g. amtliche Beglaubigung und nicht um eine öffentliche Beglaubigung. D.h. hier wird jedoch nur auf ein neutrales Papier der Ausweis kopiert, die persönliche Unterschrift darunter gesetzt und dies wird von Verwaltungsangestellten durch Stempel und Unterschrift bestätigt. Dieses Dokument ist kein Ersatz für eine öffentlich beglaubigte Verfügung!
Die Kosten im Detail
Regelsatz von 10 Euro
Die Betreuungsbehörden in Deutschland erheben für die Beglaubigung einer Patientenverfügung eine Pauschalgebühr von 10 Euro[1][2][5]. Diese ist im Betreuungsbehördengesetz (§ 6 Abs. 5 BtBG) verankert und gilt unabhängig vom Umfang des Dokuments. Anders als bei notariellen Dienstleistungen entfallen zusätzliche Auslagen wie Porto oder Schreibgebühren[4][8].
Landesrechtliche Ausnahmen
In einigen Bundesländern können abweichende Gebührenordnungen gelten. Die Betreuungsbehörden sind jedoch verpflichtet, Sie vorab über anfallende Kosten zu informieren[1][5]. Praktisch bedeutet dies: Planen Sie stets mit den 10 Euro als Richtwert, erkundigen Sie sich aber bei Ihrer lokalen Behörde nach möglichen Besonderheiten.
Gebührenerlass bei Bedürftigkeit
Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen[1][2][5]. Voraussetzung ist ein Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, beispielsweise durch Vorlage eines aktuellen Bescheids über Sozialhilfe oder Grundsicherung. Die genauen Kriterien legt jede Behörde individuell fest.
So läuft die Beglaubigung ab
Schritt 1: Dokumente vorbereiten
Ihre Patientenverfügung muss unterschrieben und mit Ort sowie Datum versehen sein[1][7]. Bringen Sie neben dem Originaldokument auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie einen Reisepass nutzen, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung[2][3].
Schritt 2: Termin vereinbaren
Viele Betreuungsbehörden bieten die Beglaubigung ohne vorherige Terminvereinbarung an[2][7]. In größeren Städten empfiehlt sich dennoch eine kurze telefonische Rücksprache, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.
Schritt 3: Persönliches Erscheinen
Die Beglaubigung erfolgt ausschließlich im persönlichen Termin. Eine Behördenmitarbeiter:in prüft Ihre Identität, vergleicht die Unterschrift auf dem Dokument mit der Ihres Ausweises und versieht die Patientenverfügung mit einem amtlichen Beglaubigungsvermerk[2][5]. Dieser enthält das Dienstsiegel der Behörde und macht Ihre Verfügung somit gerichtsfest.
Unterschiede zur notariellen Beurkundung
Während die Betreuungsbehörde lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt, prüft ein Notar auch den rechtlichen Inhalt Ihrer Patientenverfügung[4][8]. Diese Beurkundung ist jedoch nur in Ausnahmefällen notwendig - etwa wenn komplexe, individuelle Regelungen gewünscht sind und ist mit wesentlich höheren Kosten verbunden[4][6].
Rechtliche Sicherheit durch Registrierung
Um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen[1][6][8]. Für die Registrierung fallen einmalig Gebühren an und erfordert keine erneute Beglaubigung[6][8]. Wichtig: Das Register speichert nur den Hinweis auf die Existenz Ihrer Verfügung, nicht deren konkreten Inhalt.
Praktische Tipps für die Beglaubigung
- Kombinieren Sie Dokumente: Lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen. Pro Unterschrift fallen weiterhin 10 Euro an[3][7].
- Aktualisieren Sie regelmäßig: Medizinische Wünsche können sich ändern. Planen Sie alle zwei bis drei Jahre eine Überarbeitung ein und lassen Sie die neue Version erneut beglaubigen.
- Informieren Sie Vertrauenspersonen: Geben Sie Ihren Bevollmächtigten eine Kopie der beglaubigten Patientenverfügung und besprechen Sie Ihre Wünsche im Detail.
Wann Sie zusätzlichen Rat einholen sollten
Zwar können Sie eine Patientenverfügung ohne juristische Hilfe erstellen. Bei folgenden Situationen empfiehlt sich jedoch eine anwaltliche oder notarielle Beratung:
- Sie besitzen Immobilien oder Vermögen im Ausland
- Sie wünschen spezielle medizinische Maßnahmen, die ethisch umstritten sind
- Es bestehen Konflikte in der Familie, die eine neutrale Dokumentation erforderlich machen
Fazit
Die Beglaubigung Ihrer Patientenverfügung bei der Betreuungsbehörde ist mit 10 Euro eine kostengünstige Methode, um rechtliche Verbindlichkeit herzustellen. Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten, um möglichst vielen Menschen Zugang zu bieten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren selbstbestimmten Willen abzusichern - und vergessen Sie nicht, Ihre Angehörigen über die Existenz und den Ort der beglaubigten Verfügung zu informieren.