Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein, um rechtswirksam zu sein. Sie sollte konkrete Situationen und medizinische Maßnahmen klar benennen, damit Ihr Wille eindeutig erkennbar ist. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Verfügung Ihren aktuellen Vorstellungen entspricht.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Kontrolle über medizinische Entscheidungen, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Damit Ihr Wille respektiert wird, müssen Form und Inhalt gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtssicheres Dokument erstellen.
Schriftform als Grundvoraussetzung
Jede Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden - das schreibt § 1827 BGB ausdrücklich vor[4][7][12]. Ob Sie handschriftlich notieren, am Computer tippen oder ein Formular nutzen, bleibt Ihnen überlassen[4]. Gedruckte Versionen sind jedoch empfehlenswert, da sie besser lesbar sind und Missverständnisse vermeiden[4].
Wichtige formale Elemente
- Persönliche Angaben: Vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift[1][6]
- Eigenhändige Unterschrift: Rechtswirksam wird das Dokument erst durch Ihre handschriftliche Signatur[4][7]. Können Sie nicht mehr selbst unterschreiben, ist ein Notar erforderlich[4].
- Datum: Hilft bei der Einordnung, ob die Verfügung noch aktuell ist[5][14].
Ein Beispiel:
„Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1965, wohnhaft in Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, verfasse diese Patientenverfügung am 19.02.2025.“
Inhaltliche Gestaltung - Präzision ist entscheidend
Um wirksam zu sein, muss Ihre Verfügung konkrete Behandlungssituationen und medizinische Maßnahmen benennen. Allgemeine Aussagen wie „Keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind nicht ausreichend[10][13].
1. Beschreibung der Situation
Definieren Sie genau, wann Ihre Verfügung gelten soll:
- „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befinde“
- „Bei irreversibler Bewusstlosigkeit nach einem Unfall“[1][6][10]
2. Festlegung medizinischer Maßnahmen
Nennen Sie konkret, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen:
- Lebenserhaltung: künstliche Beatmung, Dialyse, Wiederbelebung
- Schmerztherapie: Medikamententypen, Sedierung
- Künstliche Ernährung: Nasensonde, PEG-Sonde, Infusionen[1][4][10]
Beispielformulierung:
„In oben genannten Situationen lehne ich invasive Beatmung und Wiederbelebungsmaßnahmen ab. Ich wünsche eine ausreichende Schmerzmittelgabe, auch wenn dies das Leben verkürzt.“
Rechtliche Rahmenbedingungen
Einwilligungsfähigkeit
Sie müssen beim Verfassen volljährig und in der Lage sein, Tragweite und Folgen Ihrer Entscheidungen zu verstehen[2][7][14]. Bei psychischen Erkrankungen oder Demenz empfiehlt sich eine Bestätigung durch Ärzt:innen[13].
Verbindlichkeit
Ärzt:innen und Pflegepersonal sind an Ihre Verfügung gebunden, sofern sie
Praktische Tipps für die Erstellung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Informieren Sie sich über Krankheitsbilder und Therapieoptionen - Hausärzt:innen oder Broschüren helfen[14].
- Reflektieren Sie Werte: Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Wann wäre eine Behandlung unzumutbar?
- Formulieren Sie präzise mit Textbausteinen des Bundesjustizministeriums[12][15].
- Besprechen Sie den Entwurf mit Vertrauenspersonen und Ärzt:innen[5][9].
- Hinterlegen Sie die Verfügung an einem gut zugänglichen Ort und informieren Sie Angehörige[5][8].
Häufige Irrtümer und Klarstellungen
Mythos 1: „Ärzt:innen müssen unterschreiben“
Falsch. Weder ärztliche noch notarielle Unterschriften sind vorgesehen[7][8]. Ihre eigenhändige Signatur genügt.
Mythos 2: „Jährliche Erneuerung nötig“
Das Gesetz verlangt keine regelmäßige Aktualisierung. Experten raten jedoch, alle 1-2 Jahre Datum und Unterschrift zu erneuern[7][14].
Was tun bei Unsicherheiten?
Nutzen Sie kostenlose Mustertexte von Verbraucherzentralen, vertrauenswürdigen Portalen oder den Service von Patientenverfügung.digital[12][15]. Viele Hospizdienste und Betreuungsvereine bieten persönliche Beratung an - oft kostenfrei oder gegen geringe Gebühr.
Ihr Weg zur rechtssicheren Verfügung
Indem Sie diese formalen und inhaltlichen Vorgaben beachten, schaffen Sie ein Dokument, das Ihren Willen eindeutig kommuniziert. Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Patientenverfügung entlastet Angehörige und gibt medizinischen Teams klare Handlungsanweisungen. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung - Ihr zukünftiges Selbst wird es Ihnen danken.