Was kostet eine Patientenverfügung beim Hausarzt?

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Zusammenfassung

Die Kosten für eine Patienten­verfügung beim Hausarzt liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig vom Beratungsaufwand. Eine ärztliche Beratung ist sinnvoll, da sie sicherstellt, dass das Dokument medizinisch präzise und rechtlich wirksam ist. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt diese Kosten nicht, doch gut vorbereitete Gespräche können Zeit und Geld sparen.

Eine Patienten­verfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Viele Menschen entscheiden sich für die Erstellung dieses Dokuments in Zusammenarbeit mit ihrer Hausarztpraxis. Die Kosten hierfür bewegen sich typischer­weise zwischen 50 und 150 Euro - abhängig vom Beratungsaufwand und der individuellen Situation[1][4].

Warum eine Patienten­verfügung beim Hausarzt sinnvoll ist

Ärzt:innen kennen Ihre Krankheits­geschichte und können medizinische Fachbegriffe präzise erklären. Diese Expertise hilft, Formulierungen zu finden, die im Notfall eindeutig interpretierbar sind. Laut BGB Urteil muss eine Patienten­verfügung konkrete Behandlungssituationen beschreiben - allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine lebens­verlängernden Maßnahmen“ sind oft unwirksam[2][4].

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Patient:in mit Herz­schwäche könnte die Verfügung konkret festlegen, unter welchen Bedingungen eine Reanimation erfolgen soll. Diese Spezifität erreichen Sie nur durch fachkundige Beratung.

Kosten­übersicht: Was Sie beim Hausarzt bezahlen

Die Gebühren richten sich nach der Gebühren­ordnung für Ärzt:innen (GOÄ) und dem Zeitaufwand:

  • Grundberatung (30-45 Minuten): 50-100 Euro
  • Komplexe Fälle (z. B. bei Mehrfach­erkrankungen): bis zu 150 Euro
  • Ausführliche Aufklärung mit Dokumentation: bis zu 235 €
  • Folgegespräche zur Anpassung: 30-50 Euro pro Termin

Manche Praxen bieten Pauschal­pakete an, die auch die spätere Aufbewahrung des Dokuments in der Patienten­akte umfassen. Fragen Sie hierfür direkt bei Ihrer Hausarztpraxis nach[1][4].

Was die Kranken­kasse übernimmt

Die gesetzliche Kranken­versicherung trägt diese Kosten nicht, da es sich um eine individuelle Gesundheits­leistung (IGeL) handelt. Privat­versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif solche Beratungen einschließt[1].

So bereiten Sie das Gespräch vor

Nutzen Sie die begrenzte Beratungs­zeit optimal:

  1. Notieren Sie alle chronischen Erkrankungen und bisherigen Behandlungen
  2. Überlegen Sie, welche Eingriffe Sie ablehnen (z. B. künstliche Beatmung, Dialyse)
  3. Entscheiden Sie, wer als Vertrauens­person informiert werden soll
  4. Bringen Sie vorhandene Vorsorge­dokumente mit (z. B. Vorsorge­vollmacht)

Ein gut vorbereitetes Gespräch spart Zeit und reduziert damit die Kosten[2][5].

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

25 % aller Patienten­verfügungen scheitern vor Gericht an diesen Problemen:

  • Veraltete Formulierungen: Überprüfen Sie das Dokument alle 2-3 Jahre
  • Widersprüche: Klären Sie ab, ob palliative Schmerz­therapie trotz Ablehnung lebens­verlängernder Maßnahmen gewünscht ist
  • Ungenaue Zuständig­keiten: Benennen Sie explizit eine Person als Entscheidungs­befugte:n[2][4]

Ihre Hausarztpraxis kann hierbei unterstützen, indem sie typische Fall­stricke aus ihrer Erfahrung schildert.

Alternativen zur Hausarzt­beratung

Wenn die Kosten für Sie eine Hürde darstellen:

  • Kostenlose Online­dienste wie Patienten­verfügung.digital bieten medizinisch präzise und rechtssichere Dokumente[5]
  • Betreuungs­vereine helfen bei der Formulierung für etwa 30-50 Euro
  • Kombi­pakete mit Vorsorge­vollmacht ab 100 Euro bei spezialisierten Anbietern

Vorsicht: Reine Text­bausteine bergen Risiken und können unwirsam werden, wenn diese nicht konkret genug sind.

Rechtliche Sicherheit: Das müssen Sie wissen

§ 1827 BGB ist die gesetzliche Grundlage für eine Patientenverfügung und stellt folgende Anforderungen:

  • Das Dokument muss handschriftlich oder per digitaler Signatur unterzeichnet sein
  • Datum und Ort sind verpflichtend anzugeben
  • Zweifel an der Einwilligungs­fähigkeit führen zur Unwirksamkeit - hier hilft eine ärztliche Bescheinigung

Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift entscheidungs­fähig waren. Diese Option nutzen jedoch nur 12 % der Patienten­verfügungen, wie eine Studie der Universität Bonn zeigt[4].

Praxistipp: So hinterlegen Sie das Dokument richtig

Eine Patienten­verfügung nützt nur, wenn sie im Notfall auffindbar ist:

Viele Kranken­häuser prüfen mittlerweile automatisch das Vorsorge­register, wenn bewusstseins­getrübte Patient:innen eingeliefert werden[2][6].

Fazit: Investition in selbstbestimmte Medizin

Die Kosten für eine Patienten­verfügung beim Hausarzt sind überschaubar - gemessen an der Bedeutung dieses Dokuments. Wichtiger als der Preis ist die medizinische Präzision: Nur konkret auf Ihre Gesundheitssituation zugeschnittene Formulierungen garantieren, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Ein letzter Rat: Nutzen Sie Online-Dienste wie Patientenverfügung.digital um sich auf das Gespräch mit Ihrer Hausärzt:in vorzubereiten und ergänzen Sie Ihre Vorsorgedokumente auch um eine Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung. Diese Dokumente ergänzen sich ideal und schaffen umfassende Sicherheit.