Was kostet eine Patientenverfügung beim Hausarzt?
Die Kosten für eine Patientenverfügung beim Hausarzt liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, abhängig vom Beratungsaufwand. Eine ärztliche Beratung ist sinnvoll, da sie sicherstellt, dass das Dokument medizinisch präzise und rechtlich wirksam ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht, doch gut vorbereitete Gespräche können Zeit und Geld sparen.
- Warum eine Patientenverfügung beim Hausarzt sinnvoll ist
- Kostenübersicht: Was Sie beim Hausarzt bezahlen
- So bereiten Sie das Gespräch vor
- Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Alternativen zur Hausarztberatung
- Rechtliche Sicherheit: Das müssen Sie wissen
- Praxistipp: So hinterlegen Sie das Dokument richtig
- Fazit: Investition in selbstbestimmte Medizin
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Viele Menschen entscheiden sich für die Erstellung dieses Dokuments in Zusammenarbeit mit ihrer Hausarztpraxis. Die Kosten hierfür bewegen sich typischerweise zwischen 50 und 150 Euro - abhängig vom Beratungsaufwand und der individuellen Situation[1][4].
Warum eine Patientenverfügung beim Hausarzt sinnvoll ist
Ärzt:innen kennen Ihre Krankheitsgeschichte und können medizinische Fachbegriffe präzise erklären. Diese Expertise hilft, Formulierungen zu finden, die im Notfall eindeutig interpretierbar sind. Laut BGB Urteil muss eine Patientenverfügung konkrete Behandlungssituationen beschreiben - allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind oft unwirksam[2][4].
Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Patient:in mit Herzschwäche könnte die Verfügung konkret festlegen, unter welchen Bedingungen eine Reanimation erfolgen soll. Diese Spezifität erreichen Sie nur durch fachkundige Beratung.
Kostenübersicht: Was Sie beim Hausarzt bezahlen
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) und dem Zeitaufwand:
- Grundberatung (30-45 Minuten): 50-100 Euro
- Komplexe Fälle (z. B. bei Mehrfacherkrankungen): bis zu 150 Euro
- Ausführliche Aufklärung mit Dokumentation: bis zu 235 €
- Folgegespräche zur Anpassung: 30-50 Euro pro Termin
Manche Praxen bieten Pauschalpakete an, die auch die spätere Aufbewahrung des Dokuments in der Patientenakte umfassen. Fragen Sie hierfür direkt bei Ihrer Hausarztpraxis nach[1][4].
Was die Krankenkasse übernimmt
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt diese Kosten nicht, da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) handelt. Privatversicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif solche Beratungen einschließt[1].
So bereiten Sie das Gespräch vor
Nutzen Sie die begrenzte Beratungszeit optimal:
- Notieren Sie alle chronischen Erkrankungen und bisherigen Behandlungen
- Überlegen Sie, welche Eingriffe Sie ablehnen (z. B. künstliche Beatmung, Dialyse)
- Entscheiden Sie, wer als Vertrauensperson informiert werden soll
- Bringen Sie vorhandene Vorsorgedokumente mit (z. B. Vorsorgevollmacht)
Ein gut vorbereitetes Gespräch spart Zeit und reduziert damit die Kosten[2][5].
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
25 % aller Patientenverfügungen scheitern vor Gericht an diesen Problemen:
- Veraltete Formulierungen: Überprüfen Sie das Dokument alle 2-3 Jahre
- Widersprüche: Klären Sie ab, ob palliative Schmerztherapie trotz Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen gewünscht ist
- Ungenaue Zuständigkeiten: Benennen Sie explizit eine Person als Entscheidungsbefugte:n[2][4]
Ihre Hausarztpraxis kann hierbei unterstützen, indem sie typische Fallstricke aus ihrer Erfahrung schildert.
Alternativen zur Hausarztberatung
Wenn die Kosten für Sie eine Hürde darstellen:
- Kostenlose Onlinedienste wie Patientenverfügung.digital bieten medizinisch präzise und rechtssichere Dokumente[5]
- Betreuungsvereine helfen bei der Formulierung für etwa 30-50 Euro
- Kombipakete mit Vorsorgevollmacht ab 100 Euro bei spezialisierten Anbietern
Vorsicht: Reine Textbausteine bergen Risiken und können unwirsam werden, wenn diese nicht konkret genug sind.
Rechtliche Sicherheit: Das müssen Sie wissen
§ 1827 BGB ist die gesetzliche Grundlage für eine Patientenverfügung und stellt folgende Anforderungen:
- Das Dokument muss handschriftlich oder per digitaler Signatur unterzeichnet sein
- Datum und Ort sind verpflichtend anzugeben
- Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit führen zur Unwirksamkeit - hier hilft eine ärztliche Bescheinigung
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift entscheidungsfähig waren. Diese Option nutzen jedoch nur 12 % der Patientenverfügungen, wie eine Studie der Universität Bonn zeigt[4].
Praxistipp: So hinterlegen Sie das Dokument richtig
Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Notfall auffindbar ist:
- Original bei Vertrauensperson oder Angehörigen
- Kopie in der Hausarztpraxis und im Portmonee (mit Hinweiskarte)
- Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (kostenpflichtig)
Viele Krankenhäuser prüfen mittlerweile automatisch das Vorsorgeregister, wenn bewusstseinsgetrübte Patient:innen eingeliefert werden[2][6].
Fazit: Investition in selbstbestimmte Medizin
Die Kosten für eine Patientenverfügung beim Hausarzt sind überschaubar - gemessen an der Bedeutung dieses Dokuments. Wichtiger als der Preis ist die medizinische Präzision: Nur konkret auf Ihre Gesundheitssituation zugeschnittene Formulierungen garantieren, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Ein letzter Rat: Nutzen Sie Online-Dienste wie Patientenverfügung.digital um sich auf das Gespräch mit Ihrer Hausärzt:in vorzubereiten und ergänzen Sie Ihre Vorsorgedokumente auch um eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Diese Dokumente ergänzen sich ideal und schaffen umfassende Sicherheit.