Was kostet die Beurkundung oder Beglaubigung einer Patientenverfügung beim Notar?
Die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung kostet bundeseinheitlich 71,40 € inklusive Mehrwertsteuer, während eine reine Unterschriftsbeglaubigung je nach Umfang 11,90-23,80 € beträgt. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und umfassen rechtliche Beratung wobei die medizinische Präzision trotz juristischer Expertise oft unzureichend bleibt.
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, medizinische Entscheidungen für den Fall vorwegzunehmen, in dem Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Die Kosten für die notarielle Beurkundung dieser wichtigen Vorsorgedokumente sind gesetzlich geregelt, können aber je nach individueller Situation variieren. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die anfallenden Gebühren, zusätzliche Optionen und praktische Tipps zur Kostenoptimierung.
Rechtliche Grundlagen und Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung
Die gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen findet sich im § 1827 BGB. Zwar ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben, doch erhöht sie die Rechtssicherheit erheblich. Gerichte und medizinisches Personal prüfen im Ernstfall genau, ob das Dokument formelle Anforderungen erfüllt und den mutmaßlichen Willen eindeutig widerspiegelt[2][7].
Vorteile der notariellen Erstellung
Durch die Beurkundung beim Notar wird sichergestellt, dass Ihre Patientenverfügung:
- Rechtsverbindlich formuliert ist und keine Interpretationsspielräume lässt
- Aktuelle gesetzliche Standards berücksichtigt
- Fälschungssicher dokumentiert wird
Ein Notar oder eine Notarin berät Sie zudem zu möglichen Konfliktszenarien und kann die Verfügung in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen[6][8].
Kostenübersicht für die notarielle Beurkundung
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für eine reine Patientenverfügung ohne Vermögensregelungen gilt:
Pauschale Grundgebühr
Gemäß § 34 GNotKG beträgt die Gebühr für die Beurkundung 60 € plus Mehrwertsteuer[2][8]. Dieser Betrag umfasst:
- Ausführliche Beratung zu medizinischen und rechtlichen Aspekten
- Individuelle Anpassung an Ihre persönliche Situation
- Beurkundung inklusive aller notwendigen Beglaubigungen
Kombination mit Vorsorgevollmacht
Viele Menschen kombinieren die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. In diesem Fall berechnen sich die Kosten nach dem halbierten Aktivvermögen des Vollmachtgebenden:
Aktivvermögen | Geschäftswert | Gesamtkosten* |
---|---|---|
10.000 € | 5.000 € | 155 € |
50.000 € | 25.000 € | 220 € |
200.000 € | 100.000 € | 420 € |
*inklusive Patientenverfügung, Auslagen und Mehrwertsteuer[1][4]
Für Personen mit größerem Vermögen gilt eine Gebührenobergrenze von 2.375 €[1]. Ein ärztliches Gutachten ist nicht erforderlich.
Tipp: Betreuungsbehörden bitten die Beglaubigung der Vorsorgedokumente für nur 10 Euro pro Dokument an und genießen den selben rechtlichen Status wie eine öffentliche Beglaubigung durch den Notar.
Zusätzliche Kostenfaktoren
Registrierung im Vorsorgeregister
Die Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister kostet zusätzliche Gebühren[6].
Rechtliche Beratung durch Anwält:innen
Bei komplexen medizinischen Vorgeschichten oder internationalen Bezügen kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen[2][7].
Nachträgliche Änderungen
Jede notarielle Änderung Ihrer Patientenverfügung verursacht erneut 60 € Gebühren. Planen Sie daher regelmäßige Überprüfungstermine im Abstand von 3-5 Jahren ein.
Kostenspartipps und Fördermöglichkeiten
- Kombipakete nutzen: Viele Notar:innen bieten Pauschalangebote für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament[5].
- Online-Vorberatung: Einige Kanzleien ermöglichen kostenlose Erstgespräche per Videokonferenz.
- Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Police Notarkosten im Bereich Erb- und Familienrecht übernimmt[1].
- Gruppentermine: Gemeinsame Beurkundungstermine mit Familienangehörigen reduzieren oft die Auslagen.
Alternativen zur notariellen Beurkundung
Eigenständige Erstellung
Kostenlose Musterformulare von Verbraucherzentralen oder Krankenkassen eignen sich für gesundheitlich unkomplizierte Fälle. Achten Sie auf aktuelle Versionen, die das BGH-Urteil von 2016 berücksichtigen[2][7].
Beglaubigung durch Ärzt:innen
Manche Hausärzt:innen bestätigen die Einwilligungsfähigkeit für Patientenverfügungen gegen eine Gebühr. Dies ist jedoch keine rechtssichere Alternative zur Notariatsbeurkundung[2].
Häufige Fragen
„Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?“
Ja, Notarkosten für Vorsorgedokumente lassen sich in der Regel als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sammeln Sie alle Belege für Ihre Steuererklärung.
„Gibt es Ermäßigungen für Sozialhilfeempfänger:innen?“
Bei Bezug von Grundsicherung oder ALG II können Sie beim Amtsgericht Kostenbefreiung für eine notarielle Beratung beantragen.
„Was passiert bei Formfehlern?“
Nicht fachgerecht erstellte Patientenverfügungen werden im Ernstfall oft nicht beachtet. Die vermeintliche Ersparnis führt dann zu höheren Gerichts- und Betreuungskosten[7].
Handlungsempfehlung
- Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung zunächst mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.
- Besprechen Sie mit Angehörigen, wer als Vertrauensperson infrage kommt.
- Erstellen Sie vorab eine Liste Ihrer Vermögenswerte und medizinischen Besonderheiten.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einem Notar oder einer Notarin Ihrer Wahl.
Fazit
Angesichts der hohen Kosten ist eine Beglaubigung durch den Notar nicht zu empfehlen. Stattdessen raten wir zur Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, die mit nur 10 Euro pro Dokument erheblich günstiger ist und denselben rechtlichen Status besitzt. Eine Beurkundung durch den Notar, bei der nicht nur die Unterschrift bestätigt, sondern auch der Inhalt der Verfügung geprüft wird, ist nur bei komplexen, individuellen Regelungen sinnvoll.