Was ist eine Patientenverfügung?
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist rechtlich bindend und schützt Ihre Selbstbestimmung, entlastet Angehörige und vermeidet unnötige Behandlungen. Wichtig ist eine klare Formulierung der Wünsche sowie die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
- Was genau ist eine Patientenverfügung?
- Rechtliche Grundlagen in Deutschland
- So erstellen Sie eine wirksame Patientenverfügung
- Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Patientenverfügung im medizinischen Alltag
- Zusammenspiel mit anderen Vorsorgedokumenten
- Warum jede:r eine Patientenverfügung braucht
- Erste Schritte - so gehen Sie vor
- Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Eine Patientenverfügung ist ein Vorsogedokument, um Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festzuhalten, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie ermöglicht es Ihnen, Behandlungen zu benennen, die Sie wünschen oder ablehnen - und gibt Angehörigen wie medizinischem Personal Handlungssicherheit. Dieser Artikel erklärt, was Sie wissen müssen, um eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen.
Was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die festlegt, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie kommt zum Tragen, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern - etwa im Koma, bei fortgeschrittener Demenz oder im Sterbeprozess[1][4].
Wichtigste Merkmale:
- Rechtliche Bindung: Bei klarer Formulierung sind Ärzt:innen und Betreuungspersonen verpflichtet, Ihre Wünsche zu beachten[4][11].
- Konkrete Situationsbeschreibung: Die Verfügung muss genau benennen, für welche medizinischen Szenarien sie gilt (z. B. „Endstadium einer unheilbaren Erkrankung“)[2][5].
- Flexibilität: Sie können die Verfügung jederzeit anpassen oder widerrufen - sogar mündlich[1][4].
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die gesetzliche Basis findet sich im § 1827 BGB. Demnach ist eine Patientenverfügung verbindlich, wenn:
- Sie einwilligungsfähig waren, als Sie sie verfassten.
- Die beschriebene Situation auf den aktuellen Fall zutrifft.
- Keine Anhaltspunkte für eine Willensänderung vorliegen[1][4].
Ein Bundesgerichtshof-Urteil von 2018 betont: Die Verfügung muss nicht jede Maßnahme detailliert auflisten. Es genügt, wenn sie „ausreichend spezifizierte Krankheitsbilder oder Behandlungssituationen“ beschreibt[1].
So erstellen Sie eine wirksame Patientenverfügung
1. Persönliche Werte reflektieren
Überlegen Sie, was Ihnen im Lebensende wichtig ist: Schmerzfreiheit? Natürlicher Sterbeprozess? Maximale Lebensverlängerung? Notieren Sie stichpunktartig, welche Behandlungen zu diesen Werten passen - und welche nicht[6][8].
2. Konkrete Situationen definieren
Nutzen Sie Formulierungshilfen wie diese Beispiele:
- „Bei dauerhaftem Ausfall lebenswichtiger Organfunktionen ohne Aussicht auf Besserung“
- „Bei fortgeschrittener Demenz, wenn ich keine Nahrung mehr selbst aufnehmen kann“[5][8].
3. Maßnahmen benennen
Halten Sie fest, welche Eingriffe Sie in diesen Situationen erlauben oder ablehnen:
Beispielformulierung:
„In den oben genannten Situationen lehne ich lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung ab. Ich wünsche stattdessen eine palliative Versorgung zur Linderung von Schmerzen und Atemnot.“[2][8]
4. Vertrauenspersonen einbinden
Benennen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Wünsche im Ernstfall vertritt (Vorsorgevollmacht). Besprechen Sie mit ihr Ihre Vorstellungen - das erleichtert später die Entscheidungsfindung[10][13].
5. Dokument erstellen
- Verwenden Sie Schriftform (handschriftlich oder digital)
- Fügen Sie Ort, Datum und Unterschrift hinzu
- Lagern Sie das Dokument gut auffindbar (z. B. bei Hausarzt:innen, im Portemonnaie)[4][8].
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler | Lösung |
---|---|
Pauschale Aussagen („Keine lebensverlängernden Maßnahmen“) | Konkrete Situationen + Maßnahmen benennen[11][14] |
Keine Aktualisierung über Jahre | Alle 2-3 Jahre prüfen und ggf. anpassen[4][15] |
Fehlende Kombination mit Vorsorgevollmacht | Bevollmächtigte:n schriftlich benennen[10][13] |
Unklare Lagerung | Kopien an Vertrauenspersonen + Hausarzt:innen geben[8][13] |
Patientenverfügung im medizinischen Alltag
Ärzt:innen sind verpflichtet, eine vorhandene Patientenverfügung zu beachten - selbst wenn sie anderer Meinung sind. Bei Unklarheiten muss ein Ethikkomitee oder Betreuungsgericht hinzugezogen werden[1][15].
Praxisbeispiel:
Herr Müller lehnte in seiner Verfügung künstliche Ernährung bei fortgeschrittener Demenz ab. Als er nicht mehr schlucken konnte, entschied seine Tochter gemeinsam mit den Ärzt:innen, auf eine Magensonde zu verzichten. Die klaren Formulierungen in der Verfügung entlasteten alle Beteiligten[12][15].
Zusammenspiel mit anderen Vorsorgedokumenten
- Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine Vertrauensperson, Sie in Gesundheitsfragen zu vertreten[1][10].
- Betreuungsverfügung: Legt fest, wer als gesetzliche:r Betreuer:in bestellt werden soll[1][10].
- Organspendeausweis: Regelt die Spende von Organen und Geweben[8][14].
Idealerweise kombinieren Sie diese Dokumente. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihrem:r Bevollmächtigten, in nicht geregelten Situationen nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden[10][13].
Warum jede:r eine Patientenverfügung braucht
Erste Schritte - so gehen Sie vor
- Informationsmaterial sichern: Nutzen Sie unseren Ratgeber, die Muster des Bundesjustizministeriums oder von Verbraucherzentralen[2][7].
- Gespräche führen: Tauschen Sie sich mit Hausarzt:innen oder palliativmedizinischen Diensten aus[3][7].
- Entwurf erstellen: Formulieren Sie konkret - am besten mit Patientenverfügung.digital[2][8].
- Besprechen: Teilen Sie Ihre Wünsche mit Vertrauenspersonen und Ärzt:innen[10][13].
- Verwahren: Hinterlegen Sie die Verfügung bei Hausarzt:innen, im Portemonnaie und bei Angehörigen[8][13].
Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Eine Patientenverfügung ist mehr als ein Formular - sie ist die konsequente Umsetzung des in Art. 2 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts. Indem Sie Ihre Wünsche klar formulieren, bewahren Sie sich bis zuletzt ein Stück Handlungsmacht. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidungen - Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken.