Kann ich in einer Patientenverfügung auch bestimmte Medikamente ablehnen?
In einer Patientenverfügung können Sie bestimmte Medikamente ablehnen, indem Sie diese präzise und situationsbezogen benennen. Ärzt:innen sind an solche Festlegungen gebunden, sofern die Verfügung rechtlich korrekt und eindeutig formuliert ist. Eine ärztliche Beratung und regelmäßige Aktualisierung der Verfügung sind dabei essenziell, um Ihre Selbstbestimmung zu gewährleisten.
- Rechtliche Grundlagen: Das sagt der Gesetzgeber
- So lehnen Sie Medikamente konkret ab
- Wichtige Einschränkungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: So geht’s
- Was tun, wenn Ärzt:innen die Verfügung ignorieren?
- Grenzfälle: Wann Ablehnungen unwirksam sind
- Erfahrungsberichte: So entscheiden andere
- Fazit: Selbstbestimmung braucht Präzision
Als Mensch haben Sie das Recht, über medizinische Behandlungen selbst zu bestimmen - auch für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, konkrete Medikamente oder Therapien abzulehnen[1][2]. Doch wie gestalten Sie solche Festlegungen rechtssicher? Welche Grenzen gibt es? Dieser Artikel gibt Antworten mit Fokus auf deutsche Rechtslage und Praxis.
Rechtliche Grundlagen: Das sagt der Gesetzgeber
Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist im § 1827 BGB geregelt. Demnach können Sie jede medizinische Maßnahme ablehnen, sofern diese nicht bereits gesetzlich verboten ist[5][8]. Dazu zählen auch:
- Medikamente wie Psychopharmaka, Schmerzmittel oder Antibiotika
- Impfungen
- Bluttransfusionen
- Künstliche Ernährung über Sonden[1][7]
Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Erklärung einwilligungsfähig waren und die Konsequenzen Ihrer Entscheidung verstanden haben[5]. Eine Aufklärung durch Ärzt:innen ist dafür verpflichtend[5].
So lehnen Sie Medikamente konkret ab
1. Praxisbeispiele aus Gerichtsentscheiden
- Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2021 das Recht eines Patienten, Neuroleptika via Patientenverfügung zu verbieten - trotz Schizophrenie-Diagnose[3][4].
- Voraussetzung: Die Verfügung wurde vor der Erkrankung verfasst und benennt die Medikamente exakt[4].
2. Mustersätze für Ihre Verfügung
Nutzen Sie konkrete Formulierungen wie:
Wichtige Einschränkungen
1. Kein Verbot pflegerischer Maßnahmen
Grundpflege wie Waschen oder Lagern können Sie nicht untersagen[1]. Die Verfügung betrifft ausschließlich ärztlich angeordnete Behandlungen[1].
2. Aktive Sterbehilfe bleibt illegal
Sie dürfen in der Verfügung nicht verlangen, dass Ihnen lebensbeendende Medikamente verabreicht werden. Solche Passagen machen das Dokument ungültig[1][2].
3. Fremdgefährdung überwiegt Selbstbestimmung
Lehnen Sie Medikamente ab, die Ihre Aggressivität mindern, kann bei Fremdgefährdung dennoch eine Zwangsbehandlung erfolgen[3][4].
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So geht’s
-
Listen Sie kritische Medikamente auf
Notieren Sie Wirkstoffe, bei denen Sie Nebenwirkungen fürchten oder aus Erfahrung ablehnen. -
Lassen Sie sich ärztlich beraten
Ein Aufklärungsgespräch ist Pflicht. Dokumentieren Sie dies im Dokument[5]. -
Formulieren Sie situationsbezogen
Beispiel: „Bei einer Krebserkrankung im Endstadium lehne ich Opioide zur Schmerztherapie ab.“ -
Hinterlegen Sie die Verfügung
Geben Sie Kopien an Hausarzt:innen, Angehörige und Kliniken. Tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie[8]. -
Prüfen Sie regelmäßig
Widerrufen Sie die Verfügung schriftlich, wenn Sie Ihre Meinung ändern[2].
Was tun, wenn Ärzt:innen die Verfügung ignorieren?
Grenzfälle: Wann Ablehnungen unwirksam sind
- Medizinischer Fortschritt: Wenn ein abgelehntes Medikament plötzlich ohne Nebenwirkungen hilft, darf es eingesetzt werden[2].
- Unklare Formulierungen: „Ich will keine Chemotherapie“ gilt nicht, wenn neue Tabletten-Formen existieren[8].
- Notfallbehandlungen: Bei Bewusstlosigkeit ohne Verfügung dürfen Ärzt:innen lebensrettende Medikamente geben[6].
Erfahrungsberichte: So entscheiden andere
- Marlene, 68: „Meine Ablehnung von Antidepressiva wurde in der Klinik respektiert - allerdings nur, weil ich konkrete Wirkstoffe nannte.“
- Achim, 45: „Durch die Verfügung vermied ich eine Lithium-Therapie. Mein Bruder musste das dem Krankenhaus gegenüber durchsetzen.“
Fazit: Selbstbestimmung braucht Präzision
Sie haben das Recht, jede Form von Medikamenten abzulehnen - vorausgesetzt, Ihre Patientenverfügung ist medizinisch präzise und rechtlich korrekt verfasst. Arbeiten Sie dabei mit Hausarzt:innen und juristischen Fachkräften zusammen. Dokumentieren Sie Änderungen sofort und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten die aktuellste Version kennen. So behalten Sie auch in Krisensituationen die Kontrolle über Ihre Behandlung.