Was ist die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung?
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB geregelt. Sie ermöglicht es Ihnen, medizinische Entscheidungen für den Fall festzulegen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit Ihre Verfügung bindend ist, muss sie schriftlich und konkret formuliert sein sowie auf die aktuelle Situation zutreffen.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Macht, medizinische Entscheidungen für Zeiten vorzubereiten, in denen Sie selbst nicht mehr sprechen können. Doch worauf stützt sich diese Möglichkeit rechtlich? Hier erfahren Sie, welche Gesetze Ihre Selbstbestimmung schützen und wie Sie diese nutzen können.
Aktuelle Rechtslage: § 1827 BGB als zentrale Norm
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Dieser Paragraf wurde 2009 eingeführt, um klare Regeln für den Umgang mit vorausverfügten Behandlungswünschen zu schaffen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Ihre Verfügung ist bindend, wenn sie konkret formuliert ist und auf die aktuelle Behandlungssituation passt.
- Sie muss schriftlich verfasst sein - handschriftliche Unterschriften sind Pflicht.
- Ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich, etwa durch mündliche Äußerungen oder das Vernichten des Dokuments.
Was sagt das Gesetz zur Verbindlichkeit?
Laut § 1827 Abs. 1 BGB müssen Ärzt:innen und Betreuer:innen Ihre festgelegten Wünsche respektieren, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die beschriebene Gesundheitssituation trifft genau auf Ihren aktuellen Zustand zu.
- Sie waren zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig (d. h., Sie konnten Tragweite und Folgen Ihrer Entscheidung verstehen).
- Es gibt keine Anzeichen, dass Sie die Verfügung unter Druck verfasst oder zwischenzeitlich widerrufen haben.
Praxistipp: Vermeiden Sie pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“. Beschreiben Sie stattdessen konkret, welche Eingriffe Sie wann ablehnen - etwa „keine invasive Beatmung im Endstadium einer unheilbaren Krebserkrankung“.
Die Rolle von Betreuer:innen und Ärzt:innen
Ihre Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie im Ernstfall auch umgesetzt wird. Hier greifen weitere gesetzliche Regelungen:
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Aufgaben der Betreuer:innen:
Sie müssen prüfen, ob Ihre Verfügungen auf die aktuelle Situation zutreffen (§ 1827 Abs. 1 BGB). Bei Unklarheiten sind sie verpflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln - etwa durch Gespräche mit Angehörigen. -
Verantwortung der Ärzt:innen:
Medizinisches Personal darf nicht gegen Ihre schriftlichen Anweisungen handeln. Tun sie es doch, machen sie sich unter Umständen strafbar (§ 223 StGB - Körperverletzung).
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ein starkes Team
Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus. Kombinieren Sie sie mit einer Vorsorgevollmacht, in der Sie eine Vertrauensperson benennen. Diese kann im Zweifelsfall Ihre Wünsche gegenüber Kliniken durchsetzen.
Beispiel aus der Praxis:
Herr Müller hat in seiner Patientenverfügung festgehalten, dass er im Falle eines schweren Schlaganfalls keine Wiederbelebung wünscht. Seine Tochter, als Bevollmächtigte, kann dieses Verlangen gegenüber behandelnden Ärzt:innen klar vertreten.
Häufige Fragen und Irrtümer
„Muss meine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?“
Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Entscheidend sind Ihre eigenhändige Unterschrift und ein aktuelles Datum.
„Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere?“
Sie können Ihre Verfügung jederzeit anpassen - sogar mündlich. Dokumentieren Sie Änderungen aber schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.
„Gilt meine Verfügung auch bei Demenz oder Wachkoma?“
Ja. Seit 2009 ist die Patientenverfügung unabhängig vom Krankheitsstadium gültig. Selbst wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht, müssen Ihre Wünsche beachtet werden.
So erstellen Sie eine rechtssichere Patientenverfügung
- Informieren Sie sich gründlich - etwa mit Mustervorlagen des Bundesministeriums der Justiz.
- Formulieren Sie konkret:
- Welche Krankheitsszenarien meinen Sie?
- Welche Maßnahmen lehnen Sie ab?
- Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Angehörigen und Hausärzt:innen.
- Bewahren Sie das Dokument gut auf - etwa in der Geldbörse oder digital im Notfallpass.
Ihre Patientenverfügung ist mehr als ein Stück Papier. Sie ist ein Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung - gesichert durch klare gesetzliche Vorgaben. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihren Willen auch in schweren Zeiten zu schützen.