Welche Informationsquellen und Beratungsstellen gibt es zur Patietenverfügung?

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Zusammenfassung

In Deutschland bieten seriöse Quellen wie das Bundesjustizministerium, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen umfassende Informationen zur Patientenverfügung an. Persönliche Beratung erhalten Sie bei Sozialverbänden, Hospizen, Ärzt:innen oder über spezialisierte Organisationen wie den Humanistischen Verband Deutschlands. Digitale Tools und rechtliche Hinweise unterstützen Sie zusätzlich dabei, ein individuelles und wirksames Dokument zu erstellen.

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, medizinische Entscheidungen vorab zu regeln - für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Um dieses Dokument sorgfältig zu erstellen, stehen Ihnen zahlreiche seriöse Informationsangebote und professionelle Beratungsstellen zur Verfügung. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über vertrauenswürdige Quellen und unterstützt Sie bei der Suche nach passender Hilfe.

Seriöse Informationsquellen für die erste Orientierung

Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, lohnt es sich, grundlegende Fakten zu klären. Diese Anlaufstellen bieten kostenlose Materialien:

Bundesministerium der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz stellt eine Muster-Patientenverfügung mit Textbausteinen bereit, die rechtlich geprüft sind. Die dazugehörige Broschüre erklärt verständlich, welche Formulierungen konkret sein müssen, um wirksam zu bleiben[6]. Ein besonderer Fokus liegt auf der Abgrenzung zwischen allgemeinen Wünschen und verbindlichen Anweisungen.

Wohlfahrtsverbände

Organisationen wie die Caritas, der ASB (Arbeiter-Samariter-Bund) oder die Malteser bieten auf ihren Webseiten übersichtliche Leitfäden an. Diese enthalten häufig Checklisten, um persönliche Wertevorstellungen zu reflektieren[1][3]. Beispielsweise hilft die Malteser-Vorlage dabei, konkrete Behandlungsszenarien wie Beatmung oder Schmerztherapie zu durchdenken[3].

Verbraucherzentralen

Das Portal „Selbstbestimmt“ der Verbraucherzentralen ermöglicht es, Schritt für Schritt eine individuelle Patientenverfügung online zu erstellen. Das Tool basiert auf den Textbaustei­nen des Bundesjustizministeriums und enthält Erklärungen zu medizinischen Begriffen[4][7].

Kostenfreie Beratungsstellen im Überblick

Persönliche Gespräche helfen, Unsicherheiten zu klären. Diese Einrichtungen bieten bundesweit Unterstützung:

Sozialverbände und Hilfsorganisationen

  • Caritas: Die Onlineberatung und regionalen Betreuungsvereine begleiten Sie bei der Formulierung. Besonders praktisch: Die Berater:innen prüfen Entwürfe auf Vollständigkeit[1].
  • ASB Berlin: Seit 2012 unterstützt ein ehrenamtliches Team bei der Erstellung. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung auch bei Ihnen zu Hause statt[2].
  • Humanistischer Verband Deutschlands (HVD): Die Zentralstelle Patientenverfügung in Berlin koordiniert bundesweite Beratungstermine. In vielen Bundesländern stehen zudem regionale Ansprechpartner:innen zur Verfügung[5].

Hospize und Palliativdienste

Viele Hospizvereine bieten Gespräche zur Patientenverfügung an - oft in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen oder Pflegefachkräften. Diese Beratung berücksichtigt besonders die ethischen Aspekte von Behandlungsentscheidungen[7].

Ärztliche Beratung

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann medizinische Konsequenzen bestimmter Festlegungen erklären - etwa bei Themen wie künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung. Klären Sie vorab, ob hierfür Kosten anfallen[8].

Online-Tools und digitale Hilfen

Für Menschen, die erste Schritte selbstständig erledigen möchten, eignen sich diese digitalen Angebote wie Patientenverfügung.digital.

Beratungsstellen nach Bundesländern

Praktische Tipps für die Erstellung

  1. Nutzen Sie Vorlagen als Leitfaden
    Beginnen Sie mit Mustertexten seriöser Anbieter, um nichts Wesentliches zu vergessen. Das Bundesjustizministerium und die Malteser bieten hierzu gute Grundlagen[3][6].

  2. Formulieren Sie persönlich
    Ergänzen Sie Standardformulierungen durch individuelle Aussagen. Beispiel: „Auch wenn ich Schmerzen habe, möchte ich bewusst bei klarem Verstand bleiben. Deshalb lehne ich stark sedierende Medikamente ab, sofern sie nicht zur Linderung unerträglicher Schmerzen nötig sind.“

  3. Binden Sie Vertrauenspersonen ein
    Besprechen Sie Ihre Festlegungen mit der Person, die später als Vorsorgebevollmächtigte:r agieren soll. Gemeinsam können Sie Unklarheiten ausräumen.

  4. Hinterlegen Sie das Dokument sicher
    Bewahren Sie die Patientenverfügung nicht nur zu Hause auf. Geben Sie Kopien an Ihre Ärzt:in, das nächste Krankenhaus und Ihre Bevollmächtigten. Ein Hinweis in der Brieftasche („Patientenverfügung vorhanden“) kann im Notfall helfen[6].

Häufige Fragen kurz beantwortet

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine eigenhändige Unterschrift reicht aus, um die Gültigkeit zu gewährleisten[2][4].

Kann ich meine Verfügung jederzeit ändern?
Ja. Sie können schriftliche Änderungen vornehmen oder das Dokument sogar mündlich widerrufen - sofern Sie noch einwilligungsfähig sind[8].

Was tun, wenn Angehörige meine Wünsche ignorieren?
Bei Konflikten vermittelt die Deutsche Stiftung Patientenschutz kostenfrei zwischen Beteiligten. Zudem können Sie sich an die Betreuungsgerichte wenden[1].

Mit diesen Ressourcen und Hilfsangeboten können Sie Ihre Patientenverfügung selbstbewusst und informiert erstellen. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Vorsorge - sie gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit in schwierigen Situationen.