Patientenverfügung

Letzte Aktualisierung: 07.06.2023

Die Patientenverfügung ist das wichtigste Vorsorgedokument im deutschsprachigen Raum. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Patientenverfügung vor und beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zum Dokument. Vom Inhalt über die juristischen Vorgaben bis zur Formulierung Ihrer Verfügung.

I. Das sollten Sie über Patientenverfügungen wissen

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument. Mit diesem Dokument können Sie genau festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – so bewahren Sie Selbstbestimmung, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.
Für Ärzte, Pflegekräfte und Mediziner ist die Patientenverfügung bindend. Eine Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Die Patientenverfügung muss konkret und spezifisch formuliert sein.

Merke

Wichtig: Auf eine gültige Patientenverfügung wird zurückgegriffen, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist und eine medizinisch notwendige Maßnahme geplant ist.

Fallbeispiel: Patientenverfügung im Einsatz

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Was ist eine Patientenverfügung?
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Eine Patientenverfügung bietet drei große Vorteile:

  • Für Sie selbst: Eine Patientenverfügung garantiert Ihnen ein selbstbestimmtes Leben, auch wenn Sie nicht mehr eigenverantwortlich überlegen, entscheiden und handeln können. Ihre vorher festgelegten Wünsche werden dennoch umgesetzt.
  • Für Angehörige: Wenn Sie schwerkrank sind oder einen Unfall haben, ist das eine große Belastung für Ihre Angehörigen und Freunde. Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ihren Liebsten das sichere Gefühl, dass Ihre Vorstellungen und Erwartungen erfüllt werden.
  • Für Ärzte: Ärzten und medizinischem Personal erleichtern Sie mit einer Patientenverfügung die Arbeit. Ihre Behandlung und die Entscheidungsfindung der Ärzte gelingt schneller, wenn Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ihr Wille bereits klar schriftlich festgelegt sind.

Was muss in einer Patientenverfügung stehen?

In Ihrer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung fest. Besonders wichtig sind die Antworten auf folgende Fragen:

  • Soll alles medizinisch Mögliche für mich getan werden?
  • Möchte ich unter jeden Umständen am Leben bleiben?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, selbst wenn ich starke und dauerhafte Schäden davontragen werde?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, auch wenn ich nie wieder ansprechbar sein werde?
  • Wie wichtig ist Ihnen persönliche Unabhängigkeit im Alltag?
  • Wie stehe ich zur Organspende?
  • Wo möchte ich sterben?
  • Spielt mein Glauben beim Sterben eine Rolle?
Was kann ich mit einer Patientenverfügung festlegen?

Bei einer Patientenverfügung geht also auch um Ihre persönlichen Werte. Überlegen Sie, was Sie grundsätzlich als lebenswertes Leben erachten – und unter welchen Umständen Sie sich das Leben nicht mehr vorstellen können. Wägen Sie ab, wann Sie eine kürzere Lebensspanne für mehr Lebensqualität vorziehen.

Merke

Wichtig: Da aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten ist, ist ein solcher Wunsch in einer Patientenverfügung nicht wirksam und für Ärzte nicht rechtlich bindend.

Patientenverfügung - Gibt es juristische Vorgaben?

Gibt es juristische Vorgaben für eine Patientenverfügung?

Nein. Ihre schriftliche Patientenverfügung wird bereits wirksam, wenn Sie das Dokument unterschreiben (§ 1901a Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB) und Ihre Wünsche ausreichend konkret und spezifisch formuliert haben. Dafür benötigen Sie weder einen Anwalt noch einen Notar.

Wichtig

Wichtig: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit aktualisieren (§1901a Absatz 1 Satz 3 BGB). Wenn sich Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern, können Sie einfach eine neue Patientenverfügung verfassen und die alte Version vernichten.

Fallbeispiel: Aktualisierte Patientenverfügung

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Wie formuliere ich eine wirksame Patientenverfügung?

  • Ihre Patientenverfügung muss rechtsgültig sein. Das bedeutet: Sie muss die Vorgaben aus § 1827 im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen. Vor allem müssen Sie Ihre Wünsche konkret beschreiben. Wenn Ihre Patientenverfügung allgemeine oder widersprüchliche Aussagen enthält, kann das Dokument unwirksam werden.
  • Zu den allgemeinen Formulierungen gehören zum Beispiel Aussagen wie: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines menschenwürdigen Lebens besteht, möchte ich ärztlichen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“ „oder lebensverlängernde Maßnahmen“. Solche Aussagen helfen nicht, weil sie viel Interpretationsspielraum zulassen.
  • Beschreiben Sie Erkrankungen und welche Behandlungen Sie wünschen so konkret wie möglich! Denken Sie daran, dass Ihre Patientenverfügung nur zurate gezogen wird, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Konzentrieren Sie sich daher auf Krankheiten oder körperliche Zustände, die ein Siechtum und Todesnähe implizieren. Zum Beispiel Hirnschädigungen, Demenz, Koma und unheilbare Krankheiten im Endstadium. Thematisieren Sie auch Wiederbelebungsmaßnahmen und Ihre Einstellung zur Organspende.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Patientenverfügung wirksam verfassen. Und schauen Sie sich hier ein kostenloses Muster zum Ausdrucken an.  Bei uns können Sie sich Ihre wirksame Patientenverfügung auch ganz einfach und kostenlos online erstellen lassen. Dank Zusammenarbeit mit Ärzten und Rechtsanwälten sind Sie bei uns garantiert auf der sicheren Seite.

Wie formuliere ich eine wirksame Patientenverfügung?
Wie erhält der Arzt meine Patientenverfügung?

Wie erhält der Arzt meine Patientenverfügung?

Händigen Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung aus. Zudem sollten Sie immer eine entsprechende Notiz bei sich tragen – zum Beispiel im Portemonnaie. Dort können Sie vermerken, wo Ihre Patientenverfügung zu finden ist. Mittlerweile gibt es außerdem viele Anbieter, bei denen Sie Ihre Patientenverfügung online hinterlegen können. Wichtig ist, dass Angehörige, Freunde & Familie von Ihrer Patientenverfügung wissen und gegebenenfalls Zugang dazu haben.

Wichtig

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Vertrauensperson in Ihrer Nähe wohnt und im Ernstfall schnell vor Ort sein kann. Wenn Sie keine vertrauten Personen in der Nähe haben, sollten Sie dennoch mit anderen über Ihre Patientenverfügung sprechen – zum Beispiel mit Ihrem Hausarzt, Pflegedienstmitarbeiter oder Nachbarn. Je mehr Menschen über Ihre Patientenverfügung wissen, desto besser!

Was passiert ohne (wirksame) Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die Behandlung. Häufig geschieht das in Zusammenarbeit mit dem Bevollmächtigten oder einen vom Gericht bestellten Betreuer. Wenn Ihre Patientenverfügung nicht konkret genug ist, wird sie unwirksam. Dann werden Sie so behandelt, als ob Sie gar keine Patientenverfügung erstellt haben – es zählt der mutmaßliche Wille:

„Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.“ (§ 1901a BGB)

Was passiert ohne (wirksame) Patientenverfügung?
Wie viel kostet eine Patientenverfügung?

Wie viel kostet eine Patientenverfügung?

Sie können sich Ihre Patientenverfügung selbst erstellen. Das kostet Sie natürlich nichts – und unser Onlineservice ist ebenfalls kostenfrei. Sie müssen nur mit Kosten rechnen, wenn Sie Ihre Patientenverfügung mit einem Notar oder Anwalt erstellen lassen:

Viele Anwälte und Notare bieten eine beglaubigte Patientenverfügung an. Die Beurkundung einer Patientenverfügung kostet beim Notar immer 60 €, da hierfür ein Standardwert vorgesehen ist. Zu diesen Notargebühren kommen noch Post- und Schreibauslagen sowie die MwSt. hinzu. Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht variieren jedoch je nach persönlichem Vermögen. Wenn Sie zum Beispiel ein Vermögenswert von 100.000 Euro haben, kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht rund 165 Euro. Bei einem Vermögenswert von 250.000 Euro liegt die Gebühr meist bei rund 300 Euro.a

II. Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?

Jeder volljährige Bürger kann eine Patientenverfügung verfassen. Sie müssen lediglich einwilligungsfähig sein. Das bedeutet: Sie sind sich der Bedeutung der Patientenverfügung bewusst und verfassen das Dokument aus freiem Willen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie bereits im Krankenbett liegen und behandelt werden.

Tipp

Tipp: Wenn bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, sollten Sie die Patientenverfügung auf diese konkrete Krankheitssituation beziehen. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten über den Krankheitsverlauf, Behandlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen der Therapie. Anschließend können Sie detaillierte Angaben über zukünftige Behandlungswünsche machen.

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Ist meine Patientenverfügung für Ärzte verpflichtend?

Ist meine Patientenverfügung für Ärzte verpflichtend?

Ihre Patientenverfügung ist sowohl für Ärzte als auch für Angehörige rechtlich bindend, sondern Sie wirksam ist. Wenn sich Ärzte oder Pflegekräfte nicht an Ihre in der Patientenverfügung formulierten Wünsche halten, machen Sie sich vor deutschem Gesetz strafbar.

Tipp

Tipp: Ärzte müssen sich nur an ihren spezifischen Wünschen bezüglich konkreter Behandlungssituationen und Erkrankungen halten. Wenn eine Situation eintritt, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht angesprochen haben, liegt die Entscheidung wieder bei Ärzten und/oder Betreuern. Diese müssen dann versuchen, nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden.

Einen Sonderfall kann es allerdings geben: Ein Notarzt hat selten Zeit, nach einer Patientenverfügung zu suchen – schließlich können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Deshalb kommt eine Patientenverfügung (und andere Vorsorgedokumente) häufig erst im Krankenhaus zum Einsatz.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen sinnvoll. Das Leben verläuft nicht immer nach Plan und schwere Krankheiten oder Unfälle können uns alle treffen. Natürlich ist das Risiko für ältere Menschen besonders hoch – doch auch junge und gesunde Menschen können plötzlich schwer erkranken oder durch einen Unfall zum Pflegefall werden. Mit einer Patientenverfügung gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Ihren Angehörigen im Ernstfall eine gehörige Last von den Schultern.

Tipp

Tipp: Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Patientenverfügung möchten? Dann kann es hilfreich sein, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Wovor habe ich bei einem Ernstfall (Krankheit/Unfall) Angst?
  • Was ist mir im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder bevorstehendem Tod besonders wichtig?
  • Möchte ich so lange wie möglich am Leben bleiben, selbst wenn sich mein Gesundheitszustand nicht verbessern wird?
Wer braucht eine Patientenverfügung?
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie ausschließlich Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung. Deshalb erlischt Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Tod. Natürlich können Sie die Verfügung auch vorher widerrufen.

In Österreich ist die verbindliche Patientenverfügung nur für acht Jahre gültig, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die betroffene Person vor der Erneuerung ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, etwa weil ein Patient mit bestehender Patientenverfügung vor deren Ablauf ins Koma fällt. In diesem Fall bleibt eine verbindliche Patientenverfügung auch über die Maximaldauer von acht Jahren hinaus bestehen. Andere ("beachtlichliche") Patientenverfügungen sind zeitlich nicht begrenzt.

In Deutschland und der Schweiz ist die Patientenverfügung grundsätzlich vom Zeitpunkt Ihrer Unterschrift bis zum Widerruf oder Tod gültig.

Eine jährliche Erneuerung ist deshalb nicht nötig. Experten sind sich jedoch einig: Sie sollten Ihre Patientenverfügung dennoch regelmäßig aktualisieren. Nicht nur Ihre Wünsche und Vorstellungen können sich ändern, sondern auch medizinische Behandlungsmethoden. Zudem ist es für Angehörige, Ärzte und Gerichte schwer einzuschätzen, ob Sie heute noch genauso denken wie vor einigen Jahren.

Kann ich meine Patienten­verfügung ändern oder widerrufen?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Das können Sie ganz einfach per Hand machen und die Änderungen mit Datum und Unterschrift unterschreiben. Ebenso können Sie bestimmte Stellen einfach aus der Patientenverfügung streichen. Um die Lesbarkeit zu erhöhen, können Sie natürlich auch einfach ein neues Dokument aufsetzen.

Was Gibt es Alternativen zur Patientenverfügung?
Patientenverfügung - Wie sinnvoll ist ein Vordruck?

Wie sinnvoll sind Vordrucke oder Formulare?

Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Ein Vordruck oder Formular kann Ihnen helfen und viel Arbeit abnehmen – achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Vordruck bzw. das Formular individuell nach Ihren Wünschen anpassen. Drucken Sie niemals eine Vorlage direkt aus und unterschreiben diese ohne Anpassungen vorzunehmen – jede Patientenverfügung ist so individuell wie die Wünsche, Werte und Ansichten einer Person. Nutzen Sie den Vordruck bzw. das Formular stattdessen als Anregung und Hilfestellung für Ihre persönliche Patientenverfügung!

Wichtig

Tipp: Bei Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Patientenverfügung kostenlos und individuell zusammenstellen.

Reicht eine Patientenverfügung zur Vorsorge aus?

Für eine umfassende Vorsorge ist eine Patientenverfügung nicht in allen Fällen ausreichend. Als zusätzliche Vorsorgedokumente bietet sich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung an. Mit beiden Dokumenten können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie im Ernstfall vertritt. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Patientenverfügung auf Ihre konkrete Lebenssituation nicht zutreffend ist und Fragen offen lässt. Angehörige oder Ehegatten vertreten Sie nicht automatisch!

Reicht eine Patientenverfügung zur Vorsorge aus?
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Kann ich eine Patientenverfügung auch bei bereits bestehender Krankheit verfassen?

Kann ich eine Patientenverfügung auch bei bereits bestehender Krankheit verfassen?

So lange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung verfassen – es spielt keine Rolle, ob Sie bereits im Krankenbett liegen und behandelt werden. Wenn bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, sollten Sie die Patientenverfügung auf diese konkrete Krankheitssituation beziehen. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten über den Krankheitsverlauf, Behandlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen der Therapie. Anschließend können Sie detaillierte Angaben über zukünftige Behandlungswünsche machen.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Wenn Sie Ihre Willenserklärung oder rechtsgeschäftlichen Handlungen beurteilen und verstehen können, gelten Sie als geschäftsfähig. Wenn das nicht der Fall ist (z.B. durch einen schweren Unfall oder in einem Zustand geistiger Verwirrtheit) und Entscheidungen nicht mehr eigenständig und unter freier Willensbildung treffen können, sind Sie geschäftsunfähig.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Wie ermitteln Ärzte den Patientenwillen?

Wie ermitteln Ärzte den Patientenwillen?

Gemäß § 1901b BGB ist der Ablauf und das Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens genau vorgeschrieben:

  • Der Betreuer oder der Bevollmächtigte überprüft, ob der in der Patientenverfügung festgelegte Wille auf die aktuelle Behandlungssituation zutrifft.
  • Der Arzt überprüft welche ärztlichen Maßnahmen indiziert sind. Dabei spielt der Gesamtzustand des Patienten und die Prognose eine wichtige Rolle.
  • Der Arzt und der Betreuer/Bevollmächtigte erörtern die Maßnahme(n) und nutzen dabei den Patientenwillen als Grundlage ihrer Entscheidung nach § 1901a.

Grundsätzlich sollen Angehörige oder Vertrauenspersonen des Betreuten bei der Entscheidung mit einbezogen werden – sofern dies zeitlich möglich ist.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung?

In Deutschland ist die Patientenverfügung gemäß Paragraph 1901a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in Österreich mit PatVG (Patientenverfügungs-Gesetz) exkl. Abschnitt 2. §§ 4 – 7 und in der Schweiz in Art. 370 ff. ZGB geregelt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung?
Wer muss auf einer Patientenverfügung unterschreiben?

Wer muss auf einer Patientenverfügung unterschreiben?

Nur Sie müssen auf einer Patientenverfügung unterschreiben. Wenn das der Fall ist, wird Ihre Patientenverfügung automatisch wirksam. Achten Sie darauf, dass Sie die formalen Anforderungen erfüllen (Adresse, Vor- und Nachnahme etc.) und die Verfügung präzise formuliert ist.

Darüber hinaus ist sinnvoll - aber nicht zwingend notwendig - die Patientenverfügung von einem Arzt Ihres Vertrauens oder einem Zeugen unterschreiben zu lassen, der mit seiner Unterschrift Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigt.

Wichtig

Wichtig: Eine Patientenverfügung ist so lange wirksam, bis sie formlos widerrufen wird.

Wer hilft mir beim Schreiben einer Patientenverfügung?

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht einfach. Sie müssen sich darüber klar werden, welche Wünsche und Vorstellungen Sie über das Sterben haben und sich mit unangenehmen Fragen beschäftigen. Außerdem fehlt vielen Menschen das medizinische Fachwissen, um die Tragweiten Ihrer Entscheidungen richtig einzuschätzen. Deshalb ist eine ausführliche Beratung empfehlenswert. Oder Sie nutzen einen Online-Anbieter, der Ihnen beim Erstellen der Patientenverfügung hilft, diese entsprechend Ihren Wünschen zu gestalten.

Wichtig

Übrigens: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bietet eine Schiedsstelle an und berät Angehörige und Ärzte zu allen Problemen rund um Patientenverfügungen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Auslegung einer Patientenverfügung unklar ist. Die Schiedsstelle erreichen Sie unter: www.stiftung-patientenschutz.de.

Wer hilft mir beim Schreiben einer Patientenverfügung?
Ist eine Patientenverfügung für ein Pflegeheim notwendig?

Ist eine Patientenverfügung für ein Pflegeheim notwendig?

Nein. Eine Patientenverfügung darf keine Bedingungen sein, um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden.

Muss ich eine Patientenverfügung verfassen?

Niemand muss eine Patientenverfügung verfassen. Das Patientenverfügungsgesetz (§1901a Abs. 5 BGB) besagt: „Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.“

Muss ich eine Patientenverfügung verfassen?
Was Gibt es Alternativen zur Patientenverfügung?

Gibt es Alternativen zur Patientenverfügung?

Nur mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischen und pflegerischen Maßnahmen für Ärzte und Fachpersonal rechtlich bindend festlegen. Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte Sie mit allen medizinischen Möglichkeiten am Leben halten – eine Alternative gibt es nicht.

Was kann ich mit einer Patientenverfügung nicht regeln?

Mit einer Patientenverfügung können Sie nur Wünsche festlegen, die gesetzlich erlaubt sind. Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen können Sie mit einer Patientenverfügung zum Beispiel nicht regeln.

Was kann ich mit einer Patientenverfügung nicht regeln?
Patientenverfügung - Was muss ein Gericht genehmigen?

Was muss ein Gericht bei einer Patientenverfügung genehmigen?

Wenn Ihr festgelegter Wille in der Patientenverfügung eindeutig ist, greift das Gericht in keinem Fall ein. Dafür muss zwischen dem Betreuer/Bevollmächtigter und dem behandelnden Arzt Einigkeit über Ihren Willen bestehen – es muss ausgeschlossen werden, dass Sie vielleicht doch anders entschieden hätten. Wenn ein lebensgefährlicher medizinischer Eingriff notwendig wird und Ihr Wille nicht eindeutig ist, muss das Gericht die Entscheidung Ihres Betreuers oder Bevollmächtigten absegnen.

Wichtig

Wichtig: Beim Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen schaltet sich das Gericht grundsätzlich immer ein – auch wenn das Unterbleiben der Maßnahmen Ihrem Wunsch entspricht und Ihr Wille in der Patientenverfügung eindeutig ist (§ 1904 BGB).

Fallbeispiel: Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen

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III. Aufbau einer Patientenverfügung

  • Zu Beginn einer Patientenverfügung muss der Vor- und Zuname, die Adresse und das Geburtsdatum des Verfassers stehen. Dann folgt eine Beschreibung der Situationen/Erkrankungen, in denen die Patientenverfügung gemäß dem Willen des Unterschreibenden umgesetzt werden soll. Dazu gehören präzise Angaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Symptombehandlungen, Schmerzmedikation und künstlicher Ernährung oder Beatmung.
  • Auch eine mögliche Sterbebegleitung, der Sterbeort (zu Hause, Hospiz, Krankenhaus) sowie die Bereitschaft zur Organspende gehören in jede Patientenverfügung. Legen Sie außerdem fest, wer Sie begleiten soll, ob Sie seelsorgerliche Begleitung wünschen und ob Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten.
  • Vergessen Sie nicht eine Aussage zur Verbindlichkeit der Angaben. Geben Sie an, dass Ihr schriftlicher Wille von Ärzten und medizinischem Personal befolgt werden soll.
  • Wenn Sie über weitere Vorsorgedokumente (zum Beispiel Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht) verfügen, sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung darauf hinweisen. Datum und Unterschrift bekräftigen den Patientenwillen und belegen, dass der Unterschreibende zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig war.
Aufbau einer Patietenverfügung
Aufbau einer Patietenverfügung
  • In der Schlussformel können Sie darauf hinweisen, dass Sie unter den beschriebenen Umständen keine weitere ärztliche Aufklärungen möchten. Das ist empfehlenswert, weil bestimmte ärztliche Eingriffe nur möglich sind, wenn ein Arzt Sie vorher darüber aufgeklärt hat – oder diese ausdrücklich ablehnen.
  • In der Schlussbemerkung können Sie versichern, dass Sie die Verfügung bei freiem Willen, ohne äußeren Druck und bewusst im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte verfasst haben. Wenn Sie möchten können Sie sich außerdem von einem Arzt bescheinigen lassen, dass dieser sie über mögliche Folgen der Patientenverfügung aufgeklärt hat. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn eine Person später zweifelt, ob Sie zum Zeitpunkt des Verfassens entscheidungsfähig waren.
  • Datum und Unterschrift bekräftigen den Patientenwillen und belegen, dass der Unterschreibende zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig war.
Tipp

Tipp: Wie so eine Patientenverfügung genau aussehen kann, haben wir auf unserer Seite zur Patientenverfügung Vorlage genau beschrieben (inkl. Muster zum Download!).

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IV. Präzise Formulierungen

Wer eine wirksame Patientenverfügung erstellen möchte, muss unbedingt auf präzise Formulierungen achten. Denn: Nur präzise Patientenverfügungen sind rechtskräftig. Betrachten Sie Ihre Verfügung deshalb als medizinisches Dokument, das den behandelnden Fachkräften präzise Vorgaben macht. Nur präzise Patientenverfügungen sind rechtskräftig.

Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung als medizinisches Dokument betrachten, das den behandelnden Fachkräften präzise Vorgaben macht. Je genauer Sie formulieren, desto besser: Viele Formulierungen sind zwar umgangssprachlich üblich, aber aus therapeutischer Sicht nicht eindeutig. Es gibt beispielsweise viele unheilbare Krankheiten, die nicht tödlich sind. Vermeiden Sie allgemeine Sätze, die verschiedene Interpretationen zulassen. Befolgen Sie außerdem folgende zwei Tipps:

  • Beschreiben Sie konkrete Einzelfälle.
    Differenzieren Sie dabei zwischen dem Endstadium einer todbringenden Krankheit, dem schleichenden mentalen und geistigen Abbau (z. B. Demenz) und der eigentlichen Sterbephase – schließlich können Ihre Entscheidungen hier voneinander abweichen und Ihre Therapieziele unterschiedlich ausfallen. Bei einer präzisen Darstellung der persönlichen Wünsche können diese auch auf Situationen übertragen werden, an die Sie nicht gedacht haben.
  • Vermeiden Sie vorgedruckte Musterformulare
    Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung entweder von Grund auf neu oder wählen Sie einen Anbieter, bei dem Sie die Patientenverfügung nach Ihren Wünschen anpassen können. Wenn Ihre Patientenverfügung nicht eindeutig genug ausformuliert wurde, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen. Seine Aufgabe liegt darin, die notwendigen Entscheidungen (soweit es geht) in Ihrem Interesse zu treffen.
Patientenverfügung muss präzise formuliert sein
Wichtig

Wichtig: Zwischen der Linderung von Beschwerden und der Lebenserhaltung durch medizinische Geräte gibt es – je nach Situation und Krankheitsstadium – ein breites Spektrum an Behandlungszielen. Ergeben sich aus Ihren Ausführungen Widersprüche, kann es Ihre Patientenverfügung ungültig machen.

Fallbeispiel: Unklare Patientenverfügung

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Wertvorstellungen in der Patientenverfügung

Selbst die detaillierteste Patientenverfügung kann unmöglich alle potentiellen Erkrankungen und Unfallszenarien beachten. Was passiert, wenn eine Situation oder Krankheit auftritt, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben? In einem solchen Fall müssen Ärzte (oder Betreuer) nach Ihrem mutmaßlichen Willen handeln – und das gelingt am einfachsten, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung Rückschlüsse auf Ihre Werte, Lebenserfahrungen und religiöse Ansichten zulassen.

Das gelingt folgendermaßen: Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist. Beschreiben Sie, was Sie glücklich macht (oder gemacht hat) und was Sie gerne anders gemacht hätten. Schreiben Sie auf, was Sie noch erleben oder erreichen möchten und wovor Sie Angst haben. Wie wichtig ist Ihnen ein möglichst langes Leben? Reflektieren Sie schwere Zeiten in der Vergangenheit und schreiben Sie auf, wie Sie damit umgegangen sind und was Ihnen geholfen hat. Wer hat Sie unterstützt? Wie einfach oder schwierig war es für Sie, fremde Hilfe anzunehmen?

Wenn Sie andere Menschen in leidvollen Phasen miterlebt oder begleitet haben, können Sie wahrscheinlich gut einschätzen, wovor Sie Angst haben und welche Situationen Sie besonders belasten würden. Hier ist es aufschlussreich zu er-fahren, ob Ihr Glauben oder Ihre Spiritualität Ihnen Kraft verleiht und wie Sie darüber denken, was nach dem Tod kommt.

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