Letzte Aktualisierung: 09.05.2023
Die Patientenverfügung ist das wichtigste Vorsorgedokument im deutschsprachigen Raum. In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Patientenverfügung vor und beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zum Dokument. Vom Inhalt über die juristischen Vorgaben bis zur Formulierung Ihrer Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument. Mit diesem Dokument können Sie genau festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – so bewahren Sie Selbstbestimmung, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind. Ohne Patientenverfügung entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die Behandlung. Dabei sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, alle ihnen möglichen lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen.
Wichtig: Auf eine gültige Patientenverfügung wird zurückgegriffen, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist und eine medizinisch notwendige Maßnahme geplant ist.
In Ihrer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung fest. Besonders wichtig sind die Antworten auf folgende Fragen:
Bei einer Patientenverfügung geht also auch um Ihre persönlichen Werte. Überlegen Sie, was Sie grundsätzlich als lebenswertes Leben erachten – und unter welchen Umständen Sie sich das Leben nicht mehr vorstellen können. Wägen Sie ab, wann Sie eine kürzere Lebensspanne für mehr Lebensqualität vorziehen.
Wichtig: Da aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten ist, ist ein solcher Wunsch in einer Patientenverfügung nicht wirksam und für Ärzte nicht rechtlich bindend.
Jeder volljährige Bürger kann eine Patientenverfügung verfassen. Dabei muss die Person jedoch einwilligungsfähig sein. Das bedeutet: Die Person ist sich der Bedeutung der Patientenverfügung bewusst und verfasst das Dokument aus freiem Willen.
Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen sinnvoll. Das Leben verläuft nicht immer nach Plan und schwere Krankheiten oder Unfälle können uns alle treffen. Natürlich ist das Risiko für ältere Menschen besonders hoch – doch auch junge und gesunde Menschen können plötzlich schwer erkranken oder durch einen Unfall zum Pflegefall werden. Mit einer Patientenverfügung gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Ihren Angehörigen im Ernstfall eine gehörige Last von den Schultern.
Tipp: Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Patientenverfügung möchten? Dann kann es hilfreich sein, sich folgende Fragen zu stellen:
Eine Patientenverfügung bietet drei große Vorteile:
Nein. Ihre schriftliche Patientenverfügung wird bereits wirksam, wenn Sie das Dokument unterschreiben (§ 1901a Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB) und Ihre Wünsche ausreichend konkret und spezifisch formuliert haben. Dafür benötigen Sie weder einen Anwalt noch einen Notar.
Wichtig: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit aktualisieren (§1901a Absatz 1 Satz 3 BGB). Wenn sich Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern, können Sie einfach eine neue Patientenverfügung verfassen und die alte Version vernichten.
Der Bundesgerichtshof schreibt eine möglichst konkrete Darstellung der eigenen Wünsche vor. Wenn Ihre Patientenverfügung allgemeine oder widersprüchliche Aussagen enthält, kann das Dokument unwirksam werden.
Zu den allgemeinen Formulierungen gehören zum Beispiel Aussagen wie: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines menschenwürdigen Lebens besteht, möchte ich ärztlichen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“ „oder lebensverlängernde Maßnahmen“. Solche Aussagen helfen nicht, weil sie viel Interpretationsspielraum zulassen.
Beschreiben Sie Erkrankungen und welche Behandlungen Sie wünschen so konkret wie möglich! Denken Sie daran, dass Ihre Patientenverfügung nur zurate gezogen wird, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Konzentrieren Sie sich daher auf Krankheiten oder körperliche Zustände, die ein Siechtum und Todesnähe implizieren. Zum Beispiel Hirnschädigungen, Demenz, Koma und unheilbare Krankheiten im Endstadium. Thematisieren Sie auch Wiederbelebungsmaßnahmen und Ihre Einstellung zur Organspende.
Tipp: Um Behandlungen richtig einschätzen zu können, kann eine ärztliche Beratung sinnvoll sein – insbesondere hinsichtlich Intensiv- und Palliativmedizin. So haben Sie einen Fachmann an Ihrer Seite und können Krankheitsverläufe, Behandlungen und pflegerische Maßnahmen besser kennenlernen.
Ihre Patientenverfügung ist sowohl für Ärzte als auch für Angehörige rechtlich bindend. Wenn sich sich Ärzte oder Pflegekräfte nicht an Ihre in der Patientenverfügung formulierten Wünsche halten, machen Sie sich vor deutschem Gesetz strafbar. Voraussetzung dafür ist natürlich eine wirksame Patientenverfügung. Außerdem müssen Ärzte über Ihre Patientenverfügung Bescheid wissen. Strafbare Handlungswünsche (z.B. aktive Sterbehilfe) sind in keinem Fall bindend.
Tipp: Ärzte müssen sich nur an ihren spezifischen Wünschen bezüglich konkreter Behandlungssituationen und Erkrankungen halten. Wenn eine Situation eintritt, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht angesprochen haben, liegt die Entscheidung wieder bei Ärzten und/oder Betreuern. Diese müssen dann versuchen, nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden.
Händigen Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung aus. Zudem sollten Sie immer eine entsprechende Notiz bei sich tragen – zum Beispiel im Portemonnaie. Dort können Sie vermerken, wo Ihre Patientenverfügung zu finden ist. Mittlerweile gibt es außerdem viele Anbieter, bei denen Sie Ihre Patientenverfügung online hinterlegen können. Wichtig ist, dass Angehörige, Freunde & Familie von Ihrer Patientenverfügung wissen und gegebenenfalls Zugang dazu haben.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Vertrauensperson in Ihrer Nähe wohnt und im Ernstfall schnell vor Ort sein kann. Wenn Sie keine vertrauten Personen in der Nähe haben, sollten Sie dennoch mit anderen über Ihre Patientenverfügung sprechen – zum Beispiel mit Ihrem Hausarzt, Pflegedienstmitarbeiter oder Nachbarn. Je mehr Menschen über Ihre Patientenverfügung wissen, desto besser!
Für eine umfassende Vorsorge ist eine Patientenverfügung nicht in allen Fällen ausreichend. Als zusätzliche Vorsorgedokumente bietet sich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung an. Mit beiden Dokumenten können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie im Ernstfall vertritt. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Patientenverfügung auf Ihre konkrete Lebenssituation nicht zutreffend ist und Fragen offen lässt. Angehörige oder Ehegatten vertreten Sie nicht automatisch!
So lange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung verfassen – es spielt keine Rolle, ob Sie bereits im Krankenbett liegen und behandelt werden. Wenn bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, sollten Sie die Patientenverfügung auf diese konkrete Krankheitssituation beziehen. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten über den Krankheitsverlauf, Behandlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen der Therapie. Anschließend können Sie detaillierte Angaben über zukünftige Behandlungswünsche machen.
Wenn Sie Ihre Willenserklärung oder rechtsgeschäftlichen Handlungen beurteilen und verstehen können, gelten Sie als geschäftsfähig. Wenn das nicht der Fall ist (z.B. durch einen schweren Unfall oder in einem Zustand geistiger Verwirrtheit) und Entscheidungen nicht mehr eigenständig und unter freier Willensbildung treffen können, sind Sie geschäftsunfähig.
Gemäß § 1901b BGB ist der Ablauf und das Gespräch zur Ermittlung des Patientenwillens genau vorgeschrieben:
Grundsätzlich sollen Angehörige oder Vertrauenspersonen des Betreuten bei der Entscheidung mit einbezogen werden – sofern dies zeitlich möglich ist.
Eine Patientenverfügung können Sie selbst erstellen und müssen dafür nichts zahlen. Sie können auch einen Anbieter für Patientenverfügungen wählen und Ihre Patientenverfügung einfach online verfassen und ausdrucken. Das ist in der Regel kostenpflichtig – bei Patientenverfügung.digital können Sie unseren Service jedoch komplett kostenlos nutzen. Ohne vertragliche Bindungen, ohne versteckte Kosten!
Viele Anwälte und Notare bieten eine beglaubigte Patientenverfügung an. Die Beurkundung einer Patientenverfügung kostet beim Notar immer 60 €, da hierfür ein Standardwert vorgesehen ist. Zu diesen Notargebühren kommen noch Post- und Schreibauslagen sowie die MwSt. hinzu. Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht variieren jedoch je nach persönlichem Vermögen. Wenn Sie zum Beispiel ein Vermögenswert von 100.000 Euro haben, kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht rund 165 Euro. Bei einem Vermögenswert von 250.000 Euro liegt die Gebühr meist bei rund 300 Euro.
Wichtig: Eine notarielle Patientenverfügung ist eigentlich nicht notwendig. Auch ohne Notar oder Anwalt ist Ihre Patientenverfügung rechtlich bindend!
Nur Sie müssen auf einer Patientenverfügung unterschreiben. Wenn das der Fall ist, wird Ihre Patientenverfügung automatisch wirksam. Achten Sie darauf, dass Sie die formalen Anforderungen erfüllen (Adresse, Vor- und Nachnahme etc.) und die Verfügung präzise formuliert ist.
Darüber hinaus ist sinnvoll - aber nicht zwingend notwendig - die Patientenverfügung von einem Arzt Ihres Vertrauens oder einem Zeugen unterschreiben zu lassen, der mit seiner Unterschrift Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigt.
Wichtig: Eine Patientenverfügung ist so lange wirksam, bis sie formlos widerrufen wird.
Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Ein Vordruck oder Formular kann Ihnen helfen und viel Arbeit abnehmen – achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Vordruck bzw. das Formular individuell nach Ihren Wünschen anpassen. Drucken Sie niemals eine Vorlage direkt aus und unterschreiben diese ohne Anpassungen vorzunehmen – jede Patientenverfügung ist so individuell wie die Wünsche, Werte und Ansichten einer Person. Nutzen Sie den Vordruck bzw. das Formular stattdessen als Anregung und Hilfestellung für Ihre persönliche Patientenverfügung!
Tipp: Bei Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Patientenverfügung kostenlos und individuell zusammenstellen.
In Deutschland ist die Patientenverfügung gemäß Paragraph 1901a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in Österreich mit PatVG (Patientenverfügungs-Gesetz) exkl. Abschnitt 2. §§ 4 – 7 und in der Schweiz in Art. 370 ff. ZGB geregelt.
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht einfach. Sie müssen sich darüber klar werden, welche Wünsche und Vorstellungen Sie über das Sterben haben und sich mit unangenehmen Fragen beschäftigen. Außerdem fehlt vielen Menschen das medizinische Fachwissen, um die Tragweiten Ihrer Entscheidungen richtig einzuschätzen. Deshalb ist eine ausführliche Beratung empfehlenswert. Oder Sie nutzen einen Online-Anbieter, der Ihnen beim Erstellen der Patientenverfügung hilft, diese entsprechend Ihren Wünschen zu gestalten.
Übrigens: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bietet eine Schiedsstelle an und berät Angehörige und Ärzte zu allen Problemen rund um Patientenverfügungen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Auslegung einer Patientenverfügung unklar ist. Die Schiedsstelle erreichen Sie unter: www.stiftung-patientenschutz.de.
Nein. Eine Patientenverfügung darf keine Bedingungen sein, um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden.
Mit einer Patientenverfügung können Sie nur Wünsche festlegen, die gesetzlich erlaubt sind. Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen können Sie mit einer Patientenverfügung zum Beispiel nicht regeln.
Niemand muss eine Patientenverfügung verfassen. Das Patientenverfügungsgesetz (§1901a Abs. 5 BGB) besagt: „Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.“
Nur mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischen und pflegerischen Maßnahmen für Ärzte und Fachpersonal rechtlich bindend festlegen. Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte Sie mit allen medizinischen Möglichkeiten am Leben halten – eine Alternative gibt es nicht.
Wenn Ihr festgelegter Wille in der Patientenverfügung eindeutig ist, greift das Gericht in keinem Fall ein. Dafür muss zwischen dem Betreuer/Bevollmächtigter und dem behandelnden Arzt Einigkeit über Ihren Willen bestehen – es muss ausgeschlossen werden, dass Sie vielleicht doch anders entschieden hätten. Wenn ein lebensgefährlicher medizinischer Eingriff notwendig wird und Ihr Wille nicht eindeutig ist, muss das Gericht die Entscheidung Ihres Betreuers oder Bevollmächtigten absegnen.
Wichtig: Beim Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen schaltet sich das Gericht grundsätzlich immer ein – auch wenn das Unterbleiben der Maßnahmen Ihrem Wunsch entspricht und Ihr Wille in der Patientenverfügung eindeutig ist (§ 1904 BGB).
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie ausschließlich Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung. Deshalb erlischt Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Tod. Natürlich können Sie die Verfügung auch vorher widerrufen.
In Österreich ist die verbindliche Patientenverfügung nur für acht Jahre gültig, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die betroffene Person vor der Erneuerung ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, etwa weil ein Patient mit bestehender Patientenverfügung vor deren Ablauf ins Koma fällt. In diesem Fall bleibt eine verbindliche Patientenverfügung auch über die Maximaldauer von acht Jahren hinaus bestehen. Andere ("beachtlichliche") Patientenverfügungen sind zeitlich nicht begrenzt.
In Deutschland und der Schweiz ist die Patientenverfügung grundsätzlich vom Zeitpunkt Ihrer Unterschrift bis zum Widerruf oder Tod gültig.
Eine jährliche Erneuerung ist deshalb nicht nötig. Experten sind sich jedoch einig: Sie sollten Ihre Patientenverfügung dennoch regelmäßig aktualisieren. Nicht nur Ihre Wünsche und Vorstellungen können sich ändern, sondern auch medizinische Behandlungsmethoden. Zudem ist es für Angehörige, Ärzte und Gerichte schwer einzuschätzen, ob Sie heute noch genauso denken wie vor einigen Jahren.
Tipp: Je aktueller Ihre Patientenverfügung, desto besser. Gehen Sie Ihre Patientenverfügung alle zwei Jahre durch und bringen Sie das Dokument auf den neuesten Stand. Dazu reichen handschriftliche Ergänzungen, die Sie mit Datum und Unterschrift versehen. Gehen Sie dabei auf Ihre aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation ein und überprüfen Sie die Kontaktdaten Ihrer Angehörigen.
Nur präzise Patientenverfügungen sind rechtskräftig. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung als medizinisches Dokument betrachten, das den behandelnden Fachkräften präzise Vorgaben macht. Je genauer Sie formulieren, desto besser: Viele Formulierungen sind zwar umgangssprachlich üblich, aber aus therapeutischer Sicht nicht eindeutig. Es gibt beispielsweise viele unheilbare Krankheiten, die nicht tödlich sind. Vermeiden Sie allgemeine Sätze, die verschiedene Interpretationen zulassen. Befolgen Sie außerdem folgende zwei Tipps:
Wichtig: Zwischen der Linderung von Beschwerden und der Lebenserhaltung durch medizinische Geräte gibt es – je nach Situation und Krankheitsstadium – ein breites Spektrum an Behandlungszielen. Ergeben sich aus Ihren Ausführungen Widersprüche, kann es Ihre Patientenverfügung ungültig machen.
Selbst die detaillierteste Patientenverfügung kann unmöglich alle potentiellen Erkrankungen und Unfallszenarien beachten. Was passiert, wenn eine Situation oder Krankheit auftritt, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben? In einem solchen Fall müssen Ärzte (oder Betreuer) nach Ihrem mutmaßlichen Willen handeln – und das gelingt am einfachsten, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung Rückschlüsse auf Ihre Werte, Lebenserfahrungen und religiöse Ansichten zulassen.
Das gelingt folgendermaßen: Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist. Beschreiben Sie, was Sie glücklich macht (oder gemacht hat) und was Sie gerne anders gemacht hätten. Schreiben Sie auf, was Sie noch erleben oder erreichen möchten und wovor Sie Angst haben. Wie wichtig ist Ihnen ein möglichst langes Leben? Reflektieren Sie schwere Zeiten in der Vergangenheit und schreiben Sie auf, wie Sie damit umgegangen sind und was Ihnen geholfen hat. Wer hat Sie unterstützt? Wie einfach oder schwierig war es für Sie, fremde Hilfe anzunehmen?
Wenn Sie andere Menschen in leidvollen Phasen miterlebt oder begleitet haben, können Sie wahrscheinlich gut einschätzen, wovor Sie Angst haben und welche Situationen Sie besonders belasten würden. Hier ist es aufschlussreich zu er-fahren, ob Ihr Glauben oder Ihre Spiritualität Ihnen Kraft verleiht und wie Sie darüber denken, was nach dem Tod kommt.