Welche Gebühren fallen bei der Registrierung im Vorsorgeregister an?

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Zusammenfassung

Die Gebühren für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister beginnen bei 20,50 Euro für eine Online-Anmeldung mit einer Vertrauensperson und steigen je nach Anzahl der Personen oder Art der Einreichung (postalisch teurer) an. Zusätzliche Kosten fallen für weitere Vertrauenspersonen (3,50 Euro pro Person) oder spätere Änderungen an. Durch die Online-Registrierung und begrenzte Vertrauenspersonen lassen sich die Kosten niedrig halten.

Die Registrierung von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister ist mit einmaligen Gebühren verbunden, die sich nach Art der Anmeldung und Anzahl der Vertrauenspersonen richten. Private Registrierungen beginnen bei 20,50 Euro, während Notare und Betreuungsvereine vergünstigte Konditionen nutzen können. Dieser Artikel erklärt transparent, welche Kosten wann anfallen und wie Sie Geld sparen können.

Grundlegende Gebührenstruktur

Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt Gebühren gemäß der Vorsorgeregister-Gebührensatzung. Die Höhe orientiert sich an drei Faktoren:

  1. Ob Sie als Privatperson oder über eine Institution registrieren
  2. Wie Sie den Antrag einreichen (online/postalisch)
  3. Wie viele Vertrauenspersonen Sie angeben

Standardgebühr für Privatpersonen

Für die Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit einer Vertrauensperson fallen aktuell 20,50 Euro an, wenn Sie per Lastschrift zahlen[3]. Die postalische Variante kostet dagegen 26 Euro[1][5]. Dieser Unterschied erklärt sich durch den höheren Verwaltungsaufwand bei Papieranträgen.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Herr Müller möchte seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht registrieren. Da er online arbeitet und zwei Vertrauenspersonen benennt, zahlt er 20,50 Euro Grundgebühr plus 7 Euro Zuschlag (2 × 3,50 Euro) - insgesamt 27,50 Euro[3][6].

Ermäßigungsmöglichkeiten

Sie können die Gebühren durch zwei Maßnahmen reduzieren:

1. Elektronische Antragstellung
Die Online-Registrierung über das Portal der Bundesnotarkammer spart gegenüber der Papierform 5,50 Euro[1][3]. Voraussetzung ist die Nutzung des offiziellen Formulars und die Bezahlung per Lastschrift.

2. Institutionelle Anmeldung
Notare, Betreuungsvereine und Rechtsanwält:innen zahlen für ihre Mandant:innen nur 23,50 Euro Grundgebühr[1][8]. Diese Ersparnis gibt die Bundesnotarkammer an professionelle Dienstleister weiter, weshalb viele Bürger:innen die Registrierung über Notariate günstiger erhalten[4][6].

Zusatzkosten für Vertrauenspersonen

Jede zusätzliche Person, die in Ihrer Vorsorgevollmacht genannt wird, erhöht die Gebühr um 3,50 Euro bei elektronischer Anmeldung bzw. 4 Euro bei Papieranträgen[1][5].

Praxis-Tipp:
Benennen Sie maximal zwei vertrauenswürdige Personen. Mehr als drei Bevollmächtigte erschweren im Ernstfall die Entscheidungsfindung und verursachen unnötige Zusatzkosten.

Gebühren für Institutionen und Vielmelder

Juristische Personen wie Betreuungsvereine oder Notarkanzleien profitieren von Sonderkonditionen:

  • Grunderfassung: 23,50 Euro statt 26 Euro[1]
  • Elektronische Übermittlung: Weitere 5 Euro Ermäßigung[7]
  • Massenregistrierungen: Auf Anfrage individuell verhandelbar[4]

Eine Kanzlei in Hamburg spart so bei 100 Registrierungen pro Jahr über 2.000 Euro gegenüber privaten Einzelanmeldungen.

Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit

Die Gebühr wird mit Abschluss der Registrierung fällig. Akzeptierte Zahlungswege:

  • Online: Sofortüberweisung, Lastschrift
  • Postalisch: Überweisung, Verrechnungsscheck

Wichtiger Hinweis:
Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Eintragung ins Register. Bei Zahlungsverzug behält sich die Bundesnotarkammer vor, den Antrag nach 4 Wochen zu löschen[7][8].

Änderungen und Löschungen

Korrekturen Ihrer Registrierungsdaten sind kostenfrei, sofern sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung erfolgen[3]. Spätere Änderungen lösen folgende Gebühren aus:

  • Adressänderung einer Vertrauensperson: 3,50 Euro
  • Hinzufügen weiterer Dokumente: 11,50 Euro
  • Komplettlöschung: 15 Euro

Ein Fallbeispiel:
Frau Schneider möchte zwei Jahre nach ihrer Erstregistrierung eine neue Betreuungsverfügung nachtragen. Dafür fallen 11,50 Euro Bearbeitungsgebühr an plus 3,50 Euro für eine zusätzliche Vertrauensperson - insgesamt 15 Euro[6][7].

Kostenvergleich: Online vs. Papier

Diese Tabelle zeigt typische Gebührenkombinationen:

Registrierungsart Grundgebühr +1 Person +2 Personen
Online (Lastschrift) 20,50 € 24,00 € 27,50 €
Online (Überweisung) 22,00 € 25,50 € 29,00 €
Papierantrag 26,00 € 30,00 € 34,00 €

Daten basierend auf aktuellen Gebührentabellen der Bundesnotarkammer[1][3][7]

Häufige Fragen

„Warum kostet die Registrierung überhaupt Geld?“
Die Gebühren decken laut Bundesjustizministerium ausschließlich die Verwaltungskosten für dauerhafte Speicherung und Abfragemöglichkeit durch Gerichte[8]. Es handelt sich nicht um eine Gewinnspanne.

„Gibt es Ermäßigungen für Sozialhilfeempfänger:innen?“
Nein, das Gesetz sieht keine Gebührenbefreiungen vor. Bei finanzieller Notlage helfen jedoch viele Betreuungsvereine mit kostenloser Registrierungshilfe[2][4].

„Werden meine Dokumente auf Richtigkeit überprüft?“
Nein. Die Bundesnotarkammer speichert nur die Existenz Ihrer Unterlagen, nicht deren Inhalt. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt[3][8].

Handlungsempfehlung

  1. Online-Anmeldung vorziehen - spart bis zu 20%
  2. Lastschriftverfahren nutzen - zusätzliche 1,50 € Ersparnis
  3. Notarielle Hilfe in Anspruch nehmen - oft günstiger als Einzelregistrierung
  4. Vertrauenspersonen begrenzen - jede weitere Person kostet Aufschlag

Durch geschickte Planung lassen sich die Kosten auf unter 25 Euro begrenzen - ein kleiner Preis für die Gewissheit, dass Ihre Vorsorgewünsche im Ernstfall Berücksichtigung finden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gebührenhöhe leitet sich aus der Vorsorgeregister-Gebührensatzung ab und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz[7][8]. Bei Streitfällen können Sie sich an die kostenlose Rechtsberatung der örtlichen Betreuungsbehörde wenden.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2025
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrale Vorsorgeregister.