Ihr Testament wirksam verfassen: So sichern Sie Ihren letzten Willen

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Zusammenfassung

Ein Testament ermöglicht Ihnen, die gesetzliche Erbfolge zu ändern und Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln. Es kann eigenhändig handschriftlich oder notariell erstellt werden, wobei klare Formulierungen und die Berücksichtigung von Pflichtteilen wichtig sind. Eine sichere Aufbewahrung und regelmäßige Überprüfung des Testaments stellen sicher, dass Ihre Wünsche rechtsgültig umgesetzt werden.

Mit einem Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Ver­mögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Dieses wichtige Dokument gibt Ihnen die Möglichkeit, die ge­setz­liche Erb­folge zu ändern und Ihre Wünsche für die Nach­lass­ver­tei­lung ver­bind­lich fest­zu­halten. Ein kor­rekt er­stell­tes Testament schafft Klar­heit und kann Streitig­keiten unter den Hinter­bliebenen ver­meiden. Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens achten müssen.

Ein Mann in einem eleganten Büro schreibt Dokumente, neben ihm ein Tresor und Stapel von Papieren auf dem Tisch.

Warum ein Testament sinnvoll ist

Ohne Testament tritt die gesetz­liche Erb­folge in Kraft. Das bedeutet, dass Ihr Ver­mögen nach festen gesetz­lichen Regeln an Ihre Ange­hörigen verteilt wird[19]. Die gesetz­liche Erb­folge kennt folgende Ordnungen:

  • Ver­wandte 1. Ordnung: Ihre Kinder und Enkel
  • Ver­wandte 2. Ordnung: Ihre Eltern und deren Nach­kommen (Ge­schwis­ter, Neffen, Nichten)
  • Ver­wandte 3. Ordnung: Groß­eltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen
  • Ver­wandte 4. Ordnung: Ur­groß­eltern und deren Nach­kommen

Ein Ehe­partner erbt neben den Ver­wandten 1. Ordnung grund­sätz­lich ein Viertel des Nach­lasses. Bei einer Zu­ge­winn­ge­mein­schaft erhöht sich der Anteil auf die Hälfte des Ver­mögens[19].

Möchten Sie von dieser gesetz­lichen Regelung ab­weichen, benötigen Sie ein Testament.

Die Vor­bereitung: Bevor Sie Ihr Testament schreiben

Eine sorg­fältige Vor­bereitung hilft Ihnen, ein wirk­sames Testament zu verfassen:

  1. Ver­mögens­über­sicht er­stellen: Machen Sie eine Liste all Ihrer Vermögens­werte wie Immobilien, Bank­guthaben, Wert­gegen­stände und Ver­sicher­ungen. Denken Sie auch an Ver­bind­lich­keiten wie Schulden oder laufende Ver­träge[3][7][8].

  2. Ge­setz­liche Erb­folge prüfen: Informieren Sie sich, wer ohne Testament erben würde[3][7][8].

  3. Erben fest­legen: Über­legen Sie sorg­fältig, wer was be­kommen soll. Sie können Einzel­personen oder mehrere Personen als Erben ein­setzen. Bei mehreren Erben ist es wichtig, die Erb­quoten fest­zu­legen[2][3][7].

  4. Pflicht­teile be­rück­sich­tigen: Ehe­partner:innen und eigene Kinder haben Anspruch auf einen Pflicht­teil, wenn sie nicht als Erben im Testament berück­sichtigt werden[7].

Form­vor­schriften: So wird Ihr Testament gültig

Für ein wirk­sames eigen­händiges Testament müssen Sie folgende Form­vor­schriften ein­halten:

Eigen­händiges Testament

Das eigen­händige Testament ist die einfachste Form, Ihren letzten Willen fest­zu­halten. Folgende Regeln müssen Sie dabei be­achten:

  • Hand­schrift­lich­keit: Das gesamte Testament muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst hand­schrift­lich verfasst sein. Ein aus­ge­druckter oder mit Computer ge­schrie­bener Text ist selbst mit Ihrer Unter­schrift nicht gültig[3][5][7][8][16][18].

  • Über­schrift: Wählen Sie eine ein­deutige Über­schrift wie “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille”[2][3][7].

  • Per­sön­liche Angaben: Fügen Sie Ihren voll­ständigen Namen, Ihr Geburts­datum, Ihren Geburts­ort und Ihre aktuelle Adresse ein[2][3][7].

  • Unter­schrift: Unter­schreiben Sie das Testament mit Ihrem voll­ständigen Namen. Die Unter­schrift muss am Ende des Textes stehen[3][5][7][16].

  • Datum und Ort: Ver­sehen Sie Ihr Testament mit dem aktuellen Datum und dem Ort, an dem Sie es ver­fasst haben. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie später ein neues Testament er­stellen[7][8].

Beispiel für den Beginn eines eigen­händigen Testaments:

Mein Testament

Ich, Maria Muster­frau, geboren am 01.01.1960 in Berlin,
wohnhaft in der Muster­straße 1, 10000 Berlin,
ver­füge hiermit meinen letzten Willen wie folgt:

Notari­elles Testament

Alternativ können Sie Ihr Testament auch notariell be­urkunden lassen. Dies bietet mehrere Vorteile[5][10][16]:

  • Der Notar prüft, ob das Testament rechts­konform ist
  • Beratung zu steuer­lichen Aspekten
  • Auto­matische Hinter­legung beim Nach­lass­gericht
  • Geringeres Risiko der An­fecht­barkeit

Bei dieser Form können Sie Ihren letzten Willen dem Notar mündlich mitteilen oder schrift­lich über­geben. Die notarielle Be­urkundung ist mit Kosten ver­bunden, die sich nach dem Wert Ihres Ver­mögens richten.

In­halt­liche Gestal­tung Ihres Testaments

Folgende Punkte sollten Sie in Ihrem Testament regeln:

Erb­ein­setzung

Benennen Sie klar, wer Ihr:e Erb:in sein soll. Bei mehreren Erb:innen legen Sie die Erb­quoten fest, also welchen Anteil jede Person er­halten soll[2][3][5][7][8].

Beispiel: “Ich setze meine Ehe­frau Emma Muster­frau, geboren am 02.02.1965 in München, zu meiner Alleinerbin ein.”

Bei mehreren Erb:innen: “Ich setze meine Kinder Thomas Muster­mann, geboren am 03.03.1990, und Sophia Muster­mann, geboren am 04.04.1995, zu gleichen Teilen (je 1/2) als meine Erben ein.”

Ver­mächt­nisse

Mit einem Ver­mächtnis können Sie bestimmte Gegen­stände oder Geld­beträge einzelnen Personen zu­kommen lassen, ohne dass diese Ihre Erb:innen werden[2][7]. Diese Personen müssen dann den jeweiligen Gegen­stand oder Geld­betrag von den Erb:innen fordern.

Beispiel: “Ich ver­mache meinem Neffen Max Meier, geboren am 05.05.1980, meine Uhren­sammlung.”

Ersatz­erben

Sinnvoll ist es auch, Ersatz­erben zu benennen für den Fall, dass die ur­sprüng­lich be­nannten Erb:innen vor Ihnen ver­sterben oder das Erbe aus­schlagen[3].

Beispiel: “Sollte meine Ehe­frau vor mir ver­sterben oder die Erb­schaft aus­schlagen, setze ich meine Schwester Anna Schmidt als Erbin ein.”

Wider­ruf früherer Testamente

Wenn Sie bereits ein Testament verfasst haben, sollten Sie dieses aus­drück­lich wider­rufen[2][3][7]:

“Hiermit widerrufe ich alle früheren von mir er­richteten Testamente und Ver­fügungen von Todes wegen.”

Be­sondere Formen des Testaments

Ge­mein­schaft­liches Testament (Berliner Testament)

Ehe­partner:innen und eingetragene Lebens­partner:innen können ein ge­mein­schaft­liches Testament er­richten[5][18]. Häufig wird dabei die sogenannte “Berliner Lösung” gewählt: Die Partner setzen sich gegen­seitig als Allein­erben ein und be­stimmen, wer nach dem Tod des Letzt­lebenden erben soll.

Für ein ge­mein­schaft­liches eigen­händiges Testament genügt es, wenn eine Person das Testament voll­ständig hand­schrift­lich verfasst und beide Partner:innen unter­schreiben[8].

Auf­be­wahrung des Testaments

Die sichere Auf­be­wahrung Ihres Testaments ist wichtig, damit es nach Ihrem Tod gefunden und be­achtet wird[16]:

  • Amt­liche Ver­wahrung: Sie können Ihr Testament gegen eine Gebühr beim Amts­gericht (Nach­lass­gericht) hinter­legen. Dies stellt sicher, dass es nach Ihrem Tod eröffnet wird.

  • Private Auf­be­wahrung: Be­wahren Sie Ihr Testament an einem sicheren, aber auf­find­baren Ort auf und informieren Sie eine ver­traute Person über den Auf­be­wahrungs­ort.

Ein notarielles Testament wird auto­matisch beim Nach­lass­gericht hinter­legt.

Testier­fähig­keit: Wer darf ein Testament ver­fassen?

Ein Testament können Sie ver­fassen, wenn Sie[10][20]:

Minder­jährige ab 16 Jahren können nur vor einem Notar ein Testament er­richten[20].

Wichtig ist, dass Sie zum Zeit­punkt der Testaments­er­richtung geistig in der Lage sind, die Be­deutung Ihrer Ent­scheidungen zu verstehen. Bei Zweifeln an der Testier­fähig­keit (z.B. bei beginnender Demenz) kann ein ärzt­liches Gutachten sinnvoll sein[20].

Testament ändern oder wider­rufen

Sie können Ihr Testament jeder­zeit ändern oder wider­rufen[2][3][16]:

  • Neues Testament: Sie können jeder­zeit ein neues Testament er­richten, das ältere Versionen wider­ruft.
  • Ver­nichtung: Durch Ver­nichtung des alten Testaments (Zer­reißen, Ver­brennen) wird dieses un­gültig.
  • Änderungen: Kleinere Änderungen können Sie mit Datum und Unter­schrift er­gänzen. Bei größeren Änderungen ist ein neues Testament empfehlens­wert.

Typische Fehler bei der Testaments­er­stellung

Ver­meiden Sie diese häufigen Fehler, die zur Un­gültig­keit Ihres Testaments führen können:

  • Nicht eigen­händig ge­schrieben: Ein maschinen­ge­schriebenes Testament ohne notarielle Be­glaubigung ist un­gültig[5][16].
  • Fehlende Unter­schrift: Ohne Ihre eigen­händige Unter­schrift ist das Testament wirkungs­los[5][16].
  • Un­klare For­mulier­ungen: Vage Angaben können zu Miss­ver­ständnissen und Streit unter den Erb:innen führen[20].
  • Fehlende persönliche Angaben: Ohne klare Angaben zu Ihrer Person könnte die Zu­ordnung des Testaments schwierig sein[3].

Fazit: Ihr Testament - ein Ausdruck Ihrer Selbst­be­stimmung

Mit einem Testament be­stimmen Sie selbst, was mit Ihrem Ver­mögen nach Ihrem Tod geschieht. Wenn Sie die Form­vor­schriften be­achten und Ihre Wünsche klar for­mulieren, schaffen Sie Rechts­sicher­heit und können möglichen Streit unter Ihren Ange­hörigen ver­meiden.

Gerade bei kom­plizierteren Ver­mögens­ver­hält­nissen oder Familien­konstella­tionen kann die Beratung durch einen Notar oder eine:n Fachanwält:in für Erbrecht sinnvoll sein, um ein rechts­sicheres Testament zu er­stellen.