Vorsorge für den eigenen Todesfall: Ein Leitfaden für Selbst­bestimmung bis zuletzt

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Zusammenfassung

Die Vorsorge für den eigenen Todesfall umfasst wichtige Dokumente wie Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht, Bestattungs­verfügung und Testament, um Ihre Wünsche für die letzte Lebens­phase und Bestattung festzulegen. Durch Gespräche mit Angehörigen, die finanzielle Absicherung der Bestattungs­kosten und eine fachkundige Beratung können Sie Klarheit schaffen und Ihre Familie entlasten. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht Selbst­bestimmung bis zuletzt.

Über das eigene Lebensende nach­zudenken, fällt vielen Menschen schwer. Dennoch kann eine frühzeitige und um­fassende Vorsorge für den Todesfall große Erleichterung bringen - sowohl für Sie selbst als auch für Ihre An­gehörigen. Mit den richtigen Dokumenten stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und entlasten gleich­zeitig Ihre Familie in einer emotional belastenden Situation.

Schreibtisch mit Brille, Dokumenten, Stift und Laptop, umgeben von Zimmerpflanzen in heller Umgebung.

Vorsorge für die letzte Lebens­phase

Bevor wir uns der eigentlichen Todes­fall­vorsorge widmen, ist es sinnvoll, auch die letzte Phase des Lebens in den Blick zu nehmen. Solange Sie sich äußern können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Willen mitzuteilen. Doch was geschieht, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind?

Die Patienten­verfügung

In einer Patienten­verfügung legen Sie vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungs­fähig sind[5].

Was kann in einer Patienten­verfügung geregelt werden?

  • Ob lebens­verlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • Welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
  • Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
  • Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
  • Informationen zur Organ­spende[2]

Die gesetzliche Grundlage der Patienten­verfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Jede einwilligungs­fähige voll­jährige Person kann eine Patienten­verfügung verfassen[5]. Es empfiehlt sich, sich von einer Ärztin oder einem Arzt beraten zu lassen. Die Patienten­verfügung sollte schriftlich vorliegen, ist jedoch formlos widerrufbar[5].

Die Vorsorge­vollmacht

Während die Patienten­verfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, bestimmen Sie mit einer Vorsorge­vollmacht, wer im Fall Ihrer Einwilligungs­unfähigkeit für Sie entscheiden soll[2].

Eine Vorsorge­vollmacht ist besonders wichtig, da eine Patienten­verfügung nie alle denkbaren medizinischen Situationen ab­decken kann. Die bevoll­mächtigte Person kann dann in Ihrem Sinne entscheiden[2].

Die Vorsorge­vollmacht wird mit Ihrer Unterschrift sowie der Angabe von Ort und Datum rechts­wirksam[2]. Sie können auch festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.

Tipp: Wählen Sie als bevoll­mächtigte Person jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und die/der Ihre Wünsche und Werte kennt.

Die Betreuungs­verfügung

Sollten Sie keine Person haben, der Sie eine Vollmacht erteilen möchten, können Sie alternativ eine Betreuungs­verfügung erstellen. Mit dieser legen Sie fest, wen das Betreuungs­gericht als rechtliche:n Betreuer:in bestellen soll, falls dies nötig wird[8][14]. Sie können in diesem Dokument auch Wünsche zur Lebens­gestaltung oder zur Vermögens­verwaltung festhalten.

Bestattungs­vorsorge: Die eigene Beerdigung planen

Neben der Vorsorge für die letzte Lebens­phase ist es sinnvoll, auch die eigene Bestattung zu planen. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Die Bestattungs­verfügung

In einer Bestattungs­verfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll[14]. Hier können Sie festhalten:

  • Die gewünschte Bestattungs­art (Erd­bestattung, Feuer­bestattung, See­bestattung etc.)
  • Den Ort der Beisetzung
  • Die Gestaltung der Trauer­feier
  • Wünsche zur Grab­gestaltung
  • Angaben zu Musik, Texten oder Ritualen[12][14]

Es ist rechtlich anerkannt, dass der Wille der verstorbenen Person über die Bestattungs­art entscheidet. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wünsche dokumentiert sind[14].

Der Bestattungs­vorsorge­vertrag

Wer noch einen Schritt weiter gehen möchte, kann einen Bestattungs­vorsorge­vertrag mit einem Bestattungs­unternehmen abschließen. Dieser umfasst nicht nur die organisatorische Planung der Bestattung, sondern auch deren finanzielle Absicherung[13].

Im Bestattungs­vorsorge­vertrag werden zwei Teilbereiche geregelt:

  1. Die persönlichen Wünsche für die eigene Beerdigung
  2. Die Kostenfrage bzw. Beitrags­zahlungen zur finanziellen Absicherung der Bestattungs­dienstleistungen[13]

Finanzielle Absicherung der Bestattungs­kosten

Grundsätzlich müssen die Erb:innen die Kosten für die Bestattung bezahlen. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, geschieht dies meist aus dem Vermögen der verstorbenen Person[14].

Um Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten, können Sie verschiedene Wege einschlagen:

  • Sterbegeld­versicherung: Eine spezielle Versicherung, die nach dem Tod eine festgelegte Summe für die Bestattungs­kosten auszahlt[12].
  • Treuhand­konto: Im Rahmen eines Bestattungs­vorsorge­vertrags kann ein Treuhand­konto eingerichtet werden, auf dem der Betrag für die spätere Bestattung hinterlegt wird[13].
  • Bestattungs­vorsorge­konto: Ein separates Konto, auf dem Sie Geld für Ihre Bestattung ansparen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass die angesparten Beträge im Fall eines Sozial­hilfebezugs geschützt sind. Bestattungs­vorsorge­verträge bieten hier oft einen besonderen Schutz[13].

Praktische Ratschläge zur umfassenden Vorsorge

Eine vollständige Vorsorge für den eigenen Todesfall umfasst mehr als nur die bisher genannten Dokumente. Hier sind einige zusätzliche Maßnahmen:

Dokumenten­ordner anlegen

Erstellen Sie einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten und Informationen:

  • Patienten­verfügung
  • Vorsorge­vollmacht
  • Bestattungs­verfügung
  • Testament
  • Versicherungs­policen
  • Immobilien­unterlagen
  • Bank­verbindungen
  • Mitgliedschaften
  • Passwörter für digitale Konten
  • Kontakt­daten wichtiger Personen

Gespräche führen

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder der bevoll­mächtigten Person über Ihre Wünsche. So stellen Sie sicher, dass diese Ihre Vorstellungen kennen und im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln können.

Regelmäßige Aktualisierung

Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente in regelmäßigen Abständen (etwa alle 2-3 Jahre) und nach bedeutsamen Lebens­ereignissen wie Hochzeit, Scheidung oder der Geburt eines Kindes.

Tipp: Vermerken Sie auf den Dokumenten das aktuelle Datum der Überarbeitung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aufbewahrung der Dokumente

Bewahren Sie die Originale Ihrer Vorsorge­dokumente an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Vertrauens­personen über den Aufbewahrungs­ort. Für die Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht empfiehlt es sich, eine Kopie im Portemonnaie zu tragen und den Hausärzt:innen eine Kopie zu übergeben.

Die richtige Beratung finden

Die Erstellung von Vorsorge­dokumenten ist eine persönliche und oft komplexe Angelegenheit. Lassen Sie sich deshalb fachkundig beraten:

  • Hausärzt:innen für medizinische Fragen zur Patienten­verfügung
  • Rechtsanwält:innen oder Notar:innen für rechtliche Aspekte
  • Hospiz­vereine oder Palliativ­dienste für Fragen zur Sterbe­begleitung
  • Bestattungs­unternehmen für die Bestattungs­vorsorge
  • Beratungs­stellen wie die Caritas für allgemeine Fragen zur Vorsorge[8]

Die Caritas bietet auch Online-Beratung zu diesem Themen­komplex an[8].

Frühzeitig vorsorgen gibt Sicherheit

Die Vorsorge für den eigenen Todesfall mag zunächst bedrückend erscheinen, schenkt jedoch letztlich Sicherheit und Frieden. Sie behalten die Kontrolle über Ihre letzte Lebens­phase und Ihre Bestattung und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit.

Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto besser - idealerweise schon in jungen Jahren und bei guter Gesundheit[14]. So schaffen Sie Klarheit für sich selbst und Ihre Lieben und können die verbleibende Lebens­zeit mit dem beruhigenden Gefühl genießen, dass alles geregelt ist.