Vorsorge für den eigenen Todesfall: Ein Leitfaden für Selbstbestimmung bis zuletzt
Zusammenfassung
Die Vorsorge für den eigenen Todesfall umfasst wichtige Dokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung und Testament, um Ihre Wünsche für die letzte Lebensphase und Bestattung festzulegen. Durch Gespräche mit Angehörigen, die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten und eine fachkundige Beratung können Sie Klarheit schaffen und Ihre Familie entlasten. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht Selbstbestimmung bis zuletzt.
Über das eigene Lebensende nachzudenken, fällt vielen Menschen schwer. Dennoch kann eine frühzeitige und umfassende Vorsorge für den Todesfall große Erleichterung bringen - sowohl für Sie selbst als auch für Ihre Angehörigen. Mit den richtigen Dokumenten stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und entlasten gleichzeitig Ihre Familie in einer emotional belastenden Situation.

- In einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen - etwa lebensverlängernde Eingriffe, künstliche Ernährung, Beatmung und Organspende.
- Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Sinne entscheidet, falls Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
- Fehlt eine passende Vertrauensperson, nutzen Sie eine Betreuungsverfügung, um dem Betreuungsgericht vorzuschlagen, welche Person als rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll und wie Ihr Vermögen sowie Ihre Lebensgestaltung gehandhabt werden.
- Eine Bestattungsverfügung legt Ihre Wünsche zu Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung), Ort der Beisetzung, Feiergestaltung und Grabgestaltung verbindlich fest.
- Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie gemeinsam mit einem Bestattungsunternehmen Ihre persönlichen Vorstellungen und sichern die Kosten Ihrer Beerdigung finanziell ab.
- Angehörige entlasten Sie finanziell durch eine Sterbegeldversicherung, ein Treuhandkonto oder ein Bestattungsvorsorgekonto, auf dem Ihr Kapital bei Sozialhilfebezug geschützt bleibt.
- Legen Sie einen Ordner mit allen wichtigen Unterlagen an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung, Testament, Versicherungsdokumente, Immobilienpapiere, Bankdaten und Passwörter.
- Sprechen Sie offen mit Ihren Angehörigen oder Bevollmächtigten, damit sie Ihre Wünsche kennen und im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln.
- Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Vorsorgedokumente nach bedeutenden Ereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt in Abständen von etwa zwei bis drei Jahren und vermerken Sie das Datum.
- Bewahren Sie die Originale an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf, informieren Sie Vertrauenspersonen über den Ort und führen Sie Kopien der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei sich.
- Holen Sie medizinische Beratung bei Ihren Hausärzt:innen ein und klären Sie rechtliche Details mit Rechtsanwält:innen oder Notar:innen.
- Ziehen Sie Hospizvereine, Palliativdienste und Beratungsstellen wie die Caritas für weitergehende Informationen und Onlineberatung hinzu.
- Frühzeitige Vorsorge gibt Ihnen Kontrolle über Ihre letzte Lebensphase und entlastet Ihre Angehörigen emotional und finanziell.
Vorsorge für die letzte Lebensphase
Bevor wir uns der eigentlichen Todesfallvorsorge widmen, ist es sinnvoll, auch die letzte Phase des Lebens in den Blick zu nehmen. Solange Sie sich äußern können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Willen mitzuteilen. Doch was geschieht, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind?
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind[5].
Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
- Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
- Welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
- Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
- Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
- Informationen zur Organspende[2]
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen[5]. Es empfiehlt sich, sich von einer Ärztin oder einem Arzt beraten zu lassen. Die Patientenverfügung sollte schriftlich vorliegen, ist jedoch formlos widerrufbar[5].
Die Vorsorgevollmacht
Während die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, bestimmen Sie mit einer Vorsorgevollmacht, wer im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheiden soll[2].
Eine Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, da eine Patientenverfügung nie alle denkbaren medizinischen Situationen abdecken kann. Die bevollmächtigte Person kann dann in Ihrem Sinne entscheiden[2].
Die Vorsorgevollmacht wird mit Ihrer Unterschrift sowie der Angabe von Ort und Datum rechtswirksam[2]. Sie können auch festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.
Tipp: Wählen Sie als bevollmächtigte Person jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und die/der Ihre Wünsche und Werte kennt.
Die Betreuungsverfügung
Sollten Sie keine Person haben, der Sie eine Vollmacht erteilen möchten, können Sie alternativ eine Betreuungsverfügung erstellen. Mit dieser legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht als rechtliche:n Betreuer:in bestellen soll, falls dies nötig wird[8][14]. Sie können in diesem Dokument auch Wünsche zur Lebensgestaltung oder zur Vermögensverwaltung festhalten.
Bestattungsvorsorge: Die eigene Beerdigung planen
Neben der Vorsorge für die letzte Lebensphase ist es sinnvoll, auch die eigene Bestattung zu planen. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Die Bestattungsverfügung
In einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll[14]. Hier können Sie festhalten:
- Die gewünschte Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung etc.)
- Den Ort der Beisetzung
- Die Gestaltung der Trauerfeier
- Wünsche zur Grabgestaltung
- Angaben zu Musik, Texten oder Ritualen[12][14]
Es ist rechtlich anerkannt, dass der Wille der verstorbenen Person über die Bestattungsart entscheidet. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wünsche dokumentiert sind[14].
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Wer noch einen Schritt weiter gehen möchte, kann einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Dieser umfasst nicht nur die organisatorische Planung der Bestattung, sondern auch deren finanzielle Absicherung[13].
Im Bestattungsvorsorgevertrag werden zwei Teilbereiche geregelt:
- Die persönlichen Wünsche für die eigene Beerdigung
- Die Kostenfrage bzw. Beitragszahlungen zur finanziellen Absicherung der Bestattungsdienstleistungen[13]
Finanzielle Absicherung der Bestattungskosten
Grundsätzlich müssen die Erb:innen die Kosten für die Bestattung bezahlen. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, geschieht dies meist aus dem Vermögen der verstorbenen Person[14].
Um Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten, können Sie verschiedene Wege einschlagen:
- Sterbegeldversicherung: Eine spezielle Versicherung, die nach dem Tod eine festgelegte Summe für die Bestattungskosten auszahlt[12].
- Treuhandkonto: Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags kann ein Treuhandkonto eingerichtet werden, auf dem der Betrag für die spätere Bestattung hinterlegt wird[13].
- Bestattungsvorsorgekonto: Ein separates Konto, auf dem Sie Geld für Ihre Bestattung ansparen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die angesparten Beträge im Fall eines Sozialhilfebezugs geschützt sind. Bestattungsvorsorgeverträge bieten hier oft einen besonderen Schutz[13].
Praktische Ratschläge zur umfassenden Vorsorge
Eine vollständige Vorsorge für den eigenen Todesfall umfasst mehr als nur die bisher genannten Dokumente. Hier sind einige zusätzliche Maßnahmen:
Dokumentenordner anlegen
Erstellen Sie einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten und Informationen:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Bestattungsverfügung
- Testament
- Versicherungspolicen
- Immobilienunterlagen
- Bankverbindungen
- Mitgliedschaften
- Passwörter für digitale Konten
- Kontaktdaten wichtiger Personen
Gespräche führen
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder der bevollmächtigten Person über Ihre Wünsche. So stellen Sie sicher, dass diese Ihre Vorstellungen kennen und im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln können.
Regelmäßige Aktualisierung
Überprüfen Sie Ihre Vorsorgedokumente in regelmäßigen Abständen (etwa alle 2-3 Jahre) und nach bedeutsamen Lebensereignissen wie Hochzeit, Scheidung oder der Geburt eines Kindes.
Tipp: Vermerken Sie auf den Dokumenten das aktuelle Datum der Überarbeitung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Aufbewahrung der Dokumente
Bewahren Sie die Originale Ihrer Vorsorgedokumente an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort. Für die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich, eine Kopie im Portemonnaie zu tragen und den Hausärzt:innen eine Kopie zu übergeben.
Die richtige Beratung finden
Die Erstellung von Vorsorgedokumenten ist eine persönliche und oft komplexe Angelegenheit. Lassen Sie sich deshalb fachkundig beraten:
- Hausärzt:innen für medizinische Fragen zur Patientenverfügung
- Rechtsanwält:innen oder Notar:innen für rechtliche Aspekte
- Hospizvereine oder Palliativdienste für Fragen zur Sterbebegleitung
- Bestattungsunternehmen für die Bestattungsvorsorge
- Beratungsstellen wie die Caritas für allgemeine Fragen zur Vorsorge[8]
Die Caritas bietet auch Online-Beratung zu diesem Themenkomplex an[8].
Frühzeitig vorsorgen gibt Sicherheit
Die Vorsorge für den eigenen Todesfall mag zunächst bedrückend erscheinen, schenkt jedoch letztlich Sicherheit und Frieden. Sie behalten die Kontrolle über Ihre letzte Lebensphase und Ihre Bestattung und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit.
Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto besser - idealerweise schon in jungen Jahren und bei guter Gesundheit[14]. So schaffen Sie Klarheit für sich selbst und Ihre Lieben und können die verbleibende Lebenszeit mit dem beruhigenden Gefühl genießen, dass alles geregelt ist.