Wie kann ein bestehendes Testament geändert werden?
Ein Testament kann jederzeit geändert werden, solange die Testierfähigkeit besteht. Dies ist möglich durch die Erstellung eines neuen Testaments, handschriftliche Ergänzungen, Widerruf oder notarielle Änderungen. Wichtig ist, die Formvorschriften einzuhalten und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
In Deutschland gibt es verschiedene Wege, ein bestehendes Testament zu ändern. Welche Methode für Sie geeignet ist, hängt von der Art Ihres Testaments und Ihrer persönlichen Situation ab. Der folgende Artikel erklärt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, damit Ihr letzter Wille rechtlich wirksam bleibt und später auch so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.
Die rechtlichen Grundlagen für Testamentsänderungen
Ein Testament können Sie jederzeit ändern, solange Sie testierfähig sind. Die Testierfähigkeit ist eine zwingende Voraussetzung - Sie müssen die Bedeutung Ihres Handelns verstehen und die Folgen Ihrer Entscheidungen einschätzen können. Bei einer fortgeschrittenen Demenz etwa ist eine Änderung nicht mehr möglich - auch nicht durch eine bevollmächtigte Person oder rechtliche Betreuer:innen[5][7].
Wichtig zu wissen: Testamentsänderungen müssen immer persönlich erfolgen. Niemand kann in Ihrem Namen ein Testament errichten oder ändern, selbst wenn eine umfassende Vollmacht vorliegt[7].
Fünf Methoden, um Ihr Testament zu ändern
1. Erstellung eines neuen Testaments
Die einfachste Methode ist die Erstellung eines komplett neuen Testaments. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 2258 BGB) gilt bei mehreren Testamenten immer das neueste[2]. Mit einem neuen Testament können Sie alle bisherigen Regelungen ersetzen.
Praktischer Hinweis: Fügen Sie im neuen Testament einen ausdrücklichen Widerruf früherer Testamente ein. Das schafft Klarheit und mindert das Risiko von Streit unter den Erb:innen[2].
2. Widerruf des bestehenden Testaments
Sie können Ihr Testament durch einen gezielten Widerruf aufheben. Der Widerruf kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Durch ein eigenständiges Widerrufstestament, das nur den Widerruf erklärt
- Durch Vernichtung des ursprünglichen Testaments (Zerreißen, Verbrennen)
- Durch Veränderung des ursprünglichen Testaments, die klar den Widerrufswillen erkennen lässt[4][6]
3. Handschriftliche Ergänzungen und Änderungen
Bei einem eigenhändigen Testament können Sie nachträgliche Änderungen vornehmen. Hierbei gilt:
Bei handschriftlichen Testamenten:
- Sie können Ergänzungen, Streichungen oder Änderungen direkt im bestehenden Text vornehmen
- Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob diese Änderungen separat unterschrieben werden müssen
- Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die zeitliche Reihenfolge der Niederschrift nicht entscheidend ist[3]
- Das OLG Brandenburg erlaubte eine nachträgliche handschriftliche Ergänzung ohne zusätzliche Unterschrift[8]
Ein guter Rat: Ungeachtet dieser Urteile ist es hilfreich, jede Änderung mit Datum zu versehen und separat zu unterschreiben, um Auseinandersetzungen nach Ihrem Tod zu vermeiden.
4. Kodizill - eine besondere Form der Ergänzung
Der Begriff “Kodizill” stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde im österreichischen Rechtswesen verwendet. Es handelte sich um eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung enthielt, sondern nur andere Verfügungen wie etwa Vermächtnisse[1].
In Deutschland wird der Begriff “Kodizill” heute nicht mehr im Gesetz verwendet. Anordnungen ohne Erbeinsetzung werden jetzt als “sonstige letztwillige Verfügungen” bezeichnet[1]. Das Prinzip bleibt jedoch gleich: Sie können ein bestehendes Testament durch zusätzliche Anordnungen ergänzen, ohne es komplett neu zu erstellen.
5. Änderung durch notarielle Beurkundung
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Testamentsänderung notariell beurkunden zu lassen. Dies erhöht die Rechtssicherheit und reduziert spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Änderung.
Unterschiede bei verschiedenen Testamentsarten
Je nach Art Ihres Testaments gelten unterschiedliche Regeln für Änderungen:
Eigenhändige (handschriftliche) Testamente
- Können jederzeit geändert werden
- Änderungen müssen handschriftlich erfolgen
- Vorteil: schnell und kostengünstig zu errichten und zu ändern[3]
- Nachträgliche Änderungen am besten datieren und unterschreiben
Notarielle Testamente
- Können nicht durch handschriftliche Ergänzungen geändert werden
- Können aber durch ein neues handschriftliches Testament widerrufen werden
- Für Änderungen ist der Gang zur Notarin oder zum Notar sinnvoll[8]
Gemeinschaftliche Testamente/Ehegattentestamente
Hier gelten besondere Regelungen:
- Ein kompletter Widerruf ist nur möglich, solange beide Ehepartner:innen leben
- Der Widerruf muss notariell beurkundet und der anderen Person mitgeteilt werden
- Nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin kann der überlebende Teil das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern
- Eine “Öffnungsklausel” im Testament kann der überlebenden Person das Recht einräumen, bestimmte Regelungen noch zu ändern[2]
Formvorschriften für wirksame Änderungen
Damit Ihre Testamentsänderung rechtswirksam ist, müssen Sie bestimmte Formvorschriften einhalten:
- Handschriftliche Testamente: Die Änderung muss eigenhändig geschrieben sein
- Notarielle Testamente: Änderungen wieder notariell beurkunden lassen
- Datum und Ort der Änderung angeben
- Bei neuen Testamenten: vollständige Unterschrift (Vor- und Nachname)
- Bei Ehegattentestamenten: besondere Widerrufsregeln beachten[5]
Praktische Tipps für Ihre Testamentsänderung
Wann rechtlicher Rat hilfreich ist
In diesen Fällen kann rechtliche Beratung nützlich sein:
- Bei vielschichtigen familiären Verhältnissen
- Bei größerem Vermögen oder Immobilienbesitz
- Bei Änderungen an einem Ehegattentestament
- Wenn Sie unsicher sind, welche Methode der Änderung für Sie passt
Häufige Gründe für Testamentsänderungen
Es gibt zwei Hauptgründe, die eine Änderung des Testaments veranlassen können:
- Änderung der familiären Verhältnisse (Heirat, Trennung, Geburt von Kindern, Verschlechterung persönlicher Beziehungen)
- Änderung der Vermögensverhältnisse, die eine Neuverteilung des Nachlasses sinnvoll machen[6]
Fazit
Die Änderung eines Testaments ist möglich, solange Sie testierfähig sind. Je nach Art Ihres Testaments stehen Ihnen verschiedene Methoden zur Verfügung - von der Erstellung eines neuen Testaments über Widerruf bis hin zu handschriftlichen Ergänzungen. Besondere Vorsicht ist bei gemeinschaftlichen Testamenten geboten.
Um Streitigkeiten nach Ihrem Tod zu vermeiden, achten Sie auf die korrekte Form und holen Sie bei Fragen rechtlichen Rat ein. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.