Das Berliner Testament: Ihr Weg zu einer sicheren Nachlassregelung
Zusammenfassung
Das Berliner Testament ermöglicht Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und die Kinder oder andere Personen als Schlusserben festzulegen. Es bietet finanzielle Absicherung für den überlebenden Partner, klare Erbregelungen und den Erhalt von Vermögenswerten, birgt jedoch steuerliche Nachteile und Pflichtteilsansprüche der Kinder. Eine fachkundige Beratung wird empfohlen, um individuelle Bedürfnisse und rechtliche Aspekte optimal zu berücksichtigen.
In Deutschland wollen viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit einer Testamentregelung sicherstellen, dass der überlebende Partner gut versorgt ist. Das Berliner Testament zählt hier zu den am häufigsten genutzten Formen. Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, worum es geht, welche Vor- und Nachteile diese Testamentform bietet und wie Sie ein rechtssicheres Berliner Testament erstellen können.

Was genau ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des ersten Partners erbt zunächst der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Die Kinder oder andere festgelegte Personen kommen erst nach dem Tod des zweiten Partners als sogenannte Schlusserben zum Zuge.
Grundprinzip: Zuerst erbt der überlebende Partner alles, anschließend gehen die Vermögenswerte an die gemeinsamen Kinder oder andere festgelegte Schlusserben.
Die rechtlichen Grundlagen
Ein Berliner Testament können nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften errichten. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 2265 BGB, der die gemeinschaftlichen Testamente regelt.
Besonderheit: Die Festlegungen im Berliner Testament sind in der Regel wechselbezüglich. Das bedeutet, dass der überlebende Partner die Testamentbestimmungen nach dem Tod des erstversterbenden Partners nicht ohne Weiteres ändern kann.
Vorteile des Berliner Testaments
Das Berliner Testament bietet mehrere Vorteile:
Finanzielle Absicherung: Der überlebende Partner erhält das gesamte Vermögen und kann seinen gewohnten Lebensstandard fortführen.
Erhalt von Vermögenswerten: Gemeinsame Werte wie das Familienhaus müssen nicht aufgeteilt oder verkauft werden, um etwa Pflichtteilsansprüche der Kinder zu befriedigen.
Klare Regelung: Die Erbfolge ist deutlich festgelegt, was Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft.
Nachteile des Berliner Testaments
Neben den Vorteilen gibt es einige Nachteile zu beachten:
Steuerliche Belastung: Bei größeren Vermögen kann es zu höheren Erbschaftsteuern kommen, da die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt werden.
Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen: Trotz Berliner Testament können Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern.
Eingeschränkte Flexibilität: Nach dem Tod eines Partners kann der Überlebende das Testament nur unter bestimmten Umständen ändern.
So erstellen Sie ein Berliner Testament
Ein Berliner Testament können Sie auf zwei Wegen rechtsgültig erstellen:
1. Handschriftliches Testament
Ein Partner schreibt das Testament vollständig von Hand. Beide Partner müssen es unterschreiben und mit Datum und Ort versehen.
Achtung: Ein am Computer erstelltes oder ausgedrucktes Testament ist ohne notarielle Beurkundung ungültig!
2. Notarielles Testament
Sie lassen das Testament von einem Notar oder einer Notarin beurkunden. Dies kostet zwar Gebühren, bietet aber mehr Rechtssicherheit und fachliche Beratung.
Muster für ein Berliner Testament
Nachfolgend finden Sie ein Grundmuster für ein Berliner Testament. Dieses Muster dient nur zur Orientierung und sollte an Ihre persönliche Situation angepasst werden:
Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
Wir, die Eheleute
[Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort] und
[Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort],
beide wohnhaft in [Adresse],
verfassen hiermit unseren letzten Willen:
Wir setzen uns gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben ein.
Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder
[Namen der Kinder mit Geburtsdaten]
zu gleichen Teilen Erben des gesamten dann noch vorhandenen Nachlasses sein.Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des länger lebenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten.
Sämtliche Bestimmungen dieses Testaments sind wechselbezüglich.
[Ort, Datum]
[Unterschrift des ersten Partners mit Vor- und Nachnamen]
[Unterschrift des zweiten Partners mit Vor- und Nachnamen]
Pflichtteilsregelungen im Berliner Testament
Obwohl Sie mit einem Berliner Testament Ihre Kinder zunächst von der Erbfolge ausschließen, haben diese dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Pflichtteilsstrafklausel: Um zu vermeiden, dass Kinder ihren Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern und damit den überlebenden Elternteil eventuell in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen werden. Diese könnte beispielsweise lauten:
“Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des länger lebenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten.”
Diese Klausel kann Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil einzufordern, da sie sonst auch beim zweiten Erbfall benachteiligt würden.[3][4]
Kosten für ein Berliner Testament
Die Kosten für ein Berliner Testament hängen von Ihrer Wahl der Erstellung ab:
Selbst verfasstes Testament: Keine direkten Kosten außer eventuellen Kosten für rechtliche Beratung.
Notarielles Testament: Die Gebühren richten sich nach dem Vermögenswert. Beispiele für Notarkosten (Stand 2024, jeweils zzgl. 19% MwSt.)[6]:
Geschäftswert | Gebühren |
---|---|
50.000 Euro | 330 Euro |
200.000 Euro | 870 Euro |
500.000 Euro | 1.870 Euro |
Hinweis: Bei einem Berliner Testament fallen die doppelten Notarkosten an, da das Testament für zwei Personen gilt.[6]
Alternativen zum Berliner Testament
Das Berliner Testament ist nicht für jedes Paar die beste Lösung. Alternativen können sein:
Einzeltestamente mit gegenseitiger Absicherung: Bieten mehr Flexibilität für den überlebenden Partner.
Erbvertrag: Ähnlich dem Berliner Testament, aber mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Vermächtnis: Bestimmte Vermögenswerte können gezielt einzelnen Personen zugewendet werden.
Praktische Tipps für Ihr Berliner Testament
Fachkundige Beratung: Vor allem bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienkonstellationen ist eine Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen für Erbrecht sinnvoll.[3][4]
Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihr Testament bei größeren Lebensveränderungen (Geburt weiterer Kinder, Scheidung, Erwerb von Immobilien).
Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf oder geben Sie es in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht.
Steuerliche Aspekte bedenken: Bei größeren Vermögen können zusätzliche Regelungen sinnvoll sein, um die Erbschaftsteuer zu minimieren.[4]
Fragen und Antworten zum Berliner Testament
Kann ein Berliner Testament wieder geändert werden?
Zu Lebzeiten beider Partner kann das Testament jederzeit gemeinsam geändert werden. Nach dem Tod eines Partners sind Änderungen durch den Überlebenden nur eingeschränkt möglich, wenn die Bestimmungen wechselbezüglich sind.[4][7]
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Berliner Testament?
Bei einer Scheidung verliert ein gemeinschaftliches Testament in der Regel seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich, nach einer Trennung neue Testamentregelungen zu treffen.[3]
Können auch Paare ohne Kinder ein Berliner Testament errichten?
Ja, auch Paare ohne Kinder können ein Berliner Testament errichten. Sie müssen dann als Schlusserben andere Personen oder Organisationen festlegen.[4]
Fazit
Das Berliner Testament bietet Paaren eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern und gleichzeitig die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einzusetzen. Es ist relativ einfach zu erstellen, sollte aber gut durchdacht sein.
Bei größeren Vermögen oder besonderen Familienverhältnissen empfiehlt sich eine fachkundige Beratung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Das Berliner Testament ist ein wertvolles Instrument zur Nachlassplanung, das Ihnen und Ihren Liebsten Sicherheit gibt.[2][3][4]