Das Berliner Testament: Ihr Weg zu einer sicheren Nachlass­regelung

Zusammenfassung

Das Berliner Testament ermöglicht Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und die Kinder oder andere Personen als Schlusserben festzulegen. Es bietet finanzielle Absicherung für den überlebenden Partner, klare Erbregelungen und den Erhalt von Vermögenswerten, birgt jedoch steuerliche Nachteile und Pflichtteilsansprüche der Kinder. Eine fachkundige Beratung wird empfohlen, um individuelle Bedürfnisse und rechtliche Aspekte optimal zu berücksichtigen.

In Deutschland wollen viele Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner­schaften mit einer Testament­regelung sicher­stellen, dass der über­lebende Partner gut versorgt ist. Das Berliner Testament zählt hier zu den am häufigsten genutzten Formen. Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, worum es geht, welche Vor- und Nach­teile diese Testament­form bietet und wie Sie ein rechts­sicheres Berliner Testament erstellen können.

Zwei Personen in weißer Kleidung sitzen an einem Schreibtisch mit Dokumenten, Pflanzen und Bildern im Hintergrund.

Was genau ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemein­schaftliches Testament, bei dem sich Ehe­partner oder eingetragene Lebens­partner­schaften gegenseitig als Allein­erben einsetzen. Nach dem Tod des ersten Partners erbt zunächst der über­lebende Partner das gesamte Vermögen. Die Kinder oder andere festgelegte Personen kommen erst nach dem Tod des zweiten Partners als sogenannte Schluss­erben zum Zuge.

Grund­prinzip: Zuerst erbt der über­lebende Partner alles, anschließend gehen die Vermögens­werte an die gemeinsamen Kinder oder andere fest­gelegte Schluss­erben.

Die recht­lichen Grundlagen

Ein Berliner Testament können nur Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner­schaften errichten. Die recht­liche Grundlage findet sich im Bürger­lichen Gesetz­buch unter § 2265 BGB, der die gemein­schaftlichen Testamente regelt.

Besonderheit: Die Fest­legungen im Berliner Testament sind in der Regel wechsel­bezüglich. Das bedeutet, dass der über­lebende Partner die Testament­bestimmungen nach dem Tod des erst­versterbenden Partners nicht ohne Weiteres ändern kann.

Vorteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament bietet mehrere Vorteile:

  1. Finanzielle Absicherung: Der über­lebende Partner erhält das gesamte Vermögen und kann seinen gewohnten Lebens­standard fort­führen.

  2. Erhalt von Vermögens­werten: Gemeinsame Werte wie das Familien­haus müssen nicht aufgeteilt oder verkauft werden, um etwa Pflicht­teils­ansprüche der Kinder zu befriedigen.

  3. Klare Regelung: Die Erb­folge ist deutlich festgelegt, was Rechts­sicherheit für alle Beteiligten schafft.

Nachteile des Berliner Testaments

Neben den Vorteilen gibt es einige Nach­teile zu beachten:

  1. Steuerliche Belastung: Bei größeren Vermögen kann es zu höheren Erb­schaft­steuern kommen, da die Frei­beträge der Kinder beim ersten Erb­fall nicht genutzt werden.

  2. Pflicht­teils­ansprüche bleiben bestehen: Trotz Berliner Testament können Kinder nach dem Tod des ersten Eltern­teils ihren Pflicht­teil fordern.

  3. Eingeschränkte Flexibilität: Nach dem Tod eines Partners kann der Über­lebende das Testament nur unter bestimmten Umständen ändern.

So erstellen Sie ein Berliner Testament

Ein Berliner Testament können Sie auf zwei Wegen rechts­gültig erstellen:

1. Handschriftliches Testament

Ein Partner schreibt das Testament vollständig von Hand. Beide Partner müssen es unterschreiben und mit Datum und Ort versehen.

Achtung: Ein am Computer erstelltes oder ausgedrucktes Testament ist ohne notarielle Beurkundung ungültig!

2. Notarielles Testament

Sie lassen das Testament von einem Notar oder einer Notarin beurkunden. Dies kostet zwar Gebühren, bietet aber mehr Rechts­sicherheit und fach­liche Beratung.

Muster für ein Berliner Testament

Nachfolgend finden Sie ein Grund­muster für ein Berliner Testament. Dieses Muster dient nur zur Orientierung und sollte an Ihre persönliche Situation angepasst werden:


Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)

Wir, die Eheleute
[Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort] und
[Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort],
beide wohnhaft in [Adresse],
verfassen hiermit unseren letzten Willen:

  1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben ein.

  2. Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder
    [Namen der Kinder mit Geburtsdaten]
    zu gleichen Teilen Erben des gesamten dann noch vorhandenen Nachlasses sein.

  3. Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des erst­versterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des länger lebenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten.

  4. Sämtliche Bestimmungen dieses Testaments sind wechselbezüglich.

[Ort, Datum]

[Unterschrift des ersten Partners mit Vor- und Nachnamen]
[Unterschrift des zweiten Partners mit Vor- und Nachnamen]


Pflicht­teils­regelungen im Berliner Testament

Obwohl Sie mit einem Berliner Testament Ihre Kinder zunächst von der Erb­folge ausschließen, haben diese dennoch einen Anspruch auf ihren Pflicht­teil, der die Hälfte des gesetzlichen Erb­teils beträgt.

Pflicht­teils­straf­klausel: Um zu vermeiden, dass Kinder ihren Pflicht­teil nach dem Tod des ersten Eltern­teils einfordern und damit den über­lebenden Eltern­teil eventuell in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann eine Pflicht­teils­straf­klausel in das Testament aufgenommen werden. Diese könnte beispielsweise lauten:

“Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des erst­versterbenden Elternteils seinen Pflicht­teil geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des länger lebenden Elternteils nur den Pflicht­teil erhalten.”

Diese Klausel kann Kinder davon abhalten, ihren Pflicht­teil einzufordern, da sie sonst auch beim zweiten Erb­fall benachteiligt würden.[3][4]

Kosten für ein Berliner Testament

Die Kosten für ein Berliner Testament hängen von Ihrer Wahl der Erstellung ab:

  1. Selbst verfasstes Testament: Keine direkten Kosten außer eventuellen Kosten für rechtliche Beratung.

  2. Notarielles Testament: Die Gebühren richten sich nach dem Vermögens­wert. Beispiele für Notar­kosten (Stand 2024, jeweils zzgl. 19% MwSt.)[6]:

GeschäftswertGebühren
50.000 Euro330 Euro
200.000 Euro870 Euro
500.000 Euro1.870 Euro

Hinweis: Bei einem Berliner Testament fallen die doppelten Notar­kosten an, da das Testament für zwei Personen gilt.[6]

Alternativen zum Berliner Testament

Das Berliner Testament ist nicht für jedes Paar die beste Lösung. Alternativen können sein:

  1. Einzel­testamente mit gegenseitiger Absicherung: Bieten mehr Flexibilität für den über­lebenden Partner.

  2. Erbvertrag: Ähnlich dem Berliner Testament, aber mit mehr Gestaltungs­möglichkeiten.

  3. Vermächtnis: Bestimmte Vermögens­werte können gezielt einzelnen Personen zugewendet werden.

Praktische Tipps für Ihr Berliner Testament

  1. Fachkundige Beratung: Vor allem bei größerem Vermögen oder komplizierten Familien­konstellationen ist eine Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen für Erbrecht sinnvoll.[3][4]

  2. Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihr Testament bei größeren Lebens­veränderungen (Geburt weiterer Kinder, Scheidung, Erwerb von Immobilien).

  3. Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf oder geben Sie es in amtliche Verwahrung beim Amts­gericht.

  4. Steuerliche Aspekte bedenken: Bei größeren Vermögen können zusätzliche Regelungen sinnvoll sein, um die Erb­schaft­steuer zu minimieren.[4]

Fragen und Antworten zum Berliner Testament

Kann ein Berliner Testament wieder geändert werden?

Zu Lebzeiten beider Partner kann das Testament jederzeit gemeinsam geändert werden. Nach dem Tod eines Partners sind Änderungen durch den Über­lebenden nur eingeschränkt möglich, wenn die Bestimmungen wechsel­bezüglich sind.[4][7]

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Berliner Testament?

Bei einer Scheidung verliert ein gemein­schaftliches Testament in der Regel seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich, nach einer Trennung neue Testament­regelungen zu treffen.[3]

Können auch Paare ohne Kinder ein Berliner Testament errichten?

Ja, auch Paare ohne Kinder können ein Berliner Testament errichten. Sie müssen dann als Schluss­erben andere Personen oder Organisationen festlegen.[4]

Fazit

Das Berliner Testament bietet Paaren eine gute Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern und gleichzeitig die gemeinsamen Kinder als Schluss­erben einzusetzen. Es ist relativ einfach zu erstellen, sollte aber gut durchdacht sein.

Bei größeren Vermögen oder besonderen Familien­verhältnissen empfiehlt sich eine fach­kundige Beratung, um steuerliche Nach­teile zu vermeiden und alle recht­lichen Aspekte zu berück­sichtigen. Das Berliner Testament ist ein wertvolles Instrument zur Nachlass­planung, das Ihnen und Ihren Liebsten Sicherheit gibt.[2][3][4]