Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine gemeinschaftliche Nachlassregelung für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen, bei der sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gemeinsame Kinder oder andere Personen als Schlusserben bestimmen. Es bietet finanzielle Sicherheit für den überlebenden Partner, kann jedoch steuerliche Nachteile und bindende Wirkungen nach dem Tod eines Partners mit sich bringen. Eine fachliche Beratung wird empfohlen, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
- Was ist ein Berliner Testament?
- Zentrale Merkmale des Berliner Testaments
- Warum ein Berliner Testament?
- Varianten des Berliner Testaments
- Was bedeutet das Berliner Testament für die Kinder?
- Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
- Errichtung eines Berliner Testaments
- Beispiel für ein Berliner Testament
- Besondere Regelungen im Berliner Testament
- Für wen eignet sich das Berliner Testament?
- Rechtliche Besonderheiten
- Wie gehen Sie konkret vor?
- Fazit: Ist das Berliner Testament das Richtige für Sie?
Das Berliner Testament zählt zu den häufigsten Formen der gemeinschaftlichen Nachlassregelung in Deutschland. Es bietet Eheleuten und eingetragenen Lebenspartner:innen die Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern und gleichzeitig die Vermögensübertragung an die nächste Generation zu planen. Dieser Artikel erklärt, was das Berliner Testament genau ist, welche Vor- und Nachteile es bietet und für wen es sich eignet.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das nur von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartner:innen errichtet werden kann[1][2]. Unverheiratete Paare haben diese Möglichkeit nicht[5].
Bei dieser Testamentsform setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gleichzeitig, dass nach dem Tod des längerlebenden Partners der gesamte Nachlass an bestimmte Personen (meist die gemeinsamen Kinder) fällt[1][3]. Diese werden als “Schlusserben” bezeichnet.
Zentrale Merkmale des Berliner Testaments
- Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein[1][2][3]
- Gemeinsame Kinder oder andere Personen werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen[3][5]
- Nach dem Tod des zweiten Partners erben die festgelegten Schlusserben den gesamten Nachlass[1][3]
- Es kann nur von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartner:innen errichtet werden[1][7]
Warum ein Berliner Testament?
Der Hauptzweck des Berliner Testaments ist die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners[1][4]. Ohne eine solche Regelung würden beispielsweise die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge miterben, was zur Bildung einer Erbengemeinschaft führen könnte[1][5].
Dies könnte bedeuten, dass größere Vermögenswerte wie eine gemeinsame Immobilie aufgeteilt oder verkauft werden müssten[1]. Mit dem Berliner Testament stellen Sie sicher, dass der überlebende Partner uneingeschränkt über den Nachlass verfügen kann[4].
Varianten des Berliner Testaments
Es gibt zwei Hauptformen des Berliner Testaments:
1. Die Einheitslösung
Bei dieser häufigeren Variante setzen sich die Partner gegenseitig als Vollerben ein[4][6]. Der überlebende Partner erbt alles und kann frei über den gesamten Nachlass verfügen - er kann ihn nutzen, verwalten oder auch veräußern[4]. Diese Lösung ist relativ unkompliziert und bietet dem länger lebenden Partner volle finanzielle Sicherheit.
2. Die Trennungslösung
Bei dieser Variante setzen sich die Partner gegenseitig als Vorerben ein[4][5][6]. Der überlebende Partner erbt zwar das Vermögen, darf jedoch nur eingeschränkt darüber verfügen[4]. Er kann lediglich die Erträge aus dem Nachlass nutzen (wie Zinseinnahmen oder Mietzahlungen)[4]. Diese Lösung ist komplexer und kann unter Umständen zu steuerlichen Nachteilen führen.
Was bedeutet das Berliner Testament für die Kinder?
Durch das Berliner Testament werden die gemeinsamen Kinder zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen[3][5]. Sie erben erst, nachdem beide Elternteile verstorben sind[8].
Jedoch haben die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils Anspruch auf ihren Pflichtteil[4][5]. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils[5]. Fordern Kinder diesen Pflichtteil ein, erhalten sie in der Regel nach dem Tod des zweiten Elternteils nur noch ihren Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil[5].
Um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, können im Testament besondere Klauseln wie die “Jastrowsche Formel” eingefügt werden[1].
Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
Vorteile
- Finanzielle Sicherheit für den überlebenden Partner[1][8]
- Vermeidung einer Erbengemeinschaft mit den Kindern[5]
- Einfache und kostengünstige Möglichkeit der Erbfolgeregelung[4]
- Klare Verhältnisse für alle Beteiligten[3]
Nachteile
- Steuerliche Nachteile bei größerem Vermögen, da die Steuerfreibeträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt werden können[8]
- Bindungswirkung nach dem Tod eines Partners - das Testament kann dann nicht mehr einseitig geändert werden[4][8]
- Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben bestehen[1][4][5]
Errichtung eines Berliner Testaments
Ein Berliner Testament kann auf zwei Arten errichtet werden:
- Eigenhändiges Testament: Einer der Partner verfasst das Testament handschriftlich und beide unterzeichnen es[7].
- Notarielles Testament: Das Testament wird von einem Notar oder einer Notarin beurkundet.
Für die eigenhändige Errichtung genügt es, wenn ein Partner das Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschreibt, und der andere Partner es ebenfalls eigenhändig unterzeichnet[7].
Beispiel für ein Berliner Testament
So könnte ein einfaches Berliner Testament aussehen:
"Wir, die Eheleute Anna und Michael Schmidt, setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden von uns sollen unsere Kinder Clara und Jonas zu gleichen Teilen Erben unseres gesamten Nachlasses sein.
Ort, Datum
Unterschrift Anna Schmidt
Unterschrift Michael Schmidt"
Besondere Regelungen im Berliner Testament
Wiederverheiratungsklausel
Mit einer Wiederverheiratungsklausel können Sie festlegen, dass im Falle einer erneuten Heirat des überlebenden Partners das Erbe sofort an die Kinder übergeht[3]. Dies soll verhindern, dass das Familienvermögen an Dritte fällt.
Pflichtteilsstrafklausel
Um zu verhindern, dass Kinder ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils einfordern, kann eine Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen werden[1]. Diese besagt, dass Kinder, die ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall geltend machen, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhalten.
Für wen eignet sich das Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist besonders geeignet für:
- Ehepaare oder Lebenspartner:innen mit gemeinsamem Vermögen, die sich gegenseitig absichern möchten[4]
- Paare mit Immobilienbesitz, die sicherstellen wollen, dass der überlebende Partner in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus bleiben kann[1]
- Familien mit Kindern, bei denen der Nachlass zunächst dem überlebenden Partner und erst später den Kindern zukommen soll[3][8]
Bei sehr großem Vermögen sollten Sie allerdings die steuerlichen Auswirkungen bedenken und sich fachkundig beraten lassen[8].
Rechtliche Besonderheiten
Wie gehen Sie konkret vor?
- Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, ob das Berliner Testament für Ihre Situation passend ist
- Informieren Sie sich über steuerliche Auswirkungen, besonders bei größerem Vermögen
- Entscheiden Sie, ob Sie die Einheits- oder Trennungslösung bevorzugen
- Erwägen Sie die Aufnahme von Sonderklauseln wie einer Wiederverheiratungsklausel
- Verfassen Sie das Testament handschriftlich oder lassen Sie es notariell beurkunden
- Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort oder geben Sie es in amtliche Verwahrung
Fazit: Ist das Berliner Testament das Richtige für Sie?
Das Berliner Testament bietet eine gute Möglichkeit, den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Es ist vergleichsweise einfach zu errichten und schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
Allerdings ist es nicht für jede Lebenssituation optimal. Bei größerem Vermögen können steuerliche Nachteile entstehen, und die Bindungswirkung nach dem Tod des ersten Partners kann problematisch sein.
Lassen Sie sich daher bei Unsicherheiten von einer Fachperson für Erbrecht beraten. Eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt, gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt ist.