Was ist ein Berliner Testament?

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Zusammenfassung

Das Berliner Testament ist eine gemeinschaftliche Nachlassregelung für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen, bei der sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gemeinsame Kinder oder andere Personen als Schlusserben bestimmen. Es bietet finanzielle Sicherheit für den überlebenden Partner, kann jedoch steuerliche Nachteile und bindende Wirkungen nach dem Tod eines Partners mit sich bringen. Eine fachliche Beratung wird empfohlen, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Das Berliner Testament zählt zu den häufigsten Formen der gemeinschaftlichen Nachlassregelung in Deutschland. Es bietet Eheleuten und eingetragenen Lebenspartner:innen die Möglichkeit, sich gegen­seitig abzusichern und gleichzeitig die Ver­mögensüber­tragung an die nächste Generation zu planen. Dieser Artikel erklärt, was das Berliner Testament genau ist, welche Vor- und Nachteile es bietet und für wen es sich eignet.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das nur von Ehe­paaren oder ein­getragenen Lebens­partner:innen errichtet werden kann[1][2]. Unverheiratete Paare haben diese Möglichkeit nicht[5].

Bei dieser Testamentsform setzen sich die Partner gegen­seitig als Allein­erben ein und bestimmen gleich­zeitig, dass nach dem Tod des länger­lebenden Partners der gesamte Nachlass an bestimmte Personen (meist die gemeinsamen Kinder) fällt[1][3]. Diese werden als “Schluss­erben” bezeichnet.

Zentrale Merkmale des Berliner Testaments

  • Die Partner setzen sich gegen­seitig als Allein­erben ein[1][2][3]
  • Gemeinsame Kinder oder andere Personen werden zunächst von der Erbfolge aus­geschlossen[3][5]
  • Nach dem Tod des zweiten Partners erben die festgelegten Schluss­erben den gesamten Nachlass[1][3]
  • Es kann nur von Eheleuten oder ein­getragenen Lebens­partner:innen errichtet werden[1][7]

Warum ein Berliner Testament?

Der Haupt­zweck des Berliner Testaments ist die finanzielle Absicherung des über­lebenden Partners[1][4]. Ohne eine solche Regelung würden bei­spiels­weise die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge mit­erben, was zur Bildung einer Erben­gemein­schaft führen könnte[1][5].

Dies könnte bedeuten, dass größere Vermögens­werte wie eine gemeinsame Immobilie aufgeteilt oder verkauft werden müssten[1]. Mit dem Berliner Testament stellen Sie sicher, dass der über­lebende Partner unein­geschränkt über den Nachlass verfügen kann[4].

Varianten des Berliner Testaments

Es gibt zwei Haupt­formen des Berliner Testaments:

1. Die Einheits­lösung

Bei dieser häufigeren Variante setzen sich die Partner gegen­seitig als Voll­erben ein[4][6]. Der über­lebende Partner erbt alles und kann frei über den gesamten Nachlass verfügen - er kann ihn nutzen, verwalten oder auch ver­äußern[4]. Diese Lösung ist relativ unkompliziert und bietet dem länger lebenden Partner volle finanzielle Sicherheit.

2. Die Trennungs­lösung

Bei dieser Variante setzen sich die Partner gegen­seitig als Vor­erben ein[4][5][6]. Der über­lebende Partner erbt zwar das Vermögen, darf jedoch nur ein­geschränkt darüber verfügen[4]. Er kann lediglich die Erträge aus dem Nachlass nutzen (wie Zins­einnahmen oder Miet­zahlungen)[4]. Diese Lösung ist komplexer und kann unter Umständen zu steuer­lichen Nach­teilen führen.

Was bedeutet das Berliner Testament für die Kinder?

Durch das Berliner Testament werden die gemeinsamen Kinder zunächst von der Erbfolge aus­geschlossen[3][5]. Sie erben erst, nachdem beide Eltern­teile verstorben sind[8].

Jedoch haben die Kinder beim Tod des erst­versterbenden Eltern­teils Anspruch auf ihren Pflicht­teil[4][5]. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erb­teils[5]. Fordern Kinder diesen Pflicht­teil ein, erhalten sie in der Regel nach dem Tod des zweiten Eltern­teils nur noch ihren Pflicht­teil und nicht den vollen Erbteil[5].

Um Pflicht­teils­ansprüche zu reduzieren, können im Testament besondere Klauseln wie die “Jastrowsche Formel” eingefügt werden[1].

Vor- und Nach­teile des Berliner Testaments

Vorteile

  • Finanzielle Sicherheit für den über­lebenden Partner[1][8]
  • Vermeidung einer Erben­gemein­schaft mit den Kindern[5]
  • Einfache und kosten­günstige Möglich­keit der Erbfolge­regelung[4]
  • Klare Ver­hältnisse für alle Beteiligten[3]

Nach­teile

  • Steuer­liche Nach­teile bei größerem Vermögen, da die Steuer­frei­beträge der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt werden können[8]
  • Bindungs­wirkung nach dem Tod eines Partners - das Testament kann dann nicht mehr ein­seitig geändert werden[4][8]
  • Pflicht­teils­ansprüche der Kinder bleiben bestehen[1][4][5]

Errichtung eines Berliner Testaments

Ein Berliner Testament kann auf zwei Arten errichtet werden:

  1. Eigen­händiges Testament: Einer der Partner verfasst das Testament hand­schriftlich und beide unter­zeichnen es[7].
  2. Nota­rielles Testament: Das Testament wird von einem Notar oder einer Notarin beurkundet.

Für die eigen­händige Errichtung genügt es, wenn ein Partner das Testament voll­ständig hand­schriftlich verfasst und unter­schreibt, und der andere Partner es ebenfalls eigen­händig unter­zeichnet[7].

Beispiel für ein Berliner Testament

So könnte ein einfaches Berliner Testament aussehen:

"Wir, die Eheleute Anna und Michael Schmidt, setzen uns hiermit gegen­seitig als Allein­erben ein. Nach dem Tod des Letzt­versterbenden von uns sollen unsere Kinder Clara und Jonas zu gleichen Teilen Erben unseres gesamten Nach­lasses sein.

Ort, Datum
Unter­schrift Anna Schmidt
Unter­schrift Michael Schmidt"

Besondere Regelungen im Berliner Testament

Wieder­verheiratungs­klausel

Mit einer Wieder­verheiratungs­klausel können Sie fest­legen, dass im Falle einer erneuten Heirat des über­lebenden Partners das Erbe sofort an die Kinder über­geht[3]. Dies soll ver­hindern, dass das Familien­vermögen an Dritte fällt.

Pflicht­teils­straf­klausel

Um zu ver­hindern, dass Kinder ihren Pflicht­teil beim Tod des ersten Eltern­teils einfordern, kann eine Pflicht­teils­straf­klausel auf­genommen werden[1]. Diese besagt, dass Kinder, die ihren Pflicht­teil beim ersten Erbfall geltend machen, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflicht­teil erhalten.

Für wen eignet sich das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist besonders geeignet für:

  • Ehe­paare oder Lebens­partner:innen mit gemeinsamem Vermögen, die sich gegen­seitig absichern möchten[4]
  • Paare mit Immobilien­besitz, die sicher­stellen wollen, dass der über­lebende Partner in der gemein­samen Wohnung oder im Haus bleiben kann[1]
  • Familien mit Kindern, bei denen der Nach­lass zunächst dem über­lebenden Partner und erst später den Kindern zukommen soll[3][8]

Bei sehr großem Vermögen sollten Sie aller­dings die steuer­lichen Aus­wirkungen bedenken und sich fachkundig beraten lassen[8].

Recht­liche Besonder­heiten

  • Nach dem Tod eines Partners kann das Testament nicht mehr einseitig geändert werden, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart[4][8]
  • Bei Scheidung wird das Testament unwirksam[8]
  • Das Berliner Testament ist bindend - es kann zu Lebzeiten beider Partner nur gemeinsam geändert werden[4]

Wie gehen Sie konkret vor?

  1. Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, ob das Berliner Testament für Ihre Situation passend ist
  2. Informieren Sie sich über steuerliche Auswirkungen, besonders bei größerem Vermögen
  3. Entscheiden Sie, ob Sie die Einheits- oder Trennungslösung bevorzugen
  4. Erwägen Sie die Aufnahme von Sonderklauseln wie einer Wiederverheiratungsklausel
  5. Verfassen Sie das Testament handschriftlich oder lassen Sie es notariell beurkunden
  6. Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort oder geben Sie es in amtliche Verwahrung

Fazit: Ist das Berliner Testament das Richtige für Sie?

Das Berliner Testament bietet eine gute Möglichkeit, den über­lebenden Partner finanziell abzusichern. Es ist vergleichs­weise einfach zu errichten und schafft klare Ver­hältnisse für alle Be­teiligten.

Allerdings ist es nicht für jede Lebens­situation optimal. Bei größerem Vermögen können steuer­liche Nach­teile entstehen, und die Bindungs­wirkung nach dem Tod des ersten Partners kann problematisch sein.

Lassen Sie sich daher bei Unsicher­heiten von einer Fach­person für Erb­recht beraten. Eine maß­geschneiderte Lösung, die Ihre persönliche Situation berück­sichtigt, gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihr Nach­lass in Ihrem Sinne geregelt ist.