Testament-Vorlage: So verfassen Sie Ihren letzten Willen rechtssicher
Zusammenfassung
Ein Testament ermöglicht Ihnen, Ihren Nachlass individuell zu regeln und die gesetzliche Erbfolge zu ändern. Sie können es eigenhändig oder notariell verfassen, wobei klare Formulierungen und die Einhaltung formaler Anforderungen entscheidend sind. Für komplexe Fälle empfiehlt sich eine Beratung durch Notar:innen oder Rechtsanwält:innen, um Streitigkeiten zu vermeiden und Ihren letzten Willen rechtssicher umzusetzen.
Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst zu bestimmen, wer Ihr Vermögen erbt und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Mit den richtigen Vorlagen und Formulierungen können Sie Ihren letzten Willen rechtssicher festhalten und damit für Ihre Angehörigen vorsorgen.

Was ist ein Testament und wozu dient es?
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, mit der Sie Regelungen für den Fall Ihres Todes treffen können. Als Verfügende:r (Erblasser:in) können Sie darin unter anderem:
- Erb:innen bestimmen
- Ehepartner:innen oder Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen
- Vermächtnisse oder Auflagen anordnen
- Testamentsvollstrecker:innen einsetzen
Ein Testament wird erst mit Ihrem Tod wirksam und kann zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden. Es handelt sich um eine Form der Verfügung von Todes wegen.
Brauchen Sie überhaupt ein Testament?
In Deutschland sind Sie nicht verpflichtet, ein Testament zu verfassen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Kraft:
- Zuerst erben die Verwandten 1. Ordnung: Kinder und Enkel
- Gibt es keine Verwandten 1. Ordnung, erben die Verwandten 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten)
- Danach folgen Verwandten 3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen
- Schließlich die Verwandten 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
Ehepartner:innen haben neben den Verwandten 1. Ordnung grundsätzlich Anspruch auf mindestens ein Viertel des Nachlasses. Bei einer Zugewinngemeinschaft (ohne Ehevertrag) erbt der:die überlebende Ehepartner:in die Hälfte des Vermögens.
Ein Testament ist besonders sinnvoll, wenn:
- Sie andere Personen als die gesetzlich vorgesehenen bedenken möchten
- Sie bestimmte Nachlassgegenstände gezielt verteilen wollen
- Sie Pflichtteilsansprüche regeln möchten
- Sie in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft leben
Arten von Testamenten
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament können Sie ohne notarielle Hilfe verfassen. Es muss vollständig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein[3][4].
Vorteile:
- Keine Kosten
- Jederzeit änderbar
- Privat und diskret
Nachteile:
- Formfehler können zur Unwirksamkeit führen
- Risiko der unklaren Formulierung
- Kann verloren gehen oder übersehen werden
Öffentliches Testament
Ein öffentliches Testament verfassen Sie bei einem Notar, der Ihre Wünsche protokolliert und beurkundet[3].
Vorteile:
- Rechtssichere Formulierung
- Automatische Hinterlegung beim Nachlassgericht
- Beratung durch den Notar
Nachteile:
- Notargebühren fallen an
- Weniger privat
Gemeinschaftliches Testament
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen können ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Dieses wird auch “Berliner Testament” genannt[10].
Besonderheit: Es genügt, wenn ein:e Partner:in den Text handschriftlich verfasst und der:die andere mit unterschreibt[10].
So verfassen Sie ein rechtsgültiges Testament
Formale Anforderungen für das eigenhändige Testament
Handschriftlich und eigenhändig verfassen[4]
- Keine Schreibmaschine oder Computer verwenden
- Keine Audio- oder Videoaufnahmen
- Die Schrift muss lesbar sein
Überschrift wählen, die das Dokument klar als Testament kennzeichnet
- Mögliche Formulierungen: “Testament”, “Mein letzter Wille”, “Letztwillige Verfügung”
Einleitung mit persönlichen Daten
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Wohnort
Inhaltliche Gestaltung
Im Hauptteil Ihres Testaments können Sie folgende Punkte regeln:
Erbeinsetzung
- Wer soll Alleinerbe:in sein?
- Sollen mehrere Personen zu bestimmten Anteilen erben?
Vermächtnisse
- Bestimmte Gegenstände für bestimmte Personen
Auflagen
- Verpflichtungen für die Erb:innen
Testamentsvollstreckung
- Person benennen, die den Nachlass abwickelt
Widerruf früherer Testamente
- Klare Aufhebung älterer Verfügungen
Muster und Vorlagen für verschiedene Situationen
Einfaches Testament mit Alleinerb:in
Testament
Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort],
wohnhaft in [Adresse], verfasse hiermit im Vollbesitz meiner geistigen
Kräfte meinen letzten Willen:
Zu meinem:r Alleinerb:in bestimme ich [Vorname, Nachname], geboren am
[Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift mit vollem Namen]
Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
Unser gemeinsames Testament
Wir, die Eheleute [Vorname, Nachname Ehepartner:in 1], geboren am
[Geburtsdatum] und [Vorname, Nachname Ehepartner:in 2],
geboren am [Geburtsdatum], setzen uns gegenseitig zu Alleinerb:innen ein.
Nach dem Tod des:der Längstlebenden von uns sollen unsere
gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift Ehepartner:in 1 mit vollem Namen]
[Unterschrift Ehepartner:in 2 mit vollem Namen]
Testament mit Kindern als Erb:innen
Testament
Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort],
wohnhaft in [Adresse], verfüge hiermit letztwillig:
Meine Kinder [Namen der Kinder] sollen zu gleichen Teilen meine Erb:innen sein.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift mit vollem Namen]
Testament mit Vermächtnis
Testament
Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in
[Adresse], bestimme Folgendes als meinen letzten Willen:
1. Zu meinem:r Alleinerb:in setze ich [Vorname, Nachname] ein.
2. [Vorname, Nachname] erhält als Vermächtnis [Gegenstand].
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift mit vollem Namen]
Testament mit Enterbung
Testament
Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort],
wohnhaft in [Adresse], erkläre hiermit als meinen letzten Willen:
Mein:e Tochter/Sohn [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum]
in [Geburtsort], enterbe ich. Auch die Abkömmlinge sollen kein Erbe
erhalten[6].
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift mit vollem Namen]
Rechtliche Hinweise zur Testamentsgestaltung
Pflichtteilsansprüche beachten
Bestimmte nahe Angehörige haben auch bei Enterbung einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dies betrifft:
- Kinder und Enkel
- Eltern
- Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch geltend gemacht.
Testierfähigkeit
Um ein Testament erstellen zu können, müssen Sie testierfähig sein. Dies bedeutet:
- Sie müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre)[4]
- Sie müssen im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein
- Bei Minderjährigen ab 16 Jahren ist ein notarielles Testament möglich[4]
Aufbewahrung des Testaments
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Testament sicher aufzubewahren:
Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (empfohlen)
- Absolute Sicherheit
- Automatische Eröffnung nach dem Tod
- Gebührenpflichtig
Private Aufbewahrung
- An einem sicheren, aber auffindbaren Ort
- Vertrauensperson informieren
- Risiko des Verlusts oder der Manipulation
Ein notarielles Testament wird automatisch in die amtliche Verwahrung gegeben.
Checkliste: Testament richtig verfassen
- [ ] Überlegen Sie genau, wer was erben soll
- [ ] Handschriftlich verfassen (bei eigenhändigem Testament)
- [ ] Klar als Testament kennzeichnen
- [ ] Persönliche Angaben vollständig machen
- [ ] Klare, eindeutige Formulierungen wählen
- [ ] Ort und Datum angeben
- [ ] Mit vollem Namen unterschreiben
- [ ] Frühere Testamente widerrufen
- [ ] Für sichere Aufbewahrung sorgen
Häufige Fragen zum Testament
Kann ich mein Testament ändern?
Ja, ein Testament können Sie jederzeit zu Lebzeiten ändern oder widerrufen. Sie können entweder:
- Ein neues Testament erstellen, das ausdrücklich das alte aufhebt
- Das alte Testament vernichten
- Einen Zusatz (Kodizill) anfügen (muss ebenfalls alle formalen Anforderungen erfüllen)
Wann sollte ich einen Notar hinzuziehen?
Ein notarielles Testament ist besonders empfehlenswert bei:
- Komplexen Vermögensverhältnissen
- Unternehmensnachfolge
- Internationalen Bezügen
- Unsicherheit über die richtigen Formulierungen
- Bedenken hinsichtlich möglicher Streitigkeiten unter den Erb:innen
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Kosten richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Als Richtwert:
- Bei 50.000 € Vermögen: ca. 165 €
- Bei 250.000 € Vermögen: ca. 535 €
- Bei 500.000 € Vermögen: ca. 935 €
Hinzu kommen Kosten für die amtliche Verwahrung.
Fazit
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Achten Sie besonders auf die formalen Anforderungen, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen. Die vorgestellten Mustervorlagen können Ihnen als Orientierung dienen, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.
Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen Wünschen sollten Sie fachkundigen Rat durch Notar:innen oder spezialisierte Rechtsanwält:innen einholen. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.