Was ist ein eigen­händiges Testament?

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Zusammenfassung

Ein eigen­händiges Testament, ist ein eigen­händig und hand­schriftlich verfasstes Dokument, mit dem Sie Ihren letzten Willen festhalten können. Es ist kosten­günstig und einfach zu erstellen, birgt jedoch Risiken wie Form­fehler oder Verlust, weshalb eine amtliche Verwahrung oder recht­liche Beratung empfehlens­wert sein kann. Für komplexe Vermögens­verhältnisse ist ein notar­ielles Testament oft besser geeignet.

Synonyme: Privat­schriftliches Testament, Holo­graph­isches Testament

Ein eigen­händiges Testament - auch holo­graph­isches oder privat­schrift­liches Testament genannt - ist eine der Möglich­keiten, wie Sie Ihren letzten Willen festhalten können. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was diese Testamentform genau ist, welche Voraus­setzungen erfüllt sein müssen und wie sie sich von anderen Formen unter­scheidet.

Was ist ein eigenhändiges Testament?

Das eigenhändige Testament ist eine Form des privaten Testaments, das ohne Mit­wirkung eines Notars oder einer Notarin erstellt wird. Es handelt sich um eine vom Erb­lasser vollständig eigen­händig geschriebene und unter­schriebene Willens­erklärung[1][3][4].

Diese Testaments­form ist gesetzlich in § 2247 des Bürger­lichen Gesetz­buchs (BGB) geregelt[7]. Sie ist in Deutschland sehr verbreitet - es handelt sich vermutlich um die häufigste Testaments­form[4], da sie einfach und ohne fremde Hilfe erstellt werden kann.

Form­vor­schriften: Was muss beachtet werden?

Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, müssen Sie folgende Voraus­setzungen beachten:

Wichtig: Ein mit Computer oder Schreib­maschine erstelltes Dokument, das Sie lediglich unter­schreiben, ist als Privat­testament ungültig[1][3][6][8].

Sprache und Form

Interessanter­weise können Sie Ihr Testament in jeder beliebigen Sprache verfassen. Es ist sogar möglich, ein Testament in Steno­graphie zu verfassen, solange eine dritte Person diese Sprache verstehen kann[3].

Wenn Ihr Testament aus mehreren Blättern besteht, ist es ratsam, jede Seite zu unter­schreiben, um später Zweifel an der Voll­ständig­keit auszu­schließen[6].

Wer kann ein eigenhändiges Testament errichten?

Nicht jede Person kann ein eigenhändiges Testament verfassen. Folgende Voraus­setzungen müssen erfüllt sein:

Minder­jährige und Personen, die nicht lesen können, dürfen kein eigen­händiges Testament errichten. Diese Personen­gruppen haben jedoch die Möglich­keit, ein Testament vor einem Notar oder einer Notarin zu errichten[1][7].

Vor­teile und Nach­teile des eigenhändigen Testaments

Vor­teile:

  • Kosten­günstig: Es entstehen keine unmittel­baren Kosten für die Errichtung[2][6]
  • Flexibel: Sie können es jeder­zeit und ohne Termin­vereinbarung erstellen[4]
  • Einfach zu ändern: Sie können Änderungen jeder­zeit vornehmen[4]
  • Privat­sphäre: Sie müssen Ihre persön­lichen Angelegen­heiten nicht mit Dritten teilen

Nach­teile:

  • Verlust­risiko: Wenn Sie das Testament nicht beim Nach­lass­gericht hinter­legen, besteht die Gefahr, dass es verloren geht oder nach Ihrem Tod nicht gefunden wird[2]
  • Fehler­anfälligkeit: Ohne recht­liche Beratung können Form­fehler oder inhalt­liche Fehler entstehen, die zur Unwirk­samkeit führen können[2][5][6]
  • Keine Beratung: Es fehlt die recht­liche Unter­stützung eines Notars oder einer Notarin, die bei komplexen Vermögens­verhältnissen hilfreich sein kann[2][6]
  • Möglich­keit der Manipulation: Ohne amt­liche Verwahrung besteht ein höheres Risiko der Fälschung oder böswilligen Unter­drückung[2]

Unter­schiede zu anderen Testaments­formen

Notarielles Testament (öffentliches Testament)

Im Gegen­satz zum eigenhändigen Testament wird das notarielle Testament mit Unter­stützung eines Notars oder einer Notarin erstellt[2][4][6].

Hauptunterschiede:

  • Das notarielle Testament wird durch eine Fach­person beurkundet[2][4]
  • Es wird in der Regel beim Nachlass­gericht hinter­legt und ist damit vor Verlust oder Manipulation geschützt[2]
  • Der Notar oder die Notarin prüft Ihre Testier­fähigkeit und berät Sie zu recht­lichen Gestaltungs­möglich­keiten[2]
  • Es fallen Kosten an, die sich nach dem Wert Ihres Nach­lasses richten[2]

Gemein­schaftliches Testament

Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner:innen haben die Möglich­keit, ein gemein­schaftliches Testament zu errichten[4][8].

Besonderheiten:

  • Kann als eigen­händiges oder notarielles Testament errichtet werden
  • Bei der eigenhändigen Form muss eine:r der Partner:innen den gesamten Text hand­schriftlich verfassen und beide müssen es unterschreiben[8]
  • Es kann ähnliche Bindungs­wirkungen wie ein Erb­vertrag entfalten[8]

Praktische Tipps für Ihr eigen­händiges Testament

Um sicherzu­stellen, dass Ihr eigenhändiges Testament gültig ist und Ihren Willen korrekt wiedergibt, beachten Sie folgende Empfehlungen:

  • Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen
  • Datieren Sie Ihr Testament und geben Sie den Ort der Erstellung an
  • Unterschreiben Sie mit vollem Namen (Vor- und Nachname)
  • Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort oder geben Sie es in amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht
  • Informieren Sie eine Vertrauens­person über den Aufbewahrungsort
  • Vermeiden Sie Änderungen oder Durch­streichungen nach der Erstellung
  • Bei mehreren Testamenten: Heben Sie ältere Versionen ausdrücklich auf
  • Erstellen Sie bei komplexen Vermögens­verhältnissen lieber ein notarielles Testament

Sicherheit Ihres Testaments

Um die Sicherheit Ihres eigenhändigen Testaments zu erhöhen, haben Sie folgende Möglich­keiten:

  1. Amtliche Verwahrung: Sie können Ihr Testament beim Nachlass­gericht in amtliche Verwahrung geben[2][4]
  2. Regelmäßige Überprüfung: Sehen Sie Ihr Testament in regel­mäßigen Abständen durch, um zu prüfen, ob es noch Ihrem Willen entspricht
  3. Beratung einholen: Auch wenn Sie ein eigen­händiges Testament erstellen, können Sie sich vorab recht­lich beraten lassen

Fazit

Das eigenhändige Testament bietet Ihnen eine einfache und kosten­günstige Möglich­keit, Ihren letzten Willen festzu­halten. Die eigen­händige Erstellung gibt Ihnen volle Kontrolle und Privat­sphäre. Allerdings birgt sie auch Risiken wie Form­fehler oder Verlust.

Für eine rechts­sichere Gestaltung Ihres Nachlasses sollten Sie abwägen, ob ein eigen­händiges Testament für Ihre persön­liche Situation geeignet ist oder ob Sie besser auf ein notarielles Testament zurück­greifen sollten. Bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder besonderen familiären Konstellationen kann die fach­kundige Beratung durch eine:n Notar:in oder eine:n Rechts­anwält:in sinnvoll sein.

Unabhängig von der gewählten Form ist entscheidend, dass Sie über­haupt ein Testament errichten, wenn Sie von der gesetz­lichen Erb­folge abweichen möchten. So können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.