Was ist ein eigenhändiges Testament?
Ein eigenhändiges Testament, ist ein eigenhändig und handschriftlich verfasstes Dokument, mit dem Sie Ihren letzten Willen festhalten können. Es ist kostengünstig und einfach zu erstellen, birgt jedoch Risiken wie Formfehler oder Verlust, weshalb eine amtliche Verwahrung oder rechtliche Beratung empfehlenswert sein kann. Für komplexe Vermögensverhältnisse ist ein notarielles Testament oft besser geeignet.
Synonyme: Privatschriftliches Testament, Holographisches Testament
- Was ist ein eigenhändiges Testament?
- Formvorschriften: Was muss beachtet werden?
- Wer kann ein eigenhändiges Testament errichten?
- Vorteile und Nachteile des eigenhändigen Testaments
- Unterschiede zu anderen Testamentsformen
- Praktische Tipps für Ihr eigenhändiges Testament
- Sicherheit Ihres Testaments
- Fazit
Ein eigenhändiges Testament - auch holographisches oder privatschriftliches Testament genannt - ist eine der Möglichkeiten, wie Sie Ihren letzten Willen festhalten können. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was diese Testamentform genau ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sie sich von anderen Formen unterscheidet.
Was ist ein eigenhändiges Testament?
Das eigenhändige Testament ist eine Form des privaten Testaments, das ohne Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin erstellt wird. Es handelt sich um eine vom Erblasser vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Willenserklärung[1][3][4].
Diese Testamentsform ist gesetzlich in § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt[7]. Sie ist in Deutschland sehr verbreitet - es handelt sich vermutlich um die häufigste Testamentsform[4], da sie einfach und ohne fremde Hilfe erstellt werden kann.
Formvorschriften: Was muss beachtet werden?
Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:
- Der gesamte Text muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein[1][3][6][8]
- Sie müssen das Testament eigenhändig unterschreiben[1][3][7]
- Sie sollten Ort und Datum der Erstellung angeben[1][3][7]
- Die Unterschrift sollte Ihren Vor- und Nachnamen enthalten[7]
Wichtig: Ein mit Computer oder Schreibmaschine erstelltes Dokument, das Sie lediglich unterschreiben, ist als Privattestament ungültig[1][3][6][8].
Sprache und Form
Interessanterweise können Sie Ihr Testament in jeder beliebigen Sprache verfassen. Es ist sogar möglich, ein Testament in Stenographie zu verfassen, solange eine dritte Person diese Sprache verstehen kann[3].
Wenn Ihr Testament aus mehreren Blättern besteht, ist es ratsam, jede Seite zu unterschreiben, um später Zweifel an der Vollständigkeit auszuschließen[6].
Wer kann ein eigenhändiges Testament errichten?
Nicht jede Person kann ein eigenhändiges Testament verfassen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen volljährig sein[3][7]
- Sie müssen voll geschäftsfähig sein[3]
- Sie müssen Geschriebenes lesen können[1][7]
Minderjährige und Personen, die nicht lesen können, dürfen kein eigenhändiges Testament errichten. Diese Personengruppen haben jedoch die Möglichkeit, ein Testament vor einem Notar oder einer Notarin zu errichten[1][7].
Vorteile und Nachteile des eigenhändigen Testaments
Vorteile:
- Kostengünstig: Es entstehen keine unmittelbaren Kosten für die Errichtung[2][6]
- Flexibel: Sie können es jederzeit und ohne Terminvereinbarung erstellen[4]
- Einfach zu ändern: Sie können Änderungen jederzeit vornehmen[4]
- Privatsphäre: Sie müssen Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mit Dritten teilen
Nachteile:
- Verlustrisiko: Wenn Sie das Testament nicht beim Nachlassgericht hinterlegen, besteht die Gefahr, dass es verloren geht oder nach Ihrem Tod nicht gefunden wird[2]
- Fehleranfälligkeit: Ohne rechtliche Beratung können Formfehler oder inhaltliche Fehler entstehen, die zur Unwirksamkeit führen können[2][5][6]
- Keine Beratung: Es fehlt die rechtliche Unterstützung eines Notars oder einer Notarin, die bei komplexen Vermögensverhältnissen hilfreich sein kann[2][6]
- Möglichkeit der Manipulation: Ohne amtliche Verwahrung besteht ein höheres Risiko der Fälschung oder böswilligen Unterdrückung[2]
Unterschiede zu anderen Testamentsformen
Notarielles Testament (öffentliches Testament)
Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament wird das notarielle Testament mit Unterstützung eines Notars oder einer Notarin erstellt[2][4][6].
Hauptunterschiede:
- Das notarielle Testament wird durch eine Fachperson beurkundet[2][4]
- Es wird in der Regel beim Nachlassgericht hinterlegt und ist damit vor Verlust oder Manipulation geschützt[2]
- Der Notar oder die Notarin prüft Ihre Testierfähigkeit und berät Sie zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten[2]
- Es fallen Kosten an, die sich nach dem Wert Ihres Nachlasses richten[2]
Gemeinschaftliches Testament
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten[4][8].
Besonderheiten:
- Kann als eigenhändiges oder notarielles Testament errichtet werden
- Bei der eigenhändigen Form muss eine:r der Partner:innen den gesamten Text handschriftlich verfassen und beide müssen es unterschreiben[8]
- Es kann ähnliche Bindungswirkungen wie ein Erbvertrag entfalten[8]
Praktische Tipps für Ihr eigenhändiges Testament
Um sicherzustellen, dass Ihr eigenhändiges Testament gültig ist und Ihren Willen korrekt wiedergibt, beachten Sie folgende Empfehlungen:
- Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen
- Datieren Sie Ihr Testament und geben Sie den Ort der Erstellung an
- Unterschreiben Sie mit vollem Namen (Vor- und Nachname)
- Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort oder geben Sie es in amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht
- Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort
- Vermeiden Sie Änderungen oder Durchstreichungen nach der Erstellung
- Bei mehreren Testamenten: Heben Sie ältere Versionen ausdrücklich auf
- Erstellen Sie bei komplexen Vermögensverhältnissen lieber ein notarielles Testament
Sicherheit Ihres Testaments
Um die Sicherheit Ihres eigenhändigen Testaments zu erhöhen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Amtliche Verwahrung: Sie können Ihr Testament beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben[2][4]
- Regelmäßige Überprüfung: Sehen Sie Ihr Testament in regelmäßigen Abständen durch, um zu prüfen, ob es noch Ihrem Willen entspricht
- Beratung einholen: Auch wenn Sie ein eigenhändiges Testament erstellen, können Sie sich vorab rechtlich beraten lassen
Fazit
Das eigenhändige Testament bietet Ihnen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Ihren letzten Willen festzuhalten. Die eigenhändige Erstellung gibt Ihnen volle Kontrolle und Privatsphäre. Allerdings birgt sie auch Risiken wie Formfehler oder Verlust.
Für eine rechtssichere Gestaltung Ihres Nachlasses sollten Sie abwägen, ob ein eigenhändiges Testament für Ihre persönliche Situation geeignet ist oder ob Sie besser auf ein notarielles Testament zurückgreifen sollten. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen familiären Konstellationen kann die fachkundige Beratung durch eine:n Notar:in oder eine:n Rechtsanwält:in sinnvoll sein.
Unabhängig von der gewählten Form ist entscheidend, dass Sie überhaupt ein Testament errichten, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. So können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.