Was bedeutet amtlichen Verwahrung?

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Zusammenfassung

Die amtliche Verwahrung eines Testaments bietet Sicherheit, dass Ihr letzter Wille im Erbfall zuverlässig gefunden und umgesetzt wird. Ihr Testament wird beim Amtsgericht sicher aufbewahrt, vor Verlust oder Manipulation geschützt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Für eine einmalige Gebühr erhalten Sie Rechts- und Handlungssicherheit sowie Klarheit für Ihre Angehörigen.

Synonym: Testaments­hinter­legung

Die amtliche Ver­wahrung eines Testaments bietet Ihnen Sicherheit und Gewissheit, dass Ihr letzter Wille im Erb­fall aufgefunden und korrekt umgesetzt wird. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was genau die Testaments­hinter­legung bedeutet, wie Sie Ihr Testament amtlich verwahren lassen können und welche Vorteile dieses Verfahren für Sie und Ihre An­gehörigen mit sich bringt.

Was ist die amtliche Ver­wahrung eines Testaments?

Bei der amtlichen Ver­wahrung, auch Testaments­hinter­legung genannt, wird Ihr Testament beim zuständigen Amts­gericht (Nach­lass­gericht) sicher aufbewahrt. Diese spezielle Form der Auf­bewahrung sorgt dafür, dass Ihr Testament im Erb­fall zuver­lässig gefunden wird und nicht etwa unauffindbar bleibt oder ohne Absicht vernichtet wird[1]. Das Gericht bewahrt Ihr Testament ver­schlossen auf, sodass der Inhalt bis zu Ihrem Tod ver­traulich bleibt.

Warum ist die amtliche Ver­wahrung sinnvoll?

Die amtliche Ver­wahrung bietet mehrere handfeste Vorteile:

  • Schutz vor Verlust: Ihr Testament kann nicht verlegt werden oder bei Umzügen verloren gehen[8]
  • Schutz vor Fälschung: Die amtliche Ver­wahrung verhindert, dass Ihr Testament manipuliert wird[2][3]
  • Garantierte Auffindbarkeit: Im Erb­fall wird Ihr Testament automatisch dem zuständigen Nach­lass­gericht zugeleitet[5]
  • Rechts­sicherheit für An­gehörige: Klare Verhältnisse helfen, Streit unter Erb:innen zu vermeiden

Unterschiede: Notarielle und eigenhändige Testamente

Je nach Art Ihres Testaments gibt es Unterschiede bei der Ver­wahrung:

Notarielle Testamente

  • Der Notar oder die Notarin bringt Ihr Testament automatisch in die amtliche Ver­wahrung[1][8]
  • Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Das Testament wird beim Nach­lass­gericht in dem Bezirk verwahrt, in dem der Notar oder die Notarin den Amtssitz hat[3]

Eigenhändige (privatschriftliche) Testamente

  • Sie können Ihr selbst verfasstes Testament freiwillig in amtliche Ver­wahrung geben[1][2]
  • Sie müssen aktiv werden und es beim Amts­gericht abgeben
  • Sie können das Nach­lass­gericht für die Ver­wahrung frei wählen[3]

So geben Sie Ihr Testament in amtliche Ver­wahrung

Wenn Sie ein eigenhändiges Testament in amtliche Ver­wahrung geben möchten, gehen Sie am besten so vor:

  1. Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin beim Amts­gericht Ihrer Wahl[7]
  2. Unterlagen vorbereiten:
    • Ihr handschriftlich verfasstes Testament im Original
    • Einen Hinter­legungs­antrag (das Gericht stellt meist Formulare bereit)
    • Ihre Geburts­urkunde oder Angaben zur Geburts­registrierung
    • Einen gültigen Personal­ausweis oder Reisepass[6]
  3. Persönlich erscheinen: Bei eigenhändigen Testamenten müssen Sie in der Regel selbst beim Gericht vorstellig werden[7]

Gut zu wissen: In bestimmten Fällen ist auch eine Stell­vertretung möglich, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können[1].

Was kostet die amtliche Ver­wahrung?

Die Kosten für die amtliche Ver­wahrung sind über­schaubar:

  • Gerichts­gebühr: Eine einmalige Gebühr von 75,00 Euro für die Ver­wahrung[4]
  • Gebühr für das Zentrale Testaments­register: Aktuell 15,50 Euro pro testierende Person[4]

Diese Kosten werden Ihnen per Rechnung zugestellt. Es handelt sich um einmalige Gebühren - laufende Kosten entstehen nicht[4].

Das Zentrale Testaments­register: Ihr Sicherheitsnetz

Seit 2012 werden alle amtlich verwahrten Testamente im Zentralen Testaments­register der Bundes­notar­kammer erfasst[3][5]:

  • Automatische Registrierung: Notarielle Testamente und hinterlegte eigenhändige Testamente werden ohne Ihr Zutun registriert[5][7]
  • Datenschutz gewahrt: Im Register wird nicht der Inhalt Ihres Testaments gespeichert, sondern nur die Information, dass ein Testament existiert und wo es verwahrt wird[7]
  • Lückenlose Informationskette: Im Todes­fall benachrichtigt das Standes­amt das Zentrale Testaments­register, welches wiederum das verwahrende Gericht informiert[6][7]

Rücknahme aus der amtlichen Ver­wahrung

Sie können Ihr Testament jederzeit aus der amtlichen Ver­wahrung zurücknehmen:

  • Nur persönlich möglich: Die Rücknahme kann nur durch Sie selbst erfolgen, nicht durch andere Personen[6]
  • Erforderliche Dokumente: Bringen Sie Ihren Hinter­legungs­schein und einen gültigen Lichtbild­ausweis mit[4]
  • Bei gemeinschaftlichen Testamenten: Hier müssen alle Testierenden gemeinsam erscheinen[4]
  • Kosten­frei: Für die Rücknahme fallen keine Gebühren an[4]

Wichtiger Hinweis: Bei notariellen Testamenten gilt die Rücknahme rechtlich als Widerruf des Testaments. Bei eigenhändigen Testamenten hat die Rücknahme hingegen keine Widerrufs­wirkung - das Testament bleibt gültig, auch wenn Sie es wieder an sich nehmen[2][3].

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Familie Müller hat ein gemeinschaftliches Testament beim Notar errichtet. Der Notar hat das Testament automatisch in die amtliche Ver­wahrung gegeben. Die Müllers erhalten einen Hinter­legungs­schein und können beruhigt sein, dass ihr Testament sicher verwahrt ist.

Beispiel 2: Frau Schmidt (72) hat ihr Testament handschriftlich verfasst. Da sie möchte, dass es nach ihrem Tod sicher gefunden wird, bringt sie es zum Amts­gericht und gibt es in die amtliche Ver­wahrung. Sie zahlt einmalig 90,50 Euro und erhält dafür die Gewissheit, dass ihr letzter Wille respektiert wird.

Fazit: Sicherheit für Ihren letzten Willen

Die amtliche Ver­wahrung Ihres Testaments bietet viele Vorteile:

  • Schutz vor Verlust und Fälschung
  • Garantierte Auffindbarkeit im Erb­fall
  • Automatische Benachrichtigung des zuständigen Gerichts
  • Erhöhte Rechts­sicherheit für Ihre An­gehörigen
  • Vermeidung von Konflikten

Für die relativ geringen einmaligen Kosten erhalten Sie ein hohes Maß an Sicherheit und die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch wirklich beachtet wird.