Was bedeutet amtlichen Verwahrung?
Die amtliche Verwahrung eines Testaments bietet Sicherheit, dass Ihr letzter Wille im Erbfall zuverlässig gefunden und umgesetzt wird. Ihr Testament wird beim Amtsgericht sicher aufbewahrt, vor Verlust oder Manipulation geschützt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Für eine einmalige Gebühr erhalten Sie Rechts- und Handlungssicherheit sowie Klarheit für Ihre Angehörigen.
Synonym: Testamentshinterlegung
- Was ist die amtliche Verwahrung eines Testaments?
- Warum ist die amtliche Verwahrung sinnvoll?
- Unterschiede: Notarielle und eigenhändige Testamente
- So geben Sie Ihr Testament in amtliche Verwahrung
- Was kostet die amtliche Verwahrung?
- Das Zentrale Testamentsregister: Ihr Sicherheitsnetz
- Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung
- Praktische Beispiele
- Fazit: Sicherheit für Ihren letzten Willen
Die amtliche Verwahrung eines Testaments bietet Ihnen Sicherheit und Gewissheit, dass Ihr letzter Wille im Erbfall aufgefunden und korrekt umgesetzt wird. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was genau die Testamentshinterlegung bedeutet, wie Sie Ihr Testament amtlich verwahren lassen können und welche Vorteile dieses Verfahren für Sie und Ihre Angehörigen mit sich bringt.
Was ist die amtliche Verwahrung eines Testaments?
Bei der amtlichen Verwahrung, auch Testamentshinterlegung genannt, wird Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) sicher aufbewahrt. Diese spezielle Form der Aufbewahrung sorgt dafür, dass Ihr Testament im Erbfall zuverlässig gefunden wird und nicht etwa unauffindbar bleibt oder ohne Absicht vernichtet wird[1]. Das Gericht bewahrt Ihr Testament verschlossen auf, sodass der Inhalt bis zu Ihrem Tod vertraulich bleibt.
Warum ist die amtliche Verwahrung sinnvoll?
Die amtliche Verwahrung bietet mehrere handfeste Vorteile:
- Schutz vor Verlust: Ihr Testament kann nicht verlegt werden oder bei Umzügen verloren gehen[8]
- Schutz vor Fälschung: Die amtliche Verwahrung verhindert, dass Ihr Testament manipuliert wird[2][3]
- Garantierte Auffindbarkeit: Im Erbfall wird Ihr Testament automatisch dem zuständigen Nachlassgericht zugeleitet[5]
- Rechtssicherheit für Angehörige: Klare Verhältnisse helfen, Streit unter Erb:innen zu vermeiden
Unterschiede: Notarielle und eigenhändige Testamente
Je nach Art Ihres Testaments gibt es Unterschiede bei der Verwahrung:
Notarielle Testamente
- Der Notar oder die Notarin bringt Ihr Testament automatisch in die amtliche Verwahrung[1][8]
- Sie müssen sich um nichts kümmern
- Das Testament wird beim Nachlassgericht in dem Bezirk verwahrt, in dem der Notar oder die Notarin den Amtssitz hat[3]
Eigenhändige (privatschriftliche) Testamente
So geben Sie Ihr Testament in amtliche Verwahrung
Wenn Sie ein eigenhändiges Testament in amtliche Verwahrung geben möchten, gehen Sie am besten so vor:
- Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin beim Amtsgericht Ihrer Wahl[7]
- Unterlagen vorbereiten:
- Ihr handschriftlich verfasstes Testament im Original
- Einen Hinterlegungsantrag (das Gericht stellt meist Formulare bereit)
- Ihre Geburtsurkunde oder Angaben zur Geburtsregistrierung
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass[6]
- Persönlich erscheinen: Bei eigenhändigen Testamenten müssen Sie in der Regel selbst beim Gericht vorstellig werden[7]
Gut zu wissen: In bestimmten Fällen ist auch eine Stellvertretung möglich, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können[1].
Was kostet die amtliche Verwahrung?
Die Kosten für die amtliche Verwahrung sind überschaubar:
- Gerichtsgebühr: Eine einmalige Gebühr von 75,00 Euro für die Verwahrung[4]
- Gebühr für das Zentrale Testamentsregister: Aktuell 15,50 Euro pro testierende Person[4]
Diese Kosten werden Ihnen per Rechnung zugestellt. Es handelt sich um einmalige Gebühren - laufende Kosten entstehen nicht[4].
Das Zentrale Testamentsregister: Ihr Sicherheitsnetz
Seit 2012 werden alle amtlich verwahrten Testamente im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst[3][5]:
- Automatische Registrierung: Notarielle Testamente und hinterlegte eigenhändige Testamente werden ohne Ihr Zutun registriert[5][7]
- Datenschutz gewahrt: Im Register wird nicht der Inhalt Ihres Testaments gespeichert, sondern nur die Information, dass ein Testament existiert und wo es verwahrt wird[7]
- Lückenlose Informationskette: Im Todesfall benachrichtigt das Standesamt das Zentrale Testamentsregister, welches wiederum das verwahrende Gericht informiert[6][7]
Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung
Sie können Ihr Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen:
- Nur persönlich möglich: Die Rücknahme kann nur durch Sie selbst erfolgen, nicht durch andere Personen[6]
- Erforderliche Dokumente: Bringen Sie Ihren Hinterlegungsschein und einen gültigen Lichtbildausweis mit[4]
- Bei gemeinschaftlichen Testamenten: Hier müssen alle Testierenden gemeinsam erscheinen[4]
- Kostenfrei: Für die Rücknahme fallen keine Gebühren an[4]
Wichtiger Hinweis: Bei notariellen Testamenten gilt die Rücknahme rechtlich als Widerruf des Testaments. Bei eigenhändigen Testamenten hat die Rücknahme hingegen keine Widerrufswirkung - das Testament bleibt gültig, auch wenn Sie es wieder an sich nehmen[2][3].
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Familie Müller hat ein gemeinschaftliches Testament beim Notar errichtet. Der Notar hat das Testament automatisch in die amtliche Verwahrung gegeben. Die Müllers erhalten einen Hinterlegungsschein und können beruhigt sein, dass ihr Testament sicher verwahrt ist.
Beispiel 2: Frau Schmidt (72) hat ihr Testament handschriftlich verfasst. Da sie möchte, dass es nach ihrem Tod sicher gefunden wird, bringt sie es zum Amtsgericht und gibt es in die amtliche Verwahrung. Sie zahlt einmalig 90,50 Euro und erhält dafür die Gewissheit, dass ihr letzter Wille respektiert wird.
Fazit: Sicherheit für Ihren letzten Willen
Die amtliche Verwahrung Ihres Testaments bietet viele Vorteile:
- Schutz vor Verlust und Fälschung
- Garantierte Auffindbarkeit im Erbfall
- Automatische Benachrichtigung des zuständigen Gerichts
- Erhöhte Rechtssicherheit für Ihre Angehörigen
- Vermeidung von Konflikten
Für die relativ geringen einmaligen Kosten erhalten Sie ein hohes Maß an Sicherheit und die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch wirklich beachtet wird.