Was ist ein Testament?

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Zusammenfassung

Ein Testament ist eine rechtlich verbindliche Verfügung, mit der Sie selbst bestimmen können, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird, anstatt der gesetzlichen Erbfolge zu folgen. Es bietet Ihnen Gestaltungsspielraum, um Streit unter Angehörigen zu vermeiden, nicht-eheliche Partner:innen abzusichern oder individuelle Wünsche umzusetzen. Wichtig ist, dass Formvorschriften eingehalten werden und bei komplexen Situationen fachkundige Beratung hinzugezogen wird.

Beim Testament handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Anordnung, die festlegt, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Als Form der Ver­fügung von Todes wegen gibt ein Testament Ihnen die Mög­lichkeit, selbst zu bestimmen, wer erben soll - anstatt dies der gesetzlichen Erb­folge zu überlassen. Mit einem Testament können Sie Ihren letzten Willen klar zum Ausdruck bringen und so poten­ziellen Streit unter Ange­hörigen ver­meiden. Die Nach­lass­planung durch ein Testament bietet Ihnen große Gestal­tungs­spiel­räume, erfordert aber die Ein­haltung be­stim­mter Form­vor­schriften, um rechts­wirksam zu sein.

Rechtliche Grundlagen des Testaments

Ein Testament ist nach deutschem Recht eine letzt­willige Ver­fügung gemäß § 1937 BGB. Es handelt sich um eine ein­seitige, form­bedürftige und jederzeit wider­rufbare Willens­erklärung über Ihr Ver­mögen, die erst mit Ihrem Tod (dem Erb­fall) wirksam wird[2]. Anders als bei einer Patien­ten­ver­fügung, die medi­zinische Be­handlungen regelt, bestimmen Sie im Testament, was mit Ihrem Nach­lass geschehen soll.

Das deutsche Erbrecht sieht grund­sätzlich die Testier­freiheit vor. Das bedeutet: Sie können in Ihrem Testament frei festlegen, wer erben soll - sei es, um bestimmte Personen zu enterben oder um fest­zulegen, dass jemand mehr erbt als nach der gesetz­lichen Erb­folge vor­gesehen[9]. Diese als “gewill­kürte Erb­folge” bekannte Rege­lung hat Vorrang vor der gesetz­lichen Erb­folge.

Wichtig zu wissen: Ohne Testament tritt auto­matisch die gesetz­liche Erb­folge ein. In diesem Fall wird Ihr Nach­lass entsprechend den gesetz­lichen Vor­gaben an Ihre nächsten Ange­hörigen verteilt - oft nicht so, wie Sie es sich viel­leicht gewünscht hätten[6].

Gesetzliche Erbfolge vs. Testament

Ohne Testament greift die gesetz­liche Erb­folge, die auf Verwandt­schafts­ver­hält­nissen basiert:

  • Ihr Ver­mögen geht nur an Erb:innen derselben Ordnung (z.B. Ihre eigenen Kinder)[6]
  • In einer kinder­losen Ehe werden die Eltern neben dem über­lebenden Ehe­gatten Erb:innen[3]
  • Unter Umständen erhalten auch entfernte Ver­wandte einen Teil des Ver­mögens[6]

Konkrete Beispiele aus der Praxis:

  • Wenn Sie in einer kinder­losen Ehe leben, erben nach der gesetz­lichen Erb­folge Ihre Eltern neben Ihrem Ehe­gatten[3]
  • Sind Sie un­ver­heiratet, haben jedoch Kinder, erben diese zu gleichen Teilen
  • Unver­heiratete Partner:innen gehen bei der gesetz­lichen Erb­folge leer aus

Fünf überzeugende Gründe für ein Testament

Ein Testament bietet Ihnen zahl­reiche Vorteile. Hier die wich­tigsten:

  1. Selbst­bestimmung über Erb:innen: Sie können genau fest­legen, wer erben soll und wer nicht - unab­hängig von Verwandt­schafts­verhält­nissen[8]

  2. Individuelle Vermögens­verteilung: Sie bestimmen, wer welche Nach­lass­gegen­stände erhält - beispiels­weise wer das Familien­haus oder wert­volle Erinnerungs­stücke bekommen soll[3]

  3. Vermeidung von Erben­gemein­schaften: Durch klare Zu­weisungen ver­hindern Sie Streit, der in Erben­gemein­schaften häufig ent­steht[3]

  4. Absicherung nicht­ehelicher Partner:innen: Ohne Testament haben un­ver­heiratete Lebens­partner:innen keinen gesetz­lichen Erb­anspruch[6]

  5. Klare Regelungen für Patch­work­familien: In heutigen Familien­konstell­ationen können Sie durch ein Testament gerechte Lösungen für alle Beteiligten schaffen[7]

Ein Beispiel: Eine ältere Dame ist mit ihren beiden Kindern zer­stritten, während sich ihre Enkel­tochter liebevoll um sie kümmert. Durch ein Testament kann sie ihre Kinder enterben und die Enkel­tochter als Allein­erbin ein­setzen[9].

Formvorschriften: So wird Ihr Testament rechtsgültig

Damit Ihr Testament wirksam ist, müssen Sie be­stimmte Form­vor­schriften ein­halten:

Eigenhändiges Testament

  • Vollständig hand­schriftlich verfasst (nicht am Computer)
  • Mit Ihrer Unter­schrift (voller Name)
  • Mit der Angabe von Ort und Datum
  • Idealerweise mit einer klaren Über­schrift wie “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille”[4]

Diese Vorgaben sind in § 2247 BGB gesetzlich geregelt. Achtung: Die bloße Unter­schrift unter ein maschi­nell erstelltes Dokument reicht nicht aus - das Testament wäre un­wirksam[9].

Notarielles Testament

Alternativ können Sie Ihr Testament auch notariell beurkunden lassen. Dies bietet mehrere Vorteile:

  • Rechts­sicherheit durch fach­kundige Beratung
  • Auto­matische Hinter­legung beim Nach­lass­gericht
  • Vermeidung von Form­fehlern
  • Beratung zu steuer­lichen Aspekten

Tipp: Bei komplexen Familien­verhält­nissen oder größerem Vermögen empfiehlt sich ein notarielles Testament.

Was können Sie in Ihrem Testament regeln?

Ein Testament gibt Ihnen viel­fältige Gestal­tungs­möglich­keiten:

Erbeinsetzung

Sie können eine oder mehrere Personen als Erb:innen bestimmen und jeder Person eine indi­viduelle Erb­quote zu­weisen. Die Erb­quote entspricht dem Anteil, den diese Person wert­mäßig vom Nach­lass be­anspruchen kann[8].

Vermächtnisse

Sie können einzelne Gegen­stände oder Geld­beträge bestimmten Personen als Vermächtnis hinterlassen, ohne dass diese Erb:innen werden. Diese Personen haben dann einen Anspruch gegen die Erb:innen auf Heraus­gabe der ver­machten Gegen­stände[6].

Ersatzerb:innen

Für den Fall, dass die von Ihnen ein­gesetzte Erbin oder der ein­gesetzte Erbe vor­verstirbt oder das Erbe aus­schlägt, können Sie Ersatz­erb:innen be­nennen[4].

Testamentsvollstreckung

Sie können eine Person mit der Testamentsvollstreckung beauftragen. Diese Person wird wickelt Ihren Nach­lass ab und dafür sorgt, dass Ihr letzter Wille um­gesetzt wird. Dies ist besonders sinn­voll bei:

  • Drohenden Streitig­keiten zwischen den Erb:innen
  • Minder­jährigen Erb:innen
  • Erb:innen mit Be­hinderung
  • Über­forderten Erb:innen[4]

Auflagen und Bedingungen

Sie können Ihr Erbe auch an be­stimmte Be­dingungen knüpfen, beispiels­weise ein Wohnungs­recht für bestimmte Personen festlegen[9].

Das Berliner Testament für Eheleute

Eine besondere Form des Testaments ist das sogenannte “Berliner Testament” für Eheleute und ein­getragene Lebens­partner:innen.

Kennzeichen des Berliner Testaments

  • Gemeinschaftliches Testament von Ehe­leuten oder ein­getragenen Lebens­partner:innen
  • Gegen­seitige Allein­erb­einsetzung der Partner:innen
  • Schluss­erb­einsetzung meist zu­gunsten der gemein­samen Kinder[5]

Vorteile

  • Absicherung des über­lebenden Partners: Der ge­samte Nach­lass geht zu­nächst an den über­lebenden Ehe­gatten[5]
  • Ver­meidung von Erben­gemein­schaften zwischen dem über­lebenden Eltern­teil und den Kindern[5]
  • Ein­fache Gestal­tung für den “Normal­fall”

Nachteile

Bei größeren Ver­mögen oder in Patch­work­familien kann das Berliner Testament Nach­teile haben:

  • Steuer­liche Nach­teile durch doppelte Ver­steuerung
  • Pro­bleme bei der Ver­sorgung von Kindern mit Be­hinderung[7]

Tipp: Lassen Sie sich vor Errichtung eines Berliner Testaments fach­kundig beraten, um zu prüfen, ob diese Testaments­form für Ihre persön­liche Situation geeignet ist.

Das Pflichtteilsrecht: Grenzen der Testierfreiheit

Auch wenn Sie in Ihrem Testament frei bestimmen können, wer erben soll, gibt es gewisse Ein­schränkungen durch das Pflicht­teils­recht:

  • Pflicht­teils­berechtigte sind Ihre Kinder, Ehe­partner:in und - falls keine Kinder vorhanden sind - Ihre Eltern
  • Der Pflicht­teil beträgt die Hälfte des gesetz­lichen Erb­teils[9]
  • Pflicht­teils­berechtigte können ihren Pflicht­teil ein­fordern, auch wenn Sie sie enterbt haben

Beispiel: Wenn Sie Ihre zwei Kinder enterben und statt­dessen Ihre Nichte als Allein­erbin ein­setzen, können Ihre Kinder trotzdem jeweils ein Viertel des Nach­lasses als Pflicht­teil be­anspruchen (die Hälfte ihres gesetz­lichen Erb­teils von je 50%)[9].

Praktische Tipps für Ihr Testament

  1. Frühzeitig planen: Warten Sie nicht zu lange mit der Errichtung eines Testaments. Bei Unfall oder Krankheit kann es zu spät sein, wenn Sie nicht mehr im Voll­besitz Ihrer geistigen Kräfte sind[6].

  2. Klar formulieren: Ver­wenden Sie ein­deutige Formu­lierungen und ver­meiden Sie Miss­verständ­nisse. Bedenken Sie, dass Laien oft juristische Begriffe wie “Nach­erbe” und “Ersatz­erbe” ver­wechseln[4].

  3. Fachkundige Beratung: Lassen Sie Ihr hand­schrift­liches Testament von einer Rechts­anwältin oder einem Rechts­anwalt für Erb­recht prüfen oder ziehen Sie direkt eine:n Notar:in hinzu[4].

  4. Sicherer Aufbewahrungs­ort: Hinter­legen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, wo es nach Ihrem Tod ge­funden wird. Ideal ist die Hinter­legung beim Nach­lass­gericht.

  5. Regelmäßige Über­prüfung: Prüfen Sie Ihr Testament in regel­mäßigen Abständen und nach wichtigen Lebens­ereignissen (Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung).

Fazit: Mit einem Testament selbstbestimmt vorsorgen

Ein Testament gibt Ihnen die Möglich­keit, selbst zu bestimmen, wer Ihr Ver­mögen erben soll. Es verhindert Streit unter Ihren Ange­hörigen und stellt sicher, dass Ihr Nach­lass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Ohne Testament greift die gesetz­liche Erb­folge, die nicht immer Ihren Vor­stellungen entspricht.

Bedenken Sie: Ein Testament muss bestimmte Form­vor­schriften erfüllen, um wirksam zu sein. Bei komplizierten Familien­verhält­nissen oder größerem Ver­mögen ist pro­fessionelle Unter­stützung durch Fach­leute für Erb­recht ratsam.

Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Ange­hörigen und sorgen dafür, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt.