Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

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Zusammenfassung

Das gemein­schaftliche Testament ist eine sinnvolle Möglichkeit für Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner:innen, gemeinsam ihre Nachlass­regelung zu gestalten. Es bietet Schutz für den über­lebenden Partner und kann die Nachfolge nach den eigenen Wünschen sicherstellen.

Wegen der Bindungs­wirkung und möglicher steuerlicher Nachteile sollten Sie Ihre Entscheidung jedoch gut durchdenken. Bei komplexeren Vermögens­verhältnissen oder Familien­konstellationen kann fach­kundige Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen mit Schwerpunkt Erb­recht sinnvoll sein.

Das gemein­schaftliche Testament bietet Ehe­paaren und eingetragenen Lebens­partner:innen die Möglichkeit, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Anders als bei Einzel­testamenten können Paare hiermit verbindliche Ab­sprachen für ihre Vermögens­nachfolge treffen. Nicht jedes Paar kann jedoch ein gemein­schaftliches Testament errichten - und nicht für jede Lebens­situation ist diese Testaments­form die beste Wahl.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemein­schaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung von Ehe­leuten oder einge­tragenen Lebens­partner:innen. Es handelt sich um eine besondere Testaments­form, die nur diesen Personen­gruppen offensteht[1][2][4]. Das Besondere: Beide Partner können in einem Dokument festlegen, wie ihr Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll[1][6].

Im Unter­schied zum normalen Testament, das jede Person allein errichten kann, werden beim gemein­schaftlichen Testament die Nach­lass­regelungen beider Partner in einem Dokument zusammen­gefasst. Dabei trifft jedoch jede Person eigene Verfügungen über ihr persönliches Vermögen[4][8].

Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?

Das deutsche Gesetz erlaubt gemein­schaftliche Testamente nur für:

Folgende Personen können kein gemein­schaftliches Testament errichten:

  • Unverheiratete Lebens­partner:innen
  • Verlobte (auch nicht mit Blick auf eine spätere Ehe­schließung)
  • Freund:innen
  • Verwandte (wie Geschwister)

Für diese Personen­gruppen besteht allerdings die Möglichkeit, einen Erb­vertrag zu schließen, wenn sie gemeinsame Regelungen zur Erbfolge treffen möchten[3][7].

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament errichtet?

Ein gemein­schaftliches Testament kann auf zwei verschiedene Arten errichtet werden:

1. Eigenhändiges Testament

Für ein eigenhändiges gemein­schaftliches Testament gelten Erleichterungen bei der Form­vorschrift:

  • Es genügt, wenn ein:e Partner:in das Testament vollständig hand­schriftlich verfasst und unter­schreibt[2][3][4]
  • Der/die andere Partner:in muss das Dokument lediglich mit­unter­schreiben[2][3][4]
  • Die unter­schreibende Person sollte dabei Ort und Datum angeben[4]

Wichtig: Eine bloße Zustimmung zu den Regelungen des/der anderen reicht nicht aus. Jede:r Partner:in muss eigene Verfügungen treffen[8].

2. Notarielles Testament

Alternativ können Sie ein gemein­schaftliches Testament auch bei einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen[3][4][7]. Dies bietet folgende Vorteile:

  • Fach­kundige Beratung
  • Recht­ssichere Formulierung
  • Auto­matische amtliche Verwahrung

Das Berliner Testament - die häufigste Form

Die bekannteste und am häufigsten genutzte Form des gemein­schaftlichen Testaments ist das Berliner Testament[1][8]. Hierbei setzen sich die Partner gegenseitig als Allein­erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des längst­lebenden Partners das Vermögen an Dritte - meist die gemeinsamen Kinder - fallen soll[3][7][8].

Das klassische Berliner Testament folgt diesem Muster:

  1. Die Partner erben sich zunächst gegenseitig
  2. Die Kinder oder andere Personen erben erst nach dem Tod beider Partner

Hinweis: Das Berliner Testament ist nur eine von vielen möglichen Gestaltungs­formen des gemein­schaftlichen Testaments[8].

Zwei grundlegende Gestaltungs­möglichkeiten

Bei der Gestaltung eines gemein­schaftlichen Testaments haben Sie zwei grundsätzliche Optionen:

1. Die Einheits­lösung

Bei der Einheits­lösung:

  • Setzen sich die Partner gegenseitig als unbeschränkte Erben ein
  • Der oder die Dritte wird zum Erben des längst­lebenden Partners bestimmt
  • Die Vermögen verschmelzen nach dem Tod des erst­versterbenden Partners
  • Der über­lebende Partner kann über das gesamte Vermögen frei verfügen[3][7]

Diese Lösung entspricht dem klassischen Berliner Testament[7].

2. Die Trennungs­lösung

Bei der Trennungs­lösung:

  • Setzen sich die Partner gegenseitig als Vorerben ein
  • Die Dritten werden als Nach­erben eingesetzt
  • Die Vermögen bleiben getrennt
  • Der über­lebende Partner muss die Substanz des Nach­lasses für die Nach­erben erhalten[3][7]

Besonderheit: Wechsel­bezüglichkeit und Bindungs­wirkung

Eine wichtige Besonderheit des gemein­schaftlichen Testaments ist die mögliche Wechsel­bezüglichkeit von Verfügungen. Eine Verfügung ist wechsel­bezüglich, wenn sie nicht ohne die Verfügung des anderen Partners getroffen worden wäre[4].

Wechsel­bezügliche Verfügungen haben eine Bindungs­wirkung, was bedeutet:

  • Der über­lebende Partner kann nach dem Tod des anderen Partners diese Verfügungen nicht mehr oder nur eingeschränkt ändern[4][8]
  • Dies schafft Sicherheit, schränkt aber auch die Handlungs­freiheit ein

Vorteile des gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemein­schaftliches Testament bietet folgende Vorteile:

  • Rechts­sicherheit: Klare Regelung der Erb­folge nach den eigenen Wünschen[6]
  • Vermeidung der gesetzlichen Erb­folge: Die gesetzliche Erb­folge ist für Ehe­paare oft nicht optimal[6]
  • Schutz des über­lebenden Partners: Durch gegenseitige Erb­einsetzung wird sichergestellt, dass der über­lebende Partner gut versorgt ist
  • Flexibilität: Individuell auf die Bedürfnisse des Paares zugeschnittene Regelungen sind möglich[6]
  • Form­vereinfachung: Erleichterte Form­vorschriften beim eigenhändigen Testament[2][3][4]

Nachteile und mögliche Fallstricke

Trotz der Vorteile gibt es auch einige Nachteile zu beachten:

  • Eingeschränkte Gestaltungs­freiheit: Nach dem Tod eines Partners kann der Über­lebende bei wechsel­bezüglichen Verfügungen das Testament nicht mehr frei ändern[8]
  • Steuerliche Nachteile: Insbesondere beim Berliner Testament können steuerliche Frei­beträge ungenutzt bleiben
  • Pflicht­teils­ansprüche: Kinder können trotz Enterbung ihren Pflicht­teil verlangen
  • Bindungs­wirkung: Der über­lebende Partner kann an Verfügungen gebunden sein, die unter veränderten Lebens­umständen nicht mehr passend sind

Für wen ist ein gemeinschaftliches Testament geeignet?

Ein gemein­schaftliches Testament eignet sich besonders für:

  • Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner:innen, die ihre Vermögens­nachfolge gemeinsam regeln möchten
  • Paare, die sich gegenseitig absichern möchten
  • Paare mit gemeinsamen Kindern, die als Schluss­erben eingesetzt werden sollen
  • Personen, die eine einfache Lösung ohne notarielle Beratung suchen (eigenhändiges Testament)

Weniger geeignet ist es für:

  • Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen, da hier kompliziertere Regelungen nötig sein können
  • Paare mit umfangreichem Vermögen, bei denen steuerliche Optimierung wichtig ist
  • Personen, die maximale Flexibilität für den über­lebenden Partner wünschen

Alternativen zum gemeinschaftlichen Testament

Wenn Sie kein gemein­schaftliches Testament errichten können oder wollen, gibt es folgende Alternativen:

  • Erb­vertrag: Auch für unverheiratete Paare möglich, muss aber notariell beurkundet werden[3][7]
  • Einzel­testamente: Jede:r Partner:in errichtet ein eigenes Testament, keine Bindungs­wirkung
  • Vermächtnis­regelungen: Gezielte Zuwendungen einzelner Vermögens­gegenstände

Praktische Tipps zur Erstellung

Wenn Sie ein gemein­schaftliches Testament errichten möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Gestaltungs­möglichkeiten
  2. Besprechen Sie offen Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
  3. Beziehen Sie die Interessen Ihrer Kinder oder anderer potenzieller Erb:innen mit ein
  4. Prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Regelungen
  5. Lassen Sie sich beraten - insbesondere bei komplexeren Vermögens­verhältnissen ist fach­kundiger Rat wichtig
  6. Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig auf Aktualität, besonders nach einschneidenden Lebens­ereignissen

Fazit: Sorgfältige Planung ist entscheidend

Das gemein­schaftliche Testament ist eine sinnvolle Möglichkeit für Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner:innen, gemeinsam ihre Nachlass­regelung zu gestalten. Es bietet Schutz für den über­lebenden Partner und kann die Nachfolge nach den eigenen Wünschen sicherstellen.

Wegen der Bindungs­wirkung und möglicher steuerlicher Nachteile sollten Sie Ihre Entscheidung jedoch gut durchdenken. Bei komplexeren Vermögens­verhältnissen oder Familien­konstellationen kann fach­kundige Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen mit Schwerpunkt Erb­recht sinnvoll sein.