Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
Das gemeinschaftliche Testament ist eine sinnvolle Möglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen, gemeinsam ihre Nachlassregelung zu gestalten. Es bietet Schutz für den überlebenden Partner und kann die Nachfolge nach den eigenen Wünschen sicherstellen.
Wegen der Bindungswirkung und möglicher steuerlicher Nachteile sollten Sie Ihre Entscheidung jedoch gut durchdenken. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Familienkonstellationen kann fachkundige Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen mit Schwerpunkt Erbrecht sinnvoll sein.
- Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
- Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?
- Wie wird ein gemeinschaftliches Testament errichtet?
- Das Berliner Testament - die häufigste Form
- Zwei grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten
- Besonderheit: Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung
- Vorteile des gemeinschaftlichen Testaments
- Nachteile und mögliche Fallstricke
- Für wen ist ein gemeinschaftliches Testament geeignet?
- Alternativen zum gemeinschaftlichen Testament
- Praktische Tipps zur Erstellung
- Fazit: Sorgfältige Planung ist entscheidend
Das gemeinschaftliche Testament bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartner:innen die Möglichkeit, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Anders als bei Einzeltestamenten können Paare hiermit verbindliche Absprachen für ihre Vermögensnachfolge treffen. Nicht jedes Paar kann jedoch ein gemeinschaftliches Testament errichten - und nicht für jede Lebenssituation ist diese Testamentsform die beste Wahl.
Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartner:innen. Es handelt sich um eine besondere Testamentsform, die nur diesen Personengruppen offensteht[1][2][4]. Das Besondere: Beide Partner können in einem Dokument festlegen, wie ihr Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll[1][6].
Im Unterschied zum normalen Testament, das jede Person allein errichten kann, werden beim gemeinschaftlichen Testament die Nachlassregelungen beider Partner in einem Dokument zusammengefasst. Dabei trifft jedoch jede Person eigene Verfügungen über ihr persönliches Vermögen[4][8].
Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten?
Das deutsche Gesetz erlaubt gemeinschaftliche Testamente nur für:
- Ehepaare (gemäß § 2265 BGB)[3][6]
- Eingetragene Lebenspartner:innen (gemäß § 10 Abs. 4 Lebenspartnerschaftsgesetz)[3][6]
Folgende Personen können kein gemeinschaftliches Testament errichten:
- Unverheiratete Lebenspartner:innen
- Verlobte (auch nicht mit Blick auf eine spätere Eheschließung)
- Freund:innen
- Verwandte (wie Geschwister)
Für diese Personengruppen besteht allerdings die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen, wenn sie gemeinsame Regelungen zur Erbfolge treffen möchten[3][7].
Wie wird ein gemeinschaftliches Testament errichtet?
Ein gemeinschaftliches Testament kann auf zwei verschiedene Arten errichtet werden:
1. Eigenhändiges Testament
Für ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament gelten Erleichterungen bei der Formvorschrift:
- Es genügt, wenn ein:e Partner:in das Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschreibt[2][3][4]
- Der/die andere Partner:in muss das Dokument lediglich mitunterschreiben[2][3][4]
- Die unterschreibende Person sollte dabei Ort und Datum angeben[4]
Wichtig: Eine bloße Zustimmung zu den Regelungen des/der anderen reicht nicht aus. Jede:r Partner:in muss eigene Verfügungen treffen[8].
2. Notarielles Testament
Alternativ können Sie ein gemeinschaftliches Testament auch bei einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen[3][4][7]. Dies bietet folgende Vorteile:
- Fachkundige Beratung
- Rechtssichere Formulierung
- Automatische amtliche Verwahrung
Das Berliner Testament - die häufigste Form
Die bekannteste und am häufigsten genutzte Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament[1][8]. Hierbei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des längstlebenden Partners das Vermögen an Dritte - meist die gemeinsamen Kinder - fallen soll[3][7][8].
Das klassische Berliner Testament folgt diesem Muster:
- Die Partner erben sich zunächst gegenseitig
- Die Kinder oder andere Personen erben erst nach dem Tod beider Partner
Hinweis: Das Berliner Testament ist nur eine von vielen möglichen Gestaltungsformen des gemeinschaftlichen Testaments[8].
Zwei grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments haben Sie zwei grundsätzliche Optionen:
1. Die Einheitslösung
Bei der Einheitslösung:
- Setzen sich die Partner gegenseitig als unbeschränkte Erben ein
- Der oder die Dritte wird zum Erben des längstlebenden Partners bestimmt
- Die Vermögen verschmelzen nach dem Tod des erstversterbenden Partners
- Der überlebende Partner kann über das gesamte Vermögen frei verfügen[3][7]
Diese Lösung entspricht dem klassischen Berliner Testament[7].
2. Die Trennungslösung
Bei der Trennungslösung:
Besonderheit: Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung
Eine wichtige Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments ist die mögliche Wechselbezüglichkeit von Verfügungen. Eine Verfügung ist wechselbezüglich, wenn sie nicht ohne die Verfügung des anderen Partners getroffen worden wäre[4].
Wechselbezügliche Verfügungen haben eine Bindungswirkung, was bedeutet:
Vorteile des gemeinschaftlichen Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament bietet folgende Vorteile:
- Rechtssicherheit: Klare Regelung der Erbfolge nach den eigenen Wünschen[6]
- Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge ist für Ehepaare oft nicht optimal[6]
- Schutz des überlebenden Partners: Durch gegenseitige Erbeinsetzung wird sichergestellt, dass der überlebende Partner gut versorgt ist
- Flexibilität: Individuell auf die Bedürfnisse des Paares zugeschnittene Regelungen sind möglich[6]
- Formvereinfachung: Erleichterte Formvorschriften beim eigenhändigen Testament[2][3][4]
Nachteile und mögliche Fallstricke
Trotz der Vorteile gibt es auch einige Nachteile zu beachten:
- Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit: Nach dem Tod eines Partners kann der Überlebende bei wechselbezüglichen Verfügungen das Testament nicht mehr frei ändern[8]
- Steuerliche Nachteile: Insbesondere beim Berliner Testament können steuerliche Freibeträge ungenutzt bleiben
- Pflichtteilsansprüche: Kinder können trotz Enterbung ihren Pflichtteil verlangen
- Bindungswirkung: Der überlebende Partner kann an Verfügungen gebunden sein, die unter veränderten Lebensumständen nicht mehr passend sind
Für wen ist ein gemeinschaftliches Testament geeignet?
Ein gemeinschaftliches Testament eignet sich besonders für:
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen, die ihre Vermögensnachfolge gemeinsam regeln möchten
- Paare, die sich gegenseitig absichern möchten
- Paare mit gemeinsamen Kindern, die als Schlusserben eingesetzt werden sollen
- Personen, die eine einfache Lösung ohne notarielle Beratung suchen (eigenhändiges Testament)
Weniger geeignet ist es für:
- Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen, da hier kompliziertere Regelungen nötig sein können
- Paare mit umfangreichem Vermögen, bei denen steuerliche Optimierung wichtig ist
- Personen, die maximale Flexibilität für den überlebenden Partner wünschen
Alternativen zum gemeinschaftlichen Testament
Wenn Sie kein gemeinschaftliches Testament errichten können oder wollen, gibt es folgende Alternativen:
- Erbvertrag: Auch für unverheiratete Paare möglich, muss aber notariell beurkundet werden[3][7]
- Einzeltestamente: Jede:r Partner:in errichtet ein eigenes Testament, keine Bindungswirkung
- Vermächtnisregelungen: Gezielte Zuwendungen einzelner Vermögensgegenstände
Praktische Tipps zur Erstellung
Wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, sollten Sie Folgendes beachten:
- Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
- Besprechen Sie offen Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
- Beziehen Sie die Interessen Ihrer Kinder oder anderer potenzieller Erb:innen mit ein
- Prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Regelungen
- Lassen Sie sich beraten - insbesondere bei komplexeren Vermögensverhältnissen ist fachkundiger Rat wichtig
- Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig auf Aktualität, besonders nach einschneidenden Lebensereignissen
Fazit: Sorgfältige Planung ist entscheidend
Das gemeinschaftliche Testament ist eine sinnvolle Möglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen, gemeinsam ihre Nachlassregelung zu gestalten. Es bietet Schutz für den überlebenden Partner und kann die Nachfolge nach den eigenen Wünschen sicherstellen.
Wegen der Bindungswirkung und möglicher steuerlicher Nachteile sollten Sie Ihre Entscheidung jedoch gut durchdenken. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Familienkonstellationen kann fachkundige Beratung durch Notar:innen oder Anwält:innen mit Schwerpunkt Erbrecht sinnvoll sein.