
2018-10-29
|
Patientenverfügung.digital
Der letzte Wille auf der Haut: Ein Tattoo als wirksame Patientenverfügung?
Stellen Sie sich vor: Sie sind Notarzt und müssen einen Patienten wiederbeleben. Als Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten, sehen Sie das Tattoo „Nicht wiederbeleben!“ auf der Brust des Patienten. Was tun Sie? Retten Sie das Leben oder lassen Sie den Patienten gemäß seinem Willen auf der Haut sterben? Tatsächlich sehen sich Ärzte diesem Dilemma häufiger ausgesetzt, als man denken mag. Doch sind Tattoos als Willenserklärung überhaupt rechtsgültig?