Patientenverfügung und Sterbehilfe

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-12-19

letzte Änderung:

2023-01-10

Aktive, passive oder indirekte Sterbehilfe? Es gibt viele Arten der Sterbehilfe – doch nicht alle sind in Deutschland erlaubt. Worin unterscheiden sich die verschiedenen Formen? Was können Sie in Ihrer Patientenverfügung bezüglich einer Sterbehilfe festlegen? Wir klären Sie auf und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum kontroversen Thema.

Patientenverfügung und Sterbehilfe

Was ist Sterbehilfe?

Es gibt keine einheitliche Definition. Grundsätzlich umfasst Sterbehilfe verschiedene direkte oder indirekte Maßnahmen, die zum Tod eines Menschen führen, wenn dieser dies ausdrücklich wünscht. Es geht also um eine grundsätzliche Frage des menschlichen Leben und Sterben – um die Freiheit des Einzelnen und um die Frage, ob Menschen ihrem Leben selbst ein Ende setzen dürfen.

Die 4 Formen der Sterbehilfe

  • Aktive Sterbehilfe
    Aktive Sterbehilfe wird auch als „Tötung auf Verlangen“ bezeichnet. Dabei führt eine Person den Tod eines Menschen auf dessen ausdrücklichen Wunsch aktiv herbei – zum Beispiel durch Verabreichen eines tödlichen Medikaments.

    Beispiel: Angelika P. ist ein schwerbehinderter Pflegefall. Da Angelika ein solches Leben nicht mehr als lebenswert empfindet, bittet sie einen Arzt, ihr ein tödliches Medikament zu spritzen und sie von ihrem Leiden zu erlösen.

  • Passive Sterbehilfe
    Passive Sterbehilfe beschreibt das Beenden oder das Auslassen lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch des Patienten – zum Beispiel künstliche Beatmung oder Ernährung. Statt „passiver Sterbehilfe“ wird häufig von einem „Behandlungsabbruch“ gesprochen.

    Beispiel: Detlef H. liegt mit einer unheilbaren Krankheit auf der Intensivstation und wird mit künstlicher Ernährung am Leben gehalten. Detlef bittet die Ärzte, die künstliche Ernährung einzustellen und ihn sterben zu lassen.

  • Indirekte Sterbehilfe
    Indirekte Sterbehilfe bezeichnet den Einsatz von Medikamenten, die den Zustand eines geschwächten Patienten kurzfristig verbessern, aber die Lebensdauer verkürzen. Das ist zum Beispiel bei starken Schmerzmitteln der Fall – für eine Schmerzfreiheit nimmt der Patient seinen vorzeitigen Tod in Kauf.

    Beispiel: Lisa M. hat Krebs im Endstadium. Sie ist nicht mehr ansprechbar, hat nur noch wenige Tage zu leben und leidet unter starken Schmerzen. Der Arzt erhöht die Morphiumdosis, um die Schmerzen zu lindern – und nimmt dafür den früheren Tod der Patientin in Kauf.

  • Beihilfe zur Selbsttötung
    Bei einer Beihilfe zur Selbsttötung stellt ein Helfer alles Erforderliche für einen Suizid bereit. Die Selbsttötung wird vom Patienten jedoch komplett alleine durchgeführt – ein Beispiel dafür ist das Präparieren einer Giftspritze, die sich der Patient selbst verabreicht.

    Beispiel: Hans G. ist querschnittsgelähmt. Er möchte sein Leben beenden, ist dazu alleine jedoch nicht in der Lage. Er bittet seine Frau um Hilfe. Diese mischt einen tödlichen „Giftcocktail“, stellt diesen in Reichweite von Hans und verlässt das Haus.

Welche Form von Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt?

  • Aktive Sterbehilfe ist verboten.
    Wenn der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen nachgewiesen werden kann, lautet die Anklage Tötung auf Verlangen (§ 216 Strafgesetzbuch). Wenn das Verlangen nicht nachgewiesen werden kann, ist sogar Totschlag oder Mord als Anklagepunkt möglich.

    Wichtig: Seit März 2017 gibt es eine Ausnahmeregel. In „extremen Ausnahmesituationen“ darf ein Patient Medikamente zum Suizid erwerben. Damit diese Regel eintritt, müssen die betroffenen Patienten „wegen ihrer unerträglichen Lebenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen“. Außerdem darf es keine palliativmedizinischen Alternativen geben.

  • Passive Sterbehilfe ist erlaubt.
    Es müssen jedoch strenge Vorgaben zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen eingehalten werden. Wenn der Patient einen Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen konkret in einer Patientenverfügung festgehalten hat, sind Ärzte in Deutschland sogar zur passiven Sterbehilfe verpflichtet.

    Was passiert ohne Patientenverfügung?
    Ohne Patientenverfügung darf es keine Zweifel geben, dass der Patient nicht mehr leben möchte – oder, dass die medizinische Behandlung das Leiden des Patienten nur verlängert. Wenn das gegeben ist, braucht es eine schriftliche oder mündliche Einwilligung des Patienten – was in vielen Fällen natürlich schwierig ist.

  • Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt.
    Der Bundesgerichtshof hat das bereits 1996 durch ein Urteil bestätigt. Heutzutage ist indirekte Sterbehilfe vor allem in der palliativmedizinischen Versorgung weit verbreitet.

  • Beihilfe zur Selbsttötung kann erlaubt sein.
    Damit der Unterstützer straffrei bleibt, muss das Opfer seinen Tod jedoch selber herbeiführen und der Suizidhelfer darf nicht gewerbsmäßig handeln (§ 217 StGB). Wenn Helfer während dem Suizid anwesend sind, können sie wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) verurteilt werden. Für Ärzte ist eine Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich verboten.

Übrigens: In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist aktive Sterbehilfe bereits gesetzlich erlaubt.

Sterbehilfe in der Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie demnach passive Sterbehilfe festlegen. Dafür müssen Sie konkrete Situationen und konkrete medizinische Maßnahmen beschreiben, in denen sie auf lebenserhaltende Geräte oder Behandlungen verzichten möchten. Sie können zum Beispiel eine Wiederbelebung oder künstliche Ernährung im Endstudium einer tödlichen Krankheit ablehnen.

Tipp: Auch die detaillierteste Patientenverfügung kann nicht alle möglichen medizinischen und pflegerischen Situationen abdecken. Deshalb ist eine zusätzliche Betreuungsverfügung sinnvoll – so sichern Sie sich ab und bestimmen einen Stellvertreter, der Ihren Willen durchsetzt.

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