Letzte Aktualisierung: 09.05.2023
Wenn das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen soll, verschafft die Betreuungsverfügung Abhilfe. Mit diesem Vorsorgedokument schlagen Sie dem Gericht einen Betreuer vor, der Sie bei Geschäftsunfähigkeit vertritt. Das verhindert einen fremden und durch das Gericht bestimmten Betreuer. Im Folgenden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Betreuungsverfügung wissen müssen.
Wie bei der Vorsorgevollmacht legen Sie mit einer Betreuungsverfügung einen rechtlichen Betreuer fest. Dieser kann für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Er kann Sie vor Gericht vertreten und alle Aufgaben übernehmen, die Sie der Vertrauensperson auch mit einer Vorsorgevollmacht übertragen können. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie auch bestimmen, welche Person für Ihre Betreuung nicht infrage kommen soll.
Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht bietet die Betreuungsverfügung zusätzliche Sicherheit. Das fängt bereits beim Bestimmen des Bevollmächtigten an – zunächst überprüft das Gericht, ob die Person das Amt überhaupt übernehmen kann. Anschließend kontrolliert das Gericht alle Handlungen Ihres Stellvertreters. Weitreichende Entscheidungen sind zudem immer nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts möglich.
Die Aufgabe des Betreuers ist es, für Sie als gesetzlicher Vertreter aufzutreten. In der Betreuungsverfügung können Sie definieren, welche Angelegenheiten der Betreuer für Sie übernehmen soll. Der Betreuer ist außerdem dazu verpflichtet, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu berücksichtigen und nicht gegen Ihren Willen zu handeln. Auch darf er keine Dinge für Sie übernehmen oder erledigen, zu denen Sie selbst (noch) imstande sind. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Angelegenheiten weiterhin selbstständig erledigen.
Tipp: Da die Betreuungsverfügung erst im Ernstfall und mit Zustimmung des Gerichts gültig wird, können Sie Ihrem Betreuer das Dokument frühzeitig aushändigen.
Ob Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht: Sie können jede volljährige Person als Vertrauensperson benennen. Das können zum Beispiel Lebenspartner sein, Eltern, Kinder, Freunde oder einfach Ihnen nahestehenden Menschen. Wen Sie auch wählen – sprechen Sie mit der Person unbedingt vorab über Ihre Vorsorge! So weiß die Person Bescheid und ist im Ernstfall sofort bereit zu handeln.
Da das Gericht die Verantwortung für rechtliche Entscheidungen nach Ihrem Willen übernimmt, ist eine Betreuungsverfügung kein rechtlich wirksames Dokument. Deshalb können Sie die Betreuungsverfügung auch noch verfassen, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.
Wichtig: Die Betreuungsverfügung ist als Absicherung zu verstehen. Wenn Sie einen Betreuer benötigen, beschleunigt die Verfügung das gerichtliche Betreuungsverfahren. Sie schlagen dem Gericht einen Betreuer vor, der jedoch noch überprüft werden muss. Da das Gericht die Verantwortung für rechtliche Entscheidungen nach Ihrem Willen übernimmt, ist eine Betreuungsverfügung kein rechtlich wirksames Dokument. Deshalb können Sie die Betreuungsverfügung auch noch verfassen, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.
Sie müssen Ihre Betreuungsverfügung schriftlich und gut lesbar verfassen. Sie können auch Vordrucke verwenden, die Sie individuell nach Ihren Wünschen anpassen. Dann fehlt nur noch Unterschrift und Datum und Ihre Betreuungsverfügung ist fertig.
Übrigens: Für eine Betreuungsverfügung brauchen Sie grundsätzlich keine notarielle Beurkundung. Trotzdem kann eine Beglaubigung sinnvoll sein – denn so vermeiden Sie Zweifel, ob Sie Ihre Unterschrift auch tatsächlich selbst gesetzt haben. Eine notarielle Beurkundung kostet in der Regel zwischen 30 und 80 Euro.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht müssen Sie beim Erstellen der Betreuungsverfügung nur volljährig sein – und nicht geschäftsfähig. Das liegt daran, dass Sie dem Betreuungsgericht mit einer Betreuungsverfügung nur einen Vorschlag für Ihren Betreuer machen. Dieser Vorschlag ist rechtlich nicht bindend und kann vom Gericht abgelehnt werden.
Wichtig: Eine Ablehnung vom Gericht ist nur möglich, wenn der Betreuer Ihre Angelegenheiten nicht pflichtgerecht wahrnehmen kann.
Grundsätzlich ist eine Betreuungsverfügung gültig, bis sie widerrufen wird. Eine Betreuungsverfügung gilt niemals über den Tod des Verfassers hinaus.
Übrigens: Das Gericht kann Ihren Betreuer entlassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Voraussetzungen einer Betreuung nicht mehr vorhanden sind, wenn sich Ihr Betreuer als ungeeignet erweist oder wenn der Betreuungsaufwand für einen ehrenamtlichen Betreuer nicht mehr zumutbar ist.
Sie können die Betreuungsverfügung entweder beim Betreuer, beim Betreuungsgericht oder an einem gut zugänglichen Ort hinterlegen. Denken Sie daran, dass die Betreuungsverfügung nur im Original gültig ist und im Notfall schnell ausgehändigt werden sollte. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter die Betreuungsverfügung nicht ohne Zustimmung des Gerichts verwenden.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Betreuungsverfügung in regelmäßigen Abständen und ändern Sie das Dokument nach Ihren Wünschen.
Wenn Sie Probleme im Alltag haben, können Sie das Betreuungsgericht benachrichtigen und ein Betreuungsverfahren einleiten. Bei Unfällen und schweren Erkrankungen geschieht das automatisch durch die Krankenhäuser – so muss zum Beispiel vor einer Operation geklärt werden, ob ein Bevollmächtigter ernannt ist.
Übrigens: Wenn Sie keinen Betreuer ernannt haben und sich einer OP unterziehen müssen, wird häufig noch vor der OP eine entsprechende Verfügung aufgesetzt. Schließlich können immer Komplikationen auftreten.
Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Ein Widerruf ist sogar möglich, wenn Sie bereits betreut werden – in einem solchen Fall bestimmt das Betreuungsgericht eine andere Person zur Betreuung. Da Sie eine Betreuungsverfügung bei Geschäftsunfähigkeit erstellen können, dürfen Sie die Verfügung auch bei Geschäftsunfähigkeit widerrufen.
Eine Betreuungsverfügung ändert nichts an Ihrer Geschäftsfähigkeit – Sie können weiterhin rechtsgültige Entscheidungen treffen. Der Einwilligungsvorbehalt ist eine Anordnung des Betreuungsgerichts nach § 1903 BGB. Mit einem solchen Vorbehalt erfolgt eine vorzeitige Betreuerbestellung, welche die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Betreute psychisch erkrankt ist, Rechtsgeschäfte eingeht und dadurch sein Vermögen gefährdet. Mit einem Einwilligungsvorbehalt sind solche Rechtsgeschäfte erst nach Genehmigung durch den Betreuer wirksam. Ein Einwilligungsvorbehalt ist grundsätzlich nicht möglich bei geringfügigen Geschäften des Alltags (zum Beispiel Lebensmitteleinkauf), Eheschließungen und beim Verfassen eines Testaments.
Übrigens: Ein Einwilligungsvorbehalt kann auch Einschränkungen ermöglichen. So kann der Betreute zum Beispiel bestimmte Rechtsgeschäfte nicht vornehmen oder nur Geschäfte bis zu einem bestimmten Geldbetrag selbst abschließen.
Ein ehrenamtlicher Betreuer verlangt grundsätzlich keine Vergütung. Wenn die Betreuung jedoch besonders aufwendig ist und das Vermögen des Betreuten es zulässt, kann das Betreuungsgericht eine Vergütung bewilligen. Wenn der Betreuer keine Vergütung erhält, wird häufig eine Aufwandspauschale von 399 Euro pro Jahr gezahlt.
Der Wohnsitz entscheidet darüber, welches Betreuungsgericht eingesetzt wird. Dabei spielt der gewöhnliche Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) des Betreuten eine wichtige Rolle. Das örtliche Betreuungsgericht kennt soziale Dienste und Einrichtungen in der Umgebung und kann sich ein besseres Bild vom Betreuten machen.
Ein Bevollmächtigter kann medizinische Behandlungen des Vollmachtgebers abbrechen – allerdings nur wenn der behandelnde Arzt zustimmt und der Behandlungsabbruch dem Willen oder mutmaßlichen Willen des Patienten in der Patientenverfügung entspricht. Ein Bevollmächtigter kann also niemals eigenhändig über die medizinische Behandlung entscheiden.
Wichtig: Wenn der Arzt anderer Meinung als der Bevollmächtigte ist, wird das Betreuungsgericht eingestellt.
In den meisten Fällen reicht eines der beiden Vorsorgedokumente zur Absicherung der Patientenverfügung aus. Während die Betreuungsverfügung durch die Kontrolle des Gerichts zusätzlichen Schutz bietet, vereinfacht die Vorsorgevollmacht die rechtliche Vertretung.
Wichtig: Gewöhnlicherweise müssen Sie die Kosten für das gerichtliche Betreuungsverfahren einer Betreuungsverfügung übernehmen. Diese betragen rund 1.000 Euro und werden nur im Falle einer „Verfahrenskostenhilfe“ vom Staat übernommen.