Sterbehilfe

Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

Wer eine Patientenverfügung verfasst, kommt um das Thema Sterbehilfe nicht herum. Überlegen Sie zum Beispiel, in welchen Fällen Sie ein Abstellen der künstlichen Beatmung bevorzugen. Oder ob Sie statt intensivmedizinischer Maßnahmen eine palliative Behandlungen möchten. All das überschneidet sich mit Fragen der Sterbehilfe. In diesem Kapitel geben wir Ihnen einen Überblick über Sterbehilfe in Deutschland und stellen Ihnen die vier Arten der Sterbehilfe vor.

- Die 10 häufigsten Fragen zur Sterbehilfe -

Was bedeutet Sterbehilfe?

Sterbehilfe ist ein Überbegriff für Maßnahmen, die das Leben eines schwerkranken Menschen vorzeitig beenden. Meist geht es darum, einen Patienten aus einer durch Krankheit oder schweren psychischen Not geprägten Lebensphase zu befreien. Grundsätzlich ist bei der Sterbehilfe zusätzlich zum Sterbewilligen mindestens eine weitere Person am Geschehen beteiligt. Man unterscheidet zwischen aktiver Sterbehilfe, passiver Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung. Voraussetzung für jede Art der Sterbehilfe ist die Todesnähe des Menschen.

Übrigens

Übrigens: Aus Sicht der katholischen und evangelischen Kirche ist Sterbehilfe ein Eingriff in das göttliche Geschehen. Deshalb lehnen die Kirchen Sterbehilfe ab – außerdem sehen Sie das Sterben auch als Lebensaufgabe an.

Was bedeutet Sterbehilfe?
Was ist aktive Sterbehilfe?

Was ist aktive Sterbehilfe?

Aktive Sterbehilfe führt den Tod auf Wunsch des Patienten gezielt herbei durch bestimmte Medikamente – zum Beispiel durch eine Überdosis von Narkose-, Beruhigungs- oder Schmerzmitteln; Insulin, Kalium oder eines Muskelrelaxans. Im Vergleich zu Mord oder Totschlag unterscheidet sich die aktive Sterbehilfe durch eine entsprechende Willensäußerung des Betroffenen. So wird aktive Sterbehilfe mitunter auch als Tötung auf Verlangen bezeichnet (zum Beispiel, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, das entsprechende Medikament selbst zu sich zu nehmen).

Fallbeispiel: aktive Sterbehilfe

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In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten und wird hierzulande mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. In den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg darf aktive Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen von einem Arzt durchgeführt werden.

Was ist passive Sterbehilfe?

Passive Sterbehilfe führt den Tod auf Wunsch des Patienten durch Auslassen oder Beenden von lebenserhaltenden Maßnahmen herbei. Dazu gehören das Einstellen künstlicher Beatmung und Ernährung, ein Abschalten des Herzschrittmachers, Dialyseabbruch oder das Auslassen von lebensverlängernden Medikamenten. Passive Sterbehilfe ist nur bei schwerkranken Patienten möglich, die bereits im Sterben liegen – deshalb kann man auch von Sterben lassen sprechen.

Fallbeispiel: passive Sterbehilfe

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In Deutschland ist passive Sterbehilfe erlaubt, wenn das Einstellen der lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen der ausdrückliche Willen des Patienten ist. Dieser Willen kann natürlich auch in einer Patientenverfügung verbindlich festgelegt werden. Dann geht es zunächst darum, den körperlichen und mentalen Zustand des Patienten fachgerecht zu diagnostizieren und die möglichen Maßnahmen einer Therapie abzuwägen. Diese hängen von der Funktionsfähigkeit der Organe, vom Bewusstsein des Patienten, von seinem Alter sowie von der Aussicht auf ein Weiterleben ab. Welches Therapieziel ist realistisch? Welche Maßnahmen sind dafür notwendig? Stehen die aufzuwendenden Mittel und das Ergebnis in einem annehmbaren Verhältnis zueinander?

Was ist passive Sterbehilfe?
Übrigens

Übrigens: Wenn Ärzte den Wunsch der passiven Sterbehilfe missachten, handelt es sich um strafbare Körperverletzung. Stoppen Ärzte medizinischen Maßnahmen, obwohl der Patient weiter medizinisch versorgt werden möchte, spricht man von Tötung oder unterlassener Hilfeleistung.

Was ist indirekte Sterbehilfe?

Was ist indirekte Sterbehilfe?

Im Gegensatz zur aktiven und passiven Sterbehilfe strebt die indirekte Sterbehilfe nicht den Tod an. Der Tod wird jedoch in Kauf genommen – das ist vor allem in der Palliativmedizin der Fall. Dort bekommen schwerkranke Patienten häufig Medikamente, die Schmerzen lindern und den Zustand des Patienten kurzfristig verbessern, aber die Lebenszeit verkürzen. Es geht also um Lebensqualität und nicht um ein möglichst langes Leben unter jeden Umständen.

Fallbeispiel: indirekte Sterbehilfe

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In Deutschland ist indirekte Sterbehilfe erlaubt. Voraussetzung dafür sind ethische Grundsätze. Es ist zu fragen, welche Absicht verfolgt wurde, ob das eingesetzte Mittel lindernd wirken sollte oder ob der Tod das Ziel der Handlung war. Auch ist zu fragen, welchen Verlauf die Krankheit ohne die Medikation genommen hätte.

Was ist Beihilfe zur Selbsttötung?

Bei der Beihilfe zur Selbsttötung (bzw. Suizid) tötet sich der Sterbende selbst, bekommt jedoch von einem Helfer das Medikament zur Verfügung gestellt. Diese Form der Sterbehilfe ist also nur für Personen möglich, die noch selbst greifen und schlucken können. Gelähmte oder bewegungsunfähige Patienten können in einem solchen Fall nur die Nahrungsaufnahme verweigern.

Fallbeispiel: Beihilfe zur Selbsttötung

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In Deutschland ist Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Umständen erlaubt. Der Patient muss seinen Tod jedoch selber herbeiführen, der Suizidhelfer darf nicht gewerbsmäßig handeln (§ 217 StGB) und während dem Suizid nicht anwesend sein – sonst kann der Suizidhelfer wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden (§ 323c StGB). Außerdem darf es keine zumutbare medizinische Alternative geben, wie zum Beispiel die Palliativmedizin, die indirekte oder die passive Sterbehilfe.

Was ist Beihilfe zur Selbsttötung?
Wichtig

Wichtig: Von dieser grundsätzlichen Straflosigkeit gibt es immer wieder umstrittene Ausnahmen. So kann laut dem Bundesgerichtshof ein „Tatherrschaftswechsel“ zu einer Unterlassensstrafbarkeit des Suizidhelfers führen, wenn dieser eine Garantenpflicht für die Rechtsgüter des Suizidenten hat. Auch kann indirekte Sterbehilfe so interpretiert werden, dass derjenige, der das Medikament mit tödlicher Wirkung besorgt, gegen das Arzneimittelgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verstößt.

Was ist Sterbebegleitung?

Was ist Sterbebegleitung?

Sterbebegleitung ist von der Sterbehilfe abzugrenzen. Bei der Sterbebegleitung geht es nicht um medizinische Maßnahmen, sondern um seelischen Beistand. Meist ehrenamtliche Helfer besuchen den Sterbenden regelmäßig, muntern ihn auf und sprechen über Sorgen und Ängste vorm Lebensende. Ein besonderer Fokus liegt dabei oft auf den Vorstellungen über das, was nach dem Tod kommt. Darüber mit anderen Menschen zu sprechen, hilft Sterbenden sich auf den Tod vorzubereiten.

Übrigens

Übrigens: Im Gegensatz zur Sterbehilfe ist Sterbebegleitung (bzw. „seelsorgerische Begleitung“ ein wichtiger Bestandteil der katholischen und evangelischen Kirche. Eine solche Begleitung kann die Besinnung auf das Leben nach dem Tod vertiefen und Ängste lindern.

Was bedeutet Sterbefasten?

Sterbefasten ist eine Form der Selbsttötung. Dabei verzichten sterbenskranke Menschen auf jegliche Nahrung und Flüssigkeitsaufnahme und setzen ihrem Leben so vorzeitig ein Ende. Vor allem im hohen Alter verlieren viele Menschen ohnehin das Hunger- oder Durstgefühl.

Was bedeutet Sterbefasten?
Was bedeutet Sterbefasten?

Welche Alternativen gibt es zur Sterbehilfe?

Die Palliativmedizin ist die einzige Alternative zur Sterbehilfe. Sie kommt bei schwerkranken Patienten mit begrenzter Lebenserwartung zum Einsatz und wird in Deutschland immer beliebter.

Was bedeutet palliative Betreuung?

Die Palliativmedizin ist eine besondere Behandlungsform sterbenskranker Menschen. Im Gegensatz zur kurativen (bzw. intensivmedizinischen) Maßnahmen verfolgt die Palliativmedizin nicht die Heilung einer Krankheit. Statt einer größtmöglichen Lebensverlängerung geht es um Lebensqualität! Eine Linderung körperlicher Schmerzen und ein möglichst angenehmes Lebensendes sind demnach das Ziel – dafür nehmen Patienten der Palliativmedizin eine kürzer Lebenszeit in Kauf.

Fallbeispiel: Palliative Behandlung

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Übrigens

Übrigens: Das Wort „Palliativ“ stammt aus dem Lateinischen. Es bedeutet etwa „mit einem Mantel umhüllen“ und steht sinnbildlich für den schützenden und schmerzlindernden Mantel der Palliativmedizin auf dem letzten Lebensweg des Patienten.

Was bedeutet palliative Betreuung?
Welche Rolle spielt die Patientenverfügung bei Sterbehilfe?

Welche Rolle spielt die Patientenverfügung bei Sterbehilfe?

Wenn Sie im Koma liegen, können Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen. Deshalb sollten Sie sich mit einer Patientenverfügung absichern und vorher entscheiden, in welchen Situationen Sie Sterbehilfe wünschen und lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen.

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Drei wichtige Tipps für Ihre Entscheidung

Ob und inwiefern Sie passive oder indirekte Sterbehilfe in Ihrer Patientenverfügung festlegen, sollten Sie genau überlegen. Bedenken Sie dabei unter anderem folgende Punkte:

  • Ihr körperlicher und geistiger Zustand ist wichtig.
    Wenn Patienten körperlich und geistig nicht mehr sie selbst sind, bevorzugen viele Menschen den Tod. Der Sterbewillige möchte sich nicht in all seiner körperlichen Hilflosigkeit erleben – und möchte auch nicht, dass andere ihn so erleben. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie Ihren Angehörigen durch Ihre Unabhängigkeit zur Last fallen? Würden Sie weiterhin einen Sinn im Leben sehen?
  • Angehörige spielen eine wichtige Rolle.
    Betrachten Sie Ihre Perspektive zur Sterbehilfe aus der Sicht Ihrer Angehörigen und liebsten Menschen. Überlegen Sie, was es für Ihre Angehörigen bedeutet, wenn Sie sich den Tod wünschen. Können Ihre Angehörigen damit umgehen, wenn Sie hierfür deren Unterstützung brauchen? Viele Angehörigen sind in einem solchen Fall überfordert. Andererseits kann es für Ihre Angehörigen eine Erleichterung sein, wenn Ihr bedauernswerter körperlicher und emotionaler Zustand auf eine gute Weise beendet wird.
wichtige Tipps für Ihre Entscheidung
Tipp

Wichtig: Betrachten Sie Ihre Entscheidung aus Sicht der Angehörigen, aber entscheiden Sie nicht aus Sicht Ihrer Angehörigen. Letzten Endes geht es allein um Ihre Wünsche und Vorstellungen. Sie allein entscheiden über Ihr Lebensende und müssen sich wohl damit fühlen.

wichtige Tipps für Ihre Entscheidung
  • Der Wunsch nach Sterbehilfe ist schwer einzuschätzen.
    Sie wünschen sich Ihr Lebensende bei schwerer Krankheit herbei? Dieser Wunsch nach passiver Sterbehilfe, indirekter Sterbehilfe oder einer Beihilfe zur Selbsttötung ist für Betroffene zwar nachvollziehbar – aber wie realistisch können Sie eine solche Situation wirklich einschätzen? Können Sie heute – also gesunder Mensch – bereits sagen, wann dieser Wunsch nach Sterbehilfe unumkehrbar eintreten wird? Vermutlich ist das nicht der Fall. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie sich Ihre Entscheidung gut überlegen oder Ihre Wünsche mit Ärzten und Fachpersonen besprechen.
Wichtig

Wichtig: Vergessen Sie nicht, dass unmittelbare Sterbenähe (zum Beispiel durch eine unheilbare Erkrankung) die Voraussetzung für Sterbehilfe ist. Viele Menschen wünschen sich den Tod herbei, wenn sie sehr alt sind, keine Aufgabe mehr haben und keinen Sinn in ihrem Leben mehr sehen. Hier besteht nach deutscher Rechtslage allerdings noch keine Veranlassung für Sterbehilfe.

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Pro und Contra zur Sterbehilfe

Eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe und/oder Beihilfe zum Suizid wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Hier sind einige der häufigsten Argumente für und gegen die gesetzliche Sterbehilfe.

Gründe für Sterbehilfe

  • Das Recht auf Selbstbestimmung
    Es geht um eine Grundfrage unserer Existenz. Wer bestimmt über unser Leben und unseren Tod? Wir selbst oder andere? Der Staat, Politiker oder die Kirche? Das Selbstbestimmungsrecht ist eines der höchsten Güter, im Grundgesetz verankert und sollte uns auch in den letzten Lebensphasen zustehen. Wie frei sind wir wirklich, wenn wir nicht selber über unseren eigenen Tod entscheiden dürfen?
  • Menschlichkeit und Barmherzigkeit
    Leben um jeden Preis ist grausam. Warum sollten wir Menschen zwingen zu leben, wenn diese ihr Leben selbst nicht mehr als lebenswert betrachten? Warum verlängern wir die Qualen sterbewilliger und schwerkranker Menschen oder Pflegefälle statt Sie von Ihrem Leiden zu erlösen? In Deutschland sterben allein etwa 80.000 Menschen pro Jahr an Krebs – bei fünf Prozent können die Symptome und Schmerzen nicht ausreichend bekämpft werden. Das Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben sein!
Gründe für Sterbehilfe
Gründe für Sterbehilfe
  • Die Schweiz zeigt wie es geht
    Das Modell des Schweizer Vereins für Sterbehilfe „Dignitas“ zeigt wie humane Beihilfe zum Suizid funktionieren kann. Ein assistierter Selbstmord ist nur bei Menschen mit einer unheilbaren Krankheit möglich – oder bei Menschen, die ihren Sterbewunsch bei uneingeschränkter geistiger Klarheit äußern. Anschließend geschieht der Suizid unter ärztlicher Aufsicht.
  • Sterben und moderne Medizin
    „Sterben ist ein natürlicher Prozess, in den niemand eingreifen darf!“ Dieses Argument hört man von Gegnern der Sterbehilfe häufig – dabei wird vergessen, dass der Sterbeprozess aufgrund moderner Behandlungsmethoden schon lange nicht mehr natürlich ist. Wenn die Medizin das Leben so extrem verlängert wie es heutzutage möglich ist, muss auch die Möglichkeit bestehen, sich dagegen wehren zu können.
Übrigens

Übrigens: Im Gegensatz zur Politik scheint sich die Bevölkerung zum Thema Sterbehilfe einig zu sein. In einer 2014 veröffentlichten Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK wollen 70% der Deutschen im Falle einer schweren Erkrankung "für sich selbst die Möglichkeit haben, zum Beispiel auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückgreifen zu können".

Gründe gegen Sterbehilfe

  • Das Gefühl eine „Last“ zu sein
    Häufig ist nicht das körperliche Leid Auslöser zum Sterbenswunsch. Viele schwerkranke Menschen fürchten sich vor einem Kontrollverlust und wollen keine Last für die eigene Familie sein. Das mag aus Sicht des Betroffenen nachvollziehbar sein – aber wollen wir wirklich beim Sterben helfen, weil sich ein kranker Mensch als Last empfindet? Das soll human sein?
  • Palliativmedizin macht Sterbehilfe überflüssig
    Viele Menschen fürchten sich vor der letzten Lebensphase. Sie erwarten qualvolle Schmerzen und ein herabwürdigendes Dahinsiechen, angeschlossen an seelenlosen Geräten. Dabei gibt es mit der Palliativmedizin mittlerweile eine hervorragende Alternative zur Intensivmedizin und Sterbehilfe. Palliative Behandlungsmethoden versprechen Lebensqualität, weniger körperliche Schmerzen und ein menschenwürdiges Ableben. Tatsächlich wünschen unheilbar kranke Menschen in palliativer Betreuung viel seltener einen „selbstbestimmten Tod“.
Gründe gegen Sterbehilfe
Gründe gegen Sterbehilfe
  • Negativbeispiel in den Niederlanden
    In den Niederlanden ist Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe erlaubt. Laut holländischen Studien gibt es jedoch jährlich hunderte Fälle, in denen Sterbehilfe ohne ausdrücklichen Wunsch des Getöteten vorgenommen wird. Deshalb tragen mittlerweile einige Holländer eine kleine Notiz im Geldbeutel: „Maak mij niet dood, Doktor!“ (zu Deutsch: Bitte töte mich nicht, Doktor!“).
  • Fehlende Aufklärung
    Viele Patienten fragen nicht wegen aktuellen Schmerzen nach Sterbehilfe, sondern aus Angst vor zukünftigen Schmerzen. Mangelnde Informationen und falsche Vorstellungen führen dazu, dass Patienten den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht richtig einschätzen können. Auch ein künstliches Koma in den letzten Lebenstagen ist möglich, um Patientenleiden zu verhindern.
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Sterbehilfe in der Patientenverfügung

Sterbehilfe in der Patientenverfügung

In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie Ihr Recht auf ein Leben in Würde und Ihr Recht auf ein würdevolles Sterben abwägen. Hier sind 6 Tipps, die Ihnen dabei helfen.

  • Machen Sie sich frühzeitig Gedanken.
    Ob Wachkoma, Demenz oder Locked-in-Syndrom: Es gibt viele Krankheiten und Symptome, bei denen Sie nicht mehr in der Lage sein werden, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Wer entscheidet dann, ob Sie mit Ihrer Situation ein würdevolles Leben führen können? Ob Sie noch eine Aufgabe und einen Sinn im Leben sehen? Mit einer Patientenverfügung behalten Sie Selbstbestimmung und legen Ihre Wünsche und Vorstellungen frühzeitig fest.
  • Lassen Sie sich fachkundig beraten.
    Fachkundiger Rat von einem Intensivmediziner oder Palliativmediziner kann Ihnen beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung helfen. Informieren Sie sich zum Beispiel über verschiedene Behandlungsformen während der Sterbephase. Lassen Sie sich unterschiedliche Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe schildern. Bringen Sie in Erfahrung, wie aus schulmedizinischer Sicht damit umgegangen wird und ob das Alter des Betroffenen dabei berücksichtigt wird. Schildern Sie Ihre Vorstellungen eines friedlichen Sterbens und fragen Sie sich, bei welchem Krankheitsverlauf Sie eine passive oder indirekte Sterbehilfe wünschen.
  • Informieren Sie sich über die Palliativmedizin.
    Ist Ihnen Lebensqualität oder ein möglichst langes Leben wichtig? Fragen Sie sich, wovor Sie Angst haben, wenn Sie ans Sterben denken. Was kommt Ihnen als Erstes in den Sinn? Was belastet Sie am meisten? Handelt es sich dabei um körperliche Symptome, die Angst vor Schmerzen oder um Einsamkeit, Kontrollverlust oder Sinnentleerung? Prüfen Sie, welche Bereiche medizinisch behandelbar sind, wo eventuell psychologische oder seelsorgerliche Hilfe empfehlenswert ist und sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen darüber. Fragen Sie sich außerdem, wann der Tod der letzte Ausweg ist.
  • Treffen Sie klare Aussagen.
    Nur wenn in der Patientenverfügung klare Aussagen zu finden sind, kann der Arzt Ihre Vorgaben und Wünsche (zum Beispiel zu passiver Sterbehilfe) umsetzen – ansonsten drohen dem Arzt rechtliche Konsequenzen. Bei unmissverständlichen Formulierungen darf der Arzt den geäußerten Willen des Patienten nicht ignorieren. Hierbei wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten höher bewertet als die Verpflichtung des Arztes, Leben zu erhalten. Es spielt keine Rolle, ob der Patient lebenserhaltende Maßnahmen möchte, den Abbruch der bisherigen Behandlung im Sinne der Palliativmedizin oder die aktive Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen wünscht. Der behandelnde Arzt muss Ihren Patientenwillen umsetzen, auch wenn er anderer Meinung ist als Sie oder die Krankheit aus medizinischer Sicht noch heilbar wäre.
Sterbehilfe in der Patientenverfügung
Übrigens

Übrigens: 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, dass die Patientenverfügung hinsichtlich der medizinischen Behandlung bei unheilbarer Erkrankung für das medizinische Fachpersonal bindend ist. Die daraus folgenden Handlungen bleiben für Ärzte straffrei, solange sie dem Willen des Patienten entsprechen. Auch ein Bevollmächtigter, ein rechtlicher Betreuer sowie das Betreuungsgericht sind daran gebunden.

Sterbehilfe in der Patientenverfügung
  • Treffen Sie wohlüberlegte Entscheidungen.
    Menschen mit großer Angst vor Schmerzen oder Abhängigkeit entscheiden sich möglicherweise aus Unkenntnis für eine Sterbehilfe. Bedenken Sie, dass es umfassende therapeutische Möglichkeiten gibt, das Leben bis zuletzt weitgehend schmerzfrei und würdevoll zu erleben. So kann es zum Beispiel sein, dass jemand bei starken Schmerzen eine passive Sterbehilfe wünscht – diese Schmerzen aufgrund einer guten medikamentösen Behandlung aber gar nicht auftreten würden.
  • Beachten Sie finanzielle Angelegenheiten.
    Manchmal belasten Angehörige finanzielle Probleme – zum Beispiel die Kosten für Ihre Pflege oder familiäre Unstimmigkeiten wie die Aufteilung Ihrer Hinterlassenschaften. Eventuell können Sie solche organisatorischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihren Erwägungen zur Sterbehilfe klären. Dann können die medizinischen Fragen nach einer passenden Behandlung zum Lebensende unabhängig davon beantwortet werden.
Übrigens

Übrigens: Schwierige Zeiten führen auch dazu, über den Verlauf des eigenen Lebens nachzudenken. Das bietet auch die Gelegenheit, einen alten Zwist beizulegen, sich eventuell mit den Kindern zu versöhnen, die einen anderen Weg eingeschlagen haben, als man es selbst für richtig hielt. Wer diese Zeit gut für sich nutzt, kann in Frieden dem Tod entgegensehen. Bis zuletzt kann für eine solche Klärung psychologische oder seelsorgerliche Unterstützung angenommen werden.

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Bei allen vier Formen der Sterbehilfe geht es um mehr als einen vorzeitigen Tod im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Es geht um Lebensqualität und darum, die Leidenszeit zu mildern, zu verkürzen oder ganz zu beenden. Dabei dürfen auch die emotionalen Aspekte nicht zu kurz kommen – wie zum Beispiel der Zuspruch von nahen Angehörigen, die Betreuung durch Seelsorgern oder von Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft. So kann der Patient selbst im Sterben Kraft und Lebensenergie an seine Familie weitergeben und den Angehörigen ermöglichen, ihn in Frieden gehen zu lassen. Ob man eine passive oder indirekte Sterbehilfe in seiner Patientenverfügung wünscht oder nicht, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung gut überlegen, aus allen Perspektiven betrachten und sich sicher sind.

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