10 populäre Irrtümer über Organspenden

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-11-18

letzte Änderung:

2023-01-10

Eine Patientenverfügung klärt viele wichtige Fragen. Dabei geht es nicht nur um medizinische und pflegerische Maßnahmen – sondern auch um eine mögliche Organspende nach dem Tod. Leider gibt es noch immer viele Missverständnisse und Unwahrheiten über Organspenden. Wir klären Sie auf und stellen Ihnen die 10 populärsten Irrtümer vor.

Organspende

Irrtum 1: Ältere Menschen können keine Organe spenden

Bei Organ- und Gewebespenden gibt es keine Altersgrenze. Natürlich sind Organe von jüngeren Menschen oft in einem besseren Zustand – doch auch ältere Menschen können mit Organspenden Leben retten. Vor allem Leber, Lunge und Nieren funktionieren auch im hohen Alter noch hervorragend. Beim Spenden ist nicht das kalendarische Alter der Organe entscheidend, sondern das biologische!

Übrigens: Nur bei HIV/AIDS, Tuberkulose und akuter Krebserkrankung ist ein Spenden von Organen von vornherein ausgeschlossen. Bei allen anderen Krankheiten ist eine Organspende grundsätzlich möglich.

Irrtum 2: Der Hirntod lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen

Mittlerweile lässt sich der Hirntod mit hundertprozentiger Sicherheit diagnostizieren. Damit es keine Fehldiagnosen gibt, erfolgt die Diagnostik von zwei unabhängigen Ärzten und in folgenden drei Stufen:

  1. Ärzte müssen eine akute schwere Hirnschädigung zweifelsfrei nachweisen und reversible Ursachen ausschließen.
  2. Ärzte müssen die sieben klinischen Ausfallsymptome nachweisen: Koma, Pupillenstarre, keine Reaktion auf Schmerzreize, kein Kornealreflex,  kein okulozephaler/vestibulookulärer Reflex, kein Pharyngeal- und Trachealreflex und Ausfall der Spontanatmung.
  3. Ärzte müssen die Irreversibilität des Ausfalls durch eine Nachuntersuchung feststellen. Die Wartezeit beträgt mindestens 12 Stunden bei primärer supratentorieller Hirnschädigung und mindestens 72 Stunden bei sekundärer Hirnschädigung.

Wenn diese drei Stufen von zwei Ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden, gilt der Patient als hirntot. Der Hirntod bezeichnet dabei den „Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ (Bundesärztekammer).

Übrigens: Pflegekräfte dürfen keinen Hirntod diagnostizieren. Dafür sind nur Ärzte zuständig, die Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit schweren Hirnschäden haben.

Irrtum 3: Die Organspende entstellt den Leichnam

Viele Menschen denken bei einer Organspende vor allem an ihre Angehörigen. Vor allem die Angst vor einem entstellten Leichnam nach einer Organspende ist weit verbreitet – und unberechtigt. Die Entnahme von Organen wird mit chirurgischer Präzision vorgenommen und sämtliche Einschnitte sorgfältig verschlossen. Ärzte und Pflegekräfte versorgen den Toten so, dass dieser nicht entstellt wird und eine würdige Aufbahrung möglich ist.

Irrtum 4: Organe werden gewinnbringend gehandelt

Seit 1997 ist das nicht mehr möglich. Das Transplantationsgesetz verbietet jeglichen Organhandel und regelt genau, wie Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe ablaufen muss. Zusätzlich gibt es regelmäßige und unangekündigte Stichprobenprüfungen in Transplantationszentren und Transplantationskonferenzen, um Gesetzesverstöße und Manipulationen zu vermeiden.

Übrigens: Auch die Mär vom Versteigern von Organen stimmt nicht. Der Empfänger eines Organs wird computergesteuert und nach den Richtlinien der Bundeskammer ausgewählt. Dabei spielt die finanzielle Situation oder der Versicherungsstatus keine Rolle – sondern Dringlichkeit und Erfolgsaussicht.

Irrtum 5: Die Organentnahme ist schmerzhaft – schließlich findet sie unter Narkose statt

Der menschliche Körper ist nach einem Hirntod nicht mehr schmerzempfindlich. Die Narkose dient deshalb nicht der Schmerzlinderung, sondern beruhigt Muskeln und die Organdurchblutung. So stellen Ärzte sicher, dass die Funktionsfähigkeit der transplantierenden Organe erhalten bleiben.

Irrtum 6: Organspende ist aus religiösen Gründen abzulehnen

Bei den meisten Religionen ist das nicht der Fall. Die evangelische und katholische Kirche und der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende beispielsweise – sie gilt als Akt der Nächstenliebe und Solidarität mit kranken Mitmenschen.

Übrigens: Im Judentum wird der Hirntod nicht als Lebensende anerkannt. Deshalb ist nach jüdischer Gesetzesauslegung eine Organentnahme erst möglich, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel das Spenden der Augenhornhaut dennoch möglich.

Irrtum 7: Als Organspender wird man schneller für tot erklärt, damit Ärzte die Organe entnehmen können

Das ist natürlich Quatsch. Leben zu retten hat für jeden Arzt Priorität – außerdem sind Ärzte durch einen hippokratischen Eid dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen für die Rettung ihrer Patienten durchzuführen. Da Ärzte den möglichen Empfänger einer Organspende nicht kennen und bei der Vergabe der Organe nicht mitentscheiden können, entsteht auch kein moralischer Konflikt.

Irrtum 8: Die Erfolgsaussicht von Spenderorganen ist gering

Ganz im Gegenteil! Organtransplantationen verlaufen meistens erfolgreich – 88% der transplantierten Nieren funktionieren zum Beispiel noch nach einem Jahr. Bei transplantierten Augenhornhäuten liegt die Zahl sogar bei 95%. Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Organempfänger sich über viele weitere Jahre neues Leben freuen dürfen.

Übrigens: Insgesamt ist das Spenden von 6 Organen möglich: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm.

Irrtum 9: Für Gewebe- und Organspenden muss man sich registrieren

In Deutschland ist das nicht der Fall. Deshalb sollten Sie Ihre Familie über Ihre Entscheidung informieren, sich einen Organspendeausweis erstellen lassen oder Ihre Wünsche bezüglich einer Organspende in einer Patientenverfügung rechtsgültig festlegen. Das erleichtert Angehörigen die Entscheidung im Ernstfall.

Irrtum 10: Mit einem Organspendeausweis bin ich Organspender

Nur, wenn Sie das möchten! Auf einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung können Sie auch festhalten, dass Sie mit einer Organspende nicht einverstanden sind oder Ihre Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen. Sie können die Entscheidung über eine Organspende außerdem auf eine andere Person übertragen.

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