Organspende: Diese neuen Gesetzesentwürfe gibt es

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-07-22

letzte Änderung:

2023-01-09

Fast 10.000 Patienten in Deutschland warten auf eine Organspende. Viele von ihnen müssen sterben, weil die Spendenbereitschaft in Deutschland gering ist. Deshalb diskutiert der Bundestags erstmals über konkrete Gesetzesänderungen. Wir stellen Ihnen die Anträge vor!

Worum geht es?

Bei der Bereitschaft zur Organspende bleibt Deutschland europaweit Schlusslicht. Während knapp 10.000 Patienten auf eine lebensrettende Organspende warten, war die Zahl der Spender lange rückläufig. Erst 2018 stieg die Zahl erstmals wieder an; auf 955 Spender. Dieser Aufwärtstrend bestätigt sich 2019 bisher jedoch nicht.

So sterben im Schnitt jeden Tag drei Deutsche, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Die Spenderquote in Deutschland ist extrem niedrig: Pro eine Million Einwohner in Deutschland gibt es nur 9,7% Spender. Zum Vergleich: In Spanien sind es 46,9%, in Belgien 33,6% und in Kroatien 33%.

Deshalb ist sich die Politik einig: Es muss sich etwas ändern. Wie das erreicht werden soll, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten.

Die doppelte Widerspruchslösung

Gemäß der doppelten Widerspruchslösung soll jeder volljährige Bürger grundsätzlich als Spender gelten. Wer das nicht möchte, muss der Organspende widersprechen. In letzter Instanz können auch Angehörige die Organentnahme ablehnen – dafür müssen sie jedoch „glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, dies aber nicht dokumentiert habe“. Die doppelte Widerspruchslösung wurde von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach vorgeschlagen.

Was spricht dagegen? Zum Beispiel, dass die doppelte Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper einschränkt. Der Chef des Deutschen Ethikrates (Peter Dabrock) sprach zum Beispiel von einer „Organabgabepflicht“ – und argumentierte, dass man Schweigen nicht als Zustimmung auslegen kann.

Übrigens: Das Thema Organspende steht nicht zum ersten Mal zur Debatte. Bereits im November 2018 gab es eine Orientierungsdebatte. Nun werden zum ersten Mal konkrete Gesetzesentwürfe diskutiert.

Die Alternativen zur Widerspruchslösung

  • Linke-Vorsitzende Katja Kipping und Grünen-Chefin Annalena Baerbock wollen weiterhin eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende. Sie schlagen vor, dass die Bürger aber in regelmäßigen Zeitabständen auf die Organspende angesprochen werden – beispielsweise mindestens alle 10 Jahre beim Abholen eines neuen Ausweises. Zudem sollen auch Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre über das Thema informieren.

  • Die AfD hat einen weiteren Gesetzesentwurf vorgeschlagen. Dieser soll vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in das Transplantationssystem stärken. Zum einen durch eine “ehrliche Aufklärung der Bevölkerung zu grundlegenden Fragen des Sterbeprozesses, der Todesfeststellung und den erforderlichen medizinischen Verfahrensabläufen“. Zum anderen durch ein transparentes und von unabhängigen Behörden kontrolliertes Organspendensystem mit “allgemein gültigen Qualitätsstandards”.

Was sagt Deutschland?

Grundsätzlich stehen 84% der Deutschen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber – das ergab eine Umfrage der Bundeszentrale aus dem Jahr 2018.

Warum sind die Spenderzahlen dennoch so gering? Es liegt an einem mangelnden Vertrauen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar bewerteten nur die Hälfte der Befragten das System der Organspende als gerecht. Ganze 36% finden das System definitiv ungerecht.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sind 47% der Befragten für die doppelte Widerspruchslösung und 38% dagegen. 15% der Befragten enthielten sich.

Wie passen die Gesetzesentwürfe zur Patientenverfügung?

Auch in einer Patientenverfügung können Sie die Organspende regeln. Die Gesetzesentwürfe sehen folgende Lösungen vor:

  • Doppelte Widerspruchslösung (CDU & SPD): Die Bürger sollen über Patientenverfügung und Organspende aufgeklärt werden. Es gibt keine klare Regelung bei widersprüchlichen Dokumenten
  • Entscheidungsfreiheit (Grüne & Linke): Bei widersprüchlichen Situationen gilt das Dokument, was am aktuellsten ist bzw. als letztes erstellt wurde.
  • Vertrauenslösung (AfD): Die Patientenverfügung hat in jedem Fall Vorrang.

Tipp: Wenn Sie bereits Patientenverfügung und Organspendeausweis besitzen, überprüfen Sie beide Dokumente. Achten Sie darauf, dass es keine Widersprüche gibt und stellen Sie in der Patientenverfügung klar, welches Dokument im Notfall Vorrang hat.

Was sagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte sowohl die doppelte Widerspruchslösung als auch die Alternative der Grünen und Linken. Die Gesetzesentwürfe würden die „Gerechtigkeitsfrage völlig außer Acht lassen“, so Vorstand Eugen Brysch. Er sagt: „nur mit Vertrauen in ein gerechtes System kann eine positive Stimmung bei der Organspende entstehen" und sieht ein transparentes und gerechtes Transplantationssystem als wichtigsten Schritt. Vor allem, weil „Schlüsselfunktionen von privaten Akteuren besetzt sind“.

Anmerkung: Der Gesetzesentwurf der AfD war zum Zeitpunkt der Stellungnahme von der Deutschen Stiftung Patientenschutz noch nicht eingereicht.

Wie geht es nun weiter?

Die Entwürfe wurden bereits in einer ersten Lesung diskutiert. Es folgen weitere Beratungen und eine zweite oder dritte Lesung im Plenum. Verläuft alles nach Plan, stimmt der Bundestag über die Entwürfe im Herbst diesen Jahres ab – das gewählte Gesetz tritt nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft. Es wird höchste Zeit!

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