Die Bankvollmacht einfach erklärt

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-09-02

letzte Änderung:

2023-01-09

Weil das Leben selten planbar ist, sollten Sie für Notfälle vorsorgen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum eine Bankvollmacht wichtig ist und was Sie beim Erstellen einer solchen Vollmacht beachten sollten.

Bankvollmacht

Was ist eine Bankvollmacht?

Wer hat bei Pflegebedürftigkeit oder Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten? Mit einer Bankvollmacht regeln Sie diese Frage und bestimmen eine Vertrauenspersonen, die Ihre Bankgeschäfte übernehmen kann. Das ist zum Beispiel wichtig, damit offene Rechnungen oder Pflegekosten (rechtzeitig) bezahlt werden können.

Wie erteile ich eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Sie können die Vollmacht also formlos erteilen – aber unbedingt schriftlich, damit die Bank- oder Kontovollmacht garantiert anerkannt wird. Wer noch eine Nummer sicherer gehen möchte, lässt die Vollmacht von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigen.

Tipp: Sie können die Bankvollmacht jederzeit widerrufen. Es gibt keine Fristen, es ist keine Zustimmung der Bank nötig und Sie müssen keine Gründe angeben.

Wem kann ich eine Bankvollmacht erteilen?

Sie können jede Person über 18 Jahren bevollmächtigen. Da eine Bankvollmacht ein mächtiges Dokument ist, sollten Sie Ihre Vertrauensperson wohlüberlegt auswählen. Die meisten Menschen wählen ihren Ehepartner, damit diese im Todesfall vollen Zugriff auf die Konten haben. Auch nahe Verwandte, Geschwister oder eigene Kinder sind beliebte Vertrauenspersonen.

Übrigens: Sie können eine Bankvollmacht auch mehreren Personen erteilen. Das kann jedoch zu Missverständnissen und Verwirrung bei den Bevollmächtigen und Banken führen. Bestimmen Sie deshalb auf keinen Fall zu viele Bevollmächtigte!

Welche Details sind in einer Bankvollmacht möglich?

Sie können die Bankvollmacht exakt nach Ihren Wünschen anpassen. Es muss also keine Generalvollmacht für Ihre Bankgeschäfte sein – Sie können zum Beispiel bestimmte Transaktionshöhen festlegen oder die Vollmacht auf bestimmte Überweisungen wie Mietzahlungen beschränken.

Was muss in einer Bankvollmacht stehen?

Grundsätzlich gilt: Formulieren Sie die Bankvollmacht so präzise und spezifisch wie möglich. Geben Sie zum Beispiel einen Verfügungsrahmen an, legen Sie einen genauen Gültigkeitszeitraum fest – und vergessen Sie nicht die Unterschriften von Ihnen und dem Bevollmächtigten. Am besten unterschreiben beide Parteien die Vollmacht in Gegenwart eines Bankangestellten.

Tipp: Erstellen Sie die Bankvollmacht mit Hilfe Ihrer Bank. Viele Banken haben entsprechende Formulare und bestimmte Bedingungen für eine gültige Vollmacht.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Die verschiedenen Arten von Bankvollmachten unterscheiden sich vor allem in ihrer Gültigkeit:

Transmortale Bankvollmacht

Eine transmortale Bankvollmacht ist zeitlich unbegrenzt. So ist die Vollmacht auch über den Tod des Kontoinhabers wirksam – das macht zum Beispiel bei Ehepaaren Sinn, wenn ein Ehepartner stirbt. Wenn der Bevollmächtigte jedoch nicht zur Erbengemeinschaft gehört, können rechtmäßige Erben die transmortale Bankvollmacht widerrufen.

Prämortale Bankvollmacht

Eine prämortale Bankvollmacht gilt bis zum Tod des Vollmachtgebers. Gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und Paragraph 185, Absatz 2 wird sie auch als „auflösend bedingte Vollmacht“ bezeichnet. Eine solche Vollmacht ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Vollmachtgeber pflegebedürftig ist und seine Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann. Sobald die Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers unwirksam wird, kann auf das Konto nicht mehr zugegriffen werden. Erst nach Vorlage eines Erbscheins und Vollstreckung des Testaments können die Erben über das Konto verfügen.

Postmortale Bankvollmacht

Eine postmortale Bankvollmacht wird erst mit dem Tod des Kontoinhabers wirksam. Das kann zum Beispiel helfen, das Erbe aufzuteilen – die Erben müssen dann nicht auf einen Erbschein warten. Gemäß Paragraph 185, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine postmortale Bankvollmacht eine sogenannte „aufschiebend bedingte Vollmacht“.

Wichtig: Eine Bankvollmacht beeinflusst niemals das Erbrecht und ist deshalb kein Ersatz für ein Testament.

Welche Alternativen gibt es?

Es muss nicht unbedingt eine Bankvollmacht sein. Hier sind zwei Alternativen, mit denen Angehörige im Not- oder Todesfall ebenfalls handeln können:

  • Ersatzkonto
    Sie können ein Ersatzkonto für Ihre Begünstigten einrichten. Auf dieses Konto können Sie monatliche Beträge überweisen und auf Wunsch einen Sperrvermerk bei der Bank hinterlegen. So können die Begünstigten erst nach Ihrem Tod auf das Konto zugreifen.

  • Gemeinschaftskonto
    Ein Gemeinschaftskonto bietet sich zum Beispiel für Ehepartner an. Beide Partner können mit gleichen Rechten auf das Konto zugreifen – selbst wenn ein Partner verstirbt oder seine Bankgeschäfte wegen gesundheitlichen Problemen nicht mehr selbst regeln kann.

Brauche ich eine Bankvollmacht trotz Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht stattet die bevollmächtigte Person normalerweise mit allen wichtigen Rechten aus – inklusive der Bankgeschäfte. Theoretisch ist eine Bankvollmacht dann nicht mehr notwendig, in der Praxis akzeptieren viele Banken eine Vorsorgevollmacht jedoch nicht (obwohl sie es per Gesetz eigentlich müssten).

Um sich bestmöglich abzusichern, ist eine Bankvollmacht deshalb immer sinnvoll. So vermeiden Sie Probleme mit den Banken und gehen sicher, dass Ihr Bevollmächtigter garantiert Zugriff auf Ihre Konten bekommt.

Was passiert bei einem Missbrauch der Vollmacht?

Der Gesetzgeber geht bei einer Bankvollmacht von einem „besonderen Vertrauensverhältnis“ aus. Wenn Ihr Konto zum Beispiel ins Minus rutscht, haftet üblicherweise nicht der Bevollmächtigte – sondern Sie. Das liegt daran, dass eine Bankvollmacht nur das Verwalten des Kontos beinhaltet und keine Haftung.

Bei einem Missbrauch der Vollmacht können Erben oder Angehörige die Bevollmächtigte Person jedoch anzeigen. Dann muss der Bevollmächtigte beweisen, dass er das Geld im Sinne des Kontoinhabers genutzt hat. Ansonsten droht eine Strafverfahren und die Zahlung von Schadensersatz.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung