Betreuungsverfügung - Die 8 wichtigsten Fragen im Überblick

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-12-03

letzte Änderung:

2023-01-10

Die Betreuungsverfügung gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Doch was regelt die Betreuungsverfügung eigentlich? Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht und warum ist eine Betreuungsverfügung die ideale Ergänzung zur Patientenverfügung? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

1. Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie einen rechtlichen Betreuer fest. Dieser Betreuer kann für Sie Entscheidungen treffen und Aufgaben übernehmen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind – beispielsweise nach einer schwerwiegenden Erkrankung oder einem Unfall. Dann vertritt Ihr Betreuer Sie vor Gericht und kann sich zum Beispiel um die Wahl des Pflegeheims kümmern, die Vermögensverwaltung übernehmen oder Mietverträge kündigen.

Übrigens: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur einen Betreuer festlegen – Sie können auch bestimmen, welche Person Sie auf keinen Fall vertreten darf. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie im Ernstfall Last von der Schulter eines Angehörigen nehmen möchten.

2. Welche Aufgaben darf der Betreuer übernehmen?

Ob Wohnungsangelegenheiten, Vermögensfragen oder Gesundheitsfürsorge: Die Aufgaben und Entscheidungen Ihres Betreuers können Sie genau festlegen. Auch wenn Ihr Betreuer Sie vor Gerichten, Versicherungen oder Sozialleistungsträgern vertritt – der Betreuer muss stets nach Ihren tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Wünschen handeln.

Tipp: Bei der Betreuungsverfügung geht es um Betreuung im Rechtssinne. Für alltägliche Aufgaben oder Hilfe im Haushalt ist die Betreuungsverfügung normalerweise nicht konzipiert.

3. Wie wähle ich den richtigen Betreuer?

Natürlich müssen Sie Ihrer Person zu 100% vertrauen können. Sobald Sie eine Person ausgewählt haben, sollten Sie vorab klären, ob sich Ihre Vertrauensperson überhaupt als Bevollmächtigter einsetzen lassen möchte – und Ihre Wünsche und Vorstellungen gemeinsam besprechen. Bedenken Sie auch, dass Ihr Betreuer vor Ort erreichbar sein sollte und nicht hunderte Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt.

Tipp: Sie können sogar verschiedene Betreuer festlegen. Zum Beispiel einen Betreuer für finanzielle Fragen und einen anderen für gesundheitliche Fragen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihren Bedürfnissen und Vertrauenspersonen ab.

4. Für wen ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Schwere Schicksalsschläge können jeden treffen. Deshalb ist eine Betreuungsverfügung für jeden sinnvoll, der sich absichern und Vorkehrungen für den Ernstfall treffen möchte. Mit einer Betreuungsverfügung geben Sie Ihre Entscheidungsgewalt nicht automatisch auf – trotz Betreuungsverfügung können Sie weiterhin selbstständige Entscheidungen treffen, sofern Sie nicht als geschäftsunfähig gelten.

Wichtig: Eine Betreuungsverfügung ist zunächst nur ein Vorschlag an das Gericht. Ihr ernannter Betreuer darf Aufgaben und Entscheidungen erst für Sie übernehmen, wenn er vom Gericht eingesetzt wird.

5. Was passiert ohne Betreuungsverfügung?

Familie, Kinder oder Partner sind nicht automatisch als Betreuer berechtigt. Wenn Sie keine Betreuungsverfügung haben, bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie. Das kann ein Verwandter sein – oder aber eine völlig fremde Person wie ein Berufsbetreuer. Wer das Gericht nicht entscheiden lassen möchte, muss eine Betreuungsverfügung ausstellen.

Übrigens: Seit 2001 werden immer mehr Menschen von Berufsbetreuern vertreten (bereits 2015 waren es knapp 40%). Oft führen Interessenskonflikte in der Familie oder ein Mangel an Angehörigen dazu, dass bedürftige Personen durch berufliche Betreuer vertreten werden.

6. Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

Sie sollten beide Vorsorgedokumente miteinander kombinieren. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, mit welchen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie einverstanden sind und welche Sie ablehnen – von Wiederbelebungsmaßnahmen bis zur künstlichen Ernährung. Es kann jedoch vorkommen, dass Ihre Patientenverfügung eine bestimmte medizinische Situation nicht abdeckt. In einem solchen Fall greift die Betreuungsverfügung.

Tipp: Eine Kombination ist außerdem sinnvoll, weil Ihr Betreuer gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihre Patientenverfügung aktiv durchzusetzen und Ihrer Patientenverfügung „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“ (§1901a BGB, Abs.1).

7. Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Sowohl die Betreuungsverfügung als auch die Vorsorgevollmacht bestimmen einen gesetzlichen Vertreter. Der feine Unterschied: Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihre bevollmächtigte Person sofort Handlungen für Sie übernehmen – dafür ist lediglich die Vollmacht im Original notwendig. Eine Betreuungsverfügung schützt Ihre Selbstbestimmung mit einem Gerichtsbeschluss. Erst wenn das Gericht den Betreuer einsetzt, kann dieser die zugewiesenen Aufgaben für Sie erledigen.

Übrigens: Mit einer Betreuungsverfügung muss Ihr Betreuer bei vielen Aufgaben regelmäßig Bericht erstatten – vor allem bei Vermögensangelegenheiten kontrolliert das Gericht Ihren Betreuer. Bei einer Bevollmächtigung durch eine Vorsorgevollmacht ist das in der Regel nicht der Fall.

8. Wie lange ist eine Betreuungsverfügung gültig?

Eine Betreuungsverfügung hat kein Ablaufdatum. Damit die Betreuungsverfügung gültig ist, muss der Verfasser beim Erstellen jedoch volljährig und einsichtsfähig sein – und die gewünschten Maßnahmen entsprechend einschätzen können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuungsverfügung auch erstellen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Wie alle Vorsorgedokumente können Sie auch die Betreuungsverfügung jederzeit widerrufen.

Fazit

Eine Betreuungsverfügung ist ein sinnvolles Vorsorgedokument. Sie können eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihnen im Ernstfall Entscheidungen und Aufgaben abnehmen kann – und vermeiden, dass das Gericht einen fremden Berufsbetreuer für Sie bestimmt. Vor allem wenn Sie die Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombinieren, gehen Sie auf Nummer sicher und sichern sich auch gegen mögliche Lücken in Ihrer Patientenverfügung ab.

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