Was ist das zentrale Vorsorgeregister (ZVR)?

Zusammenfassung

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist eine staatlich geführte Registrierungsstelle, in der Vorsorgedokumente wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sicher hinterlegt werden können. Es ermöglicht Ärzt:innen und Gerichten im Notfall schnellen Zugriff auf diese Informationen, um Ihre Wünsche zu berücksichtigen und ungewollte Betreuungen zu vermeiden. Die Registrierung ist einfach, lebenslang gültig und gibt Ihnen sowie Ihren Angehörigen Sicherheit in schwierigen Situationen.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer bietet eine zuverlässige Möglichkeit, Ihre selbstbestimmten Entscheidungen für Notsituationen unkompliziert zugänglich zu machen. Über 6 Millionen Menschen haben bereits ihre Vorsorgedokumente registrieren lassen, um im Ernstfall sicherzustellen, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden[2][5]. Diese staatlich geführte Registrierungsstelle verbindet Sie mit den richtigen Ansprechpersonen - sei es im medizinischen Notfall oder bei rechtlichen Entscheidungen.

Offener Tresor mit Aktenordnern in modernem Büro, symbolisiert Sicherheit und vertrauensvolle Dokumentenaufbewahrung.

  • Im Zentralen Vorsorge­register (ZVR) sind über sechs Millionen Vorsorge­dokumente hinterlegt, damit Ihre Entscheidungen im Notfall schnell abgerufen werden können
  • Sie bestimmen per Vorsorge­vollmacht, wer in medizinischen oder rechtlichen Fragen für Sie handelt
  • Mit einer Betreuungs­verfügung legen Sie fest, wer als Betreuer:in infrage kommt, falls ein Gericht eine Betreuung anordnet
  • In der Patienten­verfügung halten Sie fest, welche Behandlungs­wünsche Sie im Notfall haben
  • Über den Widerspruch gegen die Ehe­gatten­notvertretung regeln Sie, dass Ihr:e Partner:in nicht automatisch allein entscheidet
  • Drei Schritte führen zur Registrierung: Dokumente notariell oder rechtlich prüfen lassen, online oder per Post anmelden und den ZVR-Ausweis als Nachweis erhalten
  • Im Ernstfall fragen Ärzt:innen jederzeit das ZVR ab und erhalten binnen Minuten Klarheit über Ihre Behandlungs­wünsche
  • Liegt eine Vorsorge­vollmacht im ZVR vor, entfällt das gerichtliche Betreuungsverfahren, und Ihre Vertrauensperson kann sofort handeln
  • Ihre Registrierung gilt lebenslang und bleibt auch bei einem Auslands­aufenthalt gültig; Adress­änderungen sind kostenlos aktualisierbar
  • Über Ihr Online-Konto oder per Formular können Sie Ihre Einträge jederzeit ändern; für manche Anpassungen fällt eine geringe Gebühr an
  • Verstirbt Ihre Vertrauensperson, melden Sie dies im ZVR, damit das Gericht nicht eine andere Betreuungsperson bestimmt
  • Die gesetzliche Grundlage bilden § 1827 (Patienten­verfügung), § 1830 (Betreuungs­verfügung) und § 1358 BGB (Ehegatten­notvertretung)
  • Tragen Sie die kostenlose Notfallkarte mit der ZVR-Kontakt­nummer stets bei sich, um im Ernstfall rasch erreichbar zu sein
  • Übergeben Sie Ihre Original­dokumente einer Vertrauensperson und bewahren Sie den ZVR-Ausweis an einem leicht zugänglichen Ort auf

Warum das ZVR für Sie wichtig ist

Im Mittelpunkt des Zentralen Vorsorgeregisters steht Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Stellen Sie sich vor, Sie erleiden plötzlich einen Schlaganfall und können nicht mehr kommunizieren. Ohne registrierte Vorsorgevollmacht müsste das Betreuungsgericht eine fremde Person als gesetzliche Betreuer:in bestellen[4][6]. Durch die Registrierung Ihrer Dokumente im ZVR wird stattdessen Ihre gewählte Vertrauensperson innerhalb von Stunden informiert und kann handeln[5].

Die vier Säulen des ZVR

  1. Vorsorgevollmacht - Sie bestimmen, wer für Sie entscheidet
  2. Betreuungsverfügung - Sie legen fest, wer als Betreuer:in infrage kommt
  3. Patientenverfügung - Sie formulieren Behandlungswünsche
  4. Widerspruch gegen Ehegattennotvertretung - Sie regeln Partnerschaftsrechte

So funktioniert die Registrierung

Die Anmeldung Ihrer Dokumente erfolgt in drei Schritten:

  1. Dokumente erstellen
    Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung rechtssicher durch eine Notarin oder einen Rechtsanwalt erstellen. Privatschriftliche Dokumente sind möglich, benötigen aber präzise Formulierungen[3][5].

  2. Online- oder Postanmeldung
    Registrieren Sie sich unter www.vorsorgeregister.de oder per Postformular. Geben Sie dabei an:

  • Namen und Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson
  • Art der Vorsorgedokumente
  • Geltungsbereich der Vollmachten[1][4]
  1. Bestätigung erhalten
    Sie erhalten einen ZVR-Ausweis als Nachweis Ihrer Registrierung. Bewahren Sie ihn gemeinsam mit Ihren Originaldokumenten an einem leicht zugänglichen Ort auf[4][6].

Die drei wichtigsten Vorteile im Überblick

1. Schnelle Hilfe im Notfall
Ärzt:innen können rund um die Uhr prüfen, ob eine Patientenverfügung existiert. Innerhalb von Minuten erhalten sie Auskunft über Ihre Behandlungswünsche[2][6].

2. Vermeidung ungewollter Betreuungen
Betreuungsgerichte müssen vor jeder Betreuerbestellung das ZVR abfragen. Liegt Ihre Vorsorgevollmacht registriert vor, entfällt das gerichtliche Verfahren[1][4].

3. Weltweite Gültigkeit
Ihre Registrierung gilt lebenslang und wird auch im Ausland berücksichtigt. Bei Adressänderungen genügt eine kostenlose Aktualisierung[3][6].

Häufige Fragen konkret beantwortet

“Reicht meine Patientenverfügung im Haus­ordner nicht aus?”

Nein. In Akutsituationen haben Kranken­häuser oft keine Zeit, Ihre Unterlagen zu suchen. Das ZVR gibt Ärzt:innen sofortige Rechts­sicherheit[5].

“Kann ich meine Daten später ändern?”

Ja. Über Ihr Online-Konto oder per Formular können Sie Änderungen jederzeit vornehmen. Für manche Änderungen fallen geringe Gebühren an[4][6].

“Was passiert, wenn meine Vertrauensperson ver­stirbt?”

Melden Sie dies umgehend im ZVR. Ohne Aktualisierung würde das Gericht eine neue Betreuungsperson bestimmen müssen[3].

Rechtliche Absicherung durch das ZVR

Ihre Registrierung steht auf einem soliden gesetzlichen Fundament:

Praxistipp: Notfallkarte immer dabei haben

Lassen Sie sich die kostenlose Notfallkarte zuschicken oder drucken Sie diese selbst aus. Tragen Sie sie hinter Ihrem Personalausweis. Der Text sollte lauten:

Im Notfall bitte das Zentrale Vor­sorge­register kontaktieren.
Tel: 0800/355 05 00 - Registernummer: [Ihre ZVR-Nummer]

Ihre nächsten Schritte

  1. Dokumente erstellen (notariell oder fachlich geprüft)
  2. Online-Registrierung unter vorsorgeregister.de
  3. Originaldokumente an Vertrauensperson übergeben
  4. Notfallkarte im Portemonnaie hinterlegen

Mit jeder Registrierung im ZVR schaffen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Angehörigen Klarheit in schwierigen Situationen. Es ist die effektivste Methode, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird - selbst wenn Sie sie nicht mehr erheben können.