Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, im Fall Ihrer Entscheidungs­unfähigkeit wichtige Angelegen­heiten wie Finanzen, Gesundheit oder Behörden­kontakte für Sie zu regeln. So behalten Sie selbst im Ernstfall Einfluss auf Ihre Wünsche und entlasten Ihre Angehörigen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden.

Die Vorsorge­vollmacht ist eine schriftliche Willens­erklärung, mit der eine Vertrauensperson bevollmächtigt wird, wichtige Angelegenheiten in Ihrem Namen zu regeln - für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden können. Mit diesem Beitrag erhalten Sie alle nötigen Informationen, um zu verstehen, was eine Vorsorge­vollmacht ist, warum sie so bedeutsam sein kann und wie Sie diese erstellen.

Was genau ist eine Vorsorge­vollmacht?

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln - etwa durch Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Einschränkungen[1][4].

Die Vorsorge­vollmacht macht den Bevollmächtigten zum “Vertreter im Willen” - das bedeutet, die gewählte Person entscheidet an Ihrer Stelle und setzt Ihren Willen um[1]. Anders als viele denken, ist dies keine reine Alters­vorsorge, sondern kann in jeder Lebensphase relevant werden.

Warum ist eine Vorsorge­vollmacht sinnvoll?

Ohne Vorsorge­vollmacht wird im Ernstfall - wenn Sie Ihre Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können - vom Betreuungs­gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt[4][6]. Dies kann zu folgenden Problemen führen:

  • Die vom Gericht bestellte Person kennt möglicherweise Ihre persönlichen Wünsche nicht
  • Das Verfahren kann zeitaufwändig sein
  • Sie haben keinen Einfluss darauf, wer zu Ihrem Betreuer bestellt wird

Mit einer Vorsorge­vollmacht vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung und stellen sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegen­heiten nach Ihren Wünschen regelt[3][6].

Welche Bereiche kann eine Vorsorge­vollmacht abdecken?

Sie können festlegen, ob die Vollmacht für alle Ihre Angelegen­heiten gelten soll oder nur für bestimmte Bereiche[4]. Typischerweise umfasst eine Vorsorge­vollmacht:

  • Gesundheits­angelegenheiten: Einwilligung in medizinische Behandlungen, Auswahl von Ärzt:innen, Entscheidungen über Pflege
  • Vermögens­angelegenheiten: Verwaltung des Vermögens, Bankgeschäfte, Verträge abschließen oder kündigen
  • Wohnungs- und Aufenthalts­bestimmung: Entscheidungen über Wohnort, Pflegeheim, Haushalts­auflösung
  • Behörden­angelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Post und Fernmeldeverkehr: Entgegennahme und Öffnen von Post[6][8]

Rechtliche Grundlagen

Die Vorsorge­vollmacht basiert in Deutschland auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 164 bis 185[3]. Diese Paragraphen regeln, wie eine Vollmacht erteilt und widerrufen werden kann.

Wichtig: Der Bundes­gerichtshof hat entschieden, dass zur Ausstellung einer Vorsorge­vollmacht partiell geschäfts­fähig sein ausreicht - Sie müssen also erfassen können, welche Auswirkungen das Ausstellen einer Vollmacht hat[1].

Wen sollten Sie als bevollmächtigte Person auswählen?

Die Auswahl der bevollmächtigten Person ist eine der wichtigsten Entscheidungen. Bedenken Sie folgende Punkte:

  • Die Person sollte Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen[1]
  • Sie sollte Ihre Werte und Wünsche kennen und respektieren[3]
  • Die Person sollte belastbar und in der Lage sein, schwierige Entscheidungen zu treffen
  • Idealerweise wohnt sie nicht zu weit entfernt

Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden - entweder mit unterschiedlichen Aufgaben­bereichen oder als gegenseitige Vertretung.

Nicht geeignet sind Personen, die:

  • selbst nicht geschäfts­fähig sind
  • in einem Abhängigkeits­verhältnis zu einer Einrichtung stehen, in der Sie betreut werden (z.B. Pflege­personal im Heim)[7]

Wie wird eine Vorsorge­vollmacht erstellt?

Form und Inhalt

Die Vorsorge­vollmacht muss schriftlich erstellt werden[3]. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Ihre vollständigen Daten als Vollmacht­geber (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Die vollständigen Daten der bevollmächtigten Person(en)
  • Die genauen Aufgaben­bereiche und Befugnisse
  • Datum und Ihre Unterschrift[4]

Beglaubigung und Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber aus mehreren Gründen empfohlen:

  • Sie schafft Rechts­sicherheit bezüglich Ihrer Geschäfts­fähigkeit
  • Banken und Grundbuchämter verlangen häufig eine notarielle Beglaubigung
  • Die bevollmächtigte Person erhält eine rechtlich stärkere Stellung[2][6]

Bei Immobilien­geschäften und manchen Bank­geschäften ist eine notarielle Beurkundung sogar zwingend erforderlich.

Registrierung

Es empfiehlt sich, die Vorsorge­vollmacht im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer zu registrieren. So kann das Betreuungs­gericht im Ernstfall schnell erkennen, dass eine Vorsorge­vollmacht existiert[6].

Unterschied zu anderen Vorsorge­dokumenten

Verwechseln Sie die Vorsorge­vollmacht nicht mit:

  • Patienten­verfügung: Regelt medizinische Behandlungs­wünsche für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können
  • Betreuungs­verfügung: Schlägt dem Betreuungs­gericht eine Person vor, die als Betreuer:in bestellt werden soll
  • General­vollmacht: Gilt sofort und nicht erst im Vorsorge­fall[5][8]

Diese Dokumente können sich ergänzen. Eine Kombination aus Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung bietet den umfassendsten Schutz für Ihre Selbst­bestimmung.

Praktische Tipps für Ihre Vorsorge­vollmacht

Aufbewahrung

Die Vollmacht sollte sicher, aber für die bevollmächtigte Person zugänglich aufbewahrt werden. Möglichkeiten sind:

  • Die bevollmächtigte Person erhält direkt eine Ausfertigung
  • Hinterlegung bei einer Vertrauens­person mit Hinweis, wann sie ausgehändigt werden soll
  • Aufbewahrung beim Notar mit Auflage zur Herausgabe im Bedarfsfall

Widerruf und Aktualisierung

Solange Sie geschäfts­fähig sind, können Sie die Vorsorge­vollmacht jederzeit widerrufen[3]. Prüfen Sie das Dokument regelmäßig:

  • Entspricht es noch Ihren Wünschen?
  • Ist die bevollmächtigte Person noch geeignet?
  • Haben sich gesetzliche Regelungen geändert?

Fazit: Vorsorgen bedeutet selbst bestimmen

Mit einer Vorsorge­vollmacht treffen Sie eine wichtige Vorsorge­entscheidung. Sie stellen sicher, dass im Fall der Fälle eine Person Ihres Vertrauens nach Ihren Wünschen handelt. Dies gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und entlastet alle Beteiligten in einer ohnehin schwierigen Situation.

Lassen Sie sich bei der Erstellung beraten - durch eine:n Notar:in, Rechts­anwält:in oder einen Betreuungs­verein. Die Investition in eine fachkundige Beratung zahlt sich aus, denn Fehler in der Vollmacht lassen sich später kaum noch korrigieren[6].

Denken Sie daran: Eine Vorsorge­vollmacht ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Akt der Selbst­bestimmung und Fürsorge - für sich selbst und für Ihre Angehörigen.