Was ist eine Betreuungsverfügung?

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Zusammenfassung

Eine Betreuungs­verfügung ist ein schriftliches Vorsorge­dokument, mit dem Sie festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung Ihre Angelegen­heiten regeln soll und wie diese Betreuung gestaltet werden soll. Sie dient dazu, Ihre Selbst­bestimmung zu wahren und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche vom Betreuungs­gericht berücksichtigt werden. Dieses Instrument ist besonders sinnvoll, wenn keine Vorsorge­vollmacht besteht oder bestimmte Personen als Betreuer:innen ausgeschlossen werden sollen.

Eine Betreuungs­verfügung ist ein wichtiges Vorsorge­dokument, mit dem Sie festlegen können, wer Sie bei Bedarf betreuen soll und wie diese Betreuung gestaltet werden soll. Dieses Instrument gewinnt an Bedeutung, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Einschränkungen Ihre Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können.

Was ist eine Betreuungs­verfügung?

Eine Betreuungs­verfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche für den Fall festhalten, dass für Sie eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Sie bestimmen darin, welche Person als Ihr:e rechtliche:r Betreuer:in vom Betreuungs­gericht eingesetzt werden soll. Dies kommt dann zum Tragen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung Ihre rechtlichen Angelegen­heiten nicht mehr selbständig regeln können[1][2].

Anders als bei anderen Vorsorge­dokumenten geht es bei der Betreuungs­verfügung nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden. Vielmehr möchten Sie Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person und die Gestaltung der Betreuung nehmen[1][5].

Das Betreuungs­gericht muss Ihre in der Betreuungs­verfügung geäußerten Wünsche bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin berücksichtigen. Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich bindend, sofern sie nicht dem Wohl der betreuten Person entgegenstehen[1][2][8].

Unterschied zur Vorsorge­vollmacht

Beide Dokumente dienen der Vorsorge, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:

Betreuungs­verfügung:

  • Sie schlagen eine Person für Ihre Betreuung vor, die vom Betreuungs­gericht bestellt werden muss
  • Die betreuende Person kann erst tätig werden, wenn sie vom Gericht offiziell bestellt wurde
  • Die betreuende Person steht unter gerichtlicher Kontrolle
  • Keine Geschäfts­fähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung notwendig[1][4][6]

Vorsorge­vollmacht:

  • Die bevollmächtigte Person kann direkt handeln ohne gerichtliche Bestellung
  • Keine regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungs­gericht
  • Erfordert vollständige Geschäfts­fähigkeit bei der Erstellung[1][4][6]

Gut zu wissen: Eine Betreuungs­verfügung kann auch dann gültig sein, wenn sie von einer Person erstellt wurde, die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht vollständig geschäftsfähig war. Die darin geäußerten Wünsche sind für das Gericht trotzdem beachtlich[1].

Welches Ziel verfolgt eine Betreuungs­verfügung?

Das Hauptziel einer Betreuungs­verfügung ist es, Ihre Selbst­bestimmung auch dann zu wahren, wenn Sie nicht mehr eigenständig handeln können. Konkret möchten Sie damit:

  • Die Bestellung einer Ihnen vertrauten Person als Betreuer:in sicherstellen und einen fremden Berufs­betreuer vermeiden[5]
  • Festlegen, wie Ihre Betreuung gestaltet werden soll
  • Persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Ihrer Lebens­gestaltung während der Betreuung dokumentieren
  • Bestimmte Personen als Betreuer:innen ausschließen[6]

Die Betreuungs­verfügung sichert ab, dass Ihre Angelegen­heiten von einer Person geregelt werden, der Sie vertrauen. Sie können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgaben­bereiche vorschlagen[5].

Was kann in einer Betreuungs­verfügung geregelt werden?

In einer Betreuungs­verfügung können Sie verschiedene Aspekte Ihrer zukünftigen Betreuung festlegen:

Auswahl der betreuenden Person:

  • Konkrete Benennung einer oder mehrerer Personen Ihres Vertrauens
  • Auch Ausschluss bestimmter Personen oder Einrichtungen
  • Festlegung von Ersatzpersonen für den Fall, dass die gewünschte Person nicht verfügbar ist

Gestaltung der Betreuung:

  • Anordnungen zur Lebens­gestaltung während der Betreuung
  • Vorstellungen zum Wohnort (z.B. bestimmtes Pflege­heim, betreutes Wohnen)
  • Anweisungen zum Umgang mit Ihrem Vermögen[5]

Praktisches Beispiel: Sie können festlegen, dass im Fall einer notwendigen Pflege­heimunterbringung eine bestimmte Einrichtung bevorzugt wird oder dass ein bestimmtes Wohneigentum zur Finanzierung der Pflege­kosten verkauft werden soll.

Rechtliche Grundlagen und Wirksamkeit

Die Betreuungs­verfügung basiert auf dem Betreuungs­recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Seit 2023 gilt ein reformiertes Betreuungs­recht, das die Selbst­bestimmung betreuter Personen stärker in den Mittelpunkt stellt[2].

Für die Wirksamkeit einer Betreuungs­verfügung gilt:

  • Sie ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber aus Beweis­gründen schriftlich erfolgen
  • Sie muss nicht notariell beglaubigt werden, dies kann aber zur besseren Durchsetzbarkeit sinnvoll sein
  • Sie tritt nur in Kraft, wenn tatsächlich ein Betreuungs­fall vorliegt und ein Gericht eine Betreuung anordnet
  • Das Betreuungs­gericht muss die Betreuungs­verfügung kennen, damit sie berücksichtigt werden kann[1][5][6]

Erstellung einer Betreuungs­verfügung

Die Erstellung einer Betreuungs­verfügung kann in relativ kurzer Zeit erfolgen (ca. 5-10 Minuten), falls Sie sich bereits mit dem Thema Vorsorge auseinander­gesetzt haben. Haben Sie sich noch nicht mit dem Thema befasst, brauchen die Vorüberlegungen entsprechend mehr Zeit[3].

Praktische Tipps zur Erstellung:

  • Orientieren Sie sich an Formular­vordrucken, die eine rechtssichere Gestaltung erleichtern
  • Formulieren Sie präzise und deutlich, um Missverständnisse zu vermeiden
  • Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Person, die Sie als Betreuer:in vorschlagen möchten
  • Hinterlegen Sie das Dokument an einem bekannten Ort oder beim Betreuungs­gericht
  • Informieren Sie Vertrauens­personen über die Existenz und den Aufbewahrungs­ort der Betreuungs­verfügung[3]

Es gibt eine gesetzliche Pflicht, eine bekannte Betreuungs­verfügung beim Betreuungs­gericht abzuliefern, sobald ein Betreuungs­verfahren bekannt wird[1].

Für wen ist eine Betreuungs­verfügung sinnvoll?

Eine Betreuungs­verfügung ist besonders sinnvoll:

  • Wenn Sie keine Vorsorge­vollmacht erteilen möchten oder können
  • Wenn Sie keine geeignete Vertrauens­person für eine Vorsorge­vollmacht haben
  • Als Ergänzung zu einer Patienten­verfügung
  • Wenn Sie bestimmte Personen als Betreuer:innen ausschließen möchten[2][6]

Beachten Sie: Jeder Mensch kann jederzeit in eine Situation geraten, in der eine Betreuungs­verfügung hilfreich sein kann - sei es durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine Demenz­erkrankung[1][3].

Fazit

Eine Betreuungs­verfügung ist ein wertvolles Instrument der Vorsorge. Sie stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegen­heiten zu regeln. Im Unterschied zur Vorsorge­vollmacht wird die von Ihnen vorgeschlagene Person erst vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt und steht unter dessen Kontrolle.

Die Erstellung einer Betreuungs­verfügung kann beruhigend wirken, da Sie so Einfluss darauf nehmen, wer über Ihre persönlichen Angelegen­heiten entscheidet. Es lohnt sich, frühzeitig über eine solche Vorsorge nachzudenken - unabhängig vom Alter und Gesundheits­zustand.