Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Vorsorgedokument, mit dem Sie festlegen, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung Ihre Angelegenheiten regeln soll und wie diese Betreuung gestaltet werden soll. Sie dient dazu, Ihre Selbstbestimmung zu wahren und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden. Dieses Instrument ist besonders sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder bestimmte Personen als Betreuer:innen ausgeschlossen werden sollen.
Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, mit dem Sie festlegen können, wer Sie bei Bedarf betreuen soll und wie diese Betreuung gestaltet werden soll. Dieses Instrument gewinnt an Bedeutung, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche für den Fall festhalten, dass für Sie eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Sie bestimmen darin, welche Person als Ihr:e rechtliche:r Betreuer:in vom Betreuungsgericht eingesetzt werden soll. Dies kommt dann zum Tragen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können[1][2].
Anders als bei anderen Vorsorgedokumenten geht es bei der Betreuungsverfügung nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden. Vielmehr möchten Sie Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person und die Gestaltung der Betreuung nehmen[1][5].
Das Betreuungsgericht muss Ihre in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin berücksichtigen. Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich bindend, sofern sie nicht dem Wohl der betreuten Person entgegenstehen[1][2][8].
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Beide Dokumente dienen der Vorsorge, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:
Betreuungsverfügung:
- Sie schlagen eine Person für Ihre Betreuung vor, die vom Betreuungsgericht bestellt werden muss
- Die betreuende Person kann erst tätig werden, wenn sie vom Gericht offiziell bestellt wurde
- Die betreuende Person steht unter gerichtlicher Kontrolle
- Keine Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung notwendig[1][4][6]
Vorsorgevollmacht:
- Die bevollmächtigte Person kann direkt handeln ohne gerichtliche Bestellung
- Keine regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht
- Erfordert vollständige Geschäftsfähigkeit bei der Erstellung[1][4][6]
Gut zu wissen: Eine Betreuungsverfügung kann auch dann gültig sein, wenn sie von einer Person erstellt wurde, die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht vollständig geschäftsfähig war. Die darin geäußerten Wünsche sind für das Gericht trotzdem beachtlich[1].
Welches Ziel verfolgt eine Betreuungsverfügung?
Das Hauptziel einer Betreuungsverfügung ist es, Ihre Selbstbestimmung auch dann zu wahren, wenn Sie nicht mehr eigenständig handeln können. Konkret möchten Sie damit:
- Die Bestellung einer Ihnen vertrauten Person als Betreuer:in sicherstellen und einen fremden Berufsbetreuer vermeiden[5]
- Festlegen, wie Ihre Betreuung gestaltet werden soll
- Persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Ihrer Lebensgestaltung während der Betreuung dokumentieren
- Bestimmte Personen als Betreuer:innen ausschließen[6]
Die Betreuungsverfügung sichert ab, dass Ihre Angelegenheiten von einer Person geregelt werden, der Sie vertrauen. Sie können auch mehrere Personen für verschiedene Aufgabenbereiche vorschlagen[5].
Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?
In einer Betreuungsverfügung können Sie verschiedene Aspekte Ihrer zukünftigen Betreuung festlegen:
Auswahl der betreuenden Person:
- Konkrete Benennung einer oder mehrerer Personen Ihres Vertrauens
- Auch Ausschluss bestimmter Personen oder Einrichtungen
- Festlegung von Ersatzpersonen für den Fall, dass die gewünschte Person nicht verfügbar ist
Gestaltung der Betreuung:
- Anordnungen zur Lebensgestaltung während der Betreuung
- Vorstellungen zum Wohnort (z.B. bestimmtes Pflegeheim, betreutes Wohnen)
- Anweisungen zum Umgang mit Ihrem Vermögen[5]
Praktisches Beispiel: Sie können festlegen, dass im Fall einer notwendigen Pflegeheimunterbringung eine bestimmte Einrichtung bevorzugt wird oder dass ein bestimmtes Wohneigentum zur Finanzierung der Pflegekosten verkauft werden soll.
Rechtliche Grundlagen und Wirksamkeit
Die Betreuungsverfügung basiert auf dem Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Seit 2023 gilt ein reformiertes Betreuungsrecht, das die Selbstbestimmung betreuter Personen stärker in den Mittelpunkt stellt[2].
Für die Wirksamkeit einer Betreuungsverfügung gilt:
- Sie ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen
- Sie muss nicht notariell beglaubigt werden, dies kann aber zur besseren Durchsetzbarkeit sinnvoll sein
- Sie tritt nur in Kraft, wenn tatsächlich ein Betreuungsfall vorliegt und ein Gericht eine Betreuung anordnet
- Das Betreuungsgericht muss die Betreuungsverfügung kennen, damit sie berücksichtigt werden kann[1][5][6]
Erstellung einer Betreuungsverfügung
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in relativ kurzer Zeit erfolgen (ca. 5-10 Minuten), falls Sie sich bereits mit dem Thema Vorsorge auseinandergesetzt haben. Haben Sie sich noch nicht mit dem Thema befasst, brauchen die Vorüberlegungen entsprechend mehr Zeit[3].
Praktische Tipps zur Erstellung:
- Orientieren Sie sich an Formularvordrucken, die eine rechtssichere Gestaltung erleichtern
- Formulieren Sie präzise und deutlich, um Missverständnisse zu vermeiden
- Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Person, die Sie als Betreuer:in vorschlagen möchten
- Hinterlegen Sie das Dokument an einem bekannten Ort oder beim Betreuungsgericht
- Informieren Sie Vertrauenspersonen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Betreuungsverfügung[3]
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, eine bekannte Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht abzuliefern, sobald ein Betreuungsverfahren bekannt wird[1].
Für wen ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
Eine Betreuungsverfügung ist besonders sinnvoll:
- Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder können
- Wenn Sie keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht haben
- Als Ergänzung zu einer Patientenverfügung
- Wenn Sie bestimmte Personen als Betreuer:innen ausschließen möchten[2][6]
Beachten Sie: Jeder Mensch kann jederzeit in eine Situation geraten, in der eine Betreuungsverfügung hilfreich sein kann - sei es durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine Demenzerkrankung[1][3].
Fazit
Eine Betreuungsverfügung ist ein wertvolles Instrument der Vorsorge. Sie stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird die von Ihnen vorgeschlagene Person erst vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt und steht unter dessen Kontrolle.
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann beruhigend wirken, da Sie so Einfluss darauf nehmen, wer über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheidet. Es lohnt sich, frühzeitig über eine solche Vorsorge nachzudenken - unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand.