Was ist ein Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer wird vom Gericht bestellt, um erwachsene Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung erfolgt nur in festgelegten Aufgabenbereichen und soll die Selbstbestimmung der betreuten Person wahren. Alternativen wie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ermöglichen es, frühzeitig selbst über die Unterstützung zu entscheiden.
Synonyme: Gesetzlicher Betreuer, Rechtlicher Betreuer
- Die rechtliche Betreuung - kein Verlust der Selbstbestimmung
- Verschiedene Arten von Betreuern
- Wann wird eine Betreuung eingerichtet?
- Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
- Rechte und Pflichten eines Betreuers
- Unterschied zu anderen Betreuungsformen
- Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
- Alternativen zur Betreuung
- Tipps für Betroffene und Angehörige
- Kosten der Betreuung
- Fazit
Ein rechtlicher Betreuer ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um erwachsene Menschen zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Diese gesetzliche Vertretung kommt zum Einsatz, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen Hilfe benötigt. Seit Januar 2023 gilt ein reformiertes Betreuungsrecht, das die Selbstbestimmung der betreuten Person stärker in den Mittelpunkt stellt.
Die rechtliche Betreuung - kein Verlust der Selbstbestimmung
Viele Menschen haben Bedenken, wenn es um das Thema rechtliche Betreuung geht. Dabei existieren zahlreiche Missverständnisse:
Eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die betreute Person verliert dadurch nicht automatisch ihre Geschäftsfähigkeit und kann grundsätzlich weiterhin selbstständig Entscheidungen treffen. Der Betreuer oder die Betreuerin soll nur dort unterstützen, wo es wirklich nötig ist.
Die Hauptaufgabe eines Betreuers ist es, die Wünsche der betreuten Person zu erfüllen - nicht, über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Nur wenn eine erhebliche Gefahr besteht, darf der Betreuer anders handeln.
Frau M. (72) berichtet: „Mein Betreuer hilft mir bei Behördenbriefen und Bankgeschäften, die ich nicht mehr verstehe. Was ich alleine kann, mache ich weiterhin selbst. Ich bin froh, dass ich nicht mehr bei jedem offiziellen Schreiben in Panik gerate."
Verschiedene Arten von Betreuern
Je nach Situation kommen unterschiedliche Betreuer:innen in Frage:
- Ehrenamtliche Betreuer:innen: Meist Familienangehörige oder nahestehende Personen, die die Betreuung ohne Vergütung übernehmen
- Berufsbetreuer:innen: Personen, die die Betreuung als Beruf ausüben
- Vereinsbetreuer:innen: Angestellte eines Betreuungsvereins, oft mit juristischer oder sozialpädagogischer Ausbildung
- Behördenbetreuer:innen: Mitarbeitende der Betreuungsbehörde
Das Gericht bevorzugt in der Regel ehrenamtliche Betreuer:innen, sofern sie für die Aufgabe geeignet sind. Erst wenn keine geeignete Person aus dem persönlichen Umfeld zur Verfügung steht, werden Berufsbetreuer:innen eingesetzt.
Wann wird eine Betreuung eingerichtet?
Eine rechtliche Betreuung kommt nur dann in Frage, wenn sie notwendig ist und keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Für die Einrichtung einer Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Person ist volljährig
- Sie kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
- Es gibt keine andere Lösung (z.B. durch eine Vorsorgevollmacht)
Beispiel: Herr K. (65) leidet an fortgeschrittener Demenz. Er vergisst regelmäßig, seine Rechnungen zu bezahlen, und kann wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen. Da er keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, regt seine Tochter beim Betreuungsgericht eine Betreuung an.
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Die Betreuung wird immer nur für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, in denen Unterstützung nötig ist. Das Gericht legt diese Bereiche fest:
Vermögensangelegenheiten:
- Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte
- Beantragung von Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld, Pflegegeld)
- Regelung von Schulden
- Abschluss und Kündigung von Verträgen
Gesundheitsfürsorge:
- Gespräche mit Ärzt:innen
- Einwilligung in medizinische Behandlungen
- Organisation von Pflegediensten
- Sicherstellung der Krankenversicherung
Aufenthaltsbestimmung:
- Entscheidungen über Wohnform (z.B. Umzug ins Pflegeheim)
- Abschluss von Heimverträgen
Weitere mögliche Bereiche:
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Postangelegenheiten
Der Betreuer hat in diesen Bereichen das Recht, die betreute Person nach außen zu vertreten - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Rechte und Pflichten eines Betreuers
Mit der Bestellung zum Betreuer sind zahlreiche Pflichten verbunden:
- Regelmäßiger persönlicher Kontakt mit der betreuten Person
- Beachtung der Wünsche der betreuten Person
- Jährliche Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht
- Bei Vermögensbetreuung: Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und regelmäßige Rechnungslegung
- Förderung der Selbstbestimmung - nur stellvertretend handeln, wenn nötig
Für bestimmte Entscheidungen benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts, etwa bei:
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
- Schwerwiegenden medizinischen Eingriffen
- Kündigung der Wohnung
- Verkauf von Grundbesitz
Unterschied zu anderen Betreuungsformen
Der Begriff „Betreuer" wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet, die nicht mit der rechtlichen Betreuung zu verwechseln sind:
Rechtliche Betreuung: Vom Gericht bestellte gesetzliche Vertretung für bestimmte Rechtsangelegenheiten.
Alltagsbegleitung/Seniorenbetreuung: Praktische Unterstützung im Alltag wie Einkaufshilfe, Begleitung zu Terminen oder Freizeitgestaltung - ohne rechtliche Vertretungsbefugnisse.
Frau S. (82) erklärt den Unterschied: „Meine Alltagsbegleiterin kommt zweimal pro Woche und geht mit mir einkaufen, begleitet mich zum Arzt oder liest mir vor. Mein rechtlicher Betreuer kümmert sich um meine Finanzen und regelt alles mit der Krankenkasse und dem Sozialamt."
Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
Das Betreuungsverfahren läuft typischerweise so ab:
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Anregung oder Antrag: Die betroffene Person selbst oder andere (Angehörige, Ärzt:innen) wenden sich an das Betreuungsgericht.
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Prüfung durch das Gericht: Das Betreuungsgericht ermittelt, ob eine Betreuung notwendig ist.
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Persönliche Anhörung: Das Gericht spricht mit der betroffenen Person, möglichst in ihrer gewohnten Umgebung.
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Medizinisches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten wird erstellt, um die Notwendigkeit einer Betreuung medizinisch zu beurteilen.
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Bestellung des Betreuers: Bei Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit bestellt das Gericht einen Betreuer und legt die Aufgabenkreise fest.
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Betreuungsurkunde: Der Betreuer erhält einen Betreuerausweis, mit dem er seine Vertretungsmacht nachweisen kann.
Alternativen zur Betreuung
Sie können eine gerichtliche Betreuung vermeiden, indem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen:
Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann alle Bereiche umfassen, für die sonst ein Betreuer bestellt würde.
Betreuungsverfügung: Falls doch eine Betreuung nötig werden sollte, können Sie mit dieser Verfügung festlegen, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Patientenverfügung: Hiermit legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Tipps für Betroffene und Angehörige
Wenn Sie über eine Betreuung nachdenken oder mit einem Betreuer zusammenarbeiten, beachten Sie folgende Hinweise:
- Holen Sie frühzeitig Beratung bei der Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein ein
- Dokumentieren Sie Wünsche der betreuten Person schriftlich
- Klären Sie die Erwartungen an den Betreuer und besprechen Sie regelmäßig, was gut läuft und was verbessert werden kann
- Bei Problemen mit dem Betreuer wenden Sie sich an das Betreuungsgericht
Herr T., der seine Mutter bei der Betreuung unterstützt, rät: „Führen Sie eine Liste mit allen wichtigen Fragen und Anliegen. So können Sie das Gespräch mit dem Betreuer gut vorbereiten und vergessen nichts Wichtiges."
Kosten der Betreuung
Bei einer ehrenamtlichen Betreuung durch Angehörige fallen in der Regel keine Kosten an. Diese Betreuer:innen können lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
Berufsbetreuer:innen erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese wird vorrangig aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlt. Reicht das Vermögen nicht aus, übernimmt der Staat die Kosten.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers und dem Umfang der Betreuung.
Fazit
Eine rechtliche Betreuung bietet Unterstützung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie soll die Selbstbestimmung fördern und nur dort eingreifen, wo es wirklich nötig ist. Wer rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgt, kann selbst bestimmen, wer sich im Bedarfsfall um seine Angelegenheiten kümmern soll.