Was ist ein Betreuer?

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Zusammenfassung

Ein rechtlicher Betreuer wird vom Gericht bestellt, um erwachsene Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung erfolgt nur in festgelegten Aufgabenbereichen und soll die Selbstbestimmung der betreuten Person wahren. Alternativen wie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ermöglichen es, frühzeitig selbst über die Unterstützung zu entscheiden.

Synonyme: Gesetzlicher Betreuer, Rechtlicher Betreuer

Ein rechtlicher Betreuer ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um erwachsene Menschen zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Diese gesetzliche Vertretung kommt zum Einsatz, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen Hilfe benötigt. Seit Januar 2023 gilt ein reformiertes Betreuungsrecht, das die Selbst­bestimmung der betreuten Person stärker in den Mittelpunkt stellt.

Die rechtliche Betreuung - kein Verlust der Selbst­bestimmung

Viele Menschen haben Bedenken, wenn es um das Thema rechtliche Betreuung geht. Dabei existieren zahlreiche Miss­verständnisse:

Eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die betreute Person verliert dadurch nicht automatisch ihre Geschäfts­fähigkeit und kann grundsätzlich weiterhin selbst­ständig Entscheidungen treffen. Der Betreuer oder die Betreuerin soll nur dort unter­stützen, wo es wirklich nötig ist.

Die Haupt­aufgabe eines Betreuers ist es, die Wünsche der betreuten Person zu erfüllen - nicht, über ihren Kopf hinweg zu entscheiden. Nur wenn eine erhebliche Gefahr besteht, darf der Betreuer anders handeln.

Frau M. (72) berichtet: „Mein Betreuer hilft mir bei Behörden­briefen und Bankgeschäften, die ich nicht mehr verstehe. Was ich alleine kann, mache ich weiterhin selbst. Ich bin froh, dass ich nicht mehr bei jedem offiziellen Schreiben in Panik gerate."

Verschiedene Arten von Betreuern

Je nach Situation kommen unterschiedliche Betreuer:innen in Frage:

  • Ehrenamtliche Betreuer:innen: Meist Familien­angehörige oder nahestehende Personen, die die Betreuung ohne Vergütung übernehmen
  • Berufs­betreuer:innen: Personen, die die Betreuung als Beruf ausüben
  • Vereins­betreuer:innen: Angestellte eines Betreuungs­vereins, oft mit juristischer oder sozial­pädagogischer Ausbildung
  • Behörden­betreuer:innen: Mitarbeitende der Betreuungs­behörde

Das Gericht bevorzugt in der Regel ehrenamtliche Betreuer:innen, sofern sie für die Aufgabe geeignet sind. Erst wenn keine geeignete Person aus dem persönlichen Umfeld zur Verfügung steht, werden Berufs­betreuer:innen eingesetzt.

Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

Eine rechtliche Betreuung kommt nur dann in Frage, wenn sie notwendig ist und keine anderen Unterstützungs­möglichkeiten bestehen. Für die Einrichtung einer Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person ist volljährig
  • Sie kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
  • Es gibt keine andere Lösung (z.B. durch eine Vorsorge­vollmacht)

Beispiel: Herr K. (65) leidet an fortgeschrittener Demenz. Er vergisst regelmäßig, seine Rechnungen zu bezahlen, und kann wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen. Da er keine Vorsorge­vollmacht erteilt hat, regt seine Tochter beim Betreuungs­gericht eine Betreuung an.

Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

Die Betreuung wird immer nur für bestimmte Aufgaben­kreise eingerichtet, in denen Unterstützung nötig ist. Das Gericht legt diese Bereiche fest:

Vermögens­angelegenheiten:

  • Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte
  • Beantragung von Sozial­leistungen (Grundsicherung, Wohngeld, Pflegegeld)
  • Regelung von Schulden
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen

Gesundheits­fürsorge:

  • Gespräche mit Ärzt:innen
  • Einwilligung in medizinische Behandlungen
  • Organisation von Pflege­diensten
  • Sicherstellung der Kranken­versicherung

Aufenthalts­bestimmung:

  • Entscheidungen über Wohnform (z.B. Umzug ins Pflege­heim)
  • Abschluss von Heimverträgen

Weitere mögliche Bereiche:

  • Wohnungs­angelegenheiten
  • Behörden­angelegenheiten
  • Post­angelegenheiten

Der Betreuer hat in diesen Bereichen das Recht, die betreute Person nach außen zu vertreten - sowohl außer­gerichtlich als auch vor Gericht.

Rechte und Pflichten eines Betreuers

Mit der Bestellung zum Betreuer sind zahlreiche Pflichten verbunden:

  1. Regelmäßiger persönlicher Kontakt mit der betreuten Person
  2. Beachtung der Wünsche der betreuten Person
  3. Jährliche Bericht­erstattung gegenüber dem Betreuungs­gericht
  4. Bei Vermögens­betreuung: Erstellung eines Vermögens­verzeichnisses und regelmäßige Rechnungs­legung
  5. Förderung der Selbst­bestimmung - nur stellvertretend handeln, wenn nötig

Für bestimmte Entscheidungen benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungs­gerichts, etwa bei:

  • Unter­bringung in einer geschlossenen Einrichtung
  • Schwerwiegenden medizinischen Eingriffen
  • Kündigung der Wohnung
  • Verkauf von Grund­besitz

Unterschied zu anderen Betreuungs­formen

Der Begriff „Betreuer" wird in verschiedenen Zusammen­hängen verwendet, die nicht mit der rechtlichen Betreuung zu verwechseln sind:

Rechtliche Betreuung: Vom Gericht bestellte gesetzliche Vertretung für bestimmte Rechts­angelegenheiten.

Alltags­begleitung/Senioren­betreuung: Praktische Unter­stützung im Alltag wie Einkaufs­hilfe, Begleitung zu Terminen oder Freizeit­gestaltung - ohne rechtliche Vertretungs­befugnisse.

Frau S. (82) erklärt den Unterschied: „Meine Alltags­begleiterin kommt zweimal pro Woche und geht mit mir einkaufen, begleitet mich zum Arzt oder liest mir vor. Mein rechtlicher Betreuer kümmert sich um meine Finanzen und regelt alles mit der Kranken­kasse und dem Sozial­amt."

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Das Betreuungs­verfahren läuft typischer­weise so ab:

  1. Anregung oder Antrag: Die betroffene Person selbst oder andere (Angehörige, Ärzt:innen) wenden sich an das Betreuungs­gericht.

  2. Prüfung durch das Gericht: Das Betreuungs­gericht ermittelt, ob eine Betreuung notwendig ist.

  3. Persönliche Anhörung: Das Gericht spricht mit der betroffenen Person, möglichst in ihrer gewohnten Umgebung.

  4. Medizinisches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten wird erstellt, um die Notwendigkeit einer Betreuung medizinisch zu beurteilen.

  5. Bestellung des Betreuers: Bei Feststellung der Betreuungs­bedürftigkeit bestellt das Gericht einen Betreuer und legt die Aufgaben­kreise fest.

  6. Betreuungs­urkunde: Der Betreuer erhält einen Betreuer­ausweis, mit dem er seine Vertretungs­macht nachweisen kann.

Alternativen zur Betreuung

Sie können eine gerichtliche Betreuung vermeiden, indem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen:

Vorsorge­vollmacht: Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann alle Bereiche umfassen, für die sonst ein Betreuer bestellt würde.

Betreuungs­verfügung: Falls doch eine Betreuung nötig werden sollte, können Sie mit dieser Verfügung festlegen, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wie die Betreuung gestaltet werden soll.

Patienten­verfügung: Hiermit legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Tipps für Betroffene und Angehörige

Wenn Sie über eine Betreuung nachdenken oder mit einem Betreuer zusammen­arbeiten, beachten Sie folgende Hinweise:

  • Holen Sie frühzeitig Beratung bei der Betreuungs­behörde oder einem Betreuungs­verein ein
  • Dokumentieren Sie Wünsche der betreuten Person schriftlich
  • Klären Sie die Erwartungen an den Betreuer und besprechen Sie regelmäßig, was gut läuft und was verbessert werden kann
  • Bei Problemen mit dem Betreuer wenden Sie sich an das Betreuungs­gericht

Herr T., der seine Mutter bei der Betreuung unterstützt, rät: „Führen Sie eine Liste mit allen wichtigen Fragen und Anliegen. So können Sie das Gespräch mit dem Betreuer gut vorbereiten und vergessen nichts Wichtiges."

Kosten der Betreuung

Bei einer ehrenamtlichen Betreuung durch Angehörige fallen in der Regel keine Kosten an. Diese Betreuer:innen können lediglich eine pauschale Aufwands­entschädigung erhalten.

Berufs­betreuer:innen erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese wird vorrangig aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlt. Reicht das Vermögen nicht aus, übernimmt der Staat die Kosten.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers und dem Umfang der Betreuung.

Fazit

Eine rechtliche Betreuung bietet Unterstützung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie soll die Selbst­bestimmung fördern und nur dort eingreifen, wo es wirklich nötig ist. Wer rechtzeitig mit einer Vorsorge­vollmacht vorsorgt, kann selbst bestimmen, wer sich im Bedarfs­fall um seine Angelegenheiten kümmern soll.