Was ist eine Vertrauensperson?
Eine Vertrauensperson ist eine von Ihnen benannte Person, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung für Sie handelt und Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie sollte zuverlässig, vertrauenswürdig und mit Ihren Wünschen vertraut sein. Durch rechtzeitige Vorsorge behalten Sie auch in schwierigen Situationen die Kontrolle über Ihr Leben.
- Die Grundlagen: Was ist eine Vertrauensperson?
- Die drei Vorsorgedokumente im Überblick
- Aufgaben und Rechte einer Vertrauensperson
- Die richtige Vertrauensperson finden
- Alternativen bei fehlender Vertrauensperson
- Praktische Hinweise zur Erstellung von Vorsorgedokumenten
- Fazit: Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge
In unserem Leben können Situationen eintreten, in denen wir nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können. Sei es durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen - plötzlich sind wir auf andere angewiesen. An dieser Stelle kommt die Vertrauensperson ins Spiel. Dieser Artikel erklärt, was eine Vertrauensperson im Kontext der Vorsorge ist, welche Rechte und Pflichten sie hat und wie Sie die richtige Person für diese wichtige Aufgabe finden.
Die Grundlagen: Was ist eine Vertrauensperson?
Eine Vertrauensperson ist eine Person, die Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge bevollmächtigen, für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vertrauensperson wird in verschiedenen Vorsorgedokumenten benannt - in der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung oder der Betreuungsverfügung.
Wichtig zu wissen: In Deutschland können Angehörige, Ehepartner:innen oder Kinder nicht automatisch für Sie entscheiden oder handeln. Selbst wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet sind und gemeinsam eine Immobilie besitzen, kann er oder sie nicht allein darüber verfügen, wenn Sie handlungsunfähig werden. Dafür benötigen sie eine offizielle Bevollmächtigung von Ihnen[1].
Das 2023 eingeführte Notvertretungsrecht von Ehegatten (§ 1358 BGB) gilt lediglich in Gesundheitsangelegenheiten und ist auf sechs Monate begrenzt. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht[1].
Die drei Vorsorgedokumente im Überblick
Je nach Vorsorgedokument hat die Vertrauensperson unterschiedliche Funktionen und Befugnisse:
1. Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in bestimmten Bereichen für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Diese Person wird dann zum “Bevollmächtigten” und kann Sie rechtlich vertreten[5][7].
Der Bevollmächtigte wird direkt von Ihnen bestimmt und benötigt keine gerichtliche Bestellung. Er handelt ohne gerichtliche Kontrolle und muss in der Regel keine Genehmigungen für sein Handeln einholen[3][5].
Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen muss - häufig eine fremde Person[1][5].
2. Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können[1][7].
Ihre in der Vorsorgevollmacht benannte Vertrauensperson wird in der Patientenverfügung zum ersten Ansprechpartner für das medizinische Personal. Sie setzt gemeinsam mit den Ärzt:innen Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche um[1][2].
3. Die Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll, falls dies nötig wird[3][7].
Anders als der Bevollmächtigte wird ein Betreuer vom Gericht bestellt und kontrolliert. Er muss dem Gericht regelmäßig Rechenschaft ablegen und für bestimmte Entscheidungen Genehmigungen einholen[3].
Die Betreuungsverfügung kann besonders für alleinstehende Menschen sinnvoll sein oder für Personen, die keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht haben[3].
Aufgaben und Rechte einer Vertrauensperson
Die genauen Rechte und Pflichten Ihrer Vertrauensperson legen Sie in der Vorsorgevollmacht selbst fest. Sie können verschiedene Aufgabenbereiche definieren:
Gesundheit und Pflege
- Entscheidung über medizinische Behandlungen
- Einwilligung in Untersuchungen und Operationen
- Auswahl von Pflegeeinrichtungen
Vermögensangelegenheiten
- Verwaltung Ihres Vermögens
- Zugriff auf Ihre Konten
- Begleichung von Rechnungen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen[1][2][5]
Wohnungsangelegenheiten
- Entscheidungen über Ihren Wohnort
- Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen
- Auflösung des Haushalts bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung
Weitere Bereiche
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht und Behörden
- Rechtsgeschäfte aller Art[2]
Zu beachten: Bei lebensgefährlichen oder risikoreichen Behandlungsmaßnahmen kann der Bevollmächtigte nur gemeinsam mit dem Betreuungsgericht entscheiden - es sei denn, Arzt oder Ärztin und die bevollmächtigte Person sind sich einig, dass die Maßnahmen Ihrem in der Patientenverfügung festgelegten Willen entsprechen.
Die richtige Vertrauensperson finden
Die Auswahl Ihrer Vertrauensperson ist eine wichtige Entscheidung. Diese Person erhält weitreichende Befugnisse und muss in Ihrem Sinne handeln können.
Kriterien für die Auswahl
Bei der Auswahl Ihrer Vertrauensperson sollten Sie auf folgende Punkte achten:
-
Uneingeschränktes Vertrauen: Die Person muss absolut vertrauenswürdig sein, da sie weitreichende Entscheidungen für Sie treffen wird.
-
Zuverlässigkeit: Die Person sollte gut organisiert und zuverlässig sein, um im Ernstfall schnell und richtig handeln zu können.
-
Fachkenntnisse: Je nach Aufgabenbereich sind bestimmte Kenntnisse hilfreich, z.B. in finanziellen oder rechtlichen Fragen.
-
Räumliche Nähe: Ihre Vertrauensperson sollte möglichst in Ihrer Nähe leben, um Termine wahrnehmen zu können.
-
Alter und Gesundheit: Die Person sollte selbst gesund und möglichst jünger als Sie sein, damit sie im Ernstfall auch tatsächlich für Sie handeln kann.
Gespräch führen und Wünsche klären
Sprechen Sie mit Ihrer Wunschperson, bevor Sie sie als Vertrauensperson einsetzen. Nicht jeder ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Die Person kann die Bevollmächtigung jederzeit ablehnen oder später davon zurücktreten.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall. Je besser Ihre Vertrauensperson Ihre Werte und Wünsche kennt, desto eher kann sie in Ihrem Sinne handeln[1].
Mehrere Vertrauenspersonen benennen?
Sie können auch mehrere Personen als Vertrauenspersonen einsetzen. Dies hat verschiedene Vorteile:
- Die Verantwortung verteilt sich auf mehrere Schultern
- Ist eine Person verhindert, kann eine andere einspringen
- Durch gegenseitige Kontrolle sinkt das Risiko eines Missbrauchs der Vollmacht[4]
Sie können festlegen, ob alle Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden müssen (Gesamtvertretungsmacht) oder ob jede:r allein handeln kann (Einzelvertretungsmacht)[1][4].
Alternativen bei fehlender Vertrauensperson
Nicht jede:r hat eine geeignete Vertrauensperson im näheren Umfeld. In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:
Betreuungsverfügung statt Vorsorgevollmacht
Wenn Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll[3].
Der Vorteil: Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und muss regelmäßig Rechenschaft über sein Handeln ablegen. Das minimiert das Risiko eines Missbrauchs.
Kontrollperson einsetzen
Eine weitere Möglichkeit ist, in Ihrer Vorsorgevollmacht neben dem Bevollmächtigten eine Kontrollperson zu benennen, die die Tätigkeiten des Bevollmächtigten überwacht.
Praktische Hinweise zur Erstellung von Vorsorgedokumenten
Form und Aufbewahrung
- Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst schriftlich erstellt werden.
- Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstücksgeschäfte) ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich.
- Bewahren Sie die Dokumente sicher, aber zugänglich auf.
- Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo sie die Dokumente im Ernstfall findet[1][5].
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Sie können Ihre Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall Ihre Vertrauensperson benachrichtigt wird und nicht unnötig ein Betreuer bestellt wird[1][6].
Die benannte Vertrauensperson erhält nach der Registrierung eine schriftliche Benachrichtigung mit einem Zugangscode, mit dem sie ihre Daten (z.B. nach einem Umzug) aktualisieren kann[6].
Fazit: Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge
Mit der Benennung einer Vertrauensperson in Ihren Vorsorgedokumenten sorgen Sie vor, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln und entscheiden kann. Sie behalten damit die Kontrolle über Ihr Leben, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl Ihrer Vertrauensperson und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen offen mit ihr. So können Sie sicher sein, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Die Erstellung von Vorsorgedokumenten ist nicht kompliziert, aber sie sollte gut durchdacht sein. Lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und rechtlich wirksam sind[5].