Vorsorge für Verheiratete: Diesem Irrtum unterliegen 85 % der Ehepartner (Sie auch?)

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-03-29

letzte Änderung:

2023-01-09

Wie gelingt umfassende Vorsorge für Ehepartner? In unserem Artikel räumen wir mit einem besonders hartnäckigen Irrtum auf – und verraten, welche zwei Vorsorgedokumente Verheirate unbedingt verfassen sollten.

Vorsicht vor diesem Irrtum

Viele Ehepartner kümmern sich nicht um ihre Vorsorge. Warum das so ist? Es liegt an einem weit verbreiteten Irrtum: Verheiratete gehen häufig davon aus, dass der Ehepartner im Ernstfall sowieso vertretungsbefugt ist. Das ist nicht der Fall. Tatsächlich sind Ehepartner ohne entsprechende Vorsorgedokumente weder entscheidungsberechtigt noch vertretungsbefugt.

Die Folge? In vielen Fällen werden Sie nicht von Ihrem Ehepartner, sondern von einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten. Diese fremde Person trifft dann Entscheidungen in ihrem Namen.

So geht Vorsorge für Ehepartner

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein: Auch als Ehepartner müssen Sie sich um passende Vorsorgedokumente kümmern. Welche das sind? Hier gibt es im Grunde keine Unterschiede zu unverheirateten Paaren: Sie brauchen vor allem eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Beide Dokumente stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Deshalb brauchen Sie eine Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, Sie sind aufgrund einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig. Wer bestimmt dann über Ihre medizinische und pflegerische Behandlung? Was denken Sie zum Beispiel über eine künstliche Ernährung per PEG-Sonde? Möchten Sie um jeden Preis am Leben gehalten werden oder ziehen Sie in bestimmten Situationen die Palliativmedizin vor?

Mit einer Patientenverfügung können Sie solche und ähnliche Fragen für sich im Voraus klären. Diese Entscheidungen werden in der Patientenverfügung festgehalten; und zwar rechtlich bindend für Ärzte. Dabei geht es vor allem um Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlungen.

Was Sie außerdem bedenken sollten:
  • Eine Patientenverfügung ist besonders wichtig, weil es sich um weitreichende Gesundheitsfragen handelt. Selbst Ihr Ehepartner würde ohne Patientenverfügung in vielen Fällen nicht wissen, was Ihre Behandlungswünsche wären. Häufig fehlt dafür auch medizinisches Fachwissen

  • Ohne Patientenverfügung erhöhen Sie die Belastung für Ihre Angehörigen. Medizinische Entscheidungen können nicht nur extrem kompliziert, sondern auch eine enorme Belastung für Ihre Liebsten sein.

Tipp: In unserem kostenlosen Ratgeber zur Patientenverfügung erfahren Sie alles, was Sie über die Patientenverfügung wissen müssen. Von Tipps zur rechtssicheren Formulierung über die Gültigkeit des Dokuments bis zur sicheren Aufbewahrung.

Deshalb brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht

Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind? Zum Beispiel um Wohnungsangelegenheiten, Vermögen und Finanzen, Verträge oder Gerichtstermine? Und was passiert, wenn eine Situation eintrifft, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beachtet haben? Wer entscheidet dann über die nächsten Behandlungsschritte?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, dass Ihr Ehepartner über solche und ähnliche Bereiche entscheiden darf. Natürlich können Sie auch jede andere Vertrauensperson in Ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Ihre Vertrauensperson ist dann auch Ansprechpartner für Ärzte. Ärzte haben Ihrem Bevollmächtigtem gegenüber keine Schweigepflicht.

Tipp: Sie müssen immer eine Vollmacht erstellen, wenn Sie jemanden bevollmächtigen möchten. Niemand ist automatisch entscheidungsfähig. Es gibt nur eine Ausnahme: Eltern nicht volljähriger Kinder brauchen keine Vollmacht, um Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben (und Tod) fremden Personen. In vielen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der sich um ihre Angelegenheiten kümmert. Er holt sich Auskünfte von Ärzten, trifft medizinische Entscheidungen in Ihrem Namen und kümmert sich um wichtige Angelegenheiten wie Wohnung und Verträge.

Nur wenn Sie Glück haben, wählt das Betreuungsgericht Ihren Ehe- oder Lebenspartner als Betreuer aus. Das ist durchaus möglich, passiert aber seltener als Sie denken.

Schlusswort

Ob verheiratet oder nicht: Wer sich für den Ernstfall absichern möchte, braucht eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Für Ehepaare ist das besonders wichtig – denn im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme, sind Ehepaare nicht automatisch entscheidungsberechtigt oder vertretungsbefugt.

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