Was Sie über die Erbschaftssteuer wissen müssen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2020-04-20

letzte Änderung:

2023-01-09

Wer in Deutschland eine Erbschaft oder eine Schenkung erhält, muss in vielen Fällen Steuern zahlen. In unserem Artikel beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zur Erbschaftssteuer. Von Freibeträgen über die Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung bis zum Sonderfall beim Immobilienerbe.

Erbschaftssteuer

Was ist die Erbschaftssteuer?

Jeder Antritt eines Erbes, zieht eine Erbschaftssteuer nach sich. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das geerbte Vermögen die Erbschaftssteuerfreigrenze übersteigt. Grundsätzlich wird die Erbschaftssteuer fällig, sobald Sie als Erbe einen Erbschein beantragen (und somit das Erbe antreten). Die Erbschaftssteuer wurde deutschlandweit erstmals 1906 eingeführt.

Wichtig: Von der Erbschaftssteuer können Sie nichts absetzen. Gemäß des § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ist gezahlte Erbschaftsteuer eine Personensteuer und wirkt demnach auch nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuerfreigrenze?

Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Verstorbenen: Je enger ein Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist die Erbschaftssteuerfreigrenze. Der allgemeine Freibetrag für Ehepartner liegt beispielsweise bei 500.000 Euro und 256.000 Euro als Versorgungsfreibetrag. Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder können dagegen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben und haben je nach Alter (0 bis 27 Jahren) einen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro. Der Freibetrag für Enkel und Stiefenkel liegt bei 200.000 Euro und 100.000 Euro bei Urenkel, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern. Grundsätzlich sind die Freibeträge in Deutschland also relativ großzügig angesetzt – bei vielen Erbschaften fallen deshalb keine Steuern an.

Beispiel: Ein Vater vererbt seinem Sohn ein Vermögen von 450.000 Euro. Der Sohn hat einen Freibetrag von 400.000 Euro und muss demnach lediglich 50.000 Euro als steuerpflichtiges Erbe verrechnen lassen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse des Erben und der Höhe des steuerpflichtigen Erbes ab.

Das berechnet sich folgendermaßen:

  • Vererbtes Vermögen bis 75.000 Euro
    7% (Steuerklasse I)
    15% (Steuerklasse II)
    30% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen bis 300.000 Euro
    11% (Steuerklasse I)
    20% (Steuerklasse II)
    30% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen bis 600.000 Euro
    15% (Steuerklasse I)
    25% (Steuerklasse II)
    30% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen bis 6.000.000 Euro
    19% (Steuerklasse I)
    30% (Steuerklasse II)
    30% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen bis 13.000.000 Euro
    23% (Steuerklasse I)
    45% (Steuerklasse II)
    50% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen bis 26.000.000 Euro
    27% (Steuerklasse I)
    40% (Steuerklasse II)
    50% (Steuerklasse III)

  • Vererbtes Vermögen über 26.000.000 Euro
    30% (Steuerklasse I)
    43% (Steuerklasse II)
    50% (Steuerklasse III)

Was ist der Versorgungsfreibetrag?

Gemäß dem Versorgungsfreibetrag sind Einnahmen bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Wie oben bereits geschrieben liegt der Versorgungsfreibetrag beispielsweise bei Ehepartnern bei 256.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich jedoch, wenn der verbleibende Ehepartner Witwen- oder Betriebsrente bezieht. Dann wird die Rente über die voraussichtliche Dauer des Bezugs zusammengerechnet und vom Versorgungsfreibetrag abgezogen.

Übrigens: Kleinkinder ab einem Alter von 5 Jahren haben einen Versorgungsfreibetrag von 52.000 Euro. Alle weitere 5 Jahre sinkt der Freibetrag um etwa 10.000 Euro – bis erwachsene Kinder wischen 20 und 27 Jahren nur noch einen Versorgungsfreibetrag von 10.3000 Euro haben. Wie bei Ehepartnern reduziert Waisenrente die steuerfreien Versorgungsleistungen.

Wie fertige ich die Erbschaftssteuererklärung an?

Eine Erbschaftssteuererklärung ist je nach Erbvermögen nötig. Meist fordert Sie das zuständige Nachlassgericht dazu auf – das ist meistens das Amtsgericht am letzten Wohnort des verstorbenen Erblassers. Wenn das zuständige Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass die erworbene Erbschaft Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt, müssen Sie eine Erbschaftssteuererklärung verfassen. Häufig verlangt das Finanzamt eine vollständige Auflistung aller vererbten Vermögensgegenstände in einem sogenannten Nachlassverzeichnis. Selbstverständlich sind alle Erben zur Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben verpflichtet.

Wie unterscheiden sich Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?

Zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es kaum Unterschiede. Schließlich basieren beide auf derselben rechtlichen Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes – das soll vermeiden, dass Familien die Erbschaftsteuer umgehen, indem sie das Erbe bereits zu Lebzeiten verschenken. Sie sollten jedoch bedenken, dass Eltern und Groß- bzw. Urgroßeltern bei Schenkungen mehr Steuern zahlen müssen als bei einer Erbschaft.

Was ist bei einer Immobilie zu beachten?

Ehepartner und Kinder können selbst genutzte Immobilien steuerfrei erben, wenn sie nach Antritt des Erbes noch mindestens zehn Jahre in der Immobilie leben. Das ist unabhängig vom persönlichen Freibetrag – gilt jedoch nicht für Zweit- und Ferienwohnungen. Bei einem Auszug vor den 10 Jahren wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig.

Wichtig: Wenn Kinder das Elternhaus erben, darf die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Bei mehr als 200 Quadratmetern werden Steuern fällig.

Was passiert bei grenzüberschreitenden Erbfällen?

Wenn ein Erblasser im Ausland lebt, gibt es häufig einen Konflikt zwischen Erbrecht in Deutschland und Erbrecht im letzten Wohnort des Erblassers. Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 aus dem Jahre 2012 soll Abhilfe verschaffen und regelt die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden bei grenzüberschreitenden Erbfällen.

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