Vorsorge­vollmacht: Missbrauch erkennen und verhindern

Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht ermöglicht es Ihnen, eine vertrauens­würdige Person zu bestimmen, die in Ihrem Namen handelt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungs­fähig sind. Um Missbrauch zu vermeiden, sollten Sie klare Regelungen treffen, die Vollmacht notariell beurkunden lassen und die bevoll­mächtigte Person sorgfältig auswählen. Zusätzliche Schutz­maßnahmen wie eine Registrierung im Zentralen Vorsorge­register und regelmäßige Über­prüfung der Vollmacht erhöhen die Sicherheit.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wertvolles Instrument, um für den Fall vorzusorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Doch wie bei jedem Rechtsinstrument besteht auch hier die Gefahr des Missbrauchs. Der folgende Beitrag informiert Sie über Risiken, zeigt Schutz­maßnahmen auf und gibt praktische Hinweise, wie Sie Ihre Interessen wirksam schützen können.

Ältere Frau schreibt an einem Tisch mit Büchern, Pflanzen und Bücherregalen im Hintergrund in heller Umgebung.

Was ist eine Vorsorge­vollmacht?

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie als Vollmacht­geber:in eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind[12]. Dies kann durch Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Ein­schränkungen notwendig werden. Anders als bei einer gesetzlichen Betreuung, die vom Gericht angeordnet wird, bestimmen Sie bei der Vorsorge­vollmacht selbst, wer für Sie handeln soll[9].

Die Vollmacht kann verschiedene Lebens­bereiche betreffen:

  • Gesundheits­sorge und medizinische Entscheidungen
  • Vermögens­angelegenheiten und Bankgeschäfte
  • Wohnungs- und Aufenthalts­bestimmung
  • Post- und Telefon­angelegenheiten[9]

Eine Vorsorge­vollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungs­fähig sind. Um rechtswirksam zu sein, müssen Sie bei der Erstellung geschäfts­fähig sein[9].

Erscheinungs­formen des Missbrauchs

Leider kommt es in der Praxis immer wieder zu Fällen, in denen Vorsorge­vollmachten missbraucht werden. Die AfD-Fraktion hat 2024 im Bundestag mehr Schutz vor dem möglichen Missbrauch von Vorsorge­vollmachten gefordert, da immer mehr Menschen eine solche Vollmacht besitzen[7].

Typische Fälle von Missbrauch sind:

Finanzielle Bereicherung: Bevoll­mächtigte verschaffen sich unberechtigt Zugang zu Bankkonten und verwenden Geld für eigene Zwecke. Ein Beispiel: Eine bevoll­mächtigte Tochter nutzt die Vollmacht, um sich selbst größere Geld­beträge vom Konto der Mutter auszuzahlen[10].

Entscheidungen gegen den Willen der betroffenen Person: Bei­spiels­weise wenn ein bevoll­mächtigter Partner seinen Willen bei medizinischen Behandlungen durchsetzt, obwohl dies nicht den Wünschen der vollmacht­gebenden Person entspricht[10].

Vermögens­verschiebungen: Über­tragung von Immobilien oder anderen Vermögens­werten an sich selbst oder Dritte, ohne dass dies im Interesse der vollmacht­gebenden Person liegt.

Besonders häufig tritt der Missbrauch von Vorsorge­vollmachten zusammen mit “Erb­schleicherei” auf[10].

Warum Vorsorge­vollmachten missbraucht werden können

Eine grund­legende Problematik liegt in der Kontrolle: Sobald die vollmacht­gebende Person nicht mehr geschäfts­fähig ist, kann sie die Vollmacht nicht mehr widerrufen. Die Möglichkeit des Widerrufs ist daher kein taugliches Mittel zum Schutz des Vollmacht­gebers[7].

Weitere Risiko­faktoren sind:

Schutz­maßnahmen gegen Missbrauch

Um sich und Ihre Interessen zu schützen, können Sie verschiedene Vorkehrungen treffen:

1. Sorgfältige Auswahl der bevoll­mächtigten Personen

Die Auswahl der bevoll­mächtigten Person ist entscheidend. Wählen Sie Menschen, denen Sie vollständig vertrauen[9]. Bedenken Sie: Diese Person wird in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen - etwa über Ihre medizinische Versorgung, Ihren Wohnort oder den Verkauf Ihres Eigentums[9].

2. Notarielle Beurkundung oder Beglaubigung

Eine notarielle Beurkundung bietet mehr Sicherheit als eine einfache schriftliche Vollmacht. Die AfD-Fraktion fordert sogar eine Pflicht zur notariellen Beurkundung von Vorsorge­vollmachten[7]. Der Notar prüft Ihre Geschäfts­fähigkeit und berät Sie ausführlich zu den rechtlichen Folgen.

3. Nachweis der Geschäfts­fähigkeit

Erwägen Sie, bei der Erstellung der Vorsorge­vollmacht ein ärztliches Attest über Ihre Geschäfts­fähigkeit einzuholen. Dies kann später wichtig sein, wenn die Gültigkeit der Vollmacht angezweifelt wird. Die AfD-Fraktion fordert sogar eine “Nachweis­pflicht der Geschäfts­fähigkeit des Vollmacht­gebers durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim Notar, wenn der Vollmacht­nehmer in keinem Verwandt­schafts­verhältnis mit dem Vollmacht­geber steht”[7].

4. Mehrere Bevoll­mächtigte einsetzen

Die Benennung mehrerer Bevoll­mächtigter mit gegen­seitiger Kontroll­funktion kann sinnvoll sein. In der Vorsorge­vollmacht können Sie festlegen, ob die Bevoll­mächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen[8].

5. Ein­schränkung der Vollmacht

Legen Sie genau fest, welche Handlungen die bevoll­mächtigte Person vornehmen darf und welche nicht. Beschränken Sie beispiels­weise Vermögens­verfügungen auf bestimmte Höchst­beträge oder schließen Sie den Verkauf bestimmter Vermögens­werte aus.

6. Registrierung im Zentralen Vorsorge­register

Eine Registrierung Ihrer Vorsorge­vollmacht im Zentralen Vorsorge­register stellt sicher, dass das Betreuungs­gericht im Notfall schnell erkennt, dass eine bevoll­mächtigte Person existiert[9].

Handlungs­möglichkeiten bei vermutetem Missbrauch

Wenn Sie als Angehörige:r oder Freund:in einen Missbrauch der Vorsorge­vollmacht vermuten, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontakt zum Betreuungs­gericht: Wenden Sie sich an das zuständige Betreuungs­gericht und schildern Sie Ihre Bedenken.

  2. Anzeige bei der Polizei: Bei Verdacht auf strafbare Handlungen wie Betrug oder Unter­schlagung sollten Sie Anzeige erstatten.

  3. Beantragung einer gerichtlichen Betreuung: In bestimmten Fällen kann das Gericht trotz Vorsorge­vollmacht eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn dies zum Wohl der betroffenen Person notwendig ist.

  4. Beratungs­stellen aufsuchen: Verschiedene Beratungs­stellen für Senioren oder Pflege­beratungs­stellen können Ihnen weitere Unter­stützung anbieten.

Beispiel aus der Praxis

Fall: Herr Schmidt hat seiner Nichte eine umfassende Vorsorge­vollmacht erteilt. Nach einem Schlag­anfall ist er nicht mehr in der Lage, seine Angelegen­heiten selbst zu regeln. Seine Nichte beginnt, regelmäßig größere Geld­summen von seinem Konto abzuheben und für eigene Zwecke zu verwenden.

Lösung: Herr Schmidts Sohn bemerkt die ungewöhnlichen Abbuchungen. Er wendet sich an das Betreuungs­gericht, das eine Über­prüfung einleitet. Das Gericht bestellt einen neutralen Betreuer, der die Vorsorge­vollmacht prüft und feststellt, dass kein Missbrauch vorliegt.

Empfehlungen für eine sichere Vorsorge­vollmacht

1. Frühzeitig handeln
Erstellen Sie eine Vorsorge­vollmacht, solange Sie unzweifel­haft geschäfts­fähig sind. Im Moment der Erteilung müssen Sie über Ihren freien Willen verfügen[9].

2. Vertrauens­würdige Personen auswählen
Bevoll­mächtigen Sie nur Personen, denen Sie vollständig vertrauen. Erwägen Sie, einen Ersatz­bevoll­mächtigten zu benennen für den Fall, dass die erst­genannte Person verhindert ist[8].

3. Klare Regelungen treffen
Formulieren Sie genau, welche Befugnisse die bevoll­mächtigte Person haben soll. Für Bank­geschäfte empfiehlt sich zusätzlich zur Vorsorge­vollmacht eine separate Konto­vollmacht[9].

4. Professionelle Unter­stützung in Anspruch nehmen
Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorge­vollmacht von einem Notar oder einer Rechts­anwältin beraten[9].

5. Regelmäßige Über­prüfung
Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­vollmacht in regelmäßigen Abständen und passen Sie sie bei Bedarf an veränderte Lebens­umstände an.

Fazit

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein sinnvolles Instrument der Vorsorge, das Ihnen ermöglicht, selbst zu bestimmen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Durch gezielte Schutz­maßnahmen können Sie das Risiko eines Missbrauchs deutlich verringern.

Besonders wichtig ist die sorgfältige Auswahl der bevoll­mächtigten Person sowie klare Regelungen bezüglich ihrer Befugnisse. Eine notarielle Beurkundung und die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register bieten zusätzliche Sicherheit.

Handeln Sie frühzeitig und informieren Sie sich gut. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegen­heiten auch in schwierigen Zeiten in Ihrem Sinne geregelt werden.