Tipp 1: Vertrauenswürdige Person bestimmen
Das sollte eigentlich klar sein: Überlegen Sie sich genau, wen Sie als Ihren Bevollmächtigten bestimmen möchten. Ob Ehepartner, Kinder oder ähnliche Vertrauenspersonen: Sie müssen Ihrem Bevollmächtigten zu 100% vertrauen können. Wer eine solche Person nicht hat, sollte von einer Vorsorgevollmacht absehen – dann ist eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl. Sie schlagen dem Gericht lediglich einen Betreuer vor, der anschließend vom Gericht kontrolliert wird.
Tipp 2: Handlungsbereiche sorgfältig auswählen
In welchen Bereichen darf der Bevollmächtigte Entscheidungen für Sie treffen? Überlegen Sie sich die Antwort auf diese Frage genau, damit Sie das Risiko eines Missbrauchs minimieren. Folgende Bereiche sind dabei besonders relevant:
- Versicherungen und Vermögen
Der Bevollmächtige darf über Ihr Vermögen verfügen und für Sie Verträge kündigen. Geschenke aus Ihrem Vermögen an andere Personen sind jedoch nur für übliche Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten möglich.
- Immobilien
Der Bevollmächtigte darf für Sie Immobilien kaufen und verkaufen, übertragen oder Sie bei Gesellschaftsversammlungen vertreten. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Vorsorgevollmacht vom Notar oder einer Betreuungsbehörde beglaubigt ist.
- Gesundheit
Der Bevollmächtige darf für Sie über pflegerische und medizinische Untersuchungen und Behandlungen entscheiden – dazu gehören auch Bettgitter oder freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen.
- Untervollmacht
Der Bevollmächtigte darf die Vollmacht oder bestimmte Bereiche der Vollmacht an Privatpersonen übertragen.
- Insichgeschäft
Der Bevollmächtigte erhält alle Rechte wie der Kontoinhaber. Demnach kann er Geschäfte auf der einen Seite mit sich selbst und auf der anderen Seite als Ihr Vertreter tätigen.
Tipp 3: Bevollmächtigten handlungsfähig machen
Verschaffen Sie der bevollmächtigten Person einen Überblick mit einem Notfallordner. Dieser sollte zum Beispiel Übersichten über Ihr Vermögen, Versicherungen, Renten und weitere Anschriften beinhalten. So gehen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter sofort alle wichtigen Dokumente im Blick hat und nicht zu spät handelt, weil er von bestimmten Dokumenten keine Kenntnisse hatte.
Tipp 4: Finanzen selbst regeln
Ob Unterbringung im Pflegeheim, ambulanter Dienst oder Versicherungsfragen: Wenn Sie geschäftsunfähig sind, müssen meist finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Um einen Missbrauch zu verhindern und sicherzugehen, dass Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinne handelt, sollten Sie Ihre Vorstellungen so konkret wie möglich festhalten.
Tipp 5: Vorsicht vor einer Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht ist Ihr Bevollmächtigter sofort in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten handlungsbefugt. Deshalb ist das Missbrauchsrisiko ungleich höher als bei einer Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht wird zwar auch sofort gültig – doch Sie können den Handlungsraum Ihrer Vertrauensperson einschränken und die Wirksamkeit Ihrer Vorsorgevollmacht an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Unser Expertentipp: In den meisten Fällen reicht eine Vollmacht, die den Alltag des Vollmachtgebers regelt.
Tipp 6: Vorsorgevollmacht richtig aufbewahren
Im Notfall muss die Vorsorgevollmacht innerhalb weniger Stunden vorliegen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht so aufbewahren, damit das möglich ist. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht zum Beispiel an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort aufbewahren – und Ihre bevollmächtigte Person über den Aufbewahrungsort informieren. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht sofort an Ihren Bevollmächtigten aushändigen, erhöht sich das Missbrauchsrisiko.
Wichtig: Denken Sie daran, dass Ihr Bevollmächtigter in Ihrer Nähe wohnen sollte. Wohnt Ihr Bevollmächtigter zum Beispiel in einem anderen Land, geht im Notfall wertvolle Zeit verloren!
Tipp 7: Vollmacht regelmäßig aktualisieren
Aktualität minimiert das Missbrauchsrisiko ebenfalls. Wenn es um Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung geht, gibt es immer wieder Gesetzesänderungen. Außerdem können sich Ihre Wünsche und Vorstellungen ändern. Überprüfen Sie Ihre Vollmacht deshalb regelmäßig und passen Sie das Dokument an, wenn nötig.
Übrigens: Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.digital erstellt haben, benachrichtigen wir Sie über wichtige Gesetzesänderungen automatisch. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgedokumente immer auf dem neuesten Stand sind.
Tipp 8: Vollmacht richtig widerrufen
Vorsorgevollmachten liegen häufig Jahrzehnte ungebraucht in der Schublade. Mit der Zeit können sich Beziehungen zu Personen ändern und vielleicht möchten Sie einen anderen Bevollmächtigten bestimmen. In diesem Fall sollten Sie Ihre alte Vorsorgevollmacht vernichten und eine neue Vorsorgevollmacht aufsetzen. Das funktioniert umgehend und ohne Angaben von Gründen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Banken, Gerichte & Co. über die Änderung informieren.
Tipp 9: Weitere Vorsorgedokumente erstellen
Je genauer Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bei Geschäftsunfähigkeit festlegen, desto geringer das Missbrauchsrisiko. Erstellen Sie deshalb neben einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Sorgerechtsverfügung und -vollmacht. Vor allem die Patientenverfügung ist wichtig, damit Sie auch bei Geschäftsunfähigkeit Selbstbestimmung behalten.
Schlusswort
Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, damit Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst im Notfall geregelt werden. Wählen Sie Ihren Bevollmächtigten wohlüberlegt aus und legen Sie genau fest, welche Befugnisse Sie Ihrer Vertrauensperson übertragen möchten. Mit den genannten Tipps halten Sie das Risiko von Missbrauch oder Missverständnissen so gering wie möglich. Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann unseren Artikel zu den häufigsten Irrtümern über die Vorsorgevollmacht und unseren Artikel zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht lesen.