Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Zwei wichtige Änderungen für 2023

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-01-16

letzte Änderung:

2023-02-07

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht gehören zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten in Deutschland. Seit Januar 2023 gibt es nun zwei kleine, aber wichtige Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Eine Änderung betrifft das Zentrale Vorsorgeregister.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung 2023

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) gehört zum Bundesministeriums der Justiz. Hier können Sie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügung registrieren, damit Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte im Ernstfall schneller über Ihre Dokumente Bescheid wissen. Dabei werden Name des Dokumentenerstellers, Umfang der Dokumente und Daten der Vertrauensperson / Bevollmächtigten vermerkt.

Folgende Eckpunkte sind wichtig:

  • Nach der Registrierung erhalten Sie die sogenannte ZVR-Card, auf der Vorsorgeurkunde und Bevollmächtigte/r vermerkt sind.

  • Der oder die Bevollmächtigte wird über die Registrierung schriftlich benachrichtigt.

  • Die Registrierungsgebühr beträgt einmalig 26 Euro. Sie können so viele Vorsorgedokumente wie möglich registrieren. Alle Registrierungen gelten zeitlich unbegrenzt.

Was hat sich seit Januar 2023 geändert?

Seit Januar 2023 gibt es zwei wichtige Änderungen, die Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung betreffen:

  • Ärzte können in medizinischen Notfällen nun direkt auf das Vorsorgeregister zugreifen (dies war vorher nicht der Fall). Das ist ein logischer Schritt, damit Ärzte und Ärztinnen sich im Ernstfall schneller über Patientenwünsche informieren können.

  • Außerdem gibt es nun endlich ein Notvertretungsgesetz für Ehegatten. Bisher konnten Ehepartner ohne Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht entscheiden, wie ihr Partner behandelt werden soll. Mit dem Notvertretungsgesetz ändert sich das: Ehepartner sind nun automatisch für 3 Monate gegenseitig vertretungsbefugt.

Das Notvertretungsrecht betrifft übrigens nicht nur medizinische Behandlungen. Auch vermögensrechtliche Fragen kann der Ehepartner regeln, wenn diese direkt mit der medizinischen Behandlungen zusammenhängen (zum Beispiel Pflegeverträge).

Warum ist eine Vorsorgevollmacht weiterhin sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist weiterhin sinnvoll, weil das Notvertretungsrecht zeitlich und in seinem Umfang begrenzt ist. Wer sich umfassend und für verschiedenste Szenarien absichern möchte, kommt um eine Vorsorgevollmacht nicht herum. Trotzdem ist das neue Notvertretungsrecht sehr sinnvoll, weil es eine zusätzliche Absicherung bieten kann, wenn noch keine Vorsorgevollmacht verfasst ist.

Was, wenn ich kein Notvertretungsrecht möchte?

Sie können dem Notvertretungsgesetz natürlich widersprechen. Das sollten Sie am besten schriftlich in Ihrer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung tun. Seit Januar können Sie den Widerspruch aber auch getrennt von diesen Dokumenten festhalten. Und Ihre Widerspruchserklärung im Zentralregister hinterlegen.

Welche Alternativen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es?

Ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung: Sie können Ihre Vorsorgedokumente auch direkt online bei Patientenverfügung.digital hinterlegen. Der große Vorteil: Bei uns erhalten Sie einen Aufkleber mit QR-Code für Ihre Gesundheitskarte oder Ausweis. Im Notfall können Ärzte diesen QR-Code direkt mit dem Smartphone scannen und wichtige Dokumente sofort abrufen. Schneller als mit unserem QR-Code geht es nicht!

Schlusswort

Die Änderungen seit Januar 2023 sind sehr zu begrüßen. Denn so wird das Selbstbestimmungsrecht weiter gestärkt – und Ärzte können im Notfall schneller handeln. Dennoch ist die Hinterlegung bei uns vermutlich weiterhin die unkomplizierteste und schnellste Möglichkeit ein Vorsorgedokument zu hinterlegen. Wenn Sie noch keine Dokumente haben, können Sie diese auch direkt bei unskostenlos erstellen. EINFACH HIER KLICKEN.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung