Sorgen Sie für den Notfall vor, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind. Legen Sie fest welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Teilen Sie Ärzten und Vertrauenspersonen Ihren Willen mit.
Bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie einen rechtlichen Betreuer fest. Dieser kann für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Er kann Sie vor Gericht vertreten und Aufgaben für Sie übernehmen.
Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern, wer sich im Todesfall um die eigenen Kinder kümmern soll. Dazu bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die das Sorgerecht im Ernstfall bekommen sollen.
Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen (z.B. Geld, Immobilien, Möbel, Autos etc.) erbt. Wenn Sie kein Testament verfassen, greift die gesetzliche Erbfolge.