Vorsorge in der letzten Lebensphase: Das sollten Sie jetzt tun

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-01-02

letzte Änderung:

2023-01-10

Wie gelingt Vorsorge für / im letzten Lebensabschnitt? In unserem Artikel stellen wir Ihnen vier wichtige Bereiche vor, damit Sie sich bestmöglich absichern. Je früher Sie sich darum kümmern, desto besser!

letzten Lebensphase

1. Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind für jeden Menschen wichtig. Hier können Sie im Vornherein festlegen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten – das Dokument kommt dann zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. So können Sie Selbstbestimmung unter jeden Umständen behalten – selbst wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind!

Wichtig bei der Patientenverfügung:

  • Im Dokument können Sie alle möglichen Behandlungsarten festlegen. Zum Beispiel, ob Sie künstlich beatmet werden möchten. Ob Sie mit künstlicher Ernährung einverstanden sind und welche Wünsche Sie für Ihr Lebensende haben.

  • Wichtig ist, dass Sie In Ihrer Patientenverfügung immer konkrete Situationen beschreiben und Ihre Wünsche unmissverständlich erklären. Wenn Ihre Formulierungen zu allgemein sind, ist Ihre Patientenverfügung im Ernstfall unwirksam.

  • Da wirksame Formulierungen für Menschen ohne medizinische Fachkenntnisse schwierig sind, empfiehlt sich Hilfe von Experten (lesen Sie auch "Weshalb Sie Ihre Patientenverfügung nicht alleine schreiben sollten"). Sie können Ihre Patientenverfügung zum Beispiel gemeinsam mit einem Arzt erstellen oder den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital nutzen. Unser Service wurde in Zusammenarbeit mit Ärzten und Anwälten entwickelt und macht Ihnen die Erstellung kinderleicht. In 30 Minuten haben Sie Ihre wirksame Patientenverfügung erstellt!

2. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ebenfalls wichtig. Mit diesem Dokument können Sie festlegen, wer Sie im Notfall vertreten und Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln darf. Die Vorsorgevollmacht kommt immer zum Einsatz, wenn Sie sich um Ihre Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst kümmern können.

Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Sie können einen oder mehrere Personen als Bevollmächtigte bestimmen. Mehrere Personen bieten sich an, wenn diese in bestimmten Bereichen Experten sind und jeweils nur diese Bereiche übernehmen sollen. Allerdings erhöht sich so auch das Risiko von Konflikten und Missverständnissen zwischen den Bevollmächtigten.

  • Obwohl die Vorsorgevollmacht eigentlich auch für Bankangelegenheiten gültig ist, bestehen viele Banken auf eine gesonderte Bankvollmacht. Um im Notfall Probleme & Verzögerungen zu vermeiden, ist eine Bankvollmacht deshalb zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sinnvoll.

3. Finanzielle Angelegenheiten

Finanzielle Angelegenheiten sollten Sie nicht vergessen. Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, sollten Sie zum Beispiel unbedingt ein Testament erstellen. Nur so können Sie genau festlegen, wie Ihr Vermögen später verteilt werden soll. Eine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag – unser Artikel "Erbvertrag oder Testament ?" klärt Sie über die Unterschiede auf.

4. Versorgung

Welche Wünsche haben Sie in Bezug auf Versorgung und Betreuung? Überlegen Sie sich zum Beispiel, ob Sie zu Hause wohnen bleiben oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten. Dabei sollten Sie auch klären, ob Angehörige Sie betreuen können oder Unterstützung von professionellen Pflegekräfte nötig ist. Bei Bedarf sollten Sie sich auch über finanzielle Unterstützungen durch staatliche Stellen oder Sozialhilfe informieren. Lesen Sie auch: "So finanzieren Sie Ihre Pflege ohne Pflegekasse".

Tipp: Es könnte sinnvoll sein, eine ambulante oder stationäre Pflegeversicherung abzuschließen. So sind Sie später bei Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert.

3 häufige Fragen

1. Was passiert ohne Vollmacht?

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellen, wird im Ernstfall eine rechtliche Betreuung angeordnet. Dieser Betreuer kann eine völlig fremde Person sein – Sie legen wichtige Entscheidungen dann also in die Hände Dritter. Angehörige sind in Deutschland nämlich nicht automatisch vertretungsberechtigt. Selbst Ehepartner können beim Arzt keine Auskunft erhalten – es gilt auch bei Ehepaaren die Schweigepflicht.

2. Wo bekomme ich Hilfe zur Vorsorge?

Viele wertvolle Informationen bietet Ihnen unser Blog oder unser umfassender Vorsorge-Ratgeber. Dort bekommen Sie alles, was Sie für eine umfassende Vorsorge brauchen – und können alle wichtigen Dokumente schnell und einfach online erstellen lassen. Sollten Sie dennoch eine Beratung unter 4-Augen wünschen, ist Ihr Hausarzt ein guter erster Ansprechpartner. Hilfreich für die Vorsorgeplanung können auch ambulante Dienste der Hospiz- und Palliativversorgung sein. Oder stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime!

3. Wie geht Vorsorge für Menschen in Pflegeheimen?

Die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) geregelt (§ 132g SGB V). Demnach können stationäre Pflegeeinrichtungen die gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend beraten – und dabei unter anderem verschiedene Versorgungsmöglichkeiten und mögliche Sterbebegleitungen erläutern. Dabei wird immer auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen.

Schlusswort

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, finanzielle Angelegenheiten oder Betreuungswünsche: Wer in der letzten Lebensphase bestmöglich vorsorgen möchte, sollte einige Dinge beachten. Wichtig ist vor allem: Treffen Sie Ihre Entscheidungen rechtzeitig. Je früher Sie für die letzte Lebensphase vorsorgen, desto besser! Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen dabei – nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Service, um besonders einfach und schnell vorsorgen zu können.

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