Mehrere Personen in der Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie beachten!

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-04-26

letzte Änderung:

2020-05-25

Wer mehrere Personen bevollmächtigen möchte, kann das mit einer Vorsorgevollmacht tun. Doch wann ist das eigentlich sinnvoll? Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht mehrere Personen bestimmen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Vorsorgevollmacht Einzelvollmacht Doppelvollmacht Ersatzvollmacht

Getrennte Einzelvollmachten

Sie können Vorsorgevollmachten für verschiedene Teilbereiche erteilen. Solche „Einzelvollmachten“ funktionieren nur, wenn Sie die Einsatzbereiche der jeweiligen Vollmachten klar voneinander trennen – ansonsten sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bevollmächtigten sehr wahrscheinlich.

  • Mehrere Einzelvollmachten bieten sich vor allem an, wenn Sie mehrere Vertrauenspersonen haben, die sich für verschiedene Vollmachtbereiche besonders gut eignen. Zum Beispiel kann sich ein befreundeter Notar um Vermögensangelegenheiten kümmern, während ein verwandter Arzt die Gesundheitssorge regelt.
  • Nachteil der getrennten Einzelvollmachten ist die aufwändige Organisation und Erstellung der Dokumente. Die Vollmachten müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht überschneiden.

Doppelvollmacht

Bei einer Doppelvollmacht bestimmen Sie maximal zwei Vertrauenspersonen gleichzeitig. Die beiden Bevollmächtigten können Sie als Vollmachtgeber dann entweder nur gemeinsam oder getrennt voneinander vertreten und müssen sich gegenseitig kontrollieren.

  • Eine Doppelvollmacht ist aus zwei Gründen sinnvoll: Zum einen schützen Sie sich durch die gegenseitige Kontrolle der Bevollmächtigten vor einem Missbrauch Ihrer Vollmacht. Zum anderen haben Sie immer noch einen Bevollmächtigten, wenn ein Bevollmächtigter verhindert ist. So vermeiden Sie Situationen, bei denen eine gesetzliche Betreuung nötig werden kann.
  • Nachteil der Doppelvollmacht ist das erhöhte Risiko von Unstimmigkeiten zwischen den Bevollmächtigten. Das kann wichtige Entscheidungen im Ernstfall unnötig hinauszögern. Dieses Risiko können Sie jedoch vermeiden, indem Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht einem der Bevollmächtigten die Entscheidungsgewalt bei Unstimmigkeiten verleihen.

Ersatzvollmacht

Eine Ersatzvollmacht bietet zusätzliche Sicherheit. Sie bestimmen einen Ersatzbevollmächtigten, der bei Ausfall des eigentlichen Bevollmächtigten – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder Tod – sofort einspringen kann. So wird das Risiko von Versorgungslücken minimiert.

  • Wer einen Ersatzbevollmächtigten bestimmen möchte, verfasst eine identische/inhaltsgleiche Vollmacht für den Vertretungsfall. Diese wird dem Ersatzbevollmächtigen nicht sofort überreicht, sondern erst im tatsächlichen Vertretungsfall. Sie können Ihren Ersatzbevollmächtigten über den Ort der Ersatzvollmacht informieren oder ein entsprechendes Hinweiskärtchen im Geldbeutel hinterlegen.
  • Die ursprüngliche Reihenfolge bleibt unverändert. Sollte der eigentliche Bevollmächtigte seine Aufgaben nach einem Ausfall wieder aufnehmen können, muss der Ersatzbevollmächtigte seine Vollmacht zurückgeben. Das vermeidet nicht nur Unstimmigkeiten zwischen dem Bevollmächtigten und seinem Stellvertreter, sondern auch gegenüber Dritten.

Wichtig: Ein sofortiges Aushändigen der Vollmacht sollten Sie unbedingt vermeiden. Selbst Ersatzvollmachten mit einem entsprechenden Hinweis verhindern keinen missbräuchlichen Einsatz! Zudem erhöht sich so das Risiko von Konflikten zwischen den Bevollmächtigten.

Alternative zur Ersatzvollmacht

Die Untervollmacht erfüllt eine ähnliche Funktion wie die genannten Sonderformen der Vollmacht. Eine Untervollmacht stellen jedoch nicht Sie als Vollmachtgeber aus, sondern der Bevollmächtigte. Wenn dieser eine ausdrückliche Erlaubnis von Ihnen hat, kann der Bevollmächtigte einen oder mehrere Personen als Unterbevollmächtigte ernennen, die bestimmte Angelegenheiten für Sie übernehmen. Während Ihnen eine Untervollmacht etwas Koordination spart, haben Sie kein Mitspracherecht bei der Vergabe der Untervollmachten.

Fazit

Ob Einzelvollmacht, Doppelvollmacht oder Ersatzvollmacht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um mehrere Personen zu bevollmächtigen. Während mehrere Bevollmächtigte bestimmte Vorteile bieten, erhöht sich das Risiko von Konflikten und Unstimmigkeiten – überlegen Sie es sich deshalb gut, ob und wie Sie mehrere Bevollmächtigte bestimmen möchten.