Worum geht es bei der Schweigepflicht?
Ob Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater: Verschiedenste Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht. Sie stellt sicher, dass persönliche Informationen und sensible Daten nicht an Dritte weitergegeben werden – und ermöglicht so ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Arzt.
Doch es gibt ein Problem: Ärzte dürfen Informationen auch gegenüber Angehörigen oder Familienmitgliedern nicht herausgeben. Selbst bei einem Aufklären über den Gesundheitszustand eines Patienten gegenüber Angehörigen greift demnach die Verschwiegenheitspflicht.
Was sagt das deutsche Recht zur Schweigepflicht?
Gesetzliche und berufsständische Regelungen verankern die Schweigepflicht im deutschen Recht. In § 203 Abs. 1 heißt es für Ärzte und Mitarbeiter:
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Außerdem regeln die Berufsordnungen der Ärztekammern die ärztliche Schweigepflicht. Bei einem Verstoß kann das Berufsgericht zum Beispiel eine Verwarnung, einen Verweis oder eine Geldbuße aussprechen.
Wo hört die Schweigepflicht für Ärzte auf?
Tod des Patienten
Die Schweigepflicht besteht normalerweise über den Tod des Patienten hinaus. Wenn der Arzt jedoch den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln kann, sind Ausnahmen möglich. Das ist zum Beispiel bei einer Lebensversicherung der Fall – denn um eine Auszahlung zu ermöglichen, ist häufig ein Bruch der Schweigepflicht notwendig.Weitergabe für Behandlung
Wenn es die Behandlung nötig macht, dürfen Ärzte persönliche Daten weitergeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Behandlung von einem Bundeswehrarzt, Betriebsarzt oder einem Amtsarzt weitergeführt wird. Oder wenn ein medizinischer Sachverständiger entsprechende Informationen vor Gericht benötigt.Hinweis auf Straftaten
Bei einer geplanten schweren Straftat (zum Beispiel Mord) ist der Arzt gemäß Paragraph 138 im Strafgesetzbuch verpflichtet, diese Katalogtat zu melden.Seuchengefahr
Bei übertragbaren Krankheiten, Infektionen und für die Verhinderung einer Weiterverbreitung befreit das Infektionsschutzgesetzes den Arzt ebenfalls von der Schweigepflicht.Gefahr für geschützte Rechtsgüter
Wenn Rechtsgüter Dritter gefährdet sind, darf der Arzt seine Schweigepflicht brechen. Allerdings müssen die Rechtsgüter höher zu bewerten sein als der Datenschutz.
Was passiert bei einem Verstoß der Schweigepflicht?
Die Strafe für das Brechen der Schweigepflicht hängt von den Konsequenzen ab, die durch das Vergehen entstehen. Meist kommt es zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahre sind möglich, wenn eine finanzielle Bereicherungsabsicht vorliegt. Bei bestimmten Berufsgruppen führt der Verstoß gegen die Schweigepflicht sogar zu einem Berufsverbot. Das ist beispielsweise bei Psychotherapeuten der Fall (gemäß Paragraph 3 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetz).
Wann ist eine Schweigepflichtsentbindung sinnvoll?
Die Entbindung der Schweigepflicht ist vor allem in medizinischen und pflegerischen Situationen sinnvoll, wenn Sie als Patient keine Auskunft mehr geben können. Wenn Sie zum Beispiel im Koma liegen, braucht der Arzt eine Schweigepflichtsentbindung, um Ihre Angehörigen über Ihren Gesundheitszustand informieren zu dürfen. Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte deshalb immer auch an die Schweigepflichtsentbindung denken!
Wie funktioniert eine Schweigepflichtsentbindung?
Sie können Ihren Arzt von der Schweigepflicht entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht entbinden oder eine eigenständige Schweigepflichtsentbindung aufsetzen. Das gelingt ganz leicht: Die Erklärung muss Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Namen des behandelnden Arztes enthalten. Sie müssen außerdem ausdrücklich festlegen, wer die Auskünfte Ihres Arztes erhalten darf. Sie können auch den Zweck der Schweigepflichtsentbindung angeben, sodass die Erklärung nur in bestimmten Fällen gültig ist.
Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift. Unterschreiben Sie Ihre Einwilligung mit aktuellen Datum, um Missverständnisse zu vermeiden.
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