Wie wird ein Kontrollbevollmächtigter bestellt?
Ein Kontrollbevollmächtigter wird in der Vorsorgevollmacht bestimmt, um die Handlungen des Hauptbevollmächtigten zu überwachen und Missbrauch vorzubeugen. Er kann Auskunft verlangen, Rechenschaft einfordern und bei Bedarf die Vollmacht widerrufen, sofern dies festgelegt wurde. Die Bestellung erfolgt schriftlich, idealerweise notariell, und sollte gut durchdacht sowie mit den beteiligten Personen abgestimmt sein.
- Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?
- Wann ist ein Kontrollbevollmächtigter sinnvoll?
- So bestellen Sie einen Kontrollbevollmächtigten
- Rechte und Pflichten des Kontrollbevollmächtigten
- Unterschied zum Kontrollbetreuer
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
- Grenzen der Kontrollmöglichkeiten
- Fazit: Mit Bedacht auswählen
Eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht sichert ab, dass bei Eintreten der eigenen Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson handeln kann. Doch wie lässt sich vermeiden, dass diese Vertrauensperson die Vollmacht missbraucht? Die Antwort: ein Kontrollbevollmächtigter. Dieser Artikel erklärt, wie Sie einen solchen bestellen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?
Ein Kontrollbevollmächtigter ist eine Person, die Sie zusätzlich zum Hauptbevollmächtigten einsetzen, um dessen Handlungen zu überwachen. Anders als der Kontrollbetreuer, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, ernennen Sie den Kontrollbevollmächtigten selbst im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung[11].
Der Kontrollbevollmächtigte hat die Aufgabe, die Tätigkeiten des Hauptbevollmächtigten zu überprüfen und einzuschreiten, falls dieser nicht in Ihrem Sinne handelt. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene, besonders bei Vorsorgevollmachten, die weitreichende Befugnisse erteilen[5].
Wann ist ein Kontrollbevollmächtigter sinnvoll?
Die Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten sollten Sie in folgenden Situationen erwägen:
- Bei großen Vermögenswerten, deren Verwaltung besonders überwacht werden sollte[2]
- Wenn Sie zusätzliche Absicherung gegen Missbrauch der Vollmacht wünschen[14]
- Wenn der Hauptbevollmächtigte bei bestimmten Entscheidungen zusätzliche Kontrolle erhalten soll[14]
- Als Alternative zur gerichtlichen Kontrolle, die bei einer Vorsorgevollmacht - anders als bei einer rechtlichen Betreuung - nicht automatisch stattfindet[14]
So bestellen Sie einen Kontrollbevollmächtigten
1. Festlegung in der Vorsorgevollmacht
Die Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten erfolgt in der Regel direkt in Ihrer Vorsorgevollmacht. Dort legen Sie fest:
- Wer die Kontrollfunktion übernehmen soll
- Welche Rechte und Pflichten der Kontrollbevollmächtigte hat
- In welchen Fällen der Kontrollbevollmächtigte aktiv werden soll[5]
2. Separate Vereinbarung
Ergänzend können Sie einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kontrollbevollmächtigten abschließen. Dieser regelt im Detail:
- Die Rechte des Kontrollbevollmächtigten
- Eventuelle Vergütungen
- Die Dauer der Bestellung
- Kündigungsmodalitäten[8]
3. Formale Anforderungen
Für die Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten gelten keine speziellen Formvorschriften über die der Vorsorgevollmacht hinaus. Grundsätzlich ist eine Vollmacht formfrei zulässig, jedoch wird die Schriftform im Rechtsverkehr erwartet[3].
Besonders wichtig: Wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet wird, sollte auch die Bestellung des Kontrollbevollmächtigten in dieser Urkunde festgehalten werden[3].
Rechte und Pflichten des Kontrollbevollmächtigten
Der Kontrollbevollmächtigte hat folgende Befugnisse:
- Auskunftsrecht: Er kann vom Hauptbevollmächtigten Informationen über dessen Handlungen verlangen[11][14]
- Rechenschaftspflicht: Er kann regelmäßige Berichte über die getätigten Geschäfte einfordern[5]
- Widerrufsrecht: Bei Missbrauch kann er die Vollmacht widerrufen (sofern Sie ihm dieses Recht einräumen)[11]
- Zustimmungsvorbehalt: Sie können festlegen, dass bestimmte Entscheidungen des Hauptbevollmächtigten der Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten bedürfen[14]
Unterschied zum Kontrollbetreuer
Es ist wichtig, den Kontrollbevollmächtigten vom Kontrollbetreuer zu unterscheiden:
Kontrollbevollmächtigter | Kontrollbetreuer |
---|---|
Von Ihnen selbst bestellt | Vom Betreuungsgericht bestellt |
Bestellung erfolgt freiwillig | Bestellung erfolgt bei Missbrauchsverdacht |
Rechte basieren auf Ihrer Vollmacht | Rechte basieren auf § 1820 Abs. 3 BGB |
Keine gerichtliche Kontrolle | Untersteht der gerichtlichen Aufsicht |
Ein Kontrollbetreuer wird vom Gericht nur dann bestellt, wenn “der durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht besteht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird”[2].
Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
Vier-Augen-Prinzip
Eine Möglichkeit ist die Einrichtung eines Vier-Augen-Prinzips. Dabei legen Sie fest, dass der Hauptbevollmächtigte für bestimmte Geschäfte die Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten einholen muss. Dies eignet sich besonders für:
- Grundstücksgeschäfte
- Größere finanzielle Transaktionen
- Entscheidungen über die Wohnsituation[1]
Regelmäßige Berichtspflicht
Sie können festlegen, dass der Hauptbevollmächtigte in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) dem Kontrollbevollmächtigten über seine Handlungen Bericht erstatten muss. Dies schafft Transparenz und ermöglicht frühzeitige Intervention bei Unregelmäßigkeiten[14].
Beispiel einer Formulierung
Eine mögliche Klausel in Ihrer Vorsorgevollmacht könnte lauten:
“Zum Kontrollbevollmächtigten betreffend die vorgenannte Vorsorgevollmacht bestelle ich [Name, Geburtsdatum, Anschrift]. Diese Person hat das Recht, vom Hauptbevollmächtigten jederzeit Auskunft und Rechenschaft über alle auf Grundlage der Vollmacht vorgenommenen Geschäfte zu verlangen. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs der Vollmacht ist der Kontrollbevollmächtigte berechtigt, die Vollmacht zu widerrufen.”[13]
Grenzen der Kontrollmöglichkeiten
Trotz der Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten gibt es Grenzen:
- Der Kontrollbevollmächtigte kann die Vollmacht nicht ändern, sondern nur überwachen
- Bei bestimmten Entscheidungen (z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen, schwerwiegende medizinische Eingriffe) ist trotzdem eine gerichtliche Genehmigung erforderlich[3]
- Der Kontrollbevollmächtigte kann seine Tätigkeit jederzeit beenden. Daher sollte ein Ersatzkontrollbevollmächtigter bestimmt werden[8]
Fazit: Mit Bedacht auswählen
Die Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten bietet zusätzliche Sicherheit, ersetzt aber nicht die gründliche Auswahl des Hauptbevollmächtigten. Bei der Auswahl beider Personen sollten Sie beachten:
- Wählen Sie Personen, die Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen
- Achten Sie darauf, dass keine Interessenkonflikte zwischen Haupt- und Kontrollbevollmächtigtem bestehen
- Sprechen Sie mit beiden über ihre Aufgaben und stellen Sie sicher, dass sie dazu bereit sind
- Überlegen Sie, ob Sie für bestimmte Bereiche (Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge) unterschiedliche Kontrollbevollmächtigte einsetzen möchten[5]
Eine sorgfältig durchdachte Kombination aus Vorsorgevollmacht und Kontrollbevollmächtigtem gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Angelegenheiten auch dann in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.