Welche Rechte hat ein Kontrollbevollmächtigter?
Ein Kontrollbevollmächtigter überwacht die Handlungen des Hauptbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht und schützt so die Interessen der bevollmächtigenden Person. Zu seinen Rechten gehören das Auskunftsrecht, das Widerrufsrecht der Vollmacht, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Herausgabe des Vermögens. Diese Rolle bietet zusätzliche Sicherheit und kann gerichtliche Kontrollbetreuungen vermeiden.
Bei einer Vorsorgevollmacht vertrauen Sie einer anderen Person weitreichende Befugnisse an. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter wirklich in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies zu kontrollieren? Eine wirksame Lösung bietet die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Rechte ein Kontrollbevollmächtigter hat und wie diese Person Ihre Interessen schützen kann.
Was ist ein Kontrollbevollmächtigter?
Ein Kontrollbevollmächtigter ist eine Person, die Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht zusätzlich benennen, um die Handlungen Ihres Hauptbevollmächtigten zu überwachen[5][7]. Anders als der Kontrollbetreuer, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wählen Sie den Kontrollbevollmächtigten selbst aus[1]. Diese Person erhält von Ihnen die Befugnis, die Tätigkeiten des Hauptbevollmächtigten zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeiten einzuschreiten.
Der Kontrollbevollmächtigte stellt eine wichtige Schutzfunktion in Ihrer Vorsorgeplanung dar. Durch seine Einsetzung können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, selbst wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln und Ihren Bevollmächtigten zu kontrollieren[2].
Die konkreten Rechte eines Kontrollbevollmächtigten
Die Rechte eines Kontrollbevollmächtigten können individuell festgelegt werden, sollten aber folgende grundlegende Befugnisse umfassen:
Auskunftsrecht
Der Kontrollbevollmächtigte hat das Recht auf umfassende Information über die Handlungen des Hauptbevollmächtigten[5][7]. Das bedeutet, er kann vom Bevollmächtigten verlangen, über alle unternommenen Schritte, getroffenen Entscheidungen und getätigten Geschäfte Auskunft zu erteilen. Dieses Recht ist die Grundlage für die Kontrollfunktion, da ohne Wissen über die Aktivitäten des Bevollmächtigten keine wirksame Überwachung möglich ist.
Widerrufsrecht
Eine besonders wichtige Befugnis des Kontrollbevollmächtigten ist das Recht zum Widerruf der Vorsorgevollmacht, falls der Hauptbevollmächtigte nicht in Ihrem Sinne handelt[5][7]. Dies stellt einen effektiven Schutzmechanismus dar, da der Kontrollbevollmächtigte bei gravierenden Pflichtverletzungen oder gar Missbrauch die Vollmacht entziehen kann. Nach einem solchen Widerruf wird in der Regel ein Betreuer vom Gericht bestellt, sofern keine Ersatzbevollmächtigten benannt wurden.
Durchsetzung von Ansprüchen
Der Kontrollbevollmächtigte kann Schadensersatzansprüche in Ihrem Namen gegen den Hauptbevollmächtigten durchsetzen[5][7]. Wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt und dadurch Schäden entstanden sind, kann der Kontrollbevollmächtigte rechtliche Schritte einleiten, um diese Schäden auszugleichen.
Herausgabe des Vermögens
Ein weiteres wichtiges Recht ist der Anspruch auf Herausgabe des Vermögens[6]. Der Kontrollbevollmächtigte kann vom Hauptbevollmächtigten verlangen, das verwaltete Vermögen herauszugeben, wenn dieser nicht ordnungsgemäß handelt oder die Vollmacht widerrufen wurde.
Abgrenzung zum Kontrollbetreuer
Es ist wichtig, den Kontrollbevollmächtigten vom Kontrollbetreuer zu unterscheiden:
- Ein Kontrollbevollmächtigter wird von Ihnen selbst in der Vorsorgevollmacht bestimmt, während ein Kontrollbetreuer vom Betreuungsgericht bestellt wird[1].
- Der Kontrollbetreuer untersteht der Aufsicht des Betreuungsgerichts und muss diesem regelmäßig Bericht erstatten[1].
- Der Kontrollbetreuer wird vom Rechtspfleger beim Betreuungsgericht von Amts wegen bestellt, wenn kein Kontrollbevollmächtigter vorhanden ist[1].
- Die rechtliche Grundlage für den Kontrollbetreuer findet sich in § 1820 Abs. 3 BGB[8].
Warum ein Kontrollbevollmächtigter sinnvoll sein kann
Die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten bietet mehrere Vorteile:
Vermeidung gerichtlicher Kontrollbetreuung
Durch die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten können Sie die gerichtliche Anordnung einer Kontrollbetreuung vermeiden[2]. Dies bewahrt Ihre Autonomie in der Gestaltung Ihrer Vorsorgeangelegenheiten und verhindert, dass ein Gericht über die Kontrolle Ihrer Vollmacht entscheidet.
Vier-Augen-Prinzip
Der Kontrollbevollmächtigte ermöglicht ein Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Entscheidungen. Besonders bei finanziellen Angelegenheiten kann dies hilfreich sein, da der Bevollmächtigte in diesem Bereich nicht durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird[3][4].
Handlungssicherheit bei Vertrauensfragen
Die Vorsorgevollmacht setzt unbedingtes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus[3][8]. Wenn Sie nicht vollständig sicher sind oder “auf Nummer sicher” gehen möchten, bietet ein Kontrollbevollmächtigter zusätzliche Sicherheit[6].
Praktische Umsetzung
Wenn Sie einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Auswahl der richtigen Person
Wählen Sie für die Rolle des Kontrollbevollmächtigten eine Person aus, die:
- zuverlässig und vertrauenswürdig ist
- über grundlegende rechtliche und finanzielle Kenntnisse verfügt
- nicht in einem Abhängigkeits- oder Konkurrenzverhältnis zum Hauptbevollmächtigten steht
Eine gute Wahl kann beispielsweise ein:e befreundete:r Jurist:in, ein:e vertraute:r Steuerberater:in oder ein Familienmitglied sein, das nicht in direkter Konkurrenz zu anderen Bevollmächtigten steht.
Klare Definition der Rechte
Legen Sie die Rechte und Pflichten des Kontrollbevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht präzise und umfassend fest. Definieren Sie dabei auch:
- wie häufig und in welcher Form der Hauptbevollmächtigte Bericht erstatten muss
- unter welchen Bedingungen der Kontrollbevollmächtigte die Vollmacht widerrufen darf
- wie Konflikte zwischen Haupt- und Kontrollbevollmächtigtem gelöst werden sollen
Vermeidung von Interessenkonflikten
Achten Sie darauf, dass zwischen Hauptbevollmächtigtem und Kontrollbevollmächtigtem keine Interessenkonflikte bestehen. Es ist nicht empfehlenswert, nahe Angehörige des Hauptbevollmächtigten als Kontrollbevollmächtigte einzusetzen.
Fazit: Vertrauen durch Kontrolle ergänzen
Die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten kann Ihre Vorsorgevollmacht wesentlich sicherer machen. Die Person hat das Recht, vom Hauptbevollmächtigten Auskunft zu verlangen, die Vollmacht zu widerrufen, wenn nötig, und Schadensersatzansprüche durchzusetzen sowie die Herausgabe des Vermögens zu fordern[5][6][7].
In vielen Fällen lohnt es sich, das Prinzip “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” anzuwenden[8]. Ein Kontrollbevollmächtigter stellt keine Misstrauenserklärung gegenüber dem Hauptbevollmächtigten dar, sondern eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme, die allen Beteiligten mehr Sicherheit gibt.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie die Möglichkeit eines Kontrollbevollmächtigten ernsthaft in Betracht ziehen - besonders wenn es um größere Vermögenswerte geht oder wenn die zu regelnden Angelegenheiten komplex sind[4].