Was ist ein Kontrollbevollmächtigter bei einer Vorsorgevollmacht?

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Zusammenfassung

Ein Kontroll­bevoll­mächtigter ist eine Person, die in einer Vorsorge­vollmacht benannt wird, um die Handlungen des Haupt­bevoll­mächtigten zu überwachen und Missbrauch zu verhindern. Er kann Auskünfte einfordern, Fehlverhalten prüfen und die Vollmacht widerrufen, falls nötig. Diese zusätzliche Absicherung sorgt dafür, dass die Wünsche der Vollmacht­geber:innen gewahrt bleiben, und bietet Schutz vor möglichen Konflikten oder Fehlentscheidungen.

Die Vorsorge­vollmacht ist ein wichtiges Instrument, um selbst­bestimmt festzulegen, wer im Fall einer eigenen Handlungs­unfähigkeit Entscheidungen treffen darf. Doch was passiert, wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person nicht in Ihrem Sinne handelt? Hier kommt der Kontroll­bevoll­mächtigte ins Spiel. Er bietet eine zusätzliche Absicherung und trägt dazu bei, möglichen Missbrauch Ihrer Vorsorge­vollmacht zu verhindern.

Was genau ist ein Kontroll­bevoll­mächtigter?

Der Kontroll­bevoll­mächtigte ist eine Person, die Sie zusätzlich zum Haupt­bevoll­mächtigten in Ihrer Vorsorge­vollmacht benennen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Handlungen Ihres eigentlichen Bevoll­mächtigten zu überwachen[6]. Der Begriff “Kontroll­bevoll­mächtigter” ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, hat sich aber in der rechtlichen Praxis etabliert[1].

Anders als ein Kontroll­betreuer, der vom Betreuungs­gericht bestellt und überwacht wird, beruht die Einsetzung eines Kontroll­bevoll­mächtigten auf Ihrer freien Entscheidung[1]. Sie legen selbst fest, welche Befugnisse diese Person haben soll und in welchem Umfang sie tätig werden darf.

Wozu dient ein Kontroll­bevoll­mächtigter?

Bei einer Vorsorge­vollmacht erteilen Sie einer Vertrauens­person weitreichende Befugnisse. Diese Person kann dann über Ihr Vermögen, Ihre medizinische Versorgung oder Ihre Unter­bringung entscheiden[2]. Der Kontroll­bevoll­mächtigte bietet hier eine wichtige Sicherheit:

  1. Er schützt vor Missbrauch der Vollmacht durch den Haupt­bevoll­mächtigten[5]
  2. Er kann bei Interessen­konflikten eingreifen[1]
  3. Er macht Ihre Vorsorge­vollmacht gegen­über Dritten schwerer angreifbar[2]
  4. Er stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Vorgaben tatsächlich befolgt werden

Welche Rechte und Pflichten hat ein Kontroll­bevoll­mächtigter?

Der Kontroll­bevoll­mächtigte hat in der Regel folgende Befugnisse:

  • Er hat ein Auskunfts­recht gegenüber dem Haupt­bevoll­mächtigten[6]
  • Er kann die Handlungen des Haupt­bevoll­mächtigten überprüfen[6]
  • Er kann bei Fehlverhalten die Vollmacht widerrufen[6]
  • Er kann mögliche Schadens­ersatz­ansprüche für Sie geltend machen[6]

Sie bestimmen selbst den Umfang dieser Rechte in Ihrer Vorsorge­vollmacht. So können Sie festlegen, ob der Kontroll­bevoll­mächtigte beispiels­weise regelmäßig Berichte vom Haupt­bevoll­mächtigten verlangen darf oder nur bei konkretem Verdacht auf Fehlverhalten tätig werden soll.

Praktisches Beispiel: Der Kontroll­bevoll­mächtigte im Einsatz

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Frau Müller hat ihren Sohn Thomas als Haupt­bevoll­mächtigten eingesetzt. Ihre Tochter Julia ist Kontroll­bevoll­mächtigte. Als Frau Müller nach einem Schlaganfall ins Pflege­heim muss, bemerkt Julia, dass Thomas größere Geld­beträge vom Konto ihrer Mutter abhebt, ohne dass diese für die Pflege verwendet werden. Als Kontroll­bevoll­mächtigte kann Julia von Thomas Auskunft über die Verwendung des Geldes verlangen. Da keine zufrieden­stellende Erklärung erfolgt, kann sie die Vollmacht widerrufen und so das Vermögen ihrer Mutter schützen.

Wann sollten Sie einen Kontroll­bevoll­mächtigten einsetzen?

Die Benennung eines Kontroll­bevoll­mächtigten ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihr Vermögen umfangreich oder komplex ist
  • Sie mehrere Bevoll­mächtigte mit unter­schiedlichen Aufgaben­bereichen einsetzen
  • Sie zwar einer Person vertrauen, aber eine zusätzliche Absicherung wünschen
  • Es Konflikte in der Familie geben könnte

So setzen Sie einen Kontroll­bevoll­mächtigten ein

Um einen Kontroll­bevoll­mächtigten wirksam zu benennen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Nehmen Sie die Benennung direkt in Ihre Vorsorge­vollmacht auf[3].
  2. Legen Sie klar fest, welche Rechte der Kontroll­bevoll­mächtigte haben soll.
  3. Bestimmen Sie, wann und unter welchen Voraus­setzungen der Kontroll­bevoll­mächtigte tätig werden darf.
  4. Regeln Sie, ob der Kontroll­bevoll­mächtigte die Haupt­vollmacht widerrufen darf.
  5. Erläutern Sie die Rolle des Kontroll­bevoll­mächtigten auch dem Haupt­bevoll­mächtigten, um späteren Konflikten vorzubeugen.

Es ist empfehlens­wert, die genauen Befugnisse des Kontroll­bevoll­mächtigten in einer separaten Vereinbarung zum Innen­verhältnis festzuhalten[7]. Diese regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihren Bevoll­mächtigten.

Unterschied zum Kontroll­betreuer

Ein Kontroll­betreuer wird vom Betreuungs­gericht bestellt, wenn Zweifel bestehen, ob der Bevoll­mächtigte im Sinne des Vollmacht­gebers handelt[1][12]. Das Gericht kann einen Kontroll­betreuer einsetzen, wenn:

  • besondere Bedeutung der zu besprechenden Angelegenheiten vorliegt
  • das Verhalten des Bevoll­mächtigten Anlass zur Besorgnis gibt
  • eine Interessen­kollision zu befürchten ist[1]
  • keine Regelung durch einen Kontroll­bevoll­mächtigten getroffen wurde[1]

Wichtig: Wenn Sie keinen Kontroll­bevoll­mächtigten benannt haben und Zweifel am Handeln Ihres Bevoll­mächtigten auftreten, muss ein Rechts­pfleger beim Betreuungs­gericht einen Kontroll­betreuer von Amts wegen bestellen[1].

Tipps für die Auswahl des Kontroll­bevoll­mächtigten

Bei der Auswahl des Kontroll­bevoll­mächtigten sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wählen Sie eine Person, die unabhängig vom Haupt­bevoll­mächtigten ist
  • Die Person sollte über ausreichendes Grundwissen in Finanz- oder Rechts­fragen verfügen
  • Es sollte jemand sein, der einen kritischen Blick bewahren kann
  • Die Person sollte bereit sein, im Konflikt­fall auch einzu­schreiten

Häufig werden Geschwister oder andere nahe Verwandte als gegen­seitige Kontroll­instanz eingesetzt. Alternativ können auch Freund:innen oder Bekannte diese Funktion übernehmen.

Fazit

Ein Kontroll­bevoll­mächtigter bietet zusätzliche Sicherheit für Ihre Vorsorge­vollmacht. Er schützt Sie vor möglichem Missbrauch und stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Interessen gewahrt bleiben, auch wenn Sie selbst nicht mehr eingreifen können. Die Benennung eines Kontroll­bevoll­mächtigten ist ein freiwilliger, aber sinnvoller Baustein in Ihrer persönlichen Vorsorge­planung.

Durch die bewusste Auswahl sowohl des Haupt­bevoll­mächtigten als auch des Kontroll­bevoll­mächtigten schaffen Sie ein System der gegenseitigen Kontrolle, das Ihre Selbst­bestimmung auch dann schützt, wenn Sie nicht mehr selbst für Ihre Rechte eintreten können.

Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorge­vollmacht und der Benennung eines Kontroll­bevoll­mächtigten am besten rechtlich beraten, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen und Ihre Verfügung rechtssicher zu gestalten.