Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

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Zusammenfassung

Bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht sicher und zugänglich auf, z. B. zu Hause an einem bekannten Ort, beim Notar oder bei Vertrauenspersonen. Registrieren Sie sie zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister, damit sie im Notfall schnell gefunden wird. Informieren Sie Ihre Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort und tragen Sie einen Hinweis auf die Vollmacht bei sich.

Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann hilfreich, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Die richtige Aufbewahrung entscheidet darüber, ob Ihre bevollmächtigte Person im Fall der Fälle handlungsfähig ist oder nicht. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über sichere und praktische Möglichkeiten zur Aufbewahrung Ihrer Vollmacht.

Grundprinzipien der Aufbewahrung

Die Aufbewahrung Ihrer Vorsorgevollmacht sollte zwei scheinbar gegen­sätzliche Anforderungen erfüllen: Sie muss einerseits sicher vor unbe­fugtem Zugriff sein, andererseits aber im Notfall schnell auffindbar und zugänglich. Das Original­dokument sollte so verwahrt werden, dass Ihre bevollmächtigte Person es bei Bedarf vorlegen kann, denn ohne Original kann sie in vielen Fällen nicht für Sie handeln.[1][2]

Bitte beachten Sie: Ein Bankschließfach ist in der Regel keine gute Lösung für die Aufbewahrung. Paradoxerweise benötigt Ihre bevollmächtigte Person bereits eine Vollmacht, um Zugang zum Schließfach zu erhalten - in dem sich die Vollmacht befindet. Diese Situation führt zur Hand­lungsunfähigkeit und macht eine gerichtliche Betreuer­bestellung nötig.[1][4]

Aufbewahrungsmöglichkeiten im Überblick

Aufbewahrung zu Hause

Eine nahe­liegende Option ist die Aufbewahrung in Ihren eigenen vier Wänden. Hier­bei haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • In einem festen Ordner zusammen mit anderen Vorsorgedokumenten wie Ihrer Patienten­verfügung[1][2]
  • An einem fest­gelegten, der bevollmächtigten Person bekannten Ort[1]
  • In einem privaten Tresor zu Hause, sofern vorhanden[4]

Wichtig: Bewahren Sie die Dokumente an einem frei zugänglichen Ort auf - nicht in verschlossenen Schubladen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauens­person Zugang zu Ihrer Wohnung hat (z.B. durch einen Wohnungs­schlüssel), um die Dokumente im Ernstfall holen zu können.[1][2]

Aufbewahrung bei Vertrauenspersonen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Vollmacht direkt bei Ihren Vertrauens­personen zu hinterlegen:

  • Direkte Übergabe des Originals oder einer Ausfertigung an die bevollmächtigte Person[1][4]
  • Hinterlegung bei einer dritten Person (z.B. Anwalt, Steuer­berater, Angehörige), die das Dokument bei Eintritt des Vorsorgefalls an die bevollmächtigte Person aushändigt[1]

Zu bedenken: Bei direkter Übergabe des Originals an die bevollmächtigte Person steigt das Risiko eines möglichen Vollmachts­missbrauchs. Diese Option empfiehlt sich nur bei einem absoluten Vertrauens­verhältnis.[1] Denken Sie auch daran, die Vollmacht zurück­zuverlangen oder auszutauschen, wenn Sie Änderungen vornehmen.[1]

Aufbewahrung beim Notar

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell erstellen lassen, kann der Notar die Urschrift (das Original) verwahren. Die bevollmächtigte Person erhält in diesem Fall eine sogenannte Ausfertigung, die im Rechts­verkehr das Original vertritt. Mit dieser Ausfertigung kann sie Sie gegenüber Dritten vertreten, ohne die Urschrift vorlegen zu müssen.[1]

Zusätzlich können Sie den Notar anweisen, eine Ausfertigung der Vollmachts­urkunde nur dann an die bevollmächtigte Person herauszugeben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, das Ihre Handlungs­unfähigkeit bestätigt.[6]

Zentrale Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR)

Neben der physischen Aufbewahrung ist die Registrierung Ihrer Vollmacht im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer (ZVR) sehr sinnvoll. Das ZVR speichert Daten zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Ihren Bevollmächtigten, sodass Ärzt:innen und Betreuungs­gerichte im Notfall schnell erfahren, dass eine Vollmacht existiert und wer bevollmächtigt ist.[1][3]

Zu beachten: Das ZVR speichert nicht den vollständigen Text der Vollmacht, sondern nur deren Existenz und die Kontakt­daten der bevollmächtigten Person. Die Kosten für die Registrierung liegen einmalig zwischen 13 und 18,50 Euro.[1]

Digitale Hinterlegung

Zusätzlich zur Registrierung im ZVR können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht bei digitalen Dienst­leistenden wie Afilio hinterlegen. Dort können bevollmächtigte Personen im Notfall auf das Dokument zugreifen, und Sie selbst können es jederzeit ändern oder ergänzen.[1]

Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, die Originale zu hinterlegen.[4]

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Auf der elektronischen Gesundheits­karte können Hinweise auf das Vorhanden­sein und den Aufbewahrungs­ort Ihrer Vorsorge­vollmacht gespeichert werden. Dies kann bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin erfolgen.[6][8]

Hinweis für Privatversicherte: Bei privaten Kranken­versicherungen kann es Unterschiede bei der Nutzung dieser Funktion geben, da diese die Anwendungen der Telematik­infrastruktur teilweise noch nicht direkt nutzen können.[6]

Praktische Hinweise für den Notfall

Notfallhinweiskarte

Tragen Sie stets einen Hinweis bei sich (z.B. in Form einer Karte im Porte­monnaie), der auf die Existenz und den Aufbewahrungs­ort Ihrer Vorsorge­vollmacht hinweist. So können Ärzt:innen oder Rettungs­kräfte im Notfall schnell erfahren, dass eine Vollmacht existiert.[3]

Aufklärung von Vertrauenspersonen

Informieren Sie Ihre bevollmächtigten Personen und weitere Vertrauens­personen über die Existenz und den Aufbewahrungs­ort Ihrer Vollmacht. Nur wenn sie wissen, wo sie das Dokument finden können, werden sie im Ernstfall handlungs­fähig sein.[2][4]

Bei Aufnahme in Krankenhaus oder Pflegeheim

Weisen Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim aktiv auf Ihre Vorsorge­vollmacht hin und geben Sie an, wo sie aufbewahrt wird bzw. wer sie in Ihrem Namen vorlegen kann.[3]

Besondere Sicherheitsmaßnahmen

Mehrere Ausfertigungen und Kopien

Es empfiehlt sich, der bevollmächtigten Person mindestens eine Kopie der Vollmacht zu geben, besser noch eine weitere Ausfertigung (ein zweites Original mit Ihrer Original­unterschrift). Auch Kontroll- oder Ersatz­bevollmächtigte sollten jeweils über eine Kopie verfügen.[4]

Regelmäßige Aktualisierung

Ihre Vorsorgevollmacht sollte stets aktuell sein. Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen. Nach jeder Änderung sollten Sie sicherstellen, dass alle alten Versionen zurückgegeben und durch die neue Version ersetzt werden.[1]

Fazit: Die richtige Balance finden

Die Aufbewahrung Ihrer Vorsorgevollmacht erfordert durchdachtes Handeln. Sie sollten eine Balance finden zwischen der sicheren Verwahrung und der schnellen Verfügbarkeit im Notfall. Am besten kombinieren Sie verschiedene Methoden:

  1. Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf
  2. Geben Sie der bevollmächtigten Person eine Ausfertigung oder zumindest eine Kopie
  3. Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister
  4. Tragen Sie einen Hinweis auf die Vollmacht bei sich

So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Interessen auch dann gewahrt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.