Werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?

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Zusammenfassung

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht können von einigen Rechts­schutz­versicherungen teilweise übernommen werden, je nach Tarif und Anbieter. Versicherungen wie ALLRECHT, ROLAND oder Concordia bieten Leistungen für notarielle Beurkundung, anwaltliche Beratung und Registrierung an. Es empfiehlt sich, den bestehenden Versicherungs­schutz zu prüfen und vorab eine Deckungs­anfrage zu stellen, um die Kosten­übernahme sicherzustellen.

Eine Vorsorge­vollmacht gehört zu den grundlegenden Vorsorge­dokumenten in Deutschland. Sie ermöglicht es Ihnen, frühzeitig festzulegen, wer Ihre Angelegen­heiten regeln soll, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Bei der Erstellung stellt sich häufig die Frage nach den Kosten und deren möglicher Übernahme durch eine Rechts­schutz­versicherung. Erfreulicher­weise haben viele Versicherungs­gesellschaften mittlerweile Leistungen für Vorsorge­dokumente in ihre Tarife integriert.

Welche Kosten entstehen bei einer Vorsorge­vollmacht?

Für eine rechtssichere Vorsorge­vollmacht fallen verschiedene Kosten an, je nachdem, wie Sie bei der Erstellung vorgehen:

Beratungs- und Erstellungs­kosten

Bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht sind fachkundige Beratung und präzise Formulierung entscheidend. Hierfür können folgende Kosten entstehen:

  • Anwaltliche Beratung und Erstellung: Die Preise variieren je nach Kanzlei und Aufwand[4].
  • Beratung durch Betreuungs­behörden: Bürger:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch Betreuungs­behörden und Betreuungs­vereine[3].

Notarielle Beurkundung und Registrierung

Eine notarielle Beurkundung erhöht die Rechts­sicherheit und ist für bestimmte Rechts­geschäfte (etwa beim Immobilien­erwerb) zwingend erforderlich:

  • Notargebühren: Richten sich nach dem Vermögen des Vollmacht­gebers[2].
  • Registrierungs­gebühren: Kosten für die Eintragung im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer[1][5].

Die Notarkosten für eine Vorsorge­vollmacht berechnen sich nach dem sogenannten Geschäfts­wert, der die Hälfte des Aktiv­vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung beträgt[2]. Beispiels­weise betragen die Notar­gebühren bei einem Aktiv­vermögen von 50.000 € etwa 220 € und bei 500.000 € rund 725 € (jeweils inklusive Auslagen und Umsatz­steuer)[2].

Leistungen verschiedener Rechts­schutz­versicherungen

Die Angebote der Rechts­schutz­versicherungen zur Kosten­übernahme bei Vorsorge­vollmachten unterscheiden sich erheblich:

ALLRECHT/DEURAG

Die ALLRECHT bietet Versicherten die Erstattung von 500 € im Kalender­jahr für Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht an. Damit können nicht nur die Erstellungs­kosten, sondern auch regel­mäßige Überprüfungen vom Versicherungs­schutz abgedeckt werden[4].

ROLAND-Rechts­schutz

Diese Versicherung erstattet bis zu zwei Leistungs­fälle mit je bis zu 250 € pro Kalender­jahr für die Erstellung von Vorsorge­dokumenten[4].

ADVOCARD

Im Rahmen des Privat-Rechts­schutzes übernimmt die ADVOCARD Kosten für die Patienten­verfügung in Höhe von 220 €[4]. Die Versicherung vermittelt einen Online-Dienst­leister für die Erstellung der Dokumente, inklusive anwaltlicher Prüfung und Registrierung im Vorsorge­register. Bei Beauf­tragung eines Anwalts werden maximal 100 € pro Versicherungs­jahr übernommen[5].

Concordia

Die Concordia bietet Rechts­schutz im Privat­bereich für die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht und erstattet Notar­kosten (inklusive Beurkundung und Registrierung) bis zu einer Höhe von insgesamt 750 € während der Vertrags­dauer[5]. Zu beachten ist: Der Versicherungs­schutz gilt erst sechs Monate nach Vertrags­abschluss[5].

ARAG

Die ARAG übernimmt in familien-, lebens­partner­schafts- oder erbrechtlichen Angelegen­heiten die Kosten für eine anwaltliche Beratung. Wird der Rechts­anwalt darüber hinaus außer­gerichtlich tätig, werden bis zu 250 € der gesetzlichen Vergütung erstattet[5].

Rechts­schutz bei Betreuungs­verfahren

Einige Versicherungen bieten zusätzlich Schutz für Betreuungs­verfahren:

Die ARAG übernimmt in Betreuungs­angelegen­heiten die gesetzlichen Gebühren eines Rechts­anwalts sowie entstehende Gerichts­kosten bis zu 1.000 €[5].

Die Concordia trägt Kosten für rechtliche Interessen im Zusammen­hang mit einer Betreuungs­anordnung bis zu 500 € je Rechts­schutz­fall, ohne dass eine Selbst­beteiligung anfällt[5].

Vorteile einer notariellen Vorsorge­vollmacht

Eine notariell beurkundete Vorsorge­vollmacht bietet mehrere Vorteile:

  • Sofortige Einsatz­bereit­schaft ohne weitere Prüfung
  • Vermeidung eines kosten­intensiven Betreuungs­verfahrens
  • Höhere Akzeptanz bei Banken, Behörden und anderen Institutionen
  • Fachkundige Beratung durch den Notar

Die einmaligen Notar­gebühren können daher eine lohnende Investition sein, auch wenn sie nicht vollständig von der Rechts­schutz­versicherung übernommen werden[6].

Praktische Tipps zur Kosten­übernahme

Um von möglichen Versicherungs­leistungen zu profitieren, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungs­schutz

Sehen Sie in Ihren Vertrags­unterlagen nach oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt. Fragen Sie konkret nach Leistungen für Vorsorge­dokumente[4].

Erkundigen Sie sich nach Tarif­erweiterungen

Falls Ihr aktueller Tarif keine Deckung bietet, fragen Sie nach möglichen Erweiterungen. Diese sind oft günstiger als die späteren Beratungs­kosten[3].

Stellen Sie eine Deckungs­anfrage vor der Beauftragung

Klären Sie mit Ihrer Versicherung im Vorfeld ab, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Anwält:innen und Notar:innen können diese Deckungs­anfrage für Sie übernehmen[4].

Vergleichen Sie verschiedene Angebote

Die Stiftung Warentest hat Rechts­schutz­pakete mit Leistungen für Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung getestet und mehrere Versicherungen mit “gut” bewertet, darunter Allrecht/Deurag, DAS und ARAG[3].

Die Bedeutung professioneller Beratung

Anstatt vorgefertigte Formulare aus dem Internet zu verwenden, sollten Sie das Angebot Ihrer Rechts­schutz­versicherung nutzen und sich fachkundig beraten lassen[4]. Eine individuell auf Ihre Lebens­situation zugeschnittene Vorsorge­vollmacht bietet höhere Rechts­sicherheit und vermeidet spätere Probleme.

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein zentrales Element der persönlichen Absicherung. Die Kosten­übernahme durch Rechts­schutz­versicherungen macht es leichter, diesen wichtigen Schritt in der Vorsorge­planung umzusetzen. Überprüfen Sie Ihre Versicherungs­police und nutzen Sie die angebotenen Leistungen - für Ihre Sicherheit und die Ihrer Angehörigen.